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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.04.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,369
BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95 (https://dejure.org/1996,369)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 (https://dejure.org/1996,369)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 (https://dejure.org/1996,369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffenrecht - Widerruf - Frist - Unzuverlässigkeit - Zentralregister - Verwertungsverbot - Waffenbesitzkarte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 24
  • NJW 1997, 336
  • NVwZ 1997, 282 (Ls.)
  • NJ 1997, 167
  • DVBl 1996, 1439
  • DÖV 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (210)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Das Bekanntwerden des Gesetzesverstoßes ist in diesen Fällen nicht oder nicht im gleichen Maße geeignet, die soziale Stellung des Betroffenen zu gefährden (BVerwGE 51, 359 (365)).

    Das ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Sinn und Zweck des Verkehrszentralregisters und aus dem der Tilgung zugrundeliegenden Gedanken der Bewährung (BVerwGE 51, 359 (366, 370)).

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Die Pflicht, Gefahren durch Waffen in der Hand unzuverlässiger Personen zu vermeiden, verbietet eine Anwendung der Fristregelung (…vgl. Kurth/Lehle/Lehmann, Aktuelles Waffenrecht, § 47 WaffG Rn. 4; Steiner, VerwArch Band 83 (1992) S. 479 (500); VGH München, BayVBl 1987, 727).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Ob er damit bereits im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 48 Abs. 4 VwVfG und des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 3. Dezember 1976 (Nds.GVBl S. 311) Kenntnis von den Tatsachen erhalten hatte, die den Widerruf der Waffenbesitzkarten rechtfertigen (vgl. dazu BVerwGE 70, 356 (362 ff.)), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, daß sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwGE 84, 17 (20)).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Der Gesichtspunkt der Bewährung greift jedoch, wie sich von selbst versteht, dann nicht durch, wenn und soweit sich ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis über einen längeren Zeitraum bis in die Gegenwart hinzieht (vgl. dazu Beschluß vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    So schließt z.B. eine geringe strafrechtliche Schuld die Ausweisung eines Ausländers nicht ohne weiteres aus, denn einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen (vgl. z.B. BVerwGE 61, 32 (37)).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83

    Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme - …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Die Jahresfrist ist nicht ergänzend anwendbar, wenn der Gesetzgeber erkennbar zum Schutz vorrangiger Grundrechte oder Rechtsgüter Dritter einen gesetzwidrigen Zustand schlechterdings nicht hinnehmen will, wie es z.B. bei der Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 47 Abs. 1 WaffG der Fall ist (vgl. dazu BVerwGE 71, 248 (250)).
  • BVerwG, 14.02.1996 - 1 B 134.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Aus dem Umstand, daß das Strafverfahren eingestellt worden ist, ergibt sich kein Hindernis für eine behördliche Prüfung, welche Verfehlung der Betroffene begangen hat und ob diese die Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG erfüllt (vgl. auch Beschluß vom 14. Februar 1996 - BVerwG 1 B 134.95 -).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Das Bekanntwerden eines Gesetzesverstoßes, der nicht durch eine strafrechtliche Verurteilung geahndet worden ist, ist nicht in gleicher Weise wie der aus einer Verurteilung herrührende Strafmakel geeignet, die soziale Stellung des Betroffenen zu gefährden (BVerfG 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530;… BVerwG 20. März 2012 - 5 C 1.11 - Rn. 42, BVerwGE 142, 132; 28. April 1998 - 3 B 174.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101; 26. März 1996 - 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Die dort geregelte Jahresfrist für den Widerruf eines Verwaltungsakts gilt nicht für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76 S. 33 f. = GewArch 1997, 69 ).
  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Er schränkt das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG aber nicht für Maßnahmen ein, die die betreffende Betätigung beenden, wie hier für die Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege (vgl. nur: Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109.13 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Leitsatz und Rn. 15).

