Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nach SOG HE keine Ermächtigungsgrundlage für Aufenthaltsverbot
- Judicialis
HSOG § 11; ; HSOG § 31
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Für längerfristige Aufenthaltsverbote gibt es im Hessischen Polizeigesetz keine Rechtsgrundlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufenthaltsverbot wegen Verleitung von Passanten zum "Hütchenspiel"; Abgrenzung von Platzverweisung und Aufenthaltsverbot; Normierung der Platzverweisung als Aliud zur Anordnung der Aufenthaltsbeschränkung; Aufenthaltsverbot für ein gekennzeichnetes Gebiet mehrerer ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 06.09.2002 - 5 G 3228/02
- VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02
Papierfundstellen
- ESVGH 53, 149
- NJW 2004, 1546 (Ls.)
- NVwZ 2003, 1400
- DVBl 2003, 880 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97
Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot; …
Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02
Platzverweisung und längerfristiges Aufenthaltsverbot stellen deshalb entgegen der Auffassung des OVG Bremen (U. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314 ) nicht qualitativ unterschiedliche polizeiliche Maßnahmen dar, die auf jeweils nach Art und Ausmaß nicht vergleichbare Gefahrenlagen reagieren.Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass dem Gesetzgeber die Lebenssachverhalte, die auf der Tatbestandsseite durch die Platzverweisung zu erfassen wären, wie insbesondere die Notwendigkeit von Aufenthaltsbeschränkungen zur Bekämpfung des Drogenhandels u. ä., nicht bekannt gewesen wären und deshalb im Hinblick auf die Regelung dieses Lebensverhaltes eine Gesetzeslücke bestände, die durch Maßnahmen aufgrund der polizeilichen Generalklausel nach § 11 HSOG geschlossen werden müsste (so OVG Bremen, U. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, a.a.O.).
- VG Frankfurt/Main, 21.02.2002 - 5 E 4962/01
Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02
Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seines Beschlusses auf sein Urteil vom 21. Februar 2002 - 5 E 4962/01(V) - (NVwZ-RR 2002, 575) verwiesen.
- VG Darmstadt, 28.04.2016 - 3 L 642/16
Aufenthaltsverbot für Eintracht-Fans
Die spezielle Regelung darf nicht über die Generalklausel des § 11 HSOG ausgeweitet werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 - Urteil vom 10.04.2014 - 8 A 2421 /11 -, beide juris;… Hornmann, HSOG, Kommentar, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 3). - VGH Hessen, 10.04.2014 - 8 A 2421/11
Kein Verbot öffentlicher Menschenansammlungen durch Allgemeinverfügung oder …
Ein längerfristiges oder dauerndes Aufenthaltsverbot sieht § 31 HSOG aber - wie bereits dargelegt - nicht vor (vgl. Beschluss des Hess. VGH vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris Rdnrn. 4 ff.). - VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14
Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig …
- OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während …
Ein solcher Rückgriff kommt allenfalls in Betracht, wenn sich die Beeinträchtigungen insoweit als weniger schwerwiegend als in den ausdrücklich in den §§ 12 ff. Nds. SOG geregelten Fällen darstellen, hier also als weniger schwerwiegend als etwa ein Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot (vgl. Senatsbeschl. v. 26.9.2006 - 11 LA 196/05 -, juris, zur Verhinderung des Verlassens einer Ortschaft, sowie Hess. VGH, Beschl. v. 28.1.2003 - 11 TG 2548/02 -, juris). - VG Frankfurt/Main, 24.09.2014 - 5 K 659/14
Versammlungsrecht Blockupy
Dem folgte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 - (ESVGH 53, 149; NVwZ 2003, 1400; juris, insbes.Da sich Platzverweisung und Aufenthaltsverbot nicht als Aliud gegenüberstehen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris, Rdnr. 4), geht es vorliegend nicht um eine Umdeutung nach § 47 Abs. 1 HVwVfG, sondern die Prüfung aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16
Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA
- 11 TG 2548/02 -, juris) bedarf keiner abschließenden Klärung. - VG Frankfurt/Main, 01.12.2014 - 5 K 2486/13
Tatsachen und tatsächliche Anhaltspunkte im hessischen Gefahrenabwehr- und …
Dem folgte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 - (ESVGH 53, 149; NVwZ 2003, 1400; juris, insbes.Da sich Platzverweisung und Aufenthaltsverbot nicht als Aliud gegenüberstehen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris, Rdnr. 4), geht es vorliegend nicht um eine Umdeutung nach § 47 Abs. 1 HVwVfG, sondern die Prüfung aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.
- VGH Hessen, 30.09.2011 - 8 B 1329/11
Kontakt- und Annäherungsverbot
Rn. 15 Es erscheint zwar auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung zweifelhaft, dass eine auf § 11 HSOG gestützt Anordnung eines personenbezogenen Kontakt- und Annäherungsverbots durch die abschließenden ortsbezogenen Regelungen in § 31 HSOG ausgeschlossen wird, da sich § 31 HSOG auf die Verursachung einer Gefahr durch eine Person an einem bestimmten Ort bezieht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 - NVwZ 2003 S. 1400 ff. = juris Rdnrn. 4 ff.), während sich das Kontakt- und Annäherungsverbot auf die Verursachung einer Gefahr durch eine Person in der Nähe einer anderen Person, an welchem Ort diese sich auch immer aufhält, und damit auf eine unterschiedliche Gefahrenlage bezieht. - VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich …
In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (…bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBl. 2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400). - VG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 5 L 2456/21
Rechtsverordnung sperrt den Erlass einer Allgemeinverfügung
Unabhängig davon ist im Gefahrenabwehrrecht anerkannt, dass eine Standardmaßnahme das behördliche Vorgehen grundsätzlich abschließend regelt, so dass ein Rückgriff auf eine Generalklausel nicht möglich ist (…vgl. BeckOK PolR Hessen/ Mühl/Fischer , 22. Ed. 1.7.2021, HSOG § 11 Rn. 13; siehe auch HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 11 TG 2548/02 -, juris, Rn. 3 = NVwZ 2003, 1400 ). - VG Frankfurt/Main, 02.06.2017 - 5 L 3997/17
- VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
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Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § ... 146 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 159 Satz 2; ; AO § 122; ; AO § 122 Abs. 2; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; KAG § 12; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 3 b); ; GKG § 13 Abs. 1; ; GKG § 13 Abs. 2; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 20 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Regeln der Fristenberechnung; Verschiedene Arten der Bekanntgabeformen
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 11.06.2003 - 4 L 229/03
- OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1546 (Ls.)
- NVwZ 2004, 507
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- FG Saarland, 19.08.1992 - 1 K 87/92
Abgabenordnung; persönliche Übergabe maschinell erstellter Steuerbescheide
Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03
Greift ein bevollmächtigter Rechtsanwalt eines Abgabepflichtigen bei der Berechnung des Laufes von Rechtsmittel- oder Rechtbehelfsfristen seinerseits auf einen fachlich vorgebildeten, selbstständig arbeitenden Mitarbeiter zurück, so hat er dessen Verschulden wie eigenes Verschulden zu vertreten (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92, veröffentlicht in JURIS; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93 [94]).Die Berechnung von Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen setzt im Bereich des Abgabenrechtes in nicht unerheblichem Umfang Kenntnisse des Verfahrensrechts voraus, die je nach Lage eines einzelnen Falles anzuwenden sind (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92 -, a.a.O.).
Daneben besteht aber auch die in § 122 AO nicht ausdrücklich erwähnte Möglichkeit der Aushändigung bzw. Überbringung eines Abgabenbescheides - dessen Zustellung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist - durch einen Bediensteten oder einen Boten der Körperschaft, die den Abgabenbescheid erlassen hat (vgl. BFH…, Beschluss vom 27. Juni 2001 - X B 23/01 -, BFH/NV 2001, 1529; FG des Saarlandes, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92 -, a.a.O).
Eine im Bereich des Abgabenrechtes vom Rechtsanwalt beschäftigte Angestellte, aber selbstständig tätige Fachkraft muss wissen, dass es daneben noch andere Bekanntgabeformen und auch andere Regeln der Fristberechnung gibt (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92 - a.a.O.).
- BFH, 27.06.2001 - X B 23/01
Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03
Daneben besteht aber auch die in § 122 AO nicht ausdrücklich erwähnte Möglichkeit der Aushändigung bzw. Überbringung eines Abgabenbescheides - dessen Zustellung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist - durch einen Bediensteten oder einen Boten der Körperschaft, die den Abgabenbescheid erlassen hat (vgl. BFH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - X B 23/01 -, BFH/NV 2001, 1529; FG des Saarlandes…, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92 -, a.a.O). - BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
Anrechnung von Anwaltsverschulden bei Beantragung einer Fristverlängerung
Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03
Greift ein bevollmächtigter Rechtsanwalt eines Abgabepflichtigen bei der Berechnung des Laufes von Rechtsmittel- oder Rechtbehelfsfristen seinerseits auf einen fachlich vorgebildeten, selbstständig arbeitenden Mitarbeiter zurück, so hat er dessen Verschulden wie eigenes Verschulden zu vertreten (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92, veröffentlicht in JURIS; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93 [94]). - OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03
Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden …
Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03
Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur die dargelegten Gründe (vgl. näher Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03, Entscheidungsumdruck S. 2).
- BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21
Fristberechnung durch Prozessbevollmächtigten; Rechtsbehelfsbelehrung im …
Dass vorliegend weder ein Umschlag, auf dem das Datum bei einer Zustellung mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG) oder durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (§ 5 VwZG) vermerkt gewesen wäre, vorlag noch - wozu keine rechtliche Verpflichtung besteht - auf dem Widerspruchsbescheid die Art der Zustellung angegeben war, schließt ein Verschulden nicht aus, sondern gab vielmehr angesichts der unterschiedlichen Zustellungsarten und der hiervon abhängigen unterschiedlichen Regelungen des Zugangs besonderen Anlass, sich Gewissheit über die Zustellung und ihren Zeitpunkt zu verschaffen (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 30. September 2003 - 2 B 180/03 - NVwZ 2004, 507 ). - FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei …
Im Fall der Bekanntgabe an den Mandanten und bei dessen Weitergabe des Schriftstücks an den berufsmäßigen Bevollmächtigten hat dieser sich nach der Art. der Bekanntgabe oder Zustellung zu erkundigen und organisatorisch sicherzustellen, dass die Bekanntgabeform und das danach für einen Fristbeginn maßgebliche Datum sofort aktenmäßig dokumentiert wird, bevor der Fristablauf berechnet und im Fristenkalender eingetragen wird (vgl. OVG Brandenburg vom 30. September 2003, 2 B 180/03, NJW 2004, 1546; FG des Saarlandes vom 19. August 1992, 1 K 87/92, EFG 1993, 196, 243; Niedersächsisches FG vom 1. März 1990, III 396/89, Juris;… zur Ausnahme eines anschließenden Büroversehens vgl. BFH vom 25. November 1986, VII R 69/86, BFH/NV 1987, 523). - OVG Brandenburg, 08.12.2004 - 2 A 458/04
Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des erkennenden Senates (BFH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - X B 23/01 -, BFH NV 2001, 1529; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss des Senats vom 30. September 2003 - 2 B 180/03 - NVwZ 2004, 507 m.w.N.) ist geklärt, dass die Bekanntgabe eines Abgabebescheides - dessen Zustellung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist - durch Aushändigung bzw. Überbringung seitens eines Bediensteten oder eines Boten der Körperschaft, die den Abgabebescheid erlassen hat, zulässigerweise erfolgen kann, obwohl diese Form der Zustellung in § 122 AO nicht ausdrücklich erwähnt ist. - VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 160.20
Vorläufige Zulassung zu einem Wiederholungsversuch einer Masterarbeit
Dies gilt insbesondere für den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, an den als Rechtskundigen höhere Anforderungen gestellt werden können (vgl. zu Nachforschungspflichten des Rechtsanwalts zur Bekanntgabeform bei Übergabe eines Bescheids ohne Briefumschlag OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2003 - 2 B 180/03 -, juris, Rn. 7;… allgemein Porz, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 60 VwGO Rn. 14).
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