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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,578
BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01 (https://dejure.org/2002,578)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01 (https://dejure.org/2002,578)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 (https://dejure.org/2002,578)
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Benennung der Rauschgiftlieferanten

Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, § 55 Abs. 1 StPO, nemo tenetur, §§ 70 Abs. 1, 161a Abs. 2 StPO, Auskunftsverweigerungsrecht eines schon rechtskräftig Verurteilten, hier: Gefahr weiterer Strafverfolgung (geringe Anforderungen an den Anfangsverdacht gem. § 152 Abs. 2 StPO);

§ 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG, keine Zurechnung eines Fehlers des mit der Absendung der Verfassungsbeschwerde beauftragten, sonst zuverlässigen Rechtsreferendars (Hinweis: vgl. die Rspr. zu §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BtmG § 31 Nr. 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; StPO § 55; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 152 Abs. 2; ; StPO § 161 a Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugnisverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1411
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
  • NStZ 2002, 378
  • StV 2002, 177
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Der Bundesgerichtshof habe in einem Beschluss vom 13. November 1998 (- StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413) einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht auch hinsichtlich einer Tat zugebilligt, deretwegen er bereits rechtskräftig verurteilt sei, wenn der Zeuge Gefahr laufe, durch die von ihm verlangten Angaben über die abgeurteilte Tat auch nur mittelbar Hinweise zu einer anderen, möglicherweise nicht vom Strafklageverbrauch erfassten prozessualen Tat zu geben.

    In eine solche Gefahr geriete der Zeuge dann, wenn eine Ermittlungsbehörde aus seiner wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte - nicht müsste -, die sie gemäß § 152 Abs. 2 StPO zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413;… Dahs in: Löwe/Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Aufl., § 55 Rn. 10;… Senge in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 55 Rn. 4;… Meyer-Goßner in: Kleinknecht, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Aufl., § 55 Rn. 7; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Rn. 21 Besteht die konkrete Gefahr, dass der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft durch die Preisgabe seiner (oder seines) Betäubungsmittellieferanten die (oder den) Tatbeteiligten weiterer, noch verfolgbarer, eigener Delikte offenbaren, also Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste, so ist ihm die Erteilung solcher Auskünfte nicht zumutbar.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Rn. 16 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Rn. 16 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Beim Absenden eines Telefaxes handelt es sich um eine einfache technische Arbeit, die die Verfahrensbevollmächtigte nicht selbst ausführen musste, sondern einem sowohl zuverlässigen als auch hinreichend geschulten und überwachten Mitarbeiter überlassen durfte (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329 …und Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72).

    Da es sich bei dem Referendar ausweislich seiner Stationszeugnisse um eine zuverlässige Kraft handelt, durfte die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers nach den geschilderten organisatorischen Vorkehrungen darauf vertrauen, dass diesem kein Fehler unterlaufen werde (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329, Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72 …und Beschluss vom 6. November 1964 - Ib ZB 12/64 -, VersR 1964, S. 1307).

  • BGH, 11.12.1958 - II ZB 19/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Beim Absenden eines Telefaxes handelt es sich um eine einfache technische Arbeit, die die Verfahrensbevollmächtigte nicht selbst ausführen musste, sondern einem sowohl zuverlässigen als auch hinreichend geschulten und überwachten Mitarbeiter überlassen durfte (vgl. Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329 und Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72).

    Da es sich bei dem Referendar ausweislich seiner Stationszeugnisse um eine zuverlässige Kraft handelt, durfte die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers nach den geschilderten organisatorischen Vorkehrungen darauf vertrauen, dass diesem kein Fehler unterlaufen werde (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329, Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72 …und Beschluss vom 6. November 1964 - Ib ZB 12/64 -, VersR 1964, S. 1307).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Auskunftspflicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Rn. 16 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).
  • BGH, 06.11.1964 - Ib ZB 12/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
    Da es sich bei dem Referendar ausweislich seiner Stationszeugnisse um eine zuverlässige Kraft handelt, durfte die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers nach den geschilderten organisatorischen Vorkehrungen darauf vertrauen, dass diesem kein Fehler unterlaufen werde (vgl. Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329, Beschluss vom 11. Dezember 1958 - II ZB 19/58 -, VersR 1959, S. 72 und Beschluss vom 6. November 1964 - Ib ZB 12/64 -, VersR 1964, S. 1307).
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer …

    Die Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts liegt damit niedrig (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1411, 1412); es genügen schon entferntere Verdachtsgründe (BVerfG, NJW 1994, 783; NJW 1994, 783, 784), die eine geringe, wenngleich nicht nur theoretische Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer verfolgbaren Straftat begründen (…Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 152 Rn. 23).
  • BVerfG, 23.09.2026 - 2 BvR 1681/26

    Erfolgreiche einstweilige Anordnung: Aussetzung des Vollzugs der Beugehaft bis …

    Rn. 10 Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 -, Rn. 18).

    Steht die gesamte in Betracht kommende Aussage des Zeugen mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in einem so engen Zusammenhang, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu der Zeuge ohne die Gefahr der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte, braucht er überhaupt keine Frage zu beantworten (…vgl. Maier, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2023, § 55 Rn. 55 ff.; ferner: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, Rn. 20 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare); …

    Rn. 16 1. Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ;… BVerfG-K NJW 1999, S. 779;… StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ; NJW 2002, S. 1411 ).

    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BVerfG-K, NJW 2002, S. 1411 ;… BGH, NJW 1999, S. 1413).

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