    Der Gesetzgeber hat folglich sehr wohl den Unterschied zwischen der Erteilung und der Beendigung einer Erlaubnis gesehen und sich bezüglich der Beendigung der Erlaubnis bewusst nur bezüglich der Fahrerlaubnis für eine Ausnahme vom Verwertungsverbot entschieden (vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 16).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.04.1996 - 1 ObOWi 85/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3434
BayObLG, 17.04.1996 - 1 ObOWi 85/96 (https://dejure.org/1996,3434)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.1996 - 1 ObOWi 85/96 (https://dejure.org/1996,3434)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 1996 - 1 ObOWi 85/96 (https://dejure.org/1996,3434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsüberschreitungen - Toleranzabzug

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 336 (Ls.)
  • NZV 1996, 462
  • BayObLGSt 1996, 40
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Bamberg, 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05

    Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren

    angelasteten Höchstgeschwindigkeit nur dann auf Rechtsfehler überprüfen, wenn im Urteil dargelegt ist, wie und aufgrund welcher Anknüpfungstatsachen (Straßenverlauf im Bereich der Messstrecke, uneingeschränkte Sicht auf das vorausfahrende Fahrzeug, Leistungskriterien des Polizeifahrzeugs, Erfahrung des nachfahrenden Polizeibeamten mit solchen Geschwindigkeitsmessungen) das AG diese durch den großen Abstand bedingte Fehlerquelle eingegrenzt hat (BayObLGSt 1996, 40, 42).
  • OLG Celle, 25.10.2004 - 222 Ss 81/04

    Sicherheitsabschlag bei einer durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug ohne …

    Die hiesigen Bußgeldsenate haben jedoch wiederholt ausgesprochen, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (etwa halber bis ganzer angezeigter Tachowert), ungefähr gleich bleibendem Abstand, ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend und erforderlich ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen (…Beschluss des 1. Senats vom 16. März 2004, a. a. O.; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 9. Juli 2003, 222 Ss 164/03 - Owi -, und vom 29. Juli 2003, 222 Ss 168/03 - Owi - ebenso etwa BayObLG VRS 92, 26 f.;… OLG Naumburg a. a. O.).
  • OLG Rostock, 28.03.2007 - 2 Ss OWi 311/06

    Bußgeldurteil: Anzusetzende Messtoleranz bei Geschwindigkeitsmessung durch …

    Ob dies im Einzelfall möglich ist und welcher Abzug bejahendenfalls zur Ausscheidung in Betracht kommender Fehlerquellen von der im Polizeifahrzeug angezeigten Geschwindigkeit zu machen ist, hängt insbesondere davon ab, welche Länge die Messtrecke aufwies, welcher Abstand eingehalten wurde und in welchem Maße sich dieser auf der Messstrecke höchstens verringert haben kann (vgl. BayObLG NZV 1996, 462 = DAR 1996, 323).

    Bei einem - nach den Urteilsfeststellungen der vorliegenden Messung zu Grunde liegenden - nicht geeichten bzw. nicht justierten Tachometer im Polizeifahrzeug erachtet der Senat grundsätzlich einen Toleranzabzug von 20 Prozent der abgelesenen Geschwindigkeit für notwendig, aber auch ausreichend, um bei guten allgemeinen Sichtverhältnissen grundsätzlich alle zu Gunsten des Täters in Betracht kommenden Fehlerquellen menschlicher und technischer Art zu berücksichtigen, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug etwa den halben bis maximal ganzen Tachowert (in Metern), den das nachfahrende Fahrzeug anzeigt, nicht übersteigt, der Abstand ungefähr gleich bleibt, die Nachfahrstrecke wenigstens rund das Fünffache des Abstandes beträgt und der Tachometer in kurzen Abständen abgelesen wird (so auch BayObLG NZV 1996, 462 =DAR 1996, 323).

  • OLG Koblenz, 27.01.2016 - 1 OWi 4 SsBs 1/16

    Anforderungen an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Ob dies im Einzelfall aber möglich ist, hängt insbesondere davon ab, welche Länge die Messstrecke aufwies, welcher Abstand eingehalten wurde und in welchem Maße sich dieser auf der Messstrecke höchstens verringert hat (vgl. hierzu BayObLG v. 17.04.1996 - 1 ObOWi 85/96; OLG Koblenz v. 27.05.2003 - 1 Ss 111/03; OLG Rostock v. 28.03.2007 - 2 Ss OWi 311/06).
  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09

    Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der …

    Ob dies im Einzelfall möglich ist und welcher Abzug zur Ausschaltung in Betracht kommender Fehlerquellen von der im Polizeifahrzeug angezeigten Geschwindigkeit zu machen ist, hängt insbesondere davon ab, welche Länge die Messstrecke aufwies, welcher Abstand eingehalten wurde und in welchem Maße sich dieser auf der Messstrecke höchstens verringert haben kann (BayObLG NZV 1996, 462 = DAR 1996, 323 ).

