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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.06.2003 | BGH, 16.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1376
BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01 (https://dejure.org/2003,1376)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2003 - X ZR 186/01 (https://dejure.org/2003,1376)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2003 - X ZR 186/01 (https://dejure.org/2003,1376)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ArbEG § 9, BGB § 242

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ArbEG § 9; ; BGB § 242 Be

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Arbeitnehmererfindervergütung unter Heranziehung der Lizenzanalogie - Vereinbarung von Lizenzgebühren für bestimmte Benutzungshandlungen - Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen - Verpflichtung zu Auskunft und Rechnungslegung schon ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbEG § 9 ; BGB § 242
    "Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des Arbeitnehmererfinders

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Angemessene Vergütung des Arbeitnehmererfinders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 155, 8
  • NJW 2004, 292 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1710
  • GRUR 2003, 789
  • BB 2004, 112 (Ls.)
  • DB 2004, 185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine …

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    Ein Kriterium für die Bemessung dessen, was angemessen ist, ist die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung (§ 9 Abs. 2 ArbEG) oder der Erfindungswert (vgl. Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe; BGHZ 137, 162, 166 - Copolyester II).

    In der Regel ist insoweit die Methode der Lizenzanalogie geeignet; regelmäßig ist deshalb sie bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders heranzuziehen (Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802, 803 - abgestuftes Getriebe).

    Es ist an Hand der besonderen Umstände des jeweiligen Streitfalls festzustellen, was vernünftige Parteien unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart haben würden, wenn sie den gegebenen Benutzungssachverhalt zum Gegenstand einer vertraglichen Übereinkunft gemacht hätten (Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    Ein Kriterium für die Bemessung dessen, was angemessen ist, ist die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung (§ 9 Abs. 2 ArbEG) oder der Erfindungswert (…vgl. Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe; BGHZ 137, 162, 166 - Copolyester II).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    An welche tatsächlichen Umstände vernünftige Parteien die Gegenleistung geknüpft hätten, ist eine für jeden Einzelfall zu klärende Tatfrage (vgl. Sen.Urt. v. 14.03.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685 - formunwirksamer Lizenzvertrag).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen …

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach zu erkennen gegeben, daß ein ständig mit Patentstreitsachen befaßtes und auch mit Arbeitnehmererfindersachen vertrautes Gericht sich gutachterlicher Hilfe nicht notwendiger Weise bedienen muß (Sen.Urt. v. 30.05.1995 - X ZR 54/93, GRUR 1995, 578, 579 - Steuereinrichtung II, m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

    d) Der Arbeitnehmererfinder bedarf zur angemessenen Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gewinnbezogener Auskünfte regelmäßig auch nicht deswegen, weil er nach der Rechtsprechung des Senats an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligt werden soll, die seinem Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung kausal) zufließen (BGHZ 155, 8, 14 f. - Abwasserbehandlung), und (nur) ein entsprechender Auskunftsanspruch ihn in die Lage versetzte, zu überprüfen, ob dem Arbeitgeber infolge seiner Erfindung außergewöhnlich hohe Gewinne zugeflossen sind.
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Hinsichtlich des Anspruchs eines Arbeitnehmererfinders auf angemessene Vergütung (§ 9 Abs. 1 ArbEG) entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass in der Regel eine angemessene Lizenz in besonderer Weise geeignet ist, für einen sachgerechten Ausgleich zu sorgen, deshalb sie als nächstliegend erscheinen muss und eine Vergütung auf dieser Grundlage regelmäßig so lange nicht zu beanstanden ist, wie nicht Tatumstände vorliegen, die die Berechnung auf dieser Basis gerade im konkreten Fall ungeeignet erscheinen lassen (BGHZ 155, 8 - Abwasserbehandlung, m.w.N.).

    Steht dem Grunde nach fest, dass ein Zahlungsanspruch in Betracht kommt, kann deshalb ein Beklagter verpflichtet sein, zumutbare Angaben zu machen, deren der Kläger bedarf, um zu ermitteln, ob er und gegebenenfalls in welchem Umfang er tatsächlich Zahlung verlangen kann (vgl. BGHZ 155, 8 - Abwasserbehandlung, für Vergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG).

  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2003, 789, 791 - Abwasserbehandlung) sei auch die Nutzung vor Inanspruchnahme und vor Meldung der Erfindung zu vergüten.

