Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,735
BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00 (https://dejure.org/2001,735)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 10 AZR 28/00 (https://dejure.org/2001,735)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 (https://dejure.org/2001,735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

  • Judicialis

    BGB § 611 Gratifikation; ; Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 b (aF)

  • IWW

    § 611 BGB; § 4b Entgeltfortzahlungsgesetz (a.F.)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    13. Monatsgehalt - Arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung - Gratifikation - Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlungsanspruch - Kürzungsvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 (Gratifikation); EFZG § 4b (a.F.)
    13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung - kein Anspruch bei Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne Entgeltfortzahlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sonderzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Arbeitsunfähigkeit 13. Monatsgehalt kürzen?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gratifikationsrecht; Kürzung eines 13. Monatsgehalts bei Krankheitszeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 211
  • NJW 2001, 2275
  • ZIP 2001, 1212
  • MDR 2001, 997
  • NZA 2001, 785
  • BB 2001, 1363
  • DB 2001, 1675
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 17.12.1999 - 7 Sa 1690/99

    Zahlung eines anteiligen 13. Monatsgehalts; Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 7 Sa 1690/99 -.

    10 AZR 28/00 7 Sa 1690/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1999 - 7 Sa 1690/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00
    Damit hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß es sich im vorliegenden Fall bei dem 13. Monatsgehalt um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt (vgl. zuletzt BAG 25. November 1998 - 10 AZR 595/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 212 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 152 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlungen ohne tatsächliche Arbeitsleistung nur dann fortzuzahlen, wenn die Entgeltfortzahlung auf Grund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen zu leisten ist (vgl. BAG 25. November 1998 aaO).

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00
    a) Diese Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (vgl. BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126 und 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2).

    b) Entgegen der Auffassung des Klägers entsteht diese Rechtsfolge kraft Gesetzes, ohne daß es einer gesonderten vertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf (BAG 19. April 1995 aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00
    a) Diese Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (vgl. BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126 und 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2).
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2019 - 7 Sa 490/18

    Arbeitsordnung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Benachteiligung; betriebliche …

    Aufgrund des mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes verbundenen Leistungszwecks ist dem Anspruch jedoch eine zeitanteilige Kürzung des Weihnachtsgeldes um die Zeiten, in denen infolge Arbeitsunfähigkeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch der Klägerin im Jahr 2017 bestand (vgl. BAG 15. August 2018 - 10 AZR 419/17 - 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 -), immanent.

    Da es sich bei dem Weihnachtsgeld für das Jahr 2017 um Arbeitsvergütung handelt, ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch - ohne gesonderte ausdrückliche arbeitsvertragliche Vereinbarung - für die Zeiten zu kürzen, in denen infolge Arbeitsunfähigkeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch der Klägerin im Jahr 2017 bestand (vgl. BAG 15. August 2018 - 10 AZR 419/17 - 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 -).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Die Tarifnorm beschränkt sich allerdings nicht darauf, einen solchen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu gewähren (wie zB beim 13. Monatsgehalt; vgl. dazu BAG 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 - BAGE 97, 211), sondern formt diesen gleichzeitig durch Tatbestandsvoraussetzungen und Kürzungsregelungen näher aus.
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen …

    Einer Kürzungsregelung nach § 4a EFZG bedarf es in solchen Fällen nicht, da es bereits an einem Anspruch auf Zahlung dieses Entgeltbestandteils fehlt (vgl. zu § 4b EFZG aF BAG 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 97, 211).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht