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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,173
BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01 (https://dejure.org/2001,173)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01 (https://dejure.org/2001,173)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01 (https://dejure.org/2001,173)
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Lebenspartnerschaftsgesetz (eA)

§§ 1 ff LPartG;

§ 32 BVerfGG, zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten eines Gesetzes

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Lebenspartnerschaften

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Lebenspartnerschaftsgesetz kann in Kraft treten - einstweilige Anordnung abgelehnt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Lebenspartnerschaftsgesetz kann in Kraft treten - einstweilige Anordnung abgelehnt

  • IWW (Kurzinformation)

    Erweiterter Gläubigerzugriff durch Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Lebenspartnerschaft und Ehe

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Keine Hürden mehr für Lebenspartnerschaftsgesetz

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Das Lebenspartnerschaftsgesetz (Dr. Herbert Trimbach; NJ 2001, 399)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 51
  • NJW 2001, 2457
  • FamRZ 2001, 1057
  • DVBl 2001, 1353
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Rn. 5 1. a) Die Sächsische und die Bayerische Staatsregierung begehren mit ihren Normenkontrollanträgen vom 15. Juni 2001 (1 BvF 1/01) und vom 2. Juli 2001 (1 BvF 2/01) die Feststellung, das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften sei insgesamt, hilfsweise seien einzelne seiner Vorschriften wegen Verstoßes gegen das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates sowie gegen Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Seine sinngemäße Anwendung auch auf Privatrechtsverhältnisse ist insbesondere für abgewickelte Rechtsbeziehungen bejaht worden (vgl. BVerfGE 32, 387 ; 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts darf nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Beteiligte das In-Kraft-Treten des Gesetzes verzögern können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, S. 8 f. des Umdrucks).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Seine sinngemäße Anwendung auch auf Privatrechtsverhältnisse ist insbesondere für abgewickelte Rechtsbeziehungen bejaht worden (vgl. BVerfGE 32, 387 ; 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Dabei ist, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 83, 162 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 82, 310 ), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Dabei ist, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 83, 162 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94

    Ablehnung der einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des …

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Rn. 15 Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, das Normenkontrollverfahren aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung außer Vollzug gesetzt, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erweisen würde (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Ob die Einführung des neuen Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit seinen der Ehe zum Teil nachgebildeten Rechtsfolgen einem aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleiteten Abstands- oder Differenzierungsgebot zuwiderläuft, ist eine verfassungsrechtliche Frage, die bei der Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BVerfGE 3, 34 ).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
    Seine sinngemäße Anwendung auch auf Privatrechtsverhältnisse ist insbesondere für abgewickelte Rechtsbeziehungen bejaht worden (vgl. BVerfGE 32, 387 ; 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 26/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag - …

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Die gegen das In-Kraft-Treten des Gesetzes gerichteten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Staatsregierungen der Freistaaten Bayern und Sachsen blieben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos (vgl. Urteil vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01 und 1 BvQ 26/01 -, NJW 2001, S. 2457).

    Sämtliche Regelungen, die der Ehe einen rechtlichen Rahmen geben und das Institut mit Rechtsfolgen ausstatten, haben nach wie vor Bestand (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01 und 1 BvQ 26/01 -, NJW 2001, S. 2457 f.).

  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - …

    Wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 140, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Rn. 116 Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
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