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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1991
BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93 (https://dejure.org/1999,1991)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93 (https://dejure.org/1999,1991)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 (https://dejure.org/1999,1991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer arbeitsgerichtlichen Entscheidungen bezüglich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Öffentlichen Dienst; Rechtmäßigkeit der Auflösung des Forschungsinstituts für Hydrometeorologie ; Abwicklung einer Einrichtung oder Teileinrichtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 12 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG; Art. 13, Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 u. 5 EinigungsV
    Abwicklung von Einrichtungen der DDR/Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Darlegungs- und Beweislast

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 12 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG; Art. 13, Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 u. 5 EinigungsV
    Abwicklung von Einrichtungen der DDR/Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1483
  • NZA 2000, 110
  • NJ 2000, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Mit seiner Entscheidung vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133) habe das Bundesverfassungsgericht bindend festgelegt, wie der Begriff der Einrichtung zu definieren sei.

    Das Bundesministerium des Innern hat namens der Bundesregierung unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133) auf eine Stellungnahme verzichtet.

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 84, 133 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ; 96, 152 ).

    Rn. 39 200. Die Regelungen des Einigungsvertrages, auf die die Entscheidungen gestützt sind, genügen zwar grundsätzlich den Anforderungen an eine Beschränkung der Berufsfreiheit der betroffenen Arbeitnehmer (vgl. BVerfGE 84, 133 ).

    Von Verfassungs wegen zu beachten ist aber der Umstand, daß die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Beitritt nicht untergegangen sind, sondern den Schutz dieses Grundrechts genießen und daß dieser Schutz seine Wirksamkeit auch gegenüber Maßnahmen entfaltet, die im Einigungsvertrag selbst vorgesehen sind (vgl. BVerfGE 84, 133 ).

    Das ist mit der durch den Einigungsvertrag begründeten und durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 84, 133 ) nicht zu vereinbaren und verstößt zudem gegen die aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsätze einer fairen Verfahrensgestaltung.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ; 96, 152 ).

    Bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze haben die Gerichte aber der wertsetzenden Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts Rechnung zu tragen (vgl. nur BVerfGE 96, 152 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den gebotenen Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Rn. 40 Der objektive Gehalt der Grundrechte kann auch im Verfahrensrecht Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Das Prozeßrecht bietet aber für eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast geeignete Handhaben (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Der gerichtlichen Durchsetzung von Grundrechtspositionen dürfen keine praktisch unüberwindlichen Hindernisse entgegengesetzt werden (vgl. BVerfGE 89, 276 für das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 GG).

    So ist beispielsweise eine Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die dem gesetzlichen Benachteiligungsverbot gemäß § 611 a BGB weitgehend seine grundrechtswahrende Funktion nimmt, mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar (BVerfGE 89, 276 ).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ; 96, 152 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den gebotenen Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    c) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - .

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - und des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 1993 - 8 Sa 67/93 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Das wird aber wegen der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (…vgl. BVerfG, NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.;… WM 2011, 1946, 1948, juris Rn. 24; NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 39 ff., 42) nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann hingenommen, wenn es - wie in den Fallgestaltungen, die den oben zitierten Entscheidungen zugrunde liegen und auch hier - hinreichende Anhaltspunkte für deliktisches Verhalten zu Lasten des Prozessgegners gibt, und dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht.

    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (…vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren und hat der Bundesgerichtshof auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Sachverhalten, in denen von einer sekundären Darlegungslast ausgegangen wurde, nicht angenommen (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 28).

  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco …

    Das wird wegen der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (…vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.;… NZG 2011, 1379 = WM 2011, 1946 [1948] Rn. 24; NJW 2000, 1483 [1484] Rn. 39 ff., 42) nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere dann hingenommen, wenn es - wie in den Fallgestaltungen, die den oben zitierten Entscheidungen zugrunde liegen und auch hier - hinreichende Anhaltspunkte für deliktisches Verhalten zulasten des Prozessgegners gibt, und dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht (BGH…, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19 in NJW 2020, 1962 Rn. 41).
  • BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

    Allerdings verbietet es sich, einer Partei die Darlegung und den Nachweis solcher Umstände in vollem Umfang aufzubürden, die nicht in ihrer Sphäre liegen und deren vollständige Kenntnis bei ihr infolgedessen nicht erwartet werden können, während die andere Partei über sie ohne weiteres verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 -, juris Rn. 39).
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