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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.09.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,713
BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 (https://dejure.org/1997,713)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 (https://dejure.org/1997,713)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 (https://dejure.org/1997,713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Positivliste im BtMG - MDMA, MDE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit "Ecstasy-Drogen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 669
  • NStZ 1997, 444 (Ls.)
  • NStZ-RR 1997, 342
  • StV 1997, 405
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Fernmeldeanlagengesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    Der Gesetzgeber hat nach Art. 103 Abs. 2 GG selbst die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe zu bestimmen und darf diese Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt überlassen (vgl. BVerfGE 75, 329 [342]; 78, 374 [382]).

    Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert bei Androhung von Freiheitsstrafe ebenfalls, daß der Gesetzgeber mit hinreichender Deutlichkeit selbst bestimmt, was strafbar sein soll (vgl. BVerfGE 78, 374 [383]).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    Der Gesetzgeber hat nach Art. 103 Abs. 2 GG selbst die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe zu bestimmen und darf diese Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt überlassen (vgl. BVerfGE 75, 329 [342]; 78, 374 [382]).

    Dies ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (vgl. BVerfGE 75, 329 [342]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    Den Verfassungsbeschwerden kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 f.]).

    Zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführer ist die Annahme der Verfassungsbeschwerden nicht erforderlich, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    Der Vorrang des formellen Gesetzes steht solchen gesetzesändernden und gesetzesergänzenden Rechtsverordnungen nicht entgegen, wenn die gesetzesverdrängende Wirkung auf einem ausdrücklich zugunsten der Rechtsverordnung reduzierten - subsidiären - Geltungsanspruch des Gesetzes beruht, die Rechtsverordnung also nur eine ihr aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung gestattete Möglichkeit zur Gesetzesausführung nutzt und wenn dafür sachliche Gründe bestehen (…vgl. Ossenbühl in: HStR III, § 64 Rn. 22 m.w.N.;… Lücke in: Sachs [Hrsg.], GG , Art. 80 Rn. 9 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 2, 307 [313]; 8, 155 [169 ff.]).

    Er muß im formellen Gesetz selbst die Entscheidung darüber treffen, welche Fragen durch die Rechtsverordnung geregelt werden sollen; er muß die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel die Regelung dienen soll (vgl. BVerfGE 2, 307 [334]; 23, 62 [72]).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat aus den speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG ) andererseits (vgl. dazu BVerfGE 40, 237 [248 ff.]; 49, 89 [126 f.]; 77, 381 [403]) die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 [126]; 77, 170 [230 f.]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    Es muß sich aus dem Gesetz ermitteln lassen, welches vom Gesetzgeber gesetzte Programm durch die Rechtsverordnung erreicht werden soll (vgl. BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]; 58, 257 [277]), so daß der Bürger schon aus dieser Rechtsnorm ersehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung haben kann (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 41, 251 [266]; 56, 1 [12];… vgl. dazu allgemein Jarass/Pieroth, GG , 3. Aufl., Art. 80 Rn. 11).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat aus den speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG ) andererseits (vgl. dazu BVerfGE 40, 237 [248 ff.]; 49, 89 [126 f.]; 77, 381 [403]) die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 [126]; 77, 170 [230 f.]).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat aus den speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG ) andererseits (vgl. dazu BVerfGE 40, 237 [248 ff.]; 49, 89 [126 f.]; 77, 381 [403]) die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 [126]; 77, 170 [230 f.]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    Es muß sich aus dem Gesetz ermitteln lassen, welches vom Gesetzgeber gesetzte Programm durch die Rechtsverordnung erreicht werden soll (vgl. BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]; 58, 257 [277]), so daß der Bürger schon aus dieser Rechtsnorm ersehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung haben kann (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 41, 251 [266]; 56, 1 [12];… vgl. dazu allgemein Jarass/Pieroth, GG , 3. Aufl., Art. 80 Rn. 11).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Kriegsopferversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
    Es muß sich aus dem Gesetz ermitteln lassen, welches vom Gesetzgeber gesetzte Programm durch die Rechtsverordnung erreicht werden soll (vgl. BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]; 58, 257 [277]), so daß der Bürger schon aus dieser Rechtsnorm ersehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung haben kann (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 41, 251 [266]; 56, 1 [12];… vgl. dazu allgemein Jarass/Pieroth, GG , 3. Aufl., Art. 80 Rn. 11).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Zwischenlager Gorleben

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer …

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

  • BVerfG, 29.05.1991 - 2 BvR 117/90

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Umgangs mit Cannabisharz …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 04.05.1997 (- 2 BvR 509/96 u.a. -, NJW 1998, 669) ausdrücklich festgestellt, dass die Amphetamine den so genannten harten Drogen zuzurechnen seien; ihr ausgeprägtes Suchtpotential und ihre Missbrauchsanfälligkeit seien wissenschaftlich unstreitig.
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab: …

    Dem Gesetz liegt das Prinzip der Positivliste zugrunde (BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 509/96 u.a., NJW 1998, 669, 670).

    Die Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes weisen als Straftatbestandsmerkmal keinen "materiellen Betäubungsmittelbegriff' (zu einem solchen BVerfG aaO NJW 1998, S. 669, 670) auf, der Stoffe unabhängig von der Aufnahme in die Anlagen I bis III allein aufgrund ihrer Wirkungsweisen zu Betäubungsmitteln erhebt.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11 …

    Zwar werden teilweise in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 17.5.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43) im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. BVerfG, NJW 1998, 669, 670) Zweifel daran angemeldet, ob die polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage für eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ausreicht und damit dem Parlamentsvorbehalt genügt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97 (https://dejure.org/1997,4787)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1997 - 2 BvR 980/97 (https://dejure.org/1997,4787)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1997 - 2 BvR 980/97 (https://dejure.org/1997,4787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 669
  • NVwZ 1998, 388 (Ls.)
  • NStZ 1998, 92
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97
    Die Grundsätze des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1997 (NJW 1997, S. 2163 ff.) betrafen den nachträglichen Rechtsschutz gegen einen ermittlungsrichterlichen Durchsuchungsbefehl, nicht dagegen die Art und Weise seiner Vollziehung.
  • LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05

    Rechtmäßigkeit einer zwangsweisen Blutentnahme zur Überprüfung eines etwaigen …

    Bezüglich der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnung einer bereits aufgrund dieser Anordnung erfolgten Blutentnahme kann zunächst mit einem Antrag nach § 23 EGGVG die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Oberlandesgericht ( § 25 EGGVG ) erreicht werden, sofern hieran ein rechtliches Interesse besteht (BVerfG, Beschluss vom 28.09.1997, 2 BvR 980/97 , unter Hinweis auf die Kommentierung in Kleinknecht / Meyer-Goßner, StPO, 43.Aufl., § 81a, Rn. 31).
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