    Rn. 59 b. Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist die Lizenzanalogie in der Regel ein besonders geeignetes Kriterium, um den maßgeblich in die Vergütungsbemessung einfließenden - Erfindungswert zu ermitteln und die Frage zu beantworten, welche Gegenleistung vernünftige Parteien für die Überlassung der Erfindung vereinbart hätten, wenn es sich bei der Diensterfindung um eine dem Arbeitgeber zur ausschließlichen Nutzung überlassene freie Erfindung gehandelt hätte (…BGH GRUR 2012, 605, Rn. 18 - antimykotischer Nagellack;… BGH GRUR 2010, 223 Rn. 13 - Türinnenverstärkung; BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung;… vgl. auch BGH Urteil vom 16.05.2017, Az.: X ZR 85/14 Rn. 52 - Sektionaltor II).

    Dies hat zur Folge, dass der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders grundsätzlich die dem Arbeitgeber zumutbaren Angaben einschließt, deren der Arbeitnehmererfinder bedarf, um zu ermitteln, welche Gegenleistung einem gedachten Lizenzgeber zustehen würde, wenn vernünftige Parteien Art und Umfang der Nutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung gemacht hätten (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung).

    Rn. 61 1. Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Abwasserbehandlung" (GRUR 2003, 789) ausgesprochen hat, kann der dem Arbeitnehmererfinder zustehende Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung im Hinblick auf den Vergütungsanspruch nach § 9 ArbNErfG auch Angaben über die Benutzung einschließen, die der Arbeitgeber bereits vor unbeschränkter Inanspruchnahme der Diensterfindung vorgenommen hat.

    Der Bundesgerichtshof hat in der vorgenannten Entscheidung (GRUR 2003, 789, 790) Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von …

    Unzumutbarkeit ist nur anzunehmen, wenn die Notwendigkeit der nun verlangten Angaben zunächst nicht erkannt wurde und die betreffenden Umstände im Nachhinein nur unschwer aus Unterlagen zu ersehen gewesen wären (BGH, Urt. v. 29.04.2003 - IX ZR 186/01, BGHZ 155, 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13

    Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der …

    Für beide Ansprüche ist anerkannt, dass sie nicht auf die Herausgabe eines aus der Erfindungsbenutzung erzielten Gewinns gerichtet, sondern nach den Regeln der Lizenzanalogie zu berechnen sind (für den Entschädigungsanspruch vgl. BGHZ 107, 161, 169 - Offenendspinnmaschine; für den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers vgl. BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 802 f. - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05

    Stufenklage auf Auskunft und Rechnungslegung wegen einer Diensterfindung; …

    Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05

    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der …

    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).

    Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanpspruch eines Arbeitnehmers gegenüber …

    (2) Der Arbeitnehmererfinder bedarf zur angemessenen Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gewinnbezogener Auskünfte regelmäßig auch nicht deswegen, weil er nach der Rechtsprechung des Senats an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligt werden soll, die seinem Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung (kausal) zufließen (BGHZ 155, 8, 14 f. - Abwasserbehandlung), und (nur) ein entsprechender Auskunftsanspruch ihn in die Lage versetzte, zu überprüfen, ob dem Arbeitgeber infolge seiner Erfindung außergewöhnlich hohe Gewinne zugeflossen sind.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12

    Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer …

    Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung;… Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).

    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).

  • LG München I, 26.06.2020 - 21 O 9709/17

    Durchsetzung und Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung

    Rn. 141 Der Arbeitnehmererfinder bedarf zur angemessenen Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gewinnbezogener Auskünfte regelmäßig auch nicht deswegen, weil er nach der Rechtsprechung des BGH an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligt werden soll, die seinem Arbeitgeber auf Grund der Diensterfindung kausal zufließen (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung), und (nur) ein entsprechender Auskunftsanspruch ihn in die Lage versetzte, zu überprüfen, ob dem Arbeitgeber in Folge seiner Erfindung außergewöhnlich hohe Gewinne zugeflossen sind.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender …

  • LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16

    Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)

  • LG München I, 09.12.2020 - 21 O 10149/19

    Vertragliche Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers wegen einer Diensterfindung

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2026 - 2 U 65/24

    Sanitärarmatur

  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08

    Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Hamburg, 07.05.2020 - 327 O 146/18

    Arbeitnehmererfindung: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung zur Vorbereitung …

  • LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 295/10

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 52/06

    Betonschutzwände II (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 105/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung

  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 106/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung II

  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4a O 286/10

    Kälteanlage (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10

    Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16

    Arbeitnehmererfindungsrecht: Umfang des Auskunftsanspruchs eines Erfinders für …

  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 138/06

    Vergütungsfestsetzung (Arbeitnehmererf.)

