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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,170
BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00 (https://dejure.org/2002,170)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2002 - II ZR 224/00 (https://dejure.org/2002,170)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2002 - II ZR 224/00 (https://dejure.org/2002,170)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AktG § 93 Abs. 2 Satz 2; GenG § 34 Abs. 2 Satz 2; GmbHG § 43 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    AktG § 93 Abs. 2 Satz 2; ; GenG § 34 Abs. 2 Satz 2; ; GmbHG § 43 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 93 Abs. 2 Satz 2; GenG § 34 Abs. 2 Satz 2; GmbHG § 43 Abs. 2
    Beweislast bei Schadensersatzansprüchen einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweckwidrige Verwendung von Gesellschaftsmitteln - Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer - Sorgfaltspflichten - Darlegungs- und Beweislast - Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses - Teil-Anerkenntnisurteil

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch der II. Zivilsenat des BGH sieht in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger im Urteil vom 4.11.2002 - II ZR 224/00 -.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Schäden durch Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet Gesellschaft gegenüber für verschuldete Schäden

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Entlastungsbeweis liegt beim Vorstand / Geschäftsführer

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Schadensersatzklagen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haben ausgeschiedene Geschäftsführer Einsichts- und Auskunftsrechte?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Beweislastverteilung bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen GmbH-Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 152, 280
  • NJW 2003, 358
  • ZIP 2002, 2314
  • MDR 2003, 339
  • NZI 2008, 42
  • WM 2002, 2509
  • BB 2003, 273
  • DB 2002, 2706
  • NZG 2003, 81
 
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Das Berufungsgericht hält die geltend gemachten Schadensersatzansprüche schon deshalb für unbegründet, weil die Klägerin nicht hinreichend dargetan habe, daß die Beklagte mit der Nichtanmeldung von Kurzarbeit ab August 1995 die Grenzen des ihr zustehenden unternehmerischen Ermessens (vgl. BGHZ 135, 244) überschritten und damit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG zuwider gehandelt habe.

    Das schließt ggf. den Nachweis der Einhaltung seines - grundsätzlich weiten - unternehmerischen Ermessensspielraums (vgl. hierzu BGHZ 135, 244, 253) ein.

  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Danach genügt es, daß sie Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO hinreichende Anhaltspunkte bieten (vgl. BGH, Urteile v. 3. Dezember 1999 - IX ZR 332/98, NJW 2000, 509; v. 1. Dezember 2000 - X ZR 222/98, NJW-RR 2000, 1340).

    Denn bei einem Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung gehört der Ursachenzusammenhang mit einem daraus erwachsenen allgemeinen Vermögensschaden nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zur haftungsbegründenden, sondern zur haftungsausfüllenden Kausalität, für deren Nachweis ebenfalls die in § 287 ZPO vorgesehenen Erleichterungen gelten (vgl. BGH, Urteil v. 3. Dezember 1999 aaO, m.N.).

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 222/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Danach genügt es, daß sie Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO hinreichende Anhaltspunkte bieten (vgl. BGH, Urteile v. 3. Dezember 1999 - IX ZR 332/98, NJW 2000, 509; v. 1. Dezember 2000 - X ZR 222/98, NJW-RR 2000, 1340).

    b) Da der Klägerin auf der Grundlage ihres Vorbringens durch die Nichtanmeldung von Kurzarbeit jedenfalls ein Schaden entstanden ist, durfte das Berufungsgericht die Klage nicht ohne weiteres wegen evtl. noch fehlender Substantiierung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der behaupteten Pflichtverletzung und der geltend gemachten Schadenshöhe insgesamt abweisen, sondern hatte zu prüfen, ob und in welchem Umfang wenigstens ein von der Beklagten verursachter Mindestschaden geschätzt werden konnte, wobei es zur Klärung der Schätzungsgrundlage auch von seinem Fragerecht Gebrauch zu machen hatte (vgl. BGH, Urteil v. 1. Dezember 2000, aaO).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Vielmehr hätte das Berufungsgericht auf die nunmehrige, der Klägerin offenbar nicht früher mögliche Substantiierung ihres Vortrags die mündliche Verhandlung wiedereröffnen müssen (§ 156 ZPO; vgl. auch BGH, Urteil v. 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, NJW 1999, 1867 f.), wie die Revision zu Recht rügt.
  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89

    Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Zu ihrem Vortrag, sie habe das Risiko gescheut, von den Mitarbeitern bereits bezogenes Kurzarbeitergeld bei kurzfristiger Aufhebung der Kurzarbeit wegen plötzlichen Arbeitsanfalls an das Arbeitsamt zurückzahlen zu müssen (vgl. BAG DB 1991, 392), entgegnet die Revision zu Recht, daß die Klägerin in diesem Fall nur den betreffenden Teil des Kurzarbeitergeldes hätte zurückzahlen müssen und damit immer noch besser gestanden hätte, als bei durchgängiger Zahlung des vollen Lohns an die unterbeschäftigten Mitarbeiter.
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees …

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Ebensowenig brauchte die Klägerin ausdrücklich vorzutragen, daß sie keinen besonderen Prozeßvertreter (anstelle ihres Geschäftsführers) gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG bestellt habe (vgl. Sen.Urt. v. 24. Februar 1992 - II ZR 79/91, ZIP 1992, 760).
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85

    Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung scheitert die Klage nicht an fehlendem Vortrag der Klägerin zu dem Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG als materiell-rechtlicher Voraussetzung (vgl. BGHZ 97, 382, 390) für die Erhebung von Ersatzansprüchen auch gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern (vgl. BGHZ 28, 355, 357;… Sen.Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 236/96, ZIP 1998, 332).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96

    Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer …

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung scheitert die Klage nicht an fehlendem Vortrag der Klägerin zu dem Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG als materiell-rechtlicher Voraussetzung (vgl. BGHZ 97, 382, 390) für die Erhebung von Ersatzansprüchen auch gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern (vgl. BGHZ 28, 355, 357; Sen.Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 236/96, ZIP 1998, 332).
  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung scheitert die Klage nicht an fehlendem Vortrag der Klägerin zu dem Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG als materiell-rechtlicher Voraussetzung (vgl. BGHZ 97, 382, 390) für die Erhebung von Ersatzansprüchen auch gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern (vgl. BGHZ 28, 355, 357;… Sen.Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 236/96, ZIP 1998, 332).
  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines …

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 9. Dezember 1991 (II ZR 43/91, ZIP 1992, 108) und vom 21. März 1994 (II ZR 260/92, ZIP 1994, 872) ausgeführt, die Gesellschaft müsse nachweisen, daß ihr infolge eines pflichtwidrigen Verhaltens ihres Geschäftsführers ein Schaden entstanden sei.
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81

    Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung …

  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 223/89

    Nachweis des ungeklärten Verbleibs von Gesellschaftsmitteln

  • BGH, 21.03.1994 - II ZR 260/92

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei zweckwidriger Verwendung von Baugeldern

  • RG, 28.04.1885 - III 3/85

    Grad der Sorgfalt der Mitglieder des Aufsichtsrates einer eingetragenen …

  • LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10

    Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft: …

    Bei einem auf § 93 Abs. 2 AktG gestützten Schadensersatzanspruch, bei dem es sich um einen kraft Gesetztes bestehenden Anspruch handelt (…vgl. Spindler: Münchener Kommentar zum AktG, a. a. O., Rdn. 10 zu § 93), gehört aber wie bei einem Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung der Ursachenzusammenhang mit einem daraus erwachsenen allgemeinen Vermögensschaden nicht zur haftungsbegründenden, sondern zur haftungsausfüllenden Kausalität, für deren Nachweis gleichfalls die in § 287 ZPO vorgesehenen Erleichterungen gelten (vgl. BGHZ 152, 280, 287 = NJW 2003, 358, 359 = NZG 2003, 81, 83 = AG 2003, 381, 382 = ZIP 2002, 2314, 2316 = BB 2003, 273, 274 f.; NJW-RR 2008, 905, 906 = NZG 2008, 314, 315 = ZIP, 2008, 736, 737 = WM 2008, 696, 697;… Fleischer in: Spindler/Stilz AktG, a.a.O., Rdn. 221 zu § 93;… Bayer in: Festschrift Karsten Schmidt, 2009, S. 85, 98).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines …

    Rn. 91 Dem Geschäftsführer obliegt es insbesondere, sein fehlendes Verschulden zu beweisen, d.h. im Einzelfall nachzuweisen, dass er den erforderlichen Sorgfaltsmaßstab eingehalten hat oder dass ihm die Einhaltung des Sorgfaltsmaßstabs unverschuldet unmöglich war (vgl. BGH…, Beschluss vom 18.2.2008, II ZR 62/07, Rn. 5, NZG 2008, 314; BGH, Urteil vom 4.11.2002, II ZR 224/00, NZG 2003, 81;… Fleischer, in: BeckOGK, 1.7.2022, AktG, § 93 AktG, Rn. 274-276 m.w.N.).

    Insoweit stellt sich die Darlegungs- und Beweislage bei Organhaftungsansprüchen der GmbH nicht anders dar als bei der Aktiengesellschaft oder bei der Genossenschaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 18.2.2008, II ZR 62/07 Rn. 5, NZG 2008, 314; BGH, Urteil vom 4.11.2002, II ZR 224/00, NZG 2003, 81;… Ziemons, in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbH-Gesetz, 3. Aufl. 2017, § 43 GmbHG, Rn. 471 ff.;… Fleischer, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl. 2023, § 43 GmbHG, Rn. 336-338;… Oetker, in: Henssler/Strohn, GesR, 5. Aufl. 2021, § 43 GmbHG, Rn. 61, 62, jeweils m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 1520/19

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co KG für Pflichtverletzungen im Rahmen …

    Rn. 84 Hingegen hat der Geschäftsführer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre; die Beweislastregel des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG findet im GmbH-Recht entsprechende Anwendung (BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280; Beschluss vom 18.02.2008 - II ZR 62/07, GmbHR 2008, 488).

    Diese Abweichung von dem Grundsatz der Beweislast des Anspruchstellers für sämtliche anspruchsbegründenden Umstände rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass das jeweilige Organmitglied die Umstände seines Verhaltens und damit auch die Gesichtspunkte überschauen kann, die für die Beurteilung der Pflichtmäßigkeit seines Verhaltens sprechen, während die von ihm verwaltete Korporation in diesem Punkt immer in einer Beweisnot wäre (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280, Rn. 6ff. bei juris).

    Rn. 85 Allerdings hat die klagende Gesellschaft nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast insoweit primär im Einzelnen zu den Umständen vorzutragen, aus denen sich ein pflicht- und sorgfaltswidriges Verhalten des Geschäftsführers ergeben soll (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280).

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