Rechtsprechung
| BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, § 9 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Häusliches Arbeitszimmer - Büro- oder Praxisraum - Gelegentliche Beratungen - Aufwendungen - Beschränkung des Werbekostenabzugs - Verfassunsgmäßigkeit - Tätigkeiten des Steuerpflichtigen - Mittelpunkt - Verfassungskonforme Auslegung - Gesamtwürdigung der Umstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, § 9 Abs. 5
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
1. Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist verfassungsgemäß 2. Ob ein Büro- oder Praxisraum der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden 3. Die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: Beschränkung des Werbekostenabzugs ist rechtens
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
- Mittelpunkt der Betätigung
- Besonderheiten zur Bestimmung der qualitativen Schwerpunkttätigkeit
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1998 - 3 K 1820/97
- BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Papierfundstellen
- BFHE 189, 438
- NJW 2000, 606
- NJW 2000, 607
- NZM 2000, 101
- BB 1999, 2542
- DB 1999, 2497
- BStBl II 2000, 7
Wird zitiert von ... (145) Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist …
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG ist dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß (Bestätigung der BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, und vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).Er hält daran fest, daß die Beschränkung weder dem Grunde noch der Höhe nach verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).
Eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift, wie sie der Senat in atypischen Ausnahmefällen erwogen hat (Urteil in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68), ist im Streitfall nicht geboten.
Wie der Senat bereits in den Urteilen in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68 (unter 2. b der Entscheidungsgründe) und in BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351 (unter I. 2. a der Entscheidungsgründe) ausgeführt hat, rechtfertigt sich die Beschränkung des Werbungskostenabzuges für ein häusliches Arbeitszimmer durch die Berührung mit der privaten Lebensführung und die damit verbundene fehlende Kontrollmöglichkeit der Nutzung durch die Finanzbehörden.
- BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97
Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG ist dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß (Bestätigung der BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, und vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).Er hält daran fest, daß die Beschränkung weder dem Grunde noch der Höhe nach verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351).
Wie der Senat bereits in den Urteilen in BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68 (unter 2. b der Entscheidungsgründe) und in BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351 (unter I. 2. a der Entscheidungsgründe) ausgeführt hat, rechtfertigt sich die Beschränkung des Werbungskostenabzuges für ein häusliches Arbeitszimmer durch die Berührung mit der privaten Lebensführung und die damit verbundene fehlende Kontrollmöglichkeit der Nutzung durch die Finanzbehörden.
- BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91
Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Allein der Umstand, daß der Kläger den Raum als "Beratungsstelle" gelegentlich auch für Beratungsgespräche nutzte, spricht lediglich für die berufliche Nutzung des Raumes (BFH, Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468, 469), ohne ihn indes der Einbindung in die private Sphäre zu entziehen (…ähnlich Söhn, in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 4 Rdnr. Lb 77;… Blümich/ Wacker, a.a.O., § 4 Rz. 285 l). - BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Eine derartige Auslegung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur dann in Betracht, wenn Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck der Regelung mehrere Deutungen zulassen, von denen eine zu einem verfassungskonformen Ergebnis führt (BVerfG, Beschluß vom 30. März 1993 1 BvR 1045/89, 1381/90, 1 BvL 11/90, BVerfGE 88, 145, 166; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 4 AO 1977 Tz. 86, m.w.N.).
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 4 K 3694/15
Keine Werbungskostenabzugsbegrenzung für das Arbeitszimmer eines …
Nur gelegentliche Beratungsgespräche mit Kunden genügen als solches allerdings noch nicht, um das Büro aus der häuslichen Sphäre zu lösen (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).Rn. 28 Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7 und vom 26. Juni 2003 IV R 9/03, BStBl II 2004, 50;… BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2011 VIII B 22/10, BFH/NV 2011, 1682 …und vom 4. Januar 2012 VIII B 186/10, BFH/NV 2012, 574).
Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt etwa von den Umständen, die der BFH in der Entscheidung vom 23. September 1999 (VI R 74/98, BStBl II 2000, 7) zu beurteilen hatte.