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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,488
BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02 (https://dejure.org/2003,488)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - IX ZB 453/02 (https://dejure.org/2003,488)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02 (https://dejure.org/2003,488)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 292 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1417
  • ZIP 2003, 1759
  • MDR 2003, 1252
  • NZI 2003, 547
  • WM 2003, 1869
  • BB 2003, 2085
  • Rpfleger 2003, 608
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 8 W 376/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung der mit Aus- und …

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02
    In der Praxis werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Regelfall 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zugebilligt (OLG Braunschweig ZInsO 2000, 336; OLG Celle ZInsO 2001, 948, 950; OLG Stuttgart ZIP 2001, 2185, 2187; OLG Dresden ZIP 2002, 1365; LG Baden-Baden ZIP 1999, 1138; LG Braunschweig ZInsO 2001, 552; AG Göttingen NZI 1999, 469;… Hess, InsVV 2. Aufl. § 11 Rn. 9, 15;… Blersch, InsVV § 11 Rn. 32).

    Teilweise wird diese Frage bejaht, wobei unterschiedliche Gesamtprozentsätze (25 % "Regelsatz" + Zuschlag für starken vorläufigen Verwalter) angegeben werden (OLG Stuttgart ZIP 2001, 2185, 2187: insgesamt 1/3 [für schwachen Verwalter mit Zustimmungsvorbehalt bei faktischer Entsprechung mit den Aufgaben des starken Verwalters];… Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 Rn. 14: insgesamt 40 %;… Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 2000 Rn. 184: insgesamt 40 %;… Nerlich/Römermann/Delhaes, InsO § 63 Rn. 35: insgesamt 40 bis 50 %;… Hess aaO § 11 Rn. 6: wohl insgesamt 50 %).

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02
    Das ist auch nach Ansicht des Senats der angemessene Ausgangssatz, von dem je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit Zu- oder Abschläge in Betracht kommen (vgl. BGHZ 146, 165, 178 f).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der …

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02
    Die Festlegung des angemessenen Bruchteils der Vergütung, die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zuzubilligen ist, fällt in den Bereich tatrichterlicher Würdigung (BGH, Urt. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, WM 2002, 1694, 1695).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; …

    Insgesamt erscheint es danach angemessen, die Vergütung des vorläufigen Sachwalters anteilig mit 25 v.H. der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759;… vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 18;… vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 39 f).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als im entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (…BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003, aaO; v. 16. Juli 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759;… v. 23. März 2006, aaO).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang noch nicht zu entscheiden gehabt (…in dem Senatsbeschl. v. 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165 = ZIP 2001, 165 wurde sie - entgegen Lorenz, aaO - nicht behandelt; Entsprechendes gilt für die Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, NZI 2003, 547, 548 und v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, NZI 2003, 549).

    a) Die Frage, ob die Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO bereits für sich allein, ohne Rücksicht auf die tatsächlich daraus sich ergebenden Erschwernisse, eine erhöhte Vergütung rechtfertigt, hat der Senat bereits - im für den Antragsteller nachteiligen Sinne - entschieden (vgl. Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, NZI 2003, 547, 548).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03   

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https://dejure.org/2003,1430
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BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - X ZB 12/03 (https://dejure.org/2003,1430)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - X ZB 12/03 (https://dejure.org/2003,1430)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 292
  • MDR 2004, 168 (Ls.)
  • NZBau 2003, 687
  • BauR 2004, 564 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 62
  • ZfBR 2004, 90
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
    Eine solche Auslegung der Vorschrift würde gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit verstoßen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 30.4. 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 unter C, IV).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Beschwerdegericht als im Vergabenachprüfungsverfahren letztinstanzlich entscheidendes Gericht gehalten ist, auf Gegenvorstellung einer Partei der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör nachzugehen (…vgl. dazu BVerfG aaO unter C II; BGHZ 150, 133 f.), unterliegt der Beurteilung durch das Beschwerdegericht.
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
    Denn der Beschluß des Beschwerdegerichts vom 20. März 2002 steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fristversäumung durch Übermittlung unvollständiger Schriftsätze im Wege der Faxversendung und zur Gewährung der Wiedereinsetzung ohne Antrag (vgl. BGH Beschl. v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097;… Urt. v. 15.3.2000 - VIII ZR 217/99, NJW 2000, 1591).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
    Denn der Beschluß des Beschwerdegerichts vom 20. März 2002 steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fristversäumung durch Übermittlung unvollständiger Schriftsätze im Wege der Faxversendung und zur Gewährung der Wiedereinsetzung ohne Antrag (vgl. BGH Beschl. v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; Urt. v. 15.3.2000 - VIII ZR 217/99, NJW 2000, 1591).
  • BGH, 16.04.2002 - VI ZB 23/00