    Nach überwiegender Auffassung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung gilt, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeugen (etwa halber bis ganzer angezeigter Tachowert), ungefähr gleichbleibendem Abstand, ausreichend langer Nachfahrstrecke (mind. 5-facher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend und erforderlich ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten bei solchen Messungen auszugleichen (OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; ebenso etwa BayObLG VRS 92, 26 f.;… OLG Naumburg aaO.; OLG Rostock, Beschluss v. 28.03.2007, Az. 2 Ss OWi 311/06, bei juris).

  • OLG Celle, 25.08.2005 - 222 Ss 196/05

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem …

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass bei der anerkannten Messmethode der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren (vgl. BGHSt 39, 291 ff) bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (maximal ganzer angezeigter Tachowert in Metern), ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2004, 222 Ss 81/04 - OWi , vom 9. Juli 2003, 222 Ss 164/03 - OWi ; ebenso 1. Bußgeldsenat dieses Gerichtes, Beschluss vom 16. März 2004, 211 Ss 34/04 - OWi ; BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg VRS 94, 298 f.).
  • BayObLG, 18.06.2020 - 201 ObOWi 739/20

    Nichtstandardisierte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit …

    Wenn keine Anhaltspunkte für außergewöhnliche Umstände vorliegen, entfallen i.d.R. 16% des Abschlages auf mögliche Fehlerquellen der Geschwindigkeitsanzeige des nachfolgenden Fahrzeugs (Tachometerabweichung, Reifenverschleiß, Reifenluftdruck, Reifenfertigungstoleranz, Antriebsschlupf) und 4% auf eine nicht ausschließbare unbemerkte Abstandsverringerung (BayObLG, Beschluss vom 17.04.1996 - 1 ObOWi 85/96 bei juris).
  • OLG Bamberg, 04.02.2010 - 2 Ss OWi 77/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem …

    Ob dies im Einzelfall möglich ist und welcher Abzug bejahendenfalls zur Ausscheidung in Betracht kommender Fehlerquellen von der im Polizeifahrzeug angezeigten Geschwindigkeit zu machen ist, hängt insbesondere davon ab, welche Länge die Messstrecke aufwies, welcher Abstand eingehalten wurde und in welchem Maße sich dieser auf der Messstrecke höchstens verringert haben kann (BayOblGSt 1996, 40/41).

    Nach überwiegender Auffassung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung gilt, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug, gleichbleibendem Abstand, ausreichend langer Messstrecke und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend ist (BayOblG VRS 92, 26/27; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 1 Ss 124/09 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Zweibrücken, 28.01.2002 - 1 Ss 271/01

    Höchstgeschwindigkeit; Geldbuße; Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung; …

    Ohne diese Parameter ist es dem Beschwerdegericht nämlich nicht möglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine verwertbare Messung überhaupt vorliegen und ob der an sich genügende ( vgl. Senat, Beschluss vom 10. Sept. 1998 - 1Ss 197/98; Beschluss vom 1. April 1999 - 1 Ss 55/99, der sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung weiterer Obergerichte sieht: BayOLG NZV 1996, 462; OLG Schleswig NZV 1991, 437; OLG Naumburg NZV 1998, 39 )Toleranzabzug von 20% der abgelesenen Geschwindigkeit ausreichend ist.
  • OLG Schleswig, 25.07.2003 - 1 Ss OWi 66/03

    Sicherheitsabschlag bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Der Senat hält insofern grundsätzlich an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Sicherheitsabschlag von 20 % vorzunehmen ist (…OLG Schleswig, a.a.O.; BayObLG NZV 1996, 462).
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