Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB
Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage gegen Aussage, Glaubwürdigkeitsgutachten, Umstände außerhalb der Aussage, teilweise Falschaussage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Indizien außerhalb einer Zeugenaussage für die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage; Verwertung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens als zusätzliches Indiz für die Glaubhaftigkeit einer Aussage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Sexualstraftat) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1118 (Ls.)
- NStZ-RR 2004, 87
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige …
Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03
Dann muß der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im übrigen dennoch zu glauben (BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257).Auch der 1. Strafsenat, auf dessen Rechtsprechung sich das Landgericht beruft, hat die Verwertung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens als zusätzliches Indiz für die Glaubhaftigkeit einer Aussage nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 44, 256, 257).
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03
Dann muß der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im übrigen dennoch zu glauben (BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257). - BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00
Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage …
Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03
Zu den außerhalb der Zeugenaussage liegenden gewichtigen Indizien zählen die Ereignisse und Umstände nach dem Vorfall, die von anderen Zeugen glaubhaft bestätigt worden sind (vgl. auch BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
- BGH, 04.03.2026 - 6 StR 189/25
Fehlen von objektiven Beweisen für eine erzwungene Prostitutionsausübung neben …
Vielmehr vermittelt der hinzugezogene aussagepsychologische Sachverständige dem Gericht als dessen Gehilfe auf der Grundlage seines methodischen Vorgehens eine wissenschaftlich fundierte Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer erlebnisbasierten Aussage (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29;… Greuel, Wirklichkeit - Erinnerung - Aussage, 2001, S. 320;… Greuel/Offe u.a., aaO, S. 49;… Barton in: Barton/Dubelaar/Kölbel, "Vom hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit", S. 199, 220; insoweit missverständlich allerdings BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 167; vgl. zur Bedeutung der von Sachverständigen erhobenen Befundtatsachen ferner BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 6 StR 431/20, NStZ 2021, 690, 691).Diese das Tatgericht nicht bindende Wahrscheinlichkeitsaussage ist von ihm als Beweiszeichen nach den Grundsätzen freier gerichtlicher Beweiswürdigung in die allein ihm überantwortete Bewertung einzustellen, ob es sich um eine glaubhafte Aussage handelt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29; Beschlüsse vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, NStZ-RR 2003, 16, 17;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18, Rn. 6; vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, StV 2021, 288, 290;… Fischer, aaO, S. 222; Trück, NStZ 2010, 586, 587).
Vielmehr vermittelt der hinzugezogene aussagepsychologische Sachverständige dem Gericht als dessen Gehilfe auf der Grundlage seines methodischen Vorgehens eine wissenschaftlich fundierte Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer erlebnisbasierten Aussage (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29;… Greuel, Wirklichkeit - Erinnerung - Aussage, 2001, S. 320;… Greuel/Offe u.a., aaO, S. 49;… Barton in: Barton/Dubelaar/Kölbel, "Vom hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit", S. 199, 220; insoweit missverständlich allerdings BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 167; vgl. zur Bedeutung der von Sachverständigen erhobenen Befundtatsachen ferner BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 6 StR 431/20, NStZ 2021, 690, 691).
Diese das Tatgericht nicht bindende Wahrscheinlichkeitsaussage ist von ihm als Beweiszeichen nach den Grundsätzen freier gerichtlicher Beweiswürdigung in die allein ihm überantwortete Bewertung einzustellen, ob es sich um eine glaubhafte Aussage handelt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29; Beschlüsse vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, NStZ-RR 2003, 16, 17;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18, Rn. 6; vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, StV 2021, 288, 290;… Fischer, aaO, S. 222; Trück, NStZ 2010, 586, 587).
- BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn …
Der Sachverständige soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit wesentlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87, 88; Pfister, FPPK 2008, 3, 4). - BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06
Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über …
Zu diesen durfte das Landgericht neben seinem eigenen persönlichen Eindruck, den es von der Zeugin während deren Aussage in der Hauptverhandlung gewonnen hat, auch die Angaben der Vernehmungsbeamten über die psychische Verfassung der Zeugin bei ihren polizeilichen Aussagen zählen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 87); danach zeigte sie während der dreimonatigen Vernehmungen starke psychische Regungen und durchlebte den Sachverhalt offensichtlich wieder.
- LG Stuttgart, 14.07.2023 - 5 KLs 5 Js 118377/21
Sexuelle Nötigung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Ablehnung eines …
Rn. 533 Eine Bestätigung einer teilweise unzutreffenden Zeugenaussage in der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist nach der Rechtsprechung regelmäßig nur dann möglich, wenn es außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe gibt, die für die Richtigkeit der problematischen Geschädigtenaussage sprechen (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2004, 87). - BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …
Der Sachverständige soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29). - BGH, 08.03.2016 - 3 StR 18/16
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Verurteilung wegen versuchter …
Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die Aussage des Belastungszeugen in einem wesentlichen Detail als bewusst falsch anzusehen ist (BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256; vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87; Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 427/14, NStZ 2015, 602, 603). - BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung widersprüchlicher Aussagen: …
Angesichts der besonderen Umstände des Falls (mehrfache Falschangaben der Hauptbelastungszeugin) kann sich für das neue Tatgericht ausnahmsweise auch die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens anbieten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87 f.). - BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Berücksichtigung nonverbalen …
Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, dass die Strafkammer nicht hinreichend beachtet hat, dass es nicht Aufgabe des Sachverständigen ist, darüber zu befinden, ob die zu begutachtende Aussage wahr ist oder nicht; das Gutachten soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlich sind (Senat, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03 Rn. 8, NStZ-RR 2004, 87 f.). - OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04
Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich
Freilich werden, sollte in der Hauptverhandlung "Aussage gegen Aussage" stehen, die in diesem Falle an die Beweiswürdigung und die Überzeugungsbildung zu stellenden besonders kritischen Anforderungen zu beachten sein, wobei die Aussage des Manfred Sch. im Zusammenhang mit den übrigen Beweismitteln einer Würdigung und Gesamtabwägung zu unterziehen sowie ein nach den Umständen denkbares Motiv für eine Falschbezichtigung zu prüfen sein wird, insbesondere, ob er sich damals durch die den Angeklagten belastende Aussage selbst entlasten wollte (BGH StV 1994, 6; StV 1994, 526; StV 2002, 467; NStZ-RR 2004, 87; Senat StV 2000, 658). - LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24
Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …
Der Sachverständige soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung wesentlich sind (BGH, Urteil v. 12.11.2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87 (88)). - BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die …
- BGH, 11.02.2004 - 2 StR 378/03
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines …
- BGH, 11.01.2007 - 4 StR 497/06
Sexueller Missbrauch eines Kindes (unzureichende Beweiswürdigung bei Aussage …
- BGH, 11.09.2008 - 4 StR 267/08
Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Aussage gegen Aussage; Indiz der …
- BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
Begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung
- BGH, 04.05.2011 - 5 StR 126/11
Beweiswürdigung (sexuellen Nötigung; besondere Anforderungen; "Aussage gegen …
- KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
- OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05
Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der …
- OLG Köln, 21.07.2009 - 83 Ss 59/09
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Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG; § 76 GVG; § 338 Nr. 1 StPO
Besetzung einer großen Strafkammer mit drei Beisitzern außerhalb einer Schwurgerichtssache; gesetzlicher Richter (zulässige Überbesetzung; Regelbesetzung; reduzierte Besetzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Überbesetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund; Grenze der zulässigen Überbesetzung eines Spruchkörpers; Möglichkeit einer Viererbesetzung; Reduzierte Besetzung als Regelfall oder Ausnahme
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 338 Nr. 1; GVG §§ 21e 76
Besetzung einer großen Strafkammer mit drei Beisitzern - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
- BGH, 03.02.2004 - 5 StR 359/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1118
- NStZ 2004, 510
- StV 2005, 2
- JR 2004, 305
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 5 Im übrigen ist zu bedenken, daß die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres auf die heutige Rechtslage übertragen werden können und deshalb auch in der Folgezeit vom Bundesverfassungsgericht selbst modifiziert wurden (BVerfG NJW 1995, 2703 ff. - Vorlagebeschluß des 1. Senats; BVerfGE 95, 322 ff. - Plenarbeschluß).Grundlage der früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts war die Annahme, daß in einem überbesetzten Spruchkörper die Auswahl der zur Entscheidung des konkreten Falls berufenen Richter die Garantie des gesetzlichen Richters berühre und - in Ermangelung spruchkörperinterner Mitwirkungspläne - schon der Überbesetzung als solcher im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtliche Grenzen zu ziehen seien (BVerfG NJW 1995, 2703, 2705).
Mit einem im voraus aufgestellten generellabstrakten Mitwirkungsplan, der mit der notwendigen Bestimmtheit die Heranziehung der einzelnen Richter zu den Verfahren festlegt, stellt sich aber die Überbesetzung im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht mehr als verfassungsrechtliches Problem dar (BVerfG NJW 1995, 2703, 2705).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 5 Im übrigen ist zu bedenken, daß die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres auf die heutige Rechtslage übertragen werden können und deshalb auch in der Folgezeit vom Bundesverfassungsgericht selbst modifiziert wurden (BVerfG NJW 1995, 2703 ff. - Vorlagebeschluß des 1. Senats; BVerfGE 95, 322 ff. - Plenarbeschluß).Rn. 6 Inzwischen hat der Gesetzgeber aber auf der Grundlage der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322) die Regelung des § 21g GVG idF des Gesetzes vom 22.12.1999 (BGBl I 2598) geschaffen.
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 1 Die Revision stützt ihre Besetzungsrüge im wesentlichen auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1964 (BVerfGE 17, 294, 301), nach dem die Grenze der zulässigen Überbesetzung eines Spruchkörpers dann überschritten sei, wenn die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder es gestatte, daß er in zwei personell voneinander verschiedenen Sitzgruppen Recht sprechen oder daß der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden könnte (so auch BVerfGE 18, 65, 70).
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (…so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2). - BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (…so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2). - BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter …
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (…so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2). - BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 1 Die Revision stützt ihre Besetzungsrüge im wesentlichen auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1964 (BVerfGE 17, 294, 301), nach dem die Grenze der zulässigen Überbesetzung eines Spruchkörpers dann überschritten sei, wenn die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder es gestatte, daß er in zwei personell voneinander verschiedenen Sitzgruppen Recht sprechen oder daß der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden könnte (so auch BVerfGE 18, 65, 70). - BGH, 07.06.2000 - 5 StR 193/00
Besetzungsrüge; Fehlender Besetzungsbeschluß gemäß § 76 Abs. 2 GVG nach …
Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2).
- BGH, 01.09.2004 - 5 StR 200/04
Verwerfung der Revision als unbegründet; gesetzlicher Richter (Besetzung der …
Daß eine große Strafkammer, die nicht als Schwurgericht tätig ist, geschäftsplanmäßig mit drei Beisitzern besetzt sein kann, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH NJW 2004, 1118) und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, 2 BvR 1825/02 vom 3. Mai 2004).
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