Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 399 BGB, § 401 Abs 1 BGB, § 402 BGB, § 354a S 2 HGB, § 9 AGBG
Verbraucherkreditgeschäft der Bank: Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung - Judicialis
HGB § 1; ; HGB § 343; ; ... HGB § 354 a; ; HGB § 354 a S. 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 24 a; ; AGBG § 24 a Nr. 3; ; ZPO § 325; ; ZPO § 325 I; ; BGB § 242; ; BGB § 399; ; BGB § 402; ; BGB § 1004 I; ; VerbrKrG § 7; ; InsO § 60; ; InsO § 159; ; Verbraucherschutzrichtlinie 93/13 Art. 3 Abs. 3
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Forderungsabtretung - Unwirksamkeit wegen Verstoß gegen Bankgeheimnis
- hsfonline.de
(Pressemitteilung und Volltext)
Bankgeheimnis gilt auch bei Forderungsabtretungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abtretungsverbot infolge des Bankgeheimnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 399
Verstoß gegen Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensansprüchen ohne Einwilligung des Darlehensnehmers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Forderungsabtretung und an das Bankgeheimnis
Besprechungen u.ä.
- dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)
Kreditübertragung - Kundenfreundliches Urteil
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.03.2004 - 23 O 78/04
- OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3266
- ZIP 2004, 1449
- WM 2004, 1386
- BB 2004, 1650
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (8)
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 21 O 96/02
Bankgeheimnis steht einer Forderungsabtretung nicht entgegen
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Zwischen dem Streithelfer und den Klägern schwebt diesbezüglich ein Rechtsstreit am Landgericht Frankfurt a. M. (Az.: 2/21 O 96/02).Eine Ausnahme aufgrund vertragswidrigen Verhaltens der Darlehensnehmer könne der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil die Verfügungskläger das Bestehen der Darlehensrückzahlungsansprüche bestritten hätten und diesbezüglich ein Rechtsstreit am Landgericht Frankfurt am Main anhängig sei (Az.: 2/21 O 96/02).
Vielmehr erscheint es angesichts der Tatsache, dass der Streithelfer die (rückabgetretenen ?) Forderungen in einem Verfahren beim Landgericht Frankfurt a. M. gegen die Verfügungskläger geltend macht (Az. 2/21 O 96/02), angemessen, die Verwertung der verpfändeten Aktien für einen begrenzten Zeitraum zu unterbinden, damit zwischenzeitlich eine weitere Klärung der Rechtslage erfolgen kann.
- BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69
Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Er tritt nämlich mit der Übernahme seines Amtes lediglich in die Rechte und Pflichten des Insolvenzschuldners ein und kann daher für die Masse grundsätzlich nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen als dem Insolvenzschuldner zustehen (BGHZ 55, 228-242 m.w.NL = NJW 1971, 1750 ff. für den Konkursverwalter).Eine solche Rechtstellung würde lediglich der Umgehung des Abtretungsverbotes dienen und dem mit der beschränkten Übertragbarkeit der Forderung der Insolvenzschuldnerin von den damaligen Vertragspartnern verfolgten Zweck zuwiderlaufen (BGHZ 56, 228 ff. = NJW 1971, 1750 ff. für den gleichgelagerten Fall einer Ermächtigung zur Prozeßführung).
- BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Dazu gehört nicht die Verwaltung eigenen Vermögens, die auch dann grundsätzlich dem privaten Bereich zugerechnet wird, wenn es sich um die Anlage beträchtlichen Kapitals handelt (BGHZ 149, 80 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92
Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Bei Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Vertretern ähnlicher Berufe, die wegen des Umgangs mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird die Abtretung von Forderungen gegen den Mandanten ohne Einwilligung desselben daher für unzulässig gehalten (BGH NJW 1996, 2087 für Steuerberater; BGH NJW 1993, 1638 f. für Rechtsanwalt; neuerdings BGH NJW 2004, 1464 f. für Verfahrenspfleger). - BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
Streit um die Rückzahlung eines Darlehens nach erfolgter Abtretung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
In der Entscheidung BGH NJW 1982, 2768-2770= WM 1982, 839-841 wird zwar die dort vorliegende Abtretung einer Bank für wirksam gehalten, der BGH geht auf die Problematik des Bankgeheimnisses jedoch in keiner Weise ein. - BGH, 22.05.1996 - VIII ZR 194/95
Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Steuerberaterpraxis
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Bei Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Vertretern ähnlicher Berufe, die wegen des Umgangs mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird die Abtretung von Forderungen gegen den Mandanten ohne Einwilligung desselben daher für unzulässig gehalten (BGH NJW 1996, 2087 für Steuerberater; BGH NJW 1993, 1638 f. für Rechtsanwalt; neuerdings BGH NJW 2004, 1464 f. für Verfahrenspfleger). - OLG Dresden, 26.01.2004 - 21 (10) WF 783/03
Zulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers zu …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Bei Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Vertretern ähnlicher Berufe, die wegen des Umgangs mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird die Abtretung von Forderungen gegen den Mandanten ohne Einwilligung desselben daher für unzulässig gehalten (BGH NJW 1996, 2087 für Steuerberater; BGH NJW 1993, 1638 f. für Rechtsanwalt; neuerdings BGH NJW 2004, 1464 f. für Verfahrenspfleger). - OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92
Unwirksamkeit eines Abtretungsausschlusses für Honorarforderungen
- BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung …
Die von der Revision im Anschluss an eine - vereinzelt gebliebene - Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (WM 2004, 1386, 1387) vorgebrachten Gegenargumente überzeugen nicht.Gegen die Auffassung, jede Zession verletze wegen der mit ihr verbundenen Informationspflichten stets die Verschwiegenheitspflicht des Kreditinstituts (vgl. OLG Frankfurt/Main WM 2004, 1386, 1387), spricht zudem, dass § 402 BGB zwar eine typisierende, aber keineswegs zwingende Regelung enthält, sondern abbedungen oder beschränkt werden kann.
aa) Entgegen der Ansicht der Revision, die sich insoweit ebenfalls nur auf die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (WM 2004, 1386, 1387 f.) stützen kann, lässt sich ein gesetzliches Abtretungsverbot nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Vertretern ähnlicher Berufe (vgl. BGHZ 115, 123, 124 ff. betr. Arzt/Zahnarzt; BGHZ 122, 115, 117 betr. Rechtsanwalt; BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - VIII ZR 194/95, WM 1996, 1815, 1816 betr. Steuerberater; ebenso OLG Dresden NJW 2004, 1464 betr.
- OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05
Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das …
Der Streitpunkt betrifft daher die im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung zu klärende und vom Beklagten erst im Nachverfahren unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 2004, 3266 ff.) aufgeworfene Rechtsfrage der Wirksamkeit der Abtretung.Der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 2004, 3266 ff.), mit der für den Fall von Konsumentenkrediten demgegenüber aus dem Bankgeheimnis ein Abtretungsverbot hergeleitet wird, ist nicht zu folgen.
Dies gilt zum einen für die auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte entschiedenen Frage der Bindungswirkung eines Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils, zum anderen aber auch hinsichtlich der als Einzelentscheidung anzusehenden Entscheidung des OLG Frankfurts (NJW 2004, 3266 ff.) zur Frage eines aus dem Bankgeheimnis folgenden Abtretungsverbotes, zumal diese Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangen ist.
- OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05
Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds: …
Dem kann entgegen dem OLG Frankfurt (WM 2004, 1386, 1387) und dem LG auch nicht dadurch begegnet werden, dass argumentiert wird, dass das Bankgeheimnis als "Diskretions- und Verschwiegenheitspflicht" auch ohne AGB im Bankvertrag wurzele.Für die Klägerin Ziff. 2 und die Beklagten hat die Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu erfolgen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt ZPO), weil des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386, 1387) bei der Frage des Abtretungsverbots anders entscheidet als der Senat.
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 21 O 96/02
Bankgeheimnis steht einer Forderungsabtretung nicht entgegen
Insoweit wird auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt/M. vom 26.3.2002 (2 W 8/02) und vom 25.5.2004 (8 U 84/04, ZIP 2004, 1449 (m. Bespr. Stiller, S.2027 u. Jobe, S.2415), dazu EWiR 2004, 741 (Freitag)) verwiesen.Zwar hat das OLG Frankfurt/M. ein stillschweigendes Abtretungsverbot bei Vereinbarung eines Bankgeheimnisses angenommen (OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449), jedoch geht die überwiegende Meinung davon aus, dass eine Abtretung als solche wirksam ist, aber bei Offenbarung eines Geheimnisses im Zuge der Abtretung die Bank dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet ist (Früh, WM 2000, 497; Koberstein-Windpassinger, WM 1999, 473;… Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Bd. I, § 39 Rz.29; Toth-Feher/Schick, ZIP 2004, 491; BGH ZIP 1982, 1051 = NJW 1982, 2768).
auch LG Koblenz ZIP 2005, 21, das - gegen OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449 - zu demselben Ergebnis kommt.
- LG Koblenz, 25.11.2004 - 3 O 496/03
Abtretbarkeitsanspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens
Das Bankgeheimnis begründet kein Verbot der Abtretung von Bankforderungen, und zwar weder gem. § 399 Alt.2 BGB noch aus Gewohnheitsrecht noch aufgrund Analogie zu § 203 Abs. 1 StGB, § 134 BGB (entgegen OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449).Stellt sich der Beklagte insoweit auf den Standpunkt, erst durch das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 25.5.2004 - 8 U 84/04, ZIP 2004, 1449 (m. Bespr. Stiller, S.2027 und Jobe, S.2415), dazu EWiR 2004, 741 (Freitag) , von der Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung wegen des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis erfahren zu haben, erscheint sein Hinweis auf die vermeintliche Unzulässigkeit eines erneuten Klägerwechsels wenig nachvollziehbar.
Hätte der Bundesgerichtshof - so die Vermutung des OLG Frankfurt/M. - angesichts einer regelmäßig vorliegenden Unwirksamkeit einer Abtretung von Bankforderungen eines Kreditinstitutes gegen seine Kunden die Abtretung lediglich aufgrund ¹besonderer GründeÂ" (vgl. OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449 ) ausnahmsweise für wirksam erachtet, wären diese ¹besonderen GründeÂ" zweifelsohne in jenem Urteil vom 13.5.1982 ausführlich erörtert worden.
Eine derartige Differenzierung, wie sie in den Ausführungen des OLG Frankfurt/M. anklingt (vgl. ZIP 2004, 1449 ), verlangt eine vorab vorzunehmende rechtliche Würdigung des Sachverhaltes, die gerade erst im Laufe eines Verfahrens festgestellt werden kann.
- LG Ravensburg, 20.01.2005 - 6 O 399/04
Zulässigkeit der Abtretung der Ansprüche eines Kreditengagements und einer dafür …
Die zu dieser Problematik ergangene Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 25.05.2004, NJW 2004, 3266 sei aus mehrfachen Gründen nicht einschlägig.Auf Grund dieses "Bankgeheimnisses" sind Banken ihren Kunden zur umfassenden Geheimhaltung des Geschäftsverkehrs, besonders von Stand und Bewegung der Konten des Kunden, verpflichtet (OLG Frankfurt, NJW 2004, 3266 m.w.N.: Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., Bankgeschäfte [7] A/9, S. 1483;… Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrecht, § 39 Rdnr. 7, a.A. für Fälle wie den vorliegenden - Zessionar ist gleichfalls Bank - Heinrichs, in: Palandt, 64. Aufl., § 399 Rn. 8).
Eine solche Vereinbarung enthält notwendigerweise einen stillschweigenden Ausschluss der Abtretung gem. § 399, 2. Alt. BGB (OLG Frankfurt, NJW 2004, 3266): Die Bank geht mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner um und ist zu deren Wahrung verpflichtet.
Auch der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher in keiner Weise positiv entschieden [entgegen Rogner, NJW 2004, 3230 (Fn. 1), betrifft die Entscheidung BGH, NJW 1982, 2768 = WM 1982, 839 ausschließlich die Beurteilung einer anderweitigen AGB-Bestimmung als Abtretungsverbot, worauf bereits die besprochene Entscheidung OLG Frankfurt, NJW 2004, 3266 hingewiesen hat].
- KG, 06.06.2006 - 4 U 115/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
Die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266) vorgebrachten Gründe vermögen nicht zu überzeugen.Der Senat beantwortet diese Frage in Übereinstimmung beispielsweise mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 13. Dezember 2005, 6 U 119/05) in Abweichung vom OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266).
- LG München I, 29.03.2007 - 5 HKO 11176/06
Zur Nichtigkeit von Verträgen, die auf die Ausgliederung eines Kreditportfolios …
Zwar wird vereinzelt die Ansicht vertreten, das Bankgeheimnis begründe mit Blick auf § 399 2. Alt. BGB ein Abtretungsverbot (so OLG Frankfurt ZIP 2004, 1449 ff.).Dem Schutzbedürfnis des Bankkunden wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass bei unberechtigter Offenbarung die Bank dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (vgl. nur OLG Köln ZIP 2005, 1773, 1774 [OLG Köln 15.09.2005 - 8 U 21/05] ; Nobbe WM 2005, 1537, 1541; Cahn WM 2004, 2041, 2048; Stiller ZIP 2004, 2027, 2031) [OLG Frankfurt am Main 25.05.2004 - 8 U 84/04] .
- OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04
Darlehensvertrag: Auslegung der getroffenen Vereinbarung
Die Beklagte wendet weiter ein, die Klägerin habe den Ausfall als anspruchsbegründendes Merkmal nicht ordnungsgemäß dargelegt, sie sei aufgrund eines nach einem Urteil des OLG Frankfurt vom 20.4.2004 (WM 04, 1386) anzunehmenden stillschweigenden Abtretungsverbots nicht aktivlegitimiert.Soweit sich die Beklagte gegen die Abtretung der ... an die Klägerin vom 4.9.2001 unter Berufung auf ein im Darlehensvertrag angeblich stillschweigend vereinbartes Abtretungsverbot unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386) berufen will, teilt der Senat nicht die in jenem Urteil vertretene Rechtsauffassung (dazu LG Koblenz WM 2005, 30; LG Frankfurt ZIP 2005, 115; Böhm BB 2004, 1641; Freitag EWiR 2004, 741; Rinze WM 2004, 1597; Langenbucher BKR 2004, 333; Stiller ZIP 2004, 2027; Cahn WM 2004, 2041).
- KG, 06.06.2006 - 4 U 133/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
Die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266) vorgebrachten Gründe vermögen nicht zu überzeugen.Der Senat beantwortet diese Frage in Übereinstimmung beispielsweise mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 13. Dezember 2005, 6 U 119/05) in Abweichung vom OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266).
- KG, 06.06.2006 - 4 U 121/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
- OLG Koblenz, 11.05.2006 - 5 U 1140/05
Darlegungs- und Beweislast im Prozess des Haupt- gegen den Nebenbürgen bei …
- LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
Finanzierte Kapitalanlage: Abwicklung einer finanzierten …
- LG Bonn, 17.03.2005 - 3 O 657/03
Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Inkassoklagen bei …
- LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2008 - 10 O 11030/06
Bankkredit: Abtretung einer grundpfandrechtlich gesicherten Kreditforderung von …
- OLG Hamm, 06.02.2006 - 31 U 133/05
Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilienfonds
- OLG Dresden, 11.01.2006 - 8 U 1373/05
Wirksamkeit einer zur Finanzierung einer Immoblienfonds-Beteiligung durch einen …
- OLG Stuttgart, 22.06.2005 - 9 U 34/05
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Forderungsabtretung einer Bank unter …
- AG Hamburg-Blankenese, 09.02.2005 - 508 C 411/04
Arrestgrund der Gefahr einer Vollstreckungsbeeinträchtigung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Allgemeiner Gerichtsstand zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Ausland; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung; Geltungsbereich des Gerichtsverfassungsgesetzes; Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts; Nachweis für das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
Ausländischer Gerichtsstand und Berufung; Wohnsitz im Ausland und Berufung - rechtsportal.de
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
GVG § 119
Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3266 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 1073
- MDR 2004, 828
- FamRZ 2004, 1018
- WM 2004, 2227
- BB 2004, 1077
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch …
Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Auf die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, NJW 2002, 3783 unter II 1 b).Neben dem Grundsatz der Rechtssicherheit, die eine klare Zuständigkeitsregelung auch für Rechtsmittelverfahren mit Auslandsberührung erfordert, gebietet ferner das Rechtsstaatsprinzip, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 74, 228, 234; 88, 118, 123 ff.; siehe auch Senatsbeschluß vom 4. September 2002 aaO).
- BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und …
Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Aufgrund dieser rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es daher nicht darauf an, ob sich - wie auch im vorliegenden Fall - im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 3 b; Senatsbeschluß vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 a;… siehe auch Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 119 GVG Rdnr. 15;… MünchKommZPO/Aktualisierungsband - Wolf, § 119 GVG Rdnr. 4).In Anbetracht dieser klaren Zuständigkeitsregelung kommt auch entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 aaO).
- BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77
Berufung in Kartellsachen
Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
In Anbetracht dieser klaren Zuständigkeitsregelung kommt auch entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) nicht in Betracht (BGH…, Beschluß vom 19. Februar 2003 aaO).Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluß vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 m.w.Nachw.; siehe auch BGHZ 71, 367, 371 f.).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluß vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 m.w.Nachw.; siehe auch BGHZ 71, 367, 371 f.). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Neben dem Grundsatz der Rechtssicherheit, die eine klare Zuständigkeitsregelung auch für Rechtsmittelverfahren mit Auslandsberührung erfordert, gebietet ferner das Rechtsstaatsprinzip, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 74, 228, 234; 88, 118, 123 ff.;… siehe auch Senatsbeschluß vom 4. September 2002 aaO). - BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Neben dem Grundsatz der Rechtssicherheit, die eine klare Zuständigkeitsregelung auch für Rechtsmittelverfahren mit Auslandsberührung erfordert, gebietet ferner das Rechtsstaatsprinzip, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 74, 228, 234; 88, 118, 123 ff.;… siehe auch Senatsbeschluß vom 4. September 2002 aaO). - BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03
Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland
Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Aufgrund dieser rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es daher nicht darauf an, ob sich - wie auch im vorliegenden Fall - im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 3 b; Senatsbeschluß vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 a;… siehe auch Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 119 GVG Rdnr. 15;… MünchKommZPO/Aktualisierungsband - Wolf, § 119 GVG Rdnr. 4).
- BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
Namensklau im Internet
a) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass in den Anwendungsbereich des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG auch diejenigen juristischen Personen fallen, die ihren Hauptsitz - wie die Beklagte - im Zeitpunkt der Klageerhebung nach ihrem vom Prozessgegner nicht angegriffenen Vortrag im Ausland gehabt und in Deutschland lediglich eine Niederlassung betrieben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 28.1.2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073, 1074;… Urt. v. 15.2.2005 - XI ZR 171/04, NJW-RR 2005, 780 f.). - BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren bei Einzahlung der Gerichtskosten …
Zwar kann hier nicht ein im amtsgerichtlichen Verfahren unangegriffen gebliebener ausländischer Gerichtsstand des Beklagten zu 2 zugrunde gelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - NJW-RR 2004, 1073, 1074 unter II. 2. c) bb). - BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer …
Entscheidend nach § 119 b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG ist jedoch der allgemeine Gerichtsstand im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz, also regelmäßig der Zustellung der Klageschrift nach § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 155, 46 ; BGH NJW-RR 2004, S. 1073 ;… Kissel/Mayer, GVG, 4. Auflage 2005, § 119 Rn. 27 a;… Zöller/Gummer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 119 GVG Rn. 14).
- OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer …
Zugleich hat der Bundesgerichtshof überzeugend dahin erkannt, dass das Vorliegen eines ausländischen Gerichtsstandes einer Partei von dem Berufungsgericht ohne eigene Prüfungskompetenz aus dem amtsgerichtlichen Verfahren zu entnehmen ist (vgl. BGH BB 2004, 1077 (1078) - 8. Zivilsenat; so zustimmend auch der 11. Zivilsenat des BGH, NJW-RR 2005, 780). - BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 100/04
Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung bei …
Die Prozessvoraussetzungen, zu denen auch die funktionelle Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gehört, sind grundsätzlich vom Kläger beziehungsweise, soweit wie hier die funktionelle Zuständigkeit des Berufungsgerichts betroffen ist, vom Rechtsmittelführer zu beweisen (Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073 unter II 2 c aa;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 93 Rdnrn. 9, 35;… MünchKommZPO/Lüke, 2. Aufl., Vor § 253 Rdnrn. 6, 14).Der Senat hat bereits entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2004, aaO, unter II 2 c bb; ebenso BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, StBT 2005, Nr. 9, 17 unter A II 2 a), dass es dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit widerspräche, wenn der in erster Instanz unbestritten gebliebene ausländische oder inländische Wohnsitz einer Partei in der Rechtsmittelinstanz uneingeschränkt wieder in Frage gestellt werden könnte mit der Folge, dass bei Durchgreifen dieses Einwands das Rechtsmittel bei dem unzuständigen Gericht eingelegt wäre und eine Berufung daher als unzulässig verworfen werden müsste.
- BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 73/06
Nachprüfung des Wohnsitzes einer Partei in der Berufungsinstanz
Der aus dem Gebot der Rechtsmittelklarheit abgeleitete Grundsatz, dass der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist, gilt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen (zusätzlichen) eigenen Wohnsitz angibt als im Verfahren vor dem Amtsgericht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).Dabei ist im Berufungsverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Wohnsitz einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen (Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073; vom 1. Juni 2004 - VIII ZB 2/04, NJW-RR 2004, 1505, unter II 2 b; vom 28. März 2006 - VIII ZB 100/04, NJW 2006, 1808, unter III 2 a).
Mit der auf den Wohnsitz der Parteien im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit abstellenden Regelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachung sichergestellt werden, dass bereits bei Verfahrensbeginn erkennbar ist, bei welchem Gericht gegebenenfalls Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004, aaO, unter II 2 b, c).
- BGH, 03.05.2006 - VIII ZB 88/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte …
Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073 unter II 2 c bb;… Beschluss vom 1. Juni 2004 aaO unter II 2 b; zuletzt Beschlüsse vom 1. März 2006 - VIII ZB 28/05 unter II 2 sowie vom 28. März 2006 - VIII ZB 100/04 unter II 2 a, jew. zur Veröffentlichung bestimmt; ebenso BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04, NJW-RR 2005, 780 unter A II 2 a; zur verfassungsrechtlich gebotenen Klarheit der Rechtsmittelvorschriften siehe BVerfGE 107, 395, 416 f.).Unabhängig davon bestand eine erhebliche, von der Rechtsprechung nicht hinreichend beseitigte Unsicherheit in der Zuständigkeitsregelung hier schon deshalb nicht, weil es zur Zeit der Berufungseinlegung nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils am 14. Juni 2005 durch die Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2004 (aaO) und vom 1. Juni 2004 (…aaO) geklärt war, dass der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene in- oder ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist.
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04
Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein …
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem - erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichten - Beschluß vom 28. Januar 2004 (VIII ZB 66/03, WM 2004, 2227) entschieden, daß bei § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG im Berufungsverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist. - OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 U 149/08
Pflichten des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung
- BGH, 01.06.2004 - VIII ZB 2/04
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Wohnsitz einer Partei im Ausland
Entscheidend für die Frage des Gerichtsstands ist dabei der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit, also regelmäßig der Zustellung der Klageschrift an diese Partei gemäß §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (Beschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, BB 2004, 1077).Diesem Gebot kann nur dadurch wirksam Rechnung getragen werden, daß im Rechtsmittelverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand auch einer Partei zugrunde gelegt wird und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist (BGH, Beschluß vom 28. Januar 2004 aaO unter II 2 c bb).
- BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im …
- BGH, 25.06.2009 - III ZB 75/08
Voraussetzungen der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gem. § 119 …
- BGH, 10.11.2009 - VI ZB 25/09
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei bestehendem inländischem Gerichtsstand …
- LG Bonn, 18.04.2007 - 5 S 153/06
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen gegen Urteile der …
- BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Sitzes einer Partei im Ausland
- BGH, 19.09.2006 - X ZB 31/05
Anforderungen an die Darlegung der Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei …
- BGH, 01.03.2006 - VIII ZB 28/05
Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei Wohnsitz des Beklagten im Ausland; …
- BGH, 06.12.2005 - VIII ZB 48/05
Einlegung der Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts beim Oberlandesgericht wegen …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06
Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 173/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 11/09
Zulässigkeit der Nachprüfung eines vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebenen …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 175/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 176/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 177/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 174/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 45/04
Voraussetzungen der Zuständigkeit der Oberlandesgerichte wegen Auslandsberührung
- OLG Braunschweig, 17.09.2004 - 2 W 186/04
Zuständigkeit des OLG für Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen bei …
- BGH, 12.11.2009 - VII ZB 101/07
Bestimmung eines inländischen oder ausländischen Gerichtsstands nach dem …
- BGH, 18.10.2006 - IV ZB 19/06
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen ausländischen Wohnsitzes einer Partei
- BGH, 12.02.2009 - Xa ZB 22/08
Zulässigkeit der Zurückweisung der Berufung wegen Einlegung beim funktional …
- BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
- LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 21 S 367/07
Anforderungen an die Vortragslast und Beweislast des Berufungsbeklagten im …
- LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 21 S 369/07
Zahlung rückständiger Mieten und Schadensersatz aus einem Wohnraummietverhältnis; …
- LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters für eine Verbindlichkeit der …
- OLG Dresden, 11.07.2007 - 8 U 1000/07
Unzulässige Weiterleitung eines Prozesskostenhilfeantrags an das …
- LG Chemnitz, 10.07.2006 - 6 S 73/06
- LG Köln, 07.03.2006 - 6 S 324/05
- LG Berlin, 11.11.2006 - 24 S 106/06
- LG Bielefeld, 17.08.2006 - 24 S 9/06
Auswirkungen eines nicht zustellbaren Mahnbescheids wegen Umzugs des Adressaten …
- LG Potsdam, 13.04.2007 - 10 S 3/06
Streitigkeiten mit Auslandsberührung: Oberlandesgericht als zuständiges …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".