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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.06.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 62.01   

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BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 62.01 (https://dejure.org/2002,1610)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2002 - 5 C 62.01 (https://dejure.org/2002,1610)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 5 C 62.01 (https://dejure.org/2002,1610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BSHG §§ 5, 68 a
    Einsetzen der Sozialhilfe bei Kenntnis der Leistungsvoraussetzungen; Sozialhilfe, Einsetzen der - bei Kenntnis der Leistungsvoraussetzungen; Hilfe zur Pflege, Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit; Pflegebedürftigkeit, ...

  • Judicialis

    BSHG § 5; ; BSHG § 68 a

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachbewilligung höheren Pflegegeldes wegen rückwirkender Erhöhung der Pflegestufe durch die Pflegekasse; Kenntnis des Träger der Sozialhilfe von dem erhöhten Pflegebedarf; Einsetzen der Sozialhilfe bei Kenntnis der Leistungsvoraussetzungen; Bindung an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 5 § 68a
    Einsetzen der Sozialhilfe bei Kenntnis der Leistungsvoraussetzungen; Sozialhilfe, Einsetzen der - bei Kenntnis der Leistungsvoraussetzungen; Hilfe zur Pflege, Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit; Pflegebedürftigkeit, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 272
  • NJW 2003, 1961
  • FamRZ 2003, 756 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1007
  • DÖV 2003, 507
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ; …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 62.01
    Zutreffend hat das Berufungsgericht (vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2001 - 12 LB 2908/01 - ) dahin erkannt, dass § 68 a BSHG § 5 BSHG nicht verdrängt (ebenso OVG Münster, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 22 A 5487/99 - ; VG Koblenz, Urteil vom 28. Mai 1998 - 5 K 3886/97.KO - ).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 12 LB 2908/01

    Bindungswirkung; Einsetzen; Einsetzen der Sozialhilfe; Hilfe zur Pflege; …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 62.01
    Zutreffend hat das Berufungsgericht (vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2001 - 12 LB 2908/01 - ) dahin erkannt, dass § 68 a BSHG § 5 BSHG nicht verdrängt (ebenso OVG Münster, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 22 A 5487/99 - ; VG Koblenz, Urteil vom 28. Mai 1998 - 5 K 3886/97.KO - ).
  • VG Koblenz, 28.05.1998 - 5 K 3886/97

    Gewährung der Hilfe zur Pflege; Einteilung in Pflegestufen; Regelungen bei …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 62.01
    Zutreffend hat das Berufungsgericht (vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2001 - 12 LB 2908/01 - ) dahin erkannt, dass § 68 a BSHG § 5 BSHG nicht verdrängt (ebenso OVG Münster, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 22 A 5487/99 - ; VG Koblenz, Urteil vom 28. Mai 1998 - 5 K 3886/97.KO - ).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die …

    Rn. 21 Der Senat folgt damit nur im Ansatz (keine Verdrängung des § 18 SGB XII durch § 62 SGB XII), nicht jedoch in den Anforderungen an die Kenntnis der auf § 5 Bundessozialhilfegesetz (BSHG; heute § 18 SGB XII) rekurrierenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (<BVerwG> BVerwGE 117, 272 ff).

    Zudem unterscheidet sich der vom BVerwG entschiedene (BVerwGE 117, 272 ff) Sachverhalt insoweit vom vorliegenden, als der Sozialhilfeträger überhaupt nicht über den Antrag auf Einstufung in eine höhere Pflegestufe informiert war.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 33/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme ungedeckter Heimkosten - Umfang der …

    Da die Klägerin das (höhere) Heimentgelt nach Pflegestufe II erst nach der Kenntniserlangung des Beklagten von dem Bescheid der DAK über die Höherstufung am 25.04.2001 begehrt, braucht nicht entschieden zu werden, ob eine Geltendmachung für vorherige Zeiträume ausgeschlossen sein könnte (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 12.12.2002 - 5 C 62/01 -, BVerwGE 117, 272).

    Die Hilfeempfängerin bzw. die Klägerin hat in diesen Zeiträumen die (höheren) Leistungen der Pflegekasse nicht erhalten, sondern diese wurden erst später nachgezahlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2002 - 5 C 62/01 -, BVerwGE 117, 272 RdNr. 19).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2006 - 4 LA 574/04

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kurzzeitpflege in einem Alten- und …

    Die Regelung in § 16 Abs. 2 SGB I setzt jedoch voraus, dass ein Antrag bei einer unzuständigen Stelle eingeht, der aus diesem Grunde von dieser gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I an die zuständige Stelle weiterzuleiten ist (BVerwG, Urteil vom 12.12.2002 - 5 C 62/01 -, BVerwGE 117, 272).

    Die Regelung in § 16 Abs. 2 SGB I ist nach ihrem klaren Wortlaut auf einen solchen Fall von vornherein nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2002 - 5 C 62/01 -, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 2 K 5735/01
    Rn. 25 vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 C 62/01 -, Juris- Dokument-Nr.: WBRE410009671; OVG NRW, Urteil vom 6. September 1999 - 22 A 387/97 -, NWVBl. 2000, 192 f., 192 m.w.N.

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 -5 C 62/01, Juris-Dokument-Nr.: WBRE410009671, OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Januar 1999 - 4 L 2970/98 -, Juris- Dokument-Nr.: MWRE101899900; Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Auflage, § 5 Rn 16, Wagner, NDV 1997, 6 ff., 6.

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002, - 5 C 62/01 -, Juris-Dokument-Nr: WBRE410009671; OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2000, - 22 A 5487/99 -, ZFSH/SGB 2001, 336 ff., 337; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 12 LB 2908/01 - Juris- Dokument-Nr.: MWRE112710100.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2005 - L 23 B 1087/05

    Sozialhilfe - Stellung eines Antrags bei der Arbeitsagentur - Zeitpunkt des …

    Denn der bei der Arbeitsagentur am 1. Oktober 2004 gestellte Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld war ein Antrag auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei dem dafür zuständigen Sozialleistungsträger und nicht ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe bei einem unzuständigen Sozialleistungsträger (zum Erfordernis eines Antrags auf Sozialhilfe vgl.: BVerwGE 117, 272;… Schoch in LPK-SGB XII, § 18, Rdnr. 14;… Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 5, Rdnr. 16).
  • VG Kassel, 21.08.2003 - 7 E 1035/02
    Rn. 20 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 12.12.202, - 5 C 62.01 -, DVBL 2003, 1007 f;… OVG Münster, Urt. v. 5.12.2000, - 22 A 5487/99 -, FEVS 52, 320 ff) kommt hinsichtlich der Frage, ab wann und ggf. ob rückwirkend Leistungen nach den §§ 68 ff BSHG zu zahlen sind, auch nicht § 68 a BSHG zur Anwendung, nach dem eine Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit einer Entscheidung nach den §§ 68 ff BSHG zugrunde zulegen ist.
  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2003 - 3 K 6252/01

    Voraussetzungen der Leistungsgewährung eines Sozialhilfeträgers zur Abwendung …

    Rn. 18 Vgl. dazu nochmals ausdrücklich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2002 - 5 C 62/01 -, NDV-Rd. 2003, S. 72.
  • VG Münster, 07.08.2003 - 5 K 875/00

    Sozialhilferechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit einer an eine getrennt …

    Eine Bedarfsdeckung durch die Hilfe Dritter vor Bekanntwerden des Bedarfs schließt den Anspruch auf Sozialhilfe aus (BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 12.87 -, BVerwGE 90, 154 = FEVS 43, 59; Urteil vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 -, BVerwGE 96, 152 = FEVS 45, 138 und Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 C 62.01 -, FEVS 54, 294 = NJW 2003, 1961 sowie OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2001 - 12 A 3386/98 -, FEVS 53, 84).
  • VG Hannover, 06.01.2004 - 7 A 724/03

    Eigenbeteiligung eines Sozialhilfeempfängers bei Krankenhausaufenthalt

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 12.12.2002 - 5 C 62.01 - NDV-RD 2003, 72, 73) ist das Gericht vielmehr der Meinung, dass § 16 SGB I nur dann anwendbar ist, wenn ein ausdrücklicher Antrag auf Sozialhilfe bei einem unzuständigen Leistungsträger eingeht.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5390
BayObLG, 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02 (https://dejure.org/2002,5390)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02 (https://dejure.org/2002,5390)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 2 ObOWi 268/02 (https://dejure.org/2002,5390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2 Satz 1
    Verhinderung aus dringlichen beruflichen Gründen - eingehende Begründung vor Verhandlungstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit; Nichtteilnahme an der Verhandlung; Fernbleiben von der Verhandlung; Dringende berufliche Gründe; Voraussetzungen der Entschuldigung; Ausreichende Entschuldigung; Abwägung des öffentlichen Interesses; Erkrankung des Ehegatten

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1961 (Ls.)
  • NStZ 2003, 98
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.02.1995 - 3 Ss 117/94

    Hauptverhandlung; Nichterscheinen; Fortbleiben; Entschuldigungsgrund; Fernbleiben

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02
    In Fällen dieser Art kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen werden (KG VRS 58, 47/50; OLG Hamm VRS 39, 208; OLG Karlsruhe VRS 89, 130/131;… Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Stand März 1998] § 74 Rn. 15).
  • KG, 06.08.1979 - 3 Ws (B) 199/79
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02
    In Fällen dieser Art kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen werden (KG VRS 58, 47/50; OLG Hamm VRS 39, 208; OLG Karlsruhe VRS 89, 130/131;… Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Stand März 1998] § 74 Rn. 15).
  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

    Eine andere Sicht ist mit Sinn und Zweck der auf Verfahrensbeschleunigung abzielenden Vorschrift des § 74 Abs. 2 OWiG nicht vereinbar (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02 = NStZ 2003, 98 und OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 19).

    Beruft sich ein Betroffener auf eine zwingende beruflich bedingte Verhinderung, so ist daher erforderlich, die Art der Geschäfte selbst, deren Wichtigkeit und ihre unaufschiebbare Dringlichkeit darzulegen, damit das Gericht beurteilen kann, ob das Vorbringen die Unzumutbarkeit des Erscheinens vor Gericht begründen kann, wenn es zutrifft (BayObLG, Beschluss vom 27.06.2002 - 2 ObOWi 268/02 = NStZ 2003, 98; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 19; OLG Hamm VRS 39, 208; KG VRS 58, 47, 50; OLG Karlsruhe VRS 89, 130, 131;… vgl. auch Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O.).

    Soweit in der Rechtsbeschwerdebegründung mit der Vorlage der beiden Email-Nachrichten vom 24.01.2019 sowie vom 10.05.2019 neuer Sachvortrag erfolgt ist, kann der Senat dieses Vorbringen - unbeschadet dessen, ob es geeignet gewesen wäre, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung zu entschuldigen bzw. zumindest die Verpflichtung des Gerichts zu weitere Aufklärung des geltend gemachten Verhinderungsfalles zu begründen - schon deshalb nicht berücksichtigen, weil es dem Amtsgericht nicht bekannt war und folglich seine Entscheidung, ob der Betroffene genügend entschuldigt sei oder ob dies jedenfalls weiterer Aufklärung bedurfte, nicht beeinflussen konnte (BayObLG NStZ 2003, 98).

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung …

    Hierfür ist erforderlich, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (Anschluss an BayObLG NStZ 2003, 98 und OLG Bamberg DAR 2008, 217 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = StRR 2008, 305 f.).

    In den Fällen, in denen sich der Betroffene darauf beruft, aus zwingenden beruflichen Gründen der Hauptverhandlung ferngeblieben zu sein, kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen werden (BayObLG NStZ 2003, 98).

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der …

    Insoweit wird auch seitens des Rechtsbeschwerdeführers nicht vorgetragen, dass diese zum Zeitpunkt der Verwerfungsentscheidung bereits beim Amtsgericht eingegangen war, weshalb dieser (neue) Tatsachenvortrag vom Rechtsbeschwerdegericht nicht berücksichtigt werden konnte (BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05

    Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Verlegungsantrag; ausreichende …

    Die persönlichen Gründe, die das Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollen, kennt nur der Betroffene, er hat sie daher dem Gericht mitzuteilen (BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Hamm, 04.11.2015 - 1 RBs 162/15

    Berufliche Gründe als ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben von einem …

    Erforderlich ist jedoch, dass der Betroffene vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (OLG Bamberg, Beschl. v. 14.01.2009 - 2 SsOWi 1538/08 -juris; vgl. auch BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Hamm, 08.10.2012 - 3 RBs 273/12

    Urteilsunterzeichnung; Unterschrift auf dem Hauptverhandlungsprotokoll

    Nur in besonderen Einzelfällen können auch berufliche Hinderungsgründe dazu führen, dass das Fernbleiben einem Betroffenen nicht zum Vorwurf gemacht werden kann (vgl. BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 3 Ss OWi 171/06

    Entbindung vom Erscheinen; Begründung; Gründe; Augenblicksversagen; Begründung …

    Wird eine Verhinderung aus zwingenden beruflichen Gründen geltend gemacht, ist der Betroffene nämlich nur dann entschuldigt, wenn er dem Gericht vor dem Termin die Gründe im Einzelnen darlegt, die sein Fernbleiben auch bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchführung der Verhandlung als gerechtfertigt erscheinen lassen (BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 769/05

    Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Urlaubsreise; Buchung in Kenntnis …

    Die persönlichen Gründe, die das Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollen, kennt nur der Betroffene, er hat sie daher dem Gericht mitzuteilen (BayObLG NStZ 2003, 98).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss 291/08

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben; Verwerfung; Entschuldigung; berufliche …

    In derartigen Fällen kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn die dafür maßgeblichen Tatsachen vorgetragen werden (vgl. BayObLG NStZ 2003, 98; OLG Karlsruhe VRS 89, 130).
  • OLG München, 08.05.2006 - 4St RR 66/06

    Teilnahme an Hauptverhandlung bei anderweitiger beruflicher Verpflichtung

    In Fällen dieser Art kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn der Angeklagte die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen hat (vgl. BayObLG NStZ 2003, 98; OLG Hamm NZV 2006, 165).
  • AG Mainz, 07.05.2020 - 405 OWi 3200 Js 32986/19
  • OLG Hamm, 14.07.2008 - 4 Ss OWi 515/08

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; rechtliches Gehör; Verletzung …

  • KG, 19.07.2006 - 5 Ws (B) 384/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nichterscheinen des …

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