Rechtsprechung
| BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Presse - Pressefreiheit - Veröffentlichung - Berichterstattung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2189
- afp 2000, 352
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Rn. 4 Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schließt entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers zwar kein umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, aber den Schutz der Intim- und Privatsphäre ein (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 28 ff.).Dagegen ist es nicht seine Sache, dem Zivilgericht vorzugeben, wie es den Streitfall im Ergebnis zu entscheiden hat (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 39).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidung führt, liegt nur dann vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung der verfassungsmäßigen Vorschriften des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren; wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet, und die Entscheidung auf diesem Fehler beruht (Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 39 f.).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …
Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98 - .
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Die Abwägung ist im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und hat die besonderen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 35, 202, 224; BVerfG NJW 1990, 1980 und BVerfG NJW 2000, 2189; Senatsurteile BGHZ 24, 72, 79 f.; 27, 284, 289 f.; 73, 120, 124; vom 10. März 1987 - VI ZR 244/85 - VersR 1987, 778, 779; vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - VersR 1988, 379, 381; vom 13. November 1990 - VI ZR 104/90 - VersR 1991, 433, 434 und vom 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98 - VersR 1999, 1250, 1251 m.w.N.). - BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
Ob eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers vorliegt oder er den Eingriff zu dulden hat, ist für den zu beurteilenden Einzelfall im Rahmen einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung der betroffenen Grundrechte zu entscheiden (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98 - VersR 1999, 1250, 1251 , vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 und vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 - VersR 2005, 1403, 1404 ; vgl. BGHZ 50, 133, 146 ; BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 2/94 - NJW 1995, 3182; BVerfGE 30, 173, 195 ; 35, 202, 224 ; 81, 278, 291; BVerfG, NJW 2000, 2189).Der Schutz des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG reicht nicht so weit, dass es dem Kläger einen Anspruch verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfGE 99, 185, 194 ; BVerfG, NJW 2000, 2189; BVerfG, NJW 2004, 3619 f).
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
Die Abwägung ist im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und hat die besonderen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 35, 202, 224; BVerfG NJW 1990, 1980 und BVerfG NJW 2000, 2189; Senatsurteile BGHZ 24, 72, 79 f.; 27, 284, 289 f.; 73, 120, 124; vom 10. März 1987 - VI ZR 244/85 - VersR 1987, 778, 779; vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - VersR 1988, 379, 381; vom 13. November 1990 - VI ZR 104/90 - VersR 1991, 433, 434 und vom 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98 - VersR 1999, 1250, 1251 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 27.06.2018 - 14 U 33/17
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH: Nichtigkeit wegen …
Der Einziehungsbeschluss ist deshalb nur dann nichtig, wenn im Zeitpunkt der Einziehung schon feststeht, dass für die zu gewährende Abfindung der Gesellschafter kein ausreichendes freies Vermögen zur Verfügung stehen wird (BGH, NJW 2000, 2189; BGH, NJW 2011, 2294, 2295;… Fastrich, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., § 34 Rn. 12). - VG Sigmaringen, 19.07.2000 - 1 K 2315/98
Stadt Hechingen muss Gesicht auf Brunnenrelief beseitigen
Allerdings reicht der Schutz dieses Grundrechts nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG, NJW 2000, 1859 [1860]; NJW 2000, 2189, sowie NJW 1999, 1322 [1323]). - OLG München, 04.12.2019 - 15 U 3688/18
Heimliches Mitlesen einer Email und die Verletzung eines allgemeinen …
Jedenfalls minderte sich hierdurch das Gewicht des vom Kläger veranlassten Eingriffs in die Privatsphäre des Beklagten in einem beträchtlichen Maße (BVerfG NJW 2000, 2189; EGMR NJW 1999, 1315/1318). - OLG Stuttgart, 10.11.2010 - 4 U 96/10
Veröffentlichung von E-Mails aus Mailinglisten
Eine ungenehmigte Veröffentlichung kann zulässig sein, wenn eine alle Umstände des konkreten Falles berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse gegenüber den persönlichen Belangen überwiegt (BVerfG NJW 2000, 2189; BVerfG AfP 2001, 212 [214 f.]; BGH NJW 1999, 2893 [2894]). - OLG Köln, 07.01.2014 - 15 U 86/13
Grenzen der Medienberichterstattung über prominente Personen
Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4.4.2000 - 1 BvR 1505/99, in: NJW 2000, 2189 f., und vom 10.6.2009 - 1 BvR 1107/09, in: NJW 2009, 3357 ff.). - KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
Der Kläger zieht zum anderen aber auch deshalb die Aufmerksamkeit der breiten Leserschaft auf sich, weil er der Ehemann der ständig im Licht der Öffentlichkeit stehenden Pnnnnnnnnnnnnnnnn , vormals Mnnn ist (vgl. BGH NJW 1999, 2893; BVerfG NJW 2000, 2189). - OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch bei Wort- …
Die angegriffene Wortberichterstattung war nicht rechtswidrig, so daß sie keine Wiederholungsgefahr und damit auch keine Unterlassungsansprüche begründet: Sie berührt weder die absolut geschützte (BVerfG, NJW 2000, S. 2189 f.) Intimsphäre des Klägers, noch stellt sie einen nicht gerechtfertigten Eingriff in seine - nicht den engsten Persönlichkeitsbereich umfassenden und daher in eine Interessenabwägung mit den Belangen Dritter einzubeziehende - Privatsphäre dar. - LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 162/18
- LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
- OLG Braunschweig, 24.11.2011 - 2 U 89/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe einer Email in …
- KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
- LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger …
- LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Kein Unterlassungsanspruch gegen Veröffentlichung eines Buches über …
- KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
Politiker und neuer Freund bekannter Moderatorin darf in Zeitung namentlich …
- LG Köln, 21.04.2004 - 28 O 141/04
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Betroffenen auf Unterlassung …
- LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
Wer einverstanden ist, dass als privat geltende Angelegenheiten öffentlich …
- LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 530/12
Unterlassungsanspruch gegen Wortberichterstattung über Flirt einer Prominenten in …
- KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die …
- LG Köln, 09.11.2016 - 28 O 122/16
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen wegen Verletzung …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 954/10
Unterlassung der Veröffentlichung von Inhalten aus einer Ermittlungsakte i.R.e. …
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13
Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung …
- LG Köln, 28.10.2011 - 28 O 510/11
Lebensgefährtin eines bekannten Schauspielers muss Berichterstattung über ihre …
- OLG Düsseldorf, 13.03.2001 - 20 U 178/00
Recht eines Fernsehjournalisten am eigenen Bild
- LG Köln, 31.10.2012 - 28 O 160/12
Die Berichterstattung über intime Details einer angeblichen Affäre verletzt das …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
Veröffentlichungen von privaten Informationen über das Sexleben bestimmter …
- KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die …
- LG Köln, 14.05.2014 - 28 O 463/13
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 392/10
Zeitschrift verletzt mit Ausführungen zum Geschlechtsverkehr das …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".