Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 MarkenG, § 2 Abs 2 UWG, § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB
Wettbewerbsverstoß beim Angebot von Markenplagiaten auf einer Internet-Auktionsplattform: Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Handelns des "account"-Inhabers im geschäftlichen Verkehr; ergänzender zivilrechtlicher Schutz des Markeninhabers - Judicialis
- aufrecht.de
Markenschutz kommt bei privaten Handlungen nur bei einem schwerwiegenden Angriff in Betracht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Einordnung des Angebotes eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform als geschäftlicher Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unternehmer wider Willen und Wissen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unzulässiges Angebot eines Plagiats in eBay (Cartier)
- beck.de (Leitsatz)
Markenplagiat in Internetversteigerung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Handeln im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkG bei Anbietern auf einer Internet-Auktionsplattform
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einem auf einer Internet-Auktionsplattform erfolgten Angebots einer mit "Cartier" gekennzeichneten Armbanduhr ; Beurteilung des Erfolgens des Angebots eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 6 O 507/03
- OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3361 (Ls.)
- NJW 2005, XII
- GRUR-RR 2005, 317
- MMR 2005, 458
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Der Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr, an den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung) keine hohen Anforderungen zu stellen sind, ist weit auszulegen. - BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Denn allein dadurch, daß der Verkäufer das Angebot in seinen geschäftlichen account eingestellt hat, hat er die geschäftliche Zielrichtung seines Handelns erkennbar nach außen treten lassen (vgl. hierzu BGH GRUR 02, 622, 624 - shell.de). - BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95
"Rolex-Uhr mit Diamanten"; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Im vorliegenden Zusammenhang muß bei der Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang Marken über § 826 BGB ein ergänzender Schutz zuerkannt werden kann, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung respektiert werden, daß Marken in ihrer Herkunftsfunktion grundsätzlich nur gegen eine unbefugte Benutzung im geschäftlichen Verkehr geschützt sind (vgl. auch BGH GRUR 98, 696 - Rolex-Uhr mit Diamanten).
- BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Bei § 826 BGB handelt es sich seiner Natur nach um einen Auffangtatbestand, der solche schädigenden Handlungen erfassen soll, die zwar nicht zur Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter (§ 823 I BGB) oder eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 II BGB führen, die jedoch auf Grund besonderer Umstände als sittenwidrig zu qualifizieren sind, weil diese Umstände das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach allgemeinen moralischen Maßstäben und dem als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH VersR 01, 1431, 1432). - BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Zwar wirft der Rechtsstreit grundsätzliche Fragen materiell-rechtlicher Art auf; das lediglich summarische Verfahren über die Verteilung der Kosten nach § 91 a ZPO ist jedoch für eine höchstrichterliche Klärung solcher Fragen ungeeignet (vgl. BGH NJW-RR 04, 1219). - OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 80/04
Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Schmuckstücks im Internethandel mit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Entscheidend ist damit im vorliegenden Zusammenhang, ob die Benutzung der Marke im Rahmen einer planmäßigen, auf eine gewisse Dauer angelegten Verkauftstätigkeit erfolgt, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände mit der Vornahme lediglich privater Gelegenheitsverkäufe nicht mehr zu erklären ist (vgl. hierzu bereits - im Zusammenhang mit dem Unternehmerbegriff - Senat GRUR 04, 1043, 1044 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04
Markenrechtsschutz: Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Angeboten über die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04
Hierunter fällt jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist; die Verfolgung eines Erwerbszwecks ist hierbei ebenso wenig erforderlich wie eine Gewinnerzielungsabsicht (vgl. Senat OLGR 04, 423, 424 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 W 27/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der …
Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318).Der Umfang und die Ausgestaltung (eBay-Shop) der Verkaufstätigkeit belegen nach den vom Senat in einschlägigen Fällen angewandten Maßstäben (vgl. Beschluss des Senats vom 27.07.2004 - 6 W 80/04, GRUR 2004, 1043, 1044 sowie Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318) eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit.
- OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 6 W 66/07
Wettbewerbverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der …
Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen einzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.2005 - 6 U 149/04, GRUR-RR 2005, 317, 318). - OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
Wettbewerbsverstoß: geschäftliches Handeln bei Verkaufsangeboten auf einer …
Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmers im Sinne der genannten Vorschriften entspricht nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu sowie zu den nachfolgenden Erwägungen bereits GRUR-RR 05, 317) demjenigen des Handelns "im geschäftlichen Verkehr", wie er etwa im Markenrecht (§§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG) Verwendung findet; für ein differenziertes Verständnis beider Begriffe bestehen - abgesehen von den damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten - keine zwingenden Gründe.Solche Umstände können etwa dann gegeben sein, wenn ein konkreter Anlass den privaten Charakter des vorübergehenden Verkaufs auch größerer Mengen von Gegenständen plausibel erscheinen lässt (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 05, 317).
Für die Entscheidung des Rechtsstreits kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen zumindest die unmittelbar kennzeichnende Verwendung einer berühmten Marke für ein nicht vom Markeninhaber stammendes Erzeugnis in einem öffentlich verbreiteten, privaten Verkaufsangebot gegen § 826 BGB verstößt (was der erkennende Senat für den Regelfall ebenfalls ablehnt; vgl. GRUR-RR 05, 317).
- KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09
Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest
Ob unter diesen Umständen noch an den Grundsätzen eines aus § 823 Abs. 1 BGB abgeleiteten Schutzes gegen eine Verwässerung von Marken (der eine Berühmtheit der Marke voraussetzt, BGH, GRUR 1990, 711 - Telefonnummer 4711; GRUR 1991, 863, 865 f - Avon; Bornkamm, GRUR 2005, 97, 100;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage, § 10 Rn. 788 m.w.N.) festgehalten werden kann (ablehnend schon zuvor etwa OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 317, juris Rn. 11 unter Hinweis auf eine wegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG fehlende Regelungslücke), kann hier dahingestellt bleiben. - LG Siegen, 23.02.2012 - 1 O 194/10
Anforderungen an die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Testübungsfahrten mit …
Hierunter fällt zunächst jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht ein rein privates, amtliches oder betriebsinternes Handeln ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 7. April 2005, 6 U 149/04, MMR 2005 (458 (459)). - LG Düsseldorf, 06.03.2012 - 4b O 69/11
Ambulante Verkaufseinrichtung
Es ist deshalb stets auf Grund einer Gesamtschau zu beurteilen, ob im konkreten Fall ein Angebot bzw. ein Inverkehrbringen zu gewerblichen oder nicht gewerblichen Zwecken erfolgte (in diesem Sinne zu vergleichbaren Fragestellungen in anderen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes: BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips [MarkenG]; OLG Hamm MMR 2011, 537 [UWG]; OLG Hamm MMR 2010, 608 [UWG]; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 317 - Cartierschmuck II [MarkenG]; LG Berlin GRUR-RR 2004, 16 - Fernglas [MarkenG]).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AuslG § 49; ; AuslG § 57; ; AuslG § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; FGG § 27 A... bs. 1; ; ZPO § 546; ; FEVG § 11; ; FEVG § 13 Abs. 1; ; FEVG § 13 Abs. 2; ; OBG NW § 14; ; OBG NW § 14 Abs. 2; ; OBG NW § 24; ; PolG NW §§ 35 ff.; ; PolG NW § 35 Abs. 1; ; PolG NW § 35 Abs. 1 Nr. 2; ; NGefAG § 18; ; StPO § 127
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; FEVG § 13 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; OBG NW § 24; OBG NW § 14 Abs. 2; PolG NW § 35 Abs. 1 Nr. 2
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, unerlaubter Aufenthalt, Abschiebungshaft, Haftgründe, Untertauchen, Abschiebungsvereitelung, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Feststellungsantrag, Rechtsschutzinteresse, Sofortige weitere Beschwerde - rechtsportal.de
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die Ausländerbehörde
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ablehnