Rechtsprechung
| VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung der Kosten eines Schülers für eine Schülerfahrt; Voliegen einer öffentlich-rechtlichen Kostenforderung auf Grund des Schulverhältnisses; Anspruch auf Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulwanderungen - Kostentragung bei Nichtteilnahme an Klassenfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2040
- NVwZ 2000, 961 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem …
Auszug aus VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99
Entgegen einer im Schrifttum und bisweilen in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (…z. B. Obermayer, VwVfG, 3. Auflage 1999, § 57 Rn. 15; vgl. die weiteren Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 24.08.1994 - 11 C 14/93 - NJW 1995, 1104, 1105), wonach § 57 i. V. m. § 62 VwVfG nach dem Grundsatz des § 126 Absatz 2 Satz 1 BGB stets die Erklärungen beider Parteien auf ein und derselben Urkunde erfordert, hat das Bundesverwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass Formvorschriften nicht Selbstzweck sind und deshalb unter Berücksichtigung ihres Sinngehaltes ausgelegt und angewendet werden müssen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1985 - 5 A 2912/84
Auszug aus VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99
Mit einer Klassenfahrt verbundene Zahlungspflichten nehmen daher am öffentlich-rechtlichen Charakter des Schulverhältnisses teil (OVG Münster, Urt. v. 11.10.1985 - 5 A 2912/84 - NJW 1986, 1950; Fehnemann, Die rechtsgeschäftliche Abwicklung von Schulfahrten, DÖV 1987, 657 [659]). - AG Essen, 07.06.1993 - 17 C 249/92
Reisevertragsrecht; Rücktritt eines Schülers von Klassenfahrt
Auszug aus VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 13 GVG wäre nur dann eröffnet, wenn die Benutzung der Schule privatrechtlich organisiert wäre (vgl. AG Essen, Urt. v. 7.6.1993 - 17 C 249/92 - NJW-RR 1993, 1401). - VG Gelsenkirchen, 24.10.1984 - 4 K 2609/84
Auszug aus VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99
Mit der Entscheidung für die Teilnahme an der Klassenfahrt und der Unterzeichnung der Erklärung vom 6. Juni 1998 ist somit die Verpflichtung der Beklagten entstanden, durch den versprochenen finanziellen Beitrag zur Verwirklichung der Fahrt beizutragen (im Ergebnis ebenso: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 K 2609/84 - SPE Stichwort Schulwanderungen Nr. 9).
- VG Berlin, 13.03.2012 - 3 K 316.11
Rückzahlung des Beitrags für Schülerfahrt nach unterbliebener Teilnahme
Rn. 17 Für das Verfahren ist - nach dem gem. § 17a Abs. 1 GVG bindenden und im Übrigen der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. grundlegend Urteil vom 28. Januar 2000, VG 3 A 559.99, NJW 2000, 2040, m.w.N.) entsprechenden Verweisungsbeschluss des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg - der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil die mit einer Schülerfahrt verbundenen Zahlungspflichten am öffentlich-rechtlichen Charakter des Schulverhältnisses teilnehmen (ebenso VG München, Urteil vom 24. September 2007, M 3 K 07.447; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 02. April 2007, 4 K 3929/04; VG Braunschweig, Urteil vom 22. Juni 2004, 6 A 149/04, VG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2003, 1 K 78/02; VG Hannover, Urteil vom 27. Februar 2002, 6 A 1660/0; jew. zit. n. juris).Rn. 20 Rechtsgrundlage für die Veranstaltung von Schülerfahrten und damit auch für Ansprüche auf Erstattung angefallener Reisekosten ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. grundlegend Urteil vom 28. Januar 2000, a.a.O.) ein zwischen den Beteiligten geschlossener öffentlich-rechtlicher Vertrag i.S.d. §§ 54 ff. VwVfG.
Hiermit und mit der Übergabe vorbereiteter Teilnahmeerklärungen an die Eltern gibt die Schule zweifelsfrei zu erkennen, dass auch sie die Durchführung der Fahrt als beschlossen und als für alle Teilnehmer verbindlich ansieht (vgl. i.Ü. wiederum Urteil der Kammer vom 28. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.).