- BFH, 18.04.2012 - X R 57/09
Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte - …
Allein der Umstand, dass in einem als Büro genutzten Raum gelegentlich Beratungsgespräche geführt werden, führt nicht dazu, die Eigenschaft des Büros als häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu verneinen (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, und in BFH/NV 2007, 677).Ein Herausfallen aus dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist allerdings nicht schon allein deshalb gegeben, weil ein Steuerpflichtiger die von ihm genutzten Räumlichkeiten gelegentlich für Beratungsgespräche benutzt (…BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 677; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Die Darstellung des Senats in den Gründen des Urteils vom 23. September 1999 VI R 74/98 (BFHE 189, 438, 441, BStBl II 2000, 7, 8) ist insoweit unzutreffend.Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und FG entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).
- FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen
Auch nach Ansicht des BFH unterliegt die genannte Beschränkung der Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (…vgl. BFH, Urt. v. 27.09.1996, VI R 47/96, BStBl II 1997, 68; v. 21.11.1997, VI R 4/97, BStBl II 1998, 351; v. 23.09.1999, VI R 47/98, BStBl II 2000, 7). - BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00
Häusliches Arbeitszimmer
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in der Entscheidung vom 23. September 1999 VI R 74/98 (BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7) zutreffend ausgeführt habe, sei der Wortlaut des Gesetzes "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" eindeutig.Im Fall der BFH-Entscheidung in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7 habe es sich --im Unterschied zum Streitfall-- um mehrere nebeneinander ausgeübte nichtselbständige Tätigkeiten gehandelt.
Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7.
Soweit in der Literatur (…vgl. Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., 2001, § 4 Rz. 596;… Broudré, a.a.O., Anm. 1568;… Blümich/Wacker, a.a.O., Rz. 285 n) gegen diese Regelung verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden, kann der Senat dem nicht folgen (so bereits BFH-Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Anbau als häusliches Arbeitszimmer
bb) Ob ein Arbeitszimmer danach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, lässt sich nicht generell, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8).Gehört das Arbeitszimmer unmittelbar und ohne besondere räumliche Trennung zu der Wohnung oder dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen, so ist es regelmäßig auch in dessen häusliche Sphäre eingebunden (BFH in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8 f.).
Dagegen dient § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgericht entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8).
- BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00
Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin
Mangels Publikumsverkehrs sei die Einbindung des Arbeitszimmers in die private Sphäre nicht gelöst worden (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).bb) Ob ein Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, lässt sich nicht generell, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BFH-Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).
Gehört das Arbeitszimmer unmittelbar und ohne räumliche Trennung zu der Wohnung oder dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen, so ist es regelmäßig auch in dessen häusliche Sphäre eingebunden (BFH-Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).
- BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …
Ein unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für die beiden Arbeitszimmer komme nach den vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98 (BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7) aufgestellten Grundsätzen nicht in Betracht.Das FG habe § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 2. Halbsatz des Einkommensteuergesetzes (EStG) und die dazu ergangene Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7) zu Unrecht dahin interpretiert, dass der Mittelpunkt einer jeden Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, der mehreren steuerpflichtigen Tätigkeiten nachgehe, im häuslichen Arbeitszimmer liegen müsse.
b) Geht der Steuerpflichtige --wie im Streitfall-- mehreren Tätigkeiten nach, ist der Mittelpunkt anhand einer Gesamtbetrachtung aller von ihm ausgeübten Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte entzogen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, 536, BStBl II 1998, 351, 353; vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8). - FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09
Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar
Dass hier auch gelegentlich Besprechungen stattfinden, steht dem nicht entgegen (vgl. insoweit BFH vom 23.09.1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438 BStBl II 2000, 7). - BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