    Anfechtung der Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
    Daraus folgt, daß eine nach § 238 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorab getroffene Entscheidung des Beschwerdegerichts über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unanfechtbar ist (§ 120 Abs. 2 GWB i.V.m. § 73 Nr. 2 GWB, § 238 Abs. 2 Satz 2 ZPO;… vgl. BGH Beschl. v. 14.2.2001 - XII ZB 168/00, BGHR ZPO § 238 Abs. 2 - Beschwerde, weitere 2; Beschl. v. 16.4.2002 - VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2001 - XII ZB 168/00

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im …

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
    Daraus folgt, daß eine nach § 238 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorab getroffene Entscheidung des Beschwerdegerichts über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unanfechtbar ist (§ 120 Abs. 2 GWB i.V.m. § 73 Nr. 2 GWB, § 238 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BGH Beschl. v. 14.2.2001 - XII ZB 168/00, BGHR ZPO § 238 Abs. 2 - Beschwerde, weitere 2; Beschl. v. 16.4.2002 - VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
    Denn der Beschluß des Beschwerdegerichts vom 20. März 2002 steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fristversäumung durch Übermittlung unvollständiger Schriftsätze im Wege der Faxversendung und zur Gewährung der Wiedereinsetzung ohne Antrag (vgl. BGH Beschl. v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; Urt. v. 15.3.2000 - VIII ZR 217/99, NJW 2000, 1591).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Vielmehr ist seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß diese Kriterien die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen können (BGHZ 150, 133; Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137; BGH Beschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03 - NJW 2004, 292).

    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924, 1928 unter C IV 2b; BGH vom 16. September 2003 aaO 293).

  • BGH, 22.07.2019 - X ZB 8/19

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf eine Vorlage hin (erneut) über einen …

    Rn. 12 § 124 Abs. 2 GWB aF sieht jedoch schon gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Vergabenachprüfungsverfahren selbst gerade kein Rechtsmittel vor, sondern nur die Befugnis des Bundesgerichtshofs, auf eine Vorlage hin über die Beschwerde zu entscheiden (dazu BGH, Beschluss vom 16. September 2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 292).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung

    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).

    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 unter C, IV; vgl. auch Sen.Beschl. v. 16.9.2003, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16

    Anhörungsrüge nur bei unanfechtbarer Endentscheidung!

    Schon im Vorfeld sind die vom Vergabesenat zu beachtenden Verfahrensgrundsätze auch darauf ausgerichtet, überflüssige Vorlagen an den Bundesgerichtshof zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/03, zitiert nach juris, Tz. 7).
  • BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00

    Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren

    Von Verfassungs wegen ist es geboten, daß ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; Senatsbeschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 292), wenn die Gehörsrüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung erhoben wird (Senatsbeschluß vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • OLG Schleswig, 22.09.2004 - 9 U 79/03

    Zulässige Berufung neben Urteilsergänzung bei unterbliebener Aufnahme eines …

    Hinzu kommt, dass die Annahme einer die Berufung ausschließenden Spezialität des Rechtsbehelfs nach § 321 ZPO jedenfalls bei analoger Anwendung mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip unter dem Blickwinkel der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns herzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit (siehe dazu die Plenarentscheidung BVerfG NJW 2003, 1924 ; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 1371 ; BGH NJW 2003, 3137 ; 2004, 292 ) kollidierte, weil danach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung" geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger klar erkennbar sein müssen (BVerfG NJW 2003, 1924 ).
  • BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 59/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Gegenvorstellung gegen Gegenstandswertfestsetzung - …

    Von Verfassungs wegen ist es geboten, dass ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; BGH NJW 2004, 292; GRUR 2005, 614 f.).
  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im …

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 11 Verg 8/09

    Zu den Voraussetzungen von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im …

    Rn. 5 Der Beschluss vom 18.03.2010 ist mit seinem Erlass formell rechtskräftig geworden, denn ein vom Bundesgerichtshof zu bescheidendes Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Vergabesenate ist im Gesetz nicht vorgesehen (BGH, Beschluss v. 16.09.2003, X ZB 12/03, NZBau 2003, 687;… zitiert nach Juris Rn. 5).
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