Der Ausschluss verbindlicher Abreden zwischen Schüler bzw. Eltern auf der einen und dem Schulträger auf der anderen Seite würde der gesetzgeberischen Wertung des § 46 Abs. 2 S. 4 SchulG - der Verbindlichkeit der Teilnahme an freiwilligen Schulveranstaltungen im Falle einer Teilnahmeerklärung - zuwiderlaufen und die Rechtssicherheit in diesem Bereich erheblich beeinträchtigen (vgl. wiederum Urteil der Kammer vom 28. Januar 2000, a.a.O.; a.A. unter Hinweis auf die in Nordrhein-Westfalen geltende Rechtslage nur VG Münster, Urteil vom 27. Juni 2003, 1 K 3065/02, zit. n. juris).
Diese Vorschriften sind auf ein zweiseitiges Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zugeschnitten und geben für die Durchführung einer Schülerfahrt, an der außer den Beteiligten auch noch die Mitschüler bzw. deren Eltern beteiligt sind, nichts her (vgl. Urteil der Kammer 28. Januar 2000, a.a.O.).
- VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05
Zahlungsanspruch des Schulträgers gegen Schüler wegen Nichtteilnahme an einer …
Rn. 21 Insbesondere fehlt der Klage nicht das Rechtsschutzinteresse, da der Kläger gegen den Beklagten nicht auf einfacherem, schnellerem oder billigerem Wege vorgehen konnte, vor allem eine Durchsetzung seiner Forderung durch einen Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht möglich war (VG Berlin, Urteil vom 28.01.2000 -3 A 559/99-, NJW 2000, 2040; Urteile der Kammer vom 13.01.2003 -1 K 78/02- und vom 26.02.2004 -1 K 410/03-).Insoweit reicht es nach dem bereits zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 28.01.2000, a.a.O.), dem sich die Kammer bereits in ihren Urteilen vom 13.01.2003 -1 K 78/02- und vom 26.02.2004 -1 K 410/03- angeschlossen hat, allerdings aus, dass durch den Schulbesuch ein besonderes Anstaltsbenutzungsverhältnis begründet wird, in dessen Rahmen nach allgemeiner Lebenserfahrung von der Schule genügend - auch schriftliche - Informationen herausgegeben werden, die sich auf die Planung der Reise in ihren Einzelheiten beziehen.
Wie das Verwaltungsgericht Berlin in seinem bereits zitierten Urteil vom 28.01.2000 (a.a.O.) ausgeführt hat, kommt ein Rücktritt entsprechend § 651 i BGB nicht in Betracht, weil diese Vorschrift auf ein zweiseitiges Vertragsverhältnis zwischen Reisendem und Reiseveranstalter zugeschnitten ist und für die Durchführung einer Schülerfahrt, an der außer dem zurücktretenden Schüler auch noch die Mitschüler bzw. deren Eltern beteiligt sind, nichts hergibt.
- VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrags für Klassenfahrt
Mit einer Klassenfahrt verbundene Zahlungspflichten nehmen daher am öffentlich-rechtlichen Charakter des Schulverhältnisses teil (OVG Münster, Urteil vom 11. Oktober 1985 - 5 A 2912/84 - NJW 1986, 1950; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2006 - VG 3 A 379.06; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 - NJW 2000, 2040).Die Ausstellung einer solchen Teilnahmebestätigung ist an den Berliner Schulen unüblich und würde einen erheblichen, von der Sache her jedoch überflüssigen, Verwaltungsaufwand verursachen (ebenso bereits Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2006 - VG 3 A 379.06 - und 28. Januar 2000, a.a.O., sowie Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2002 - VG 3 A 694.02).