- BFH, 22.11.2006 - X R 1/05
Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz …
- BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01
Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …
- BFH, 15.01.2013 - VIII R 7/10
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten …
- BFH, 26.02.2003 - VI R 125/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 09.11.2006 - IV R 2/06
Häusliches Arbeitszimmer - mehrere Räume
- BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
- BFH, 28.08.2003 - IV R 38/01
Selbstgenutztes EFH; häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 18.08.2005 - VI R 39/04
Häusliches Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses - …
- FG Thüringen, 25.10.2001 - III 1084/99
Büro- und Praxisräume im Wohnhaus als Betriebsstätte oder häusliches …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03
Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02
Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- FG Münster, 19.06.2002 - 5 K 5074/99
Kein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen für einen als häusliches Arbeitszimmer …
- BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04
Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …
- BFH, 26.02.2003 - VI R 124/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 52/07
Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus
- BFH, 18.04.2012 - X R 58/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 4. 2012 X R 57/09 - …
- FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06
Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein …
- BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02
Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten
- BFH, 15.06.2007 - XI B 93/06
Häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 15.12.2004 - XI R 14/03
Büroräume im Souterrain des selbstgenutzten Einfamilienhauses als häusliches …
- FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 510/11
Häusliche Einbindung des Arbeitszimmer eines selbständigen Steuerberaters
- BFH, 26.02.2003 - VI R 160/99
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines …
- BFH, 09.11.2005 - VI R 19/04
Häusliche Arbeitszimmer - beschränkter Abzug von Renovierungskosten vor Bezug der …
- FG München, 12.11.2003 - 9 K 2293/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen …
- FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 2207/00
Umfang des Abzugs von Aufwendungen für ein zur Hausverwaltung genutztes …
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99
Häusliches Arbeitszimmer: Büroraum und Lagerraum eines Pharmareferenten
- BFH, 28.08.2003 - IV R 53/01
Tonstudio kein häusliches Arbeitszimmer
- FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 263/99
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben
- BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 23.03.2005 - III R 17/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Tätigkeit bei Handelsvertreter
- BFH, 21.02.2003 - VI R 14/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit
- BFH, 26.02.2003 - VI R 130/01
Arbeitszimmer im Hobbyraum als "häusliches" Arbeitszimmer?
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 7 K 194/03
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.03.2001 - 6 K 1095/99
Einfluß von Datenschutzmaßnahmen auf Beurteilung als häusliches Arbeitszimmer
- FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Häusliches Arbeitszimmers eines Rechtsanwalts im Nebenberuf mit Einkünften aus …
- BFH, 12.12.2002 - III R 33/01
Zeitliche Beschränkung in Investitionszulagengesetzen
- FG Münster, 10.05.2001 - 7 K 3440/98
Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Verkaufsleiters in vollem …
- FG Münster, 18.06.2009 - 10 K 645/08
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als …
- BFH, 09.08.2005 - XI B 16/04
Betriebsstätte als häusliches Arbeitszimmer
- FG München, 04.06.2003 - 9 K 2325/01
Häusliches Arbeitszimmer eines Krankengymnasten und Physiotherapeuten
- FG München, 02.07.2002 - 9 V 1969/02
Aussetzung der Vollziehung; häusliches Arbeitszimmer eines Krankengymnasten und …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99
Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und …
- FG Hamburg, 16.10.2017 - 2 K 215/16
Berücksichtigung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer/Betriebsstätte
- FG Nürnberg, 20.02.2003 - IV 151/02
Zur Frage, ob die Aufwendungen eines Versicherungsvertreters für sein Büro im …
- FG Hessen, 21.11.2000 - 13 K 1005/00
Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers bei Einkünften aus Vermietung und …
- FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 3823/01
Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Rechtsanwaltstätigkeit; Kanzleiräume; …
- BFH, 07.03.2006 - X B 110/05
Arbeitszimmer: Beschränkte Abziehbarkeit bei Nebentätigkeit
- FG Niedersachsen, 17.10.2001 - 3 K 148/99
Kürzung des Werbungskostenabzugs für ein "häusliches Arbeitszimmer" bei …
- FG Münster, 29.05.2001 - 1 K 2681/00
