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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,411
BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98 (https://dejure.org/2000,411)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2000 - IX ZR 262/98 (https://dejure.org/2000,411)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98 (https://dejure.org/2000,411)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 273, 402; KO §§ 6, 29

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § 402; ; KO § 6; ; KO § 29

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 273, 402; KO §§ 6, 29

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzverwalter - Anfechtungsprozeß - Darlegungs- und Beweislast - Weiterveräußerung von Waren - Verlängerter Eigentumsvorbehalt - Auskunft über Vorgänge im Schuldnerbetrieb - Unzumutbarer Zeitaufwand - Unzumutbarer Arbeitsaufwand - Selbstbeschaffung von Informationen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 273, 402; KO §§ 6, 29
    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozeß; Auskunftsanspruch gegen den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    §§ 273, 402 BGB; §§ 6, 29 KO
    Anfechtungsprozess/Insolvenzverwalter/Darlegungs- und Beweislast/Auskunftspflicht

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3777
  • ZIP 2000, 1061
  • MDR 2000, 903
  • NZI 2000, 422
  • NZI 2001, 45
  • NJ 2000, 603 (Ls.)
  • WM 2000, 1209
  • BB 2000, 1318
  • DB 2000, 1709
  • BauR 2000, 1789
  • ZfBR 2000, 363
  • ZfBR 2000, 459
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Dieser muß grundsätzlich die zur Erteilung der Auskunft erforderlichen Prüfungen anstellen und notfalls seinerseits Auskünfte des zu deren Erteilung verpflichteten Schuldners einholen (BGHZ 49, 11, 13 ff; 70, 86, 88, jeweils für das Konkursverfahren).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn es um die Pflicht des Insolvenzverwalters zur Auskunft über Vorgänge im Schuldnerbetrieb geht, an denen er selbst nicht beteiligt war; denn der Verwalter muß im Interesse aller Verfahrensbeteiligten auf eine zügige Abwicklung des Verfahrens hinwirken (BGHZ 70, 86, 91).

    Deshalb ist dem Verwalter in Fällen, in denen die geforderte Auskunft mit vertretbarem Zeit- und Arbeitsaufwand nicht möglich ist, grundsätzlich das Recht zuzugestehen, den Auskunftsberechtigten darauf zu verweisen, sich die erforderlichen Informationen durch Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen selbst zu beschaffen; dem Verwalter steht insoweit eine Ersetzungsbefugnis zu (mit dieser Maßgabe zutr. LG Baden-Baden ZIP 1989, 1003, 1004; Mohrbutter KTS 1968, 103, 104;… Henckel, Pflichten des Konkursverwalters gegenüber Aus- und Absonderungsberechtigten, 1979, S. 3 f;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 6 Rdnr. 53 d; vgl. auch BGHZ 70, 86, 91 sowie § 167 Abs. 2 InsO).

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    War der Anfechtungsgegner auf Grund eines früheren "konkursfesten" Erwerbs ohnehin Inhaber des Gegenstands, der herausgegeben werden soll, dann fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung; denn er hat in diesem Fall durch die anfechtbare Rechtshandlung nichts aus dem Vermögen des Schuldners erhalten (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 - IX ZR 196/97, WM 1999, 226, 228; v. 6. April 2000 - IX ZR 122/99, z.V.b.).

    Allerdings ist es Sache des Anfechtungsgegners, die Voraussetzungen eines von ihm behaupteten Erwerbstatbestands auf Grund eines früheren Vertrages darzulegen (…BGH, Urt. v. 11. Juli 1991 aaO); denn insoweit hat er eine genauere Kenntnis vom Geschehen als der erst später mit den Vorgängen befaßte Insolvenzverwalter (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 aaO).

  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 230/90

    Voraussetzungen der Zahlungseinstellung eines weltweit tätigen Unternehmens; …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Daß die Rechtshandlung, auf die der Anfechtungsanspruch gestützt wird, die Gläubiger benachteiligt hat, muß grundsätzlich der Insolvenzverwalter darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 11. Juli 1991 - IX ZR 230/90, ZIP 1991, 1014, 1018; v. 15. Dezember 1994 - IX ZR 18/94, ZIP 1995, 297, 301).

    Allerdings ist es Sache des Anfechtungsgegners, die Voraussetzungen eines von ihm behaupteten Erwerbstatbestands auf Grund eines früheren Vertrages darzulegen (BGH, Urt. v. 11. Juli 1991 aaO); denn insoweit hat er eine genauere Kenntnis vom Geschehen als der erst später mit den Vorgängen befaßte Insolvenzverwalter (…vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 aaO).