- VG Münster, 27.06.2003 - 1 K 3065/02
Voraussetzungen des Vorliegens eines Zahlungsanspruchs einer Trägerin einer …
Rn. 30 Urteil vom 28. Januar 2000 - 3 A 559/99 -, NJW 2000 S. 2040 = SchulRecht 2000 S. 136. - VG Braunschweig, 22.06.2004 - 6 A 149/04
Übernahme eines Kostenbeitrages für eine Klassenfahrt durch die Eltern; Eröffnung …
2002, 272, 273; VG Berlin, Urt. vom 28.01.2000, NJW 2000, 2040, 2040; Fehnemann, DÖV 1987, 657, 659). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2014 - 10 N 90.11
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; endgültiges Nichtbestehen; fehlende …
Die Regelung dürfte daher ebenfalls einschränkend auszulegen sein und sich nur auf die Tätigkeit im Bildungsbereich im engeren Sinne beziehen, also etwa auf die inneren Schulangelegenheiten im Gegensatz zur äußeren Schulorganisation (…vgl. Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2013, a.a.O., juris Rn. 16;… Beschluss vom 11. Juni 2012, a.a.O.;… Schmitz, a.a.O., Rn. 137 f.; vgl. zur Möglichkeit der Vereinbarung über die Kostenerstattung einer Klassenfahrt auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 -, NJW 2000, 2040; kritisch zu einer ähnlichen Vorschrift im saarländischen Recht VG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2003 - 1 K 78/02 -, NVwZ-RR 2003, 438, 439). - VG Hannover, 27.02.2002 - 6 A 1660/01
Annahmeerklärung; Eltern; Klassenfahrt; Kostenbeteiligung; Kostenübernahme; …
Schulfahrten und auch die mit ihnen verbundenen Zahlungspflichten stellen mithin einen Bestandteil der zwischen einer öffentlichen Schule und ihren Schülerinnen und Schülern bestehenden Schulrechtsverhältnisses dar; Streitigkeiten über die damit verbundenen Kostenbeteiligung auf Schüler- und Elternseite sind daher im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, DÖV 1981 S. 878 m.w.N.) im Verwaltungsrechtsweg auszutragen (vgl. OVG Münster, SPE n.F. 770 Nr. 14, VG Berlin, NJW 2000 S. 2040). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 10 S 34.12
Erster Abschnitt Ärztliche Prüfung; endgültiges Nichtbestehen; Antrag auf …
Die Regelung ist daher ebenfalls einschränkend auszulegen und bezieht sich nur auf die Tätigkeit im Bildungsbereich im engeren Sinne, also etwa auf die inneren Schulangelegenheiten im Gegensatz zur äußeren Schulorganisation (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 11. Juni 2012, a.a.O.;… Schmitz, a.a.O., Rn. 137 f.; vgl. zur Möglichkeit der Vereinbarung über die Kostenerstattung einer Klassenfahrt auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 -, NJW 2000, 2040; kritisch zu einer ähnlichen Vorschrift im saarländischen Recht VG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2003 - 1 K 78/02 -, NVwZ-RR 2003, 438, 439). - VG Neustadt, 22.05.2003 - 2 K 3408/02
Klassenfahrt auch zahlen, wenn das Kind krank ist?
Insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, da die mit einer Klassenfahrt verbundenen Zahlungspflichten am öffentlich-rechtlichen Charakter des Schulverhältnisses teilnehmen (vgl. OVG Münster, NJW 1986, 1950; VG Berlin, NJW 2000, 2040; VG Koblenz, Urteil vom 14. Dezember 2001, Az: 7 K 1699/01.KO). - VG Düsseldorf, 27.01.2005 - 18 K 6439/04
Anspruch auf Zahlung des anteiligen Beförderungsentgeltes bzgl. einer …
Rn. 13 OVG NRW, Urteil vom 11. Oktober 1985 - 5 A 2912/84 - VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2000 - 3 A 559/99 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juli 2001 4 K 4627/00 -. - VG Koblenz, 16.05.2001 - 7 K 3415/00
Eltern müssen Klassenfahrt ihrer Kinder bezahlen!
- VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
Vorliegen eines Geschäftes zur angemessenen Deckung des familialen Lebensbedarfes
- VG Gelsenkirchen, 30.07.2001 - 4 K 4627/00
- VG Saarlouis, 21.08.2024 - 1 K 619/22
Anspruch der Stadtkasse auf Zahlung von Schulverpflegungs- und …
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