Kein unbegrenzter Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug von Aufwendungen für …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 2045/09
Häusliches Arbeitszimmer bei Hochschullehrer
- BFH, 30.10.2001 - V B 217/00
Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit - Einkommensteuer - Eigennutzung - …
- BFH, 17.06.2004 - IV R 33/02
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten
- FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 254/01
Zum Begriff häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 14.01.2004 - VI R 55/03
Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der beruflichen Betätigung
- BFH, 26.06.2003 - VI R 10/02
Häusliches Arbeitszimmer - Lager- und Ausstellungsräume
- FG Hamburg, 13.07.2005 - V 13/00
Einkommensteuerrecht: Voraussetzungen der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein …
- FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 6803/98
Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers
- FG Münster, 05.07.2010 - 15 K 4254/06
Kriterien für den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen …
- BFH, 11.05.2010 - X B 183/09
Umfang des Eintritts der Rechtskraft - Bezeichnung der Streitgegenstände
- FG München, 27.04.2010 - 13 K 4285/07
(Arbeitszimmer der Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes als Mittelpunkt der …
- FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
Anerkennung von Mietverhältnissen über Arbeitsräume zwischen Arbeitnehmer und …
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 10 K 3583/08
Berufliche Nutzung der zweiten Wohnung eines Zweifamilienhauses bei fehlendem …
- BFH, 05.12.2005 - XI B 100/05
Kleine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins als häusliches Arbeitszimmer
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 146/13
Abzugsbegrenzung für häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers
- OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 59/05
Entbehrliche Zustimmung des Wohnungseigentümers bei erstmaligem Einbau eines …
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09
Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
- BFH, 15.05.2003 - IV B 219/01
Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
- FG Nürnberg, 07.12.2017 - 6 K 1148/16
Versicherungsnehmer, Leistungen, Fahrzeug, Unfall, Versicherungsleistung, …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 10 K 1863/16
Zum Betriebsausgabenabzug von Raumkosten und der privaten Nutzung betrieblicher …
- BFH, 29.04.2009 - VIII B 149/08
Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b …
- BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02
Häusliches Arbeitszimmer; Abzugsbeschränkung; Leistung des ArbN-Ehegatten
- FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00
Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsmaklers nicht Mittelpunkt seiner …
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 52/04
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei …
- FG München, 26.07.2005 - 6 K 4602/03
Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters; pauschaler …
- BFH, 12.07.2002 - IV B 36/01
Arbeitszimmer, Mitnutzung durch Angehörige
- BFH, 06.03.2006 - X B 155/05
Häusliches Arbeitszimmer als Betätigungsmittelpunkt; Voraussetzungen für die …
- FG Sachsen, 31.03.2004 - 7 K 655/01
Als Lagerraum und Büroraum genutzter Kellerraum eines Einfamilienhauses ist …
- BFH, 21.06.2002 - XI B 190/01
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1396/07
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen …
- BFH, 04.06.2003 - IV B 141/02
Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Unrichtigkeiten im Tatbestand des …
- BFH, 27.08.2002 - XI B 209/01
Einkommensteuer - Häusliches Arbeitszimmer einer Dozentin - Erbringung der …
- FG Münster, 08.11.2000 - 14 K 4010/99
Dienstzimmer eines Schulleiters als anderer Arbeitsplatz
- FG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 6 K 1220/03
Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bei alternativem …
- FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
Arbeitszimmer; Nebenberufliche selbständige Tätigkeit; Mittelpunkt der gesamten …
- FG München, 25.02.2003 - 2 K 38/02
Häusliches Arbeitszimmer; Praxisräume und ein Arbeitszimmer im Wohnhaus können …
- FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für außerhäusliche Arbeitszimmer; Geltung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 2 K 2651/99
Aufwendungen für Notfallpraxis
- FG Nürnberg, 22.06.2004 - I 317/02
Büroräume eines nebenberuflich tätigen Rechtsanwalts
- BFH, 25.01.2000 - VI B 219/98
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/07
Aufwandsentschädigung für das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers eines …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 78/06
Zur Abgrenzung eines --bloßen-- Lagerraums von einem häuslichen Arbeitszimmer
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 46/04
Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheimes und …
- BFH, 24.07.2003 - IX B 204/02
Vermietungstätigkeit, betriebliche oder berufliche Tätigkeit?
- FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
Betriebsausgabenabzug für Büroraum eines Verlagsbeauftragten im Kellergeschoß …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2002 - 3 K 1585/00
Angemietete Wohnung im Dreifamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer
- FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2001 - 5 K 2934/99
Häusliches Arbeitszimmer eines Hauptfeldwebels
- FG Münster, 25.04.2001 - 10 K 8195/99
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
- FG Berlin, 27.06.2005 - 8 K 6614/02
Innendiensttätigkeit eines Versicherungsmaklers als prägender Teil seiner …
- FG München, 24.02.2005 - 11 K 86/04
Archivraum als häusliches Arbeitszimmer
- FG Hessen, 08.09.2004 - 8 K 1112/00
Arbeitszimmer einer Fachjournalistin als Mittelpunkt der Tätigkeit
- FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 250/00
Häusliches Arbeitszimmer bei einem gewerblich tätigen Konstrukteur
- FG Hamburg, 26.09.2008 - 1 K 203/05
Einkommensteuer: Anderer Arbeitsplatz
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 1 K 153/01
Abzugsverbot für Aufwendungen eines Freiberuflers mit eigener Praxis für ein …
- FG Brandenburg, 09.07.2002 - 3 K 2096/00
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen …
- FG München, 26.04.2001 - 13 K 3200/99
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen …
- FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 3 K 10594/01
Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als …
- FG München, 15.11.2000 - 10 K 3634/99
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines …
- FG Hessen, 31.03.2005 - 12 K 1745/03
Arbeitszimmer; Landesposaunenwart; evangelische Kirche; häusliches Arbeitszimmer; …
- FG Köln, 22.01.2004 - 10 K 3816/00
Arbeitszimmer - Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit
- FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 4746/99
Aufwendungen für im Haus der Mutter angemietetes Arbeitszimmer als Werbungskosten
- FG München, 12.03.2008 - 5 K 4022/07
Arbeitszimmer - objektbezogene Abzugsbeschränkung
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2299/03
Arbeitszimmer eines Regionalkantors
- FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der …
- FG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 K 7554/99
Steuerrechtliche Ausgestaltung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein …
- FG München, 18.06.2002 - 6 K 876/02
Häusliches Arbeitszimmer eines im Außendienst tätigen Verkaufsleiters; …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2000 - 1 K 2165/99
Umgebaute Garage als häusliches Arbeitszimmer
- FG Münster, 28.07.2000 - 14 K 2913/99
Abzug der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
- FG Nürnberg, 23.02.2000 - III 82/99
Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches
- FG Münster, 31.05.1999 - 14 K 8293/98
Schulleiterzimmer ist "anderer Arbeitsplatz" bei der Arbeitszimmerregelung
- FG Nürnberg, 22.04.2004 - VI 65/04
- FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 1027/01
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Schulleiters nicht abzugsfähig
- FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/00
Häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Vermögensberaters; Mittelpunkt der …
- FG Hamburg, 25.10.2004 - III 472/01
- FG München, 11.03.2004 - 13 K 4577/00
Häusliches Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen mit mehreren betrieblichen oder …
- FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 13 K 5701/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Büroräumen …
- FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/99
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2001 - 1 K 1927/00
Abzug der Aufwendungen für Büchermagazin als häusliches Arbeitszimmer; Begriff …
- FG Münster, 13.03.2001 - 6 K 3574/98
Zur Auslegung des Begriffs "häusliches Arbeitszimmer"
- FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 2 K 1648/99
Eingeschränkter Abzug von Werbungskosten für häusliches Arbeitszimmer eines …
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Rechtsprechung
| BFH, 23.06.1999 - X R 113/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
FGO § 64 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
- Simons & Moll-Simons
FGO § 64 Abs. 1, § 118 Abs. 2, § 120 Abs. 1 Satz 1; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, § 15 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Klageschrift - Eigenhändige Unterschrift - Einkünfteerzielungsabsicht - Vermietung einer Ferienwohnung
- rechtsportal.de
Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift - Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 24.08.1995 - 11 K 5112/91
- BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Papierfundstellen
- BFHE 189, 37
- NJW 2000, 607
- BB 1999, 1907
- DB 1999, 1883
- BStBl II 1999, 668
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (18)
- BFH, 19.04.1994 - VIII R 22/93
Anforderungen an Unterzeichnungspflicht bei schriftlicher Erhebung einer Klage
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Zwar ist hierfür --bei Übermittlung auf dem normalen Postweg-- nach wie vor erforderlich, daß das maßgebliche Schriftstück von demjenigen, der die Verantwortung für seinen Inhalt trägt, eigenhändig, d.h. mit einem die Identität des Unterschreibenden kennzeichnenden Schriftzug handschriftlich unterzeichnet ist (BFH-Entscheidungen vom 8. März 1984 I R 50/81, BFHE 140, 424, BStBl II 1984, 445; vom 19. April 1994 VIII R 22/93, BFH/NV 1995, 222; vom 13. Juli 1994 I R 128/93, I R 130/93, BFHE 175, 256, BStBl II 1994, 894, …und vom 17. Oktober 1996 V R 33/96, BFH/NV 1997, 764;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 64 Rz. 20, jeweils m.w.N.).- gewährleistet ist, daß das Schriftstück vom Unterzeichner stammt, - ein dessen Identität kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der, - selbst wenn nur flüchtig geschrieben, die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen läßt (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 222, 223, und in 1997, 764).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
- Zu Unrecht schließlich beriefen sich die Kläger auf Vertrauensschutz: Das Erfordernis des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht und eines positiven Totalergebnisses sei nicht erst durch den BFH-Bechluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) begründet worden. - BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Dabei hat es auch den Besonderheiten Rechnung getragen, die nach der BFH-Rechtsprechung (s. Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, m.w.N.) bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit gelten, insbesondere in der Urteilsbegründung anhand der Aktenlage ausführlich dargelegt, warum hier --jedenfalls für das Streitjahr-- keinerlei Beweisanzeichen für eine Überschuß- bzw. Gewinnerzielungsabsicht der Kläger gegeben waren.
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Doch sind die hieran zu stellenden Anforderungen --dem Zweck dieses Formerfordernisses gemäß-- grundsätzlich erfüllt, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, daß er die Identität des Urhebers verbürgt; ist dies der Fall, kann an die Ausführung, angesichts der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ein großzügiger Maßstab angelegt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Juli 1997 IX ZR 24/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 3380, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1653, m.w.N.; s. auch BGH-Beschluß vom 8. Oktober 1991 XI ZB 6/91, NJW 1992, 243). - BFH, 19.01.1990 - III R 31/87
Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
- Erstmals für das Streitjahr 1990 stellte sich der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) auf den Standpunkt, es handle sich um eine gewerbliche Vermietung und es fehle die Gewinnerzielungsabsicht: Aus der Vermietung der Ferienwohnung seien bisher nur Verluste erwirtschaftet worden, und es sei --vor allem angesichts der Zinslast-- nicht zu erwarten, daß ein Totalgewinn erzielt werden könne. - BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91
Ordnungsgemäße Unterschrift
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Doch sind die hieran zu stellenden Anforderungen --dem Zweck dieses Formerfordernisses gemäß-- grundsätzlich erfüllt, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, daß er die Identität des Urhebers verbürgt; ist dies der Fall, kann an die Ausführung, angesichts der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ein großzügiger Maßstab angelegt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Juli 1997 IX ZR 24/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 3380, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1653, m.w.N.; s. auch BGH-Beschluß vom 8. Oktober 1991 XI ZB 6/91, NJW 1992, 243). - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Nicht nur die das Rechtsmittelverfahren betreffenden, sondern auch die beim FG eingereichten Schriftsätze lassen --in Übereinstimmung mit den sonstigen bei den Akten befindlichen, vom Pb. unterzeichneten Schriftstücken-- weder einen Zweifel an ihrer Urheberschaft noch daran erkennen, daß die bestimmenden Schriftsätze mit Wissen und Willen des Verfassers dem Gericht zugegangen sind (s. dazu Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 GmS-OGB 1/78, NJW 1980, 172). - BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94
Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen …
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Auf die Behandlung der Verluste in früheren Jahren können sich die Kläger schon im Hinblick auf die Grundsätze der Abschnittsbesteuerung mit Erfolg nicht berufen (s. dazu zuletzt BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 1997 IX R 88/94, BFHE 182, 546, BStBl II 1997, 605, unter 1. c, …und vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202, 203). - BFH, 08.07.1998 - I R 123/97
Keine Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Die hierzu erforderliche Gesamtwürdigung des FG läßt weder einen Verstoß gegen Denkgesetze noch eine Verletzung von Erfahrungssätzen (…vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649, 650; vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540, BFH/NV 1999, 269, …und vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFH/NV 1999, 717, 720) erkennen. - BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht
Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X R 113/96
Die hierzu erforderliche Gesamtwürdigung des FG läßt weder einen Verstoß gegen Denkgesetze noch eine Verletzung von Erfahrungssätzen (…vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649, 650;… vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540, BFH/NV 1999, 269, und vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFH/NV 1999, 717, 720) erkennen. - BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 13.07.1994 - I R 128/93
Abzug von Bewirtungskosten (§ 4 EStG )
- BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und …
- BFH, 08.03.1984 - I R 50/81
Rechtsanwalt - Revisionsbegründung - Begründung der Revision - Formerfordernis …
- BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung …
- BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
Anforderungen an eine Abweichung der Vorentscheidung von einer Entscheidung des …
- BFH, 04.04.1997 - X R 144/94
Begründungsvoraussetzungen und Frist einer Revision
- BFH, 17.10.1996 - V R 33/96
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines …
Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (so BGH, NJW 1997, 3380, 3381, vgl. auch BFH, NJW 2000, 607). - BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Allerdings können besondere Arten der Nutzung der Immobilie --insbesondere als Ferienwohnung-- ausnahmsweise schon für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sein (Urteile vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42; in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771; vom 23. Juni 1999 X R 113/96, BFHE 189, 37, BStBl II 1999, 668). - BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03
Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil
Da die Unterschrift sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (BGH NJW 1992, 243; NJW 1997, 3380; BFH NJW 2000, 607).
- OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19
Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils
Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (BGH NJW 1997, 3380, 3381; ebenso BGH NJW 2000, 607). - BFH, 25.04.2017 - X B 109/16
Mängel in der Dokumentation der senatsinternen Geschäftsverteilungspläne sind …
Rn. 16 Zum Schriftformerfordernis bei bestimmenden Schriftsätzen i.S. des § 64 FGO ist im Gegenteil ausdrücklich entschieden worden, dass es genügt, wenn gewährleistet ist, dass das Schriftstück vom Urheber stammt und ein dessen Identität kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt; die vollständige Lesbarkeit ist nicht erforderlich (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1999 X R 113/96, BFHE 189, 37, BStBl II 1999, 668, unter II.1., m.w.N., …und vom 2. August 2002 IV R 14/01, BFH/NV 2002, 1604). - FG München, 16.05.2002 - 14 K 4354/99
Anforderungen an die Unterschrift des Postbediensteten bei Ersatzzustellung; …
Ist der Schriftzug so gestaltet, daß er die Identität des Urhebers verbürgt, kann an die Ausführung, angesichts der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ein großzügiger Maßstab angelegt werden (BFH, Urteil vom 23.06.1999 - X R 113/96, BStBl. II 1999, 668 m.w.N.).Daher reicht es aus, wenn der Schriftzug gewährleistet, daß das Schriftstück vom Unterzeichner stammt und ein dessen Identität kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der zumindest die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt (BFH in BStBl. II 1999, 668).
- LAG Hamm, 16.11.2004 - 12 Sa 1045/04
1) Berufung gegen Anerkenntnisurteil; 2) Beschwer; 3) Alleinentscheidung durch …
Da die Unterschrift sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.1991 - XI B 6/91 -, NJW 1992, 243 f.; BGH, Urteil vom 10.07.1997 - IX ZR 24/97 -, NJW 1997, 3380 f.; BFH, Urteil vom 23.06.1999 - XR 113/96 -, NJW 2000, 607 f.). - OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
Anforderungen an die Unterzeichnung des Strafurteils
Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (BGH NJW 1997, 3380, 3381; ebenso BGH NJW 2000, 607). - BFH, 02.01.2008 - X B 62/07
Unterschrift unter ein Urteil: Ersetzung und Anforderungen - verspätete …
a) Eine Unterschrift verlangt, dass das Schriftstück vom Unterzeichner stammt, ein dessen Identität kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der --selbst wenn nur flüchtig geschrieben-- die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen versehen ist (Senatsurteil vom 23. Juni 1999 X R 113/96, BFHE 189, 37, BStBl II 1999, 668; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2003 1 ObOWi 177/03, BayObLGSt 2003, 73, VRS 105, 356;… Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 64 Rz 20). - OLG Brandenburg, 03.11.2025 - 1 ORbs 188/25
Unterschrift, Buchstabengebilde, Name, Handschrift
Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (BGH NJW 1997, 3380, 3381; ebenso BGH NJW 2000, 607). - OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 1 OLG 53 Ss OWi 584/22
Anforderungen an die richterliche Unterzeichnung der Urteilsgründe
- FG Hessen, 12.09.2000 - 5 K 2784/00
Außergewöhnliche Belastungen; Kraftfahrzeugkosten; Behinderung; geh- und …
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