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Es mag sein, daß die innerhalb dieser Beziehung abgewickelten Rechtsgeschäfte weitgehend als einheitliches Rechtsverhältnis im Sinne des § 273 BGB anzusehen wären, wenngleich es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BGHZ 54, 244, 250).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Da das Bestehen all dieser Ansprüche und deren Umfang davon abhängen, ob und gegebenenfalls wann die von der Beklagten gelieferten Baumaterialien weiterveräußert und die daraus entstandenen Forderungen eingezogen worden sind, hat die Beklagte einen Anspruch auf Auskunft, soweit sie über diese Umstände in entschuldbarer Weise im Ungewissen ist, sich die notwendigen Kenntnisse nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Kläger die Auskunft unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (vgl. BGHZ 126, 109, 113).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 122/99

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    War der Anfechtungsgegner auf Grund eines früheren "konkursfesten" Erwerbs ohnehin Inhaber des Gegenstands, der herausgegeben werden soll, dann fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung; denn er hat in diesem Fall durch die anfechtbare Rechtshandlung nichts aus dem Vermögen des Schuldners erhalten (…vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998 - IX ZR 196/97, WM 1999, 226, 228; v. 6. April 2000 - IX ZR 122/99, z.V.b.).
  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung; …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Deshalb kann der Anfechtungsgegner wegen eines sich aus § 38 KO ergebenden Anspruchs auf Erstattung der Gegenleistung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben (BGH, Urt. v. 29. April 1986 - IX ZR 145/85, WM 1986, 841, 842).
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62

    Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist eine stillschweigende Unterwerfung unter Geschäftsbedingungen anzunehmen, wenn bei einer dauernden Geschäftsbeziehung der Vertragschließende weiß oder wissen muß, daß sein Vertragspartner den von ihm abgeschlossenen Geschäften allgemeine Bedingungen zugrunde zu legen pflegt (BGHZ 42, 53, 55).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 18/94

    Anforderungen an Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Vorabentscheidung …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Daß die Rechtshandlung, auf die der Anfechtungsanspruch gestützt wird, die Gläubiger benachteiligt hat, muß grundsätzlich der Insolvenzverwalter darlegen und beweisen (…BGH, Urt. v. 11. Juli 1991 - IX ZR 230/90, ZIP 1991, 1014, 1018; v. 15. Dezember 1994 - IX ZR 18/94, ZIP 1995, 297, 301).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
    Grundlage für die beiden letztgenannten Ansprüche ist, darin hat die Revision der Beklagten recht, nicht der Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung, sondern ein Recht zur Ersatzabsonderung entsprechend § 46 KO, der, wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils entschieden hat, im Recht der Gesamtvollstreckungsordnung analog anzuwenden ist (BGHZ 139, 319, 322 ff).
  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85

    Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners

  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 213/78

    Das Einsichtsrecht des Kommanditisten - Prüfung der Bilanz der …

  • BGH, 11.10.1982 - II ZR 125/81

    Anspruch gegen Firma auf Rechnungslegung und Auskunft zur Feststellung eines …

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1989 - 15 U 116/89
  • LG Baden-Baden, 20.06.1989 - 4 O 111/88
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Ersatzaussonderungs- und absonderungsrechte im Insolvenzverfahren über das …

    Rn. 48 Doch kann vorliegend der auskunftspflichtige Insolvenzverwalter - sei es dass die Auskunftsansprüche auf § 167 InsO (…vgl. Jaeger/Eckardt, InsO, 2018, § 167 Rn. 33 ff) gestützt werden, sei es auf §§ 47, 50, 51 InsO in Verbindung mit § 242 BGB (…vgl. MünchKomm-InsO/Ganter, 3. Aufl., vor § 49 bis § 52 Rn. 130;… § 47 Rn. 461; vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, NZI 2000, 422, 424 f;… Urteil vom 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, NZI 2004, 209 Rn. 9) - an Stelle der Auskunftserteilung gestatten, dass der Aus- und Absonderungsberechtigte Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere des Schuldners nimmt.

    Eine derartige Einschränkung der Auskunftspflicht ist in den Fällen gerechtfertigt, in denen die geforderte Auskunft mit vertretbarem Zeit- und Arbeitsaufwand nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, NZI 2000, 422, 425;… MünchKomm-InsO/Ganter, 3. Aufl., § 47 Rn. 462).

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …

    Da die Klägerin jedoch aus eigener Erkenntnis den Fortschritt der der Schuldnerin obliegenden Leistungen möglicherweise nicht oder nur schwer überblicken kann, trifft gegebenenfalls den Beklagten als denjenigen, welcher als Sequester und als Gesamtvollstreckungsverwalter mit den Verhältnissen der Schuldnerin vertraut war und sich von ihr Auskunft verschaffen kann, eine gesteigerte Substantiierungslast (…vgl. MünchKomm-ZPO/Peters, 2. Aufl. § 138 Rn. 18 ff; ferner in diesem Zusammenhang BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, WM 2000, 1209, 1211 ff zur Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 288/14

    Rückübereignungsanspruch des Wohnungseigentumsverkäufers in der Insolvenz des …

    War der Anfechtungsgegner auf Grund eines früheren insolvenzfesten Erwerbs ohnehin Inhaber des Gegenstands, der herausgegeben werden soll, fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung; denn er hat in diesem Fall durch die Rechtshandlung nichts aus dem Vermögen des Schuldners erhalten (BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, ZIP 2000, 1061, 1063 mwN).
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