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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,939
BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03 (https://dejure.org/2003,939)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2003 - 1 StR 64/03 (https://dejure.org/2003,939)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03 (https://dejure.org/2003,939)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO; § 255a Abs. 2 StPO; § 147 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 337 StPO; § 169 GVG; Art. 6 EMRK
    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung ohne teilweise oder vollständige Akteneinsicht; ergänzende Vernehmung in der Hauptverhandlung nach Maßgabe der richterlichen Aufklärungspflicht ...

  • lexetius.com

    StPO § 255a Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 255a Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vom Ausschluss der Öffentlichkeit umfasste Verfahrensvorgänge bei Beschränkung des Ausschlusses auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt; Zulässigkeit der Vereidigung und Entlassung eines Zeugen während des beschränkten Ausschlusses der Öffentlichkeit von der ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 255a Abs. 2
    Anforderungen an vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptverhandlung - Bild-Ton-Aufzeichnung: Keine Akteneinsicht vor der Vorführung einer früheren richterlichen Vernehmung

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 268
  • NJW 2003, 2761
  • NStZ 2003, 613
  • StV 2003, 650
  • StV 2004, 468 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 531
  • JR 2004, 212
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Rn. 11 a) Der erste Teil der Beweisbehauptung - Nichtstattfinden eines Gesprächs der benannten Zeugin mit der Geschädigten - betraf freilich eine negative Beweistatsache, nicht jedoch nur ein Beweisziel, wie die Strafkammer zu meinen scheint (vgl. BGHSt 39, 251, 253 ff.).

    Die Beweisbehauptung konnte deshalb insoweit tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises sein (vgl. BGHSt 39, 251, 253 ff.).

    Rn. 17 Die Kammer hat mit ihrer Ablehnungsbegründung zum Ausdruck gebracht, daß sie die aufgestellte negative Behauptung nach dem Wortlaut des Antrages und auf der Grundlage ihrer bisherigen Erkenntnis - nach den Grundsätzen von BGHSt 39, 251, 253 ff. - als Formulierung lediglich eines Beweiszieles gewertet hat.

    Rn. 18 Soweit in der Begründung des Beweisantrages zu dessen zweitem Teil erwähnt wird, die Geschädigte habe sich zu den entsprechenden Zeitpunkten (zu denen Sa. J. mit dem Angeklagten Geschlechtsverkehr hatte) nicht in der Wohnung aufgehalten, war auch dies - ohne weitere Behauptung unmittelbarer Wahrnehmungen der benannten Zeugin hierzu - beweisantragsrechtlich kein tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises, sondern nur die Angabe eines Beweiszieles (vgl. BGHSt 39, 251, 253 ff.).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Zugleich soll der Garantie des Fragerechts des Beschuldigten gegenüber dem Belastungszeugen Rechnung getragen werden (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; vgl. BGHSt 46, 93 m.w.N. aus der Rspr. des EGMR).

    Dazu wird der Verteidiger allerdings regelmäßig - falls möglich - auch die Gelegenheit haben müssen, sich vor der Vernehmung mit dem Beschuldigten zu besprechen (vgl. BGHSt 46, 93).

    Daß es bei der Vernehmungsersetzung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO deshalb zu einer Einschränkung der "Konfrontationsmöglichkeiten" der Verteidigung kommen kann, ist wegen des zeugen- und opferschützenden Anliegens der Regelung hinzunehmen (vgl. BGHSt 46, 93, 96).

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema - …

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Für die Stellung eines Beweisantrages auf ergänzende (nochmalige) Vernehmung gelten deshalb dieselben Maßstäbe wie bei einem Antrag auf wiederholte Vernehmung eines in der Hauptverhandlung bereits vernommenen Zeugen (BGH StV 1995, 566; zustimmend Rieß StraFo 1999, 1, 5; Schlothauer StV 1999, 47, 49; Boetticher in Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, 8, 15 f.).

    Insofern gilt nichts anderes als für den in der Hauptverhandlung bereits vernommenen und entlassenen Zeugen (vgl. dazu BGH StV 1995, 566); denn in solchen Fällen wird nicht nur die Wiederholung einer Beweiserhebung erstrebt.

  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Da die Geschädigte eine Interaktion (hier ein Gespräch) mit Sa. J. geschildert hatte, hätte die benannte Zeugin aufgrund eigener Wahrnehmung bekunden können, ob ein solches Gespräch stattgefunden hat (vgl. BGH NStZ 2000, 267).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Rn. 6 Soweit die Anordnung der Unterbrechung der Hauptverhandlung im Anschluß an die Zeugenvernehmung in Rede steht und die Öffentlichkeit währenddessen nicht wiederhergestellt war, ist denkgesetzlich auszuschließen, daß das Urteil hierauf beruhen kann (…vgl. Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 338 Rdn. 50b; siehe auch BGH NJW 1996, 138).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der …

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Handlungen, die auch außerhalb der Hauptverhandlung vorgenommen werden dürfen oder jedenfalls außerhalb der Hauptverhandlung in Abänderung von Anordnungen in der Hauptverhandlung ergehen dürfen, können auch im Rahmen der Hauptverhandlung während des Ausschlusses der Öffentlichkeit erledigt werden, ohne daß darin ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit liegt (vgl. BGH NStZ 2002, 106, 107).
  • BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren …

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Rn. 7 Das ergibt sich schon daraus, daß der Fortsetzungstermin auch außerhalb der Hauptverhandlung verlegt werden kann und auch in jenem Falle der Schutz des Vertrauens in die Terminsankündigung am letzten voraufgegangenen Hauptverhandlungstag vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht erfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135).
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den …

    Auszug aus BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
    Rn. 13 Der Ablehnungsbeschluß ist grundsätzlich auslegungsfähig (vgl. BGHSt 1, 29, 32;… Meyer-Goßner aaO § 24 Rdn. 4).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten …

    Hieran könnten gegebenenfalls deshalb Zweifel bestehen, weil Angeklagte und Verteidiger bei der eingeführten früheren Vernehmung keine Mitwirkungsmöglichkeit hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273; weitergehend BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, NStZ 2018, 740, 742. Allerdings beruht das Urteil nicht auf einer möglicherweise unzulänglichen Ablehnungsentscheidung (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18, juris Rn. 11 f.;… Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03

    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch …

    Der Augenschein durch Vorführen der zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen ist im Zusammenhang mit seiner Vernehmung zulässig (Fortführung von BGHSt 48, 268).

    In Fällen dieser Art kommt auch § 255a StPO als Rechtsgrundlage für die Vorführung nicht in Betracht, weil diese Bestimmung nur die vernehmungsersetzende Vorführung regelt (vgl. BGHSt 48, 268).

    Im Ausnahmefall kann danach die ergänzende Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe der Aufklärungspflicht oder auch des Beweisantragsrechts erforderlich werden (dazu BGHSt 48, 268).

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …

    Darf das Gericht nach § 251 StPO Urkunds- statt Zeugenbeweis erheben und deckt das vernehmungsersetzende Schriftstück die behaupteten Beweistatsachen ab, so ist über die Anhörung des Zeugen nur noch nach dem Maßstab der Aufklärungspflicht zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/79, bei Pfeiffer, NStZ 1981, 95 (für eine Behördenauskunft nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO);… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 145;… KK/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 116; ferner BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273 (für die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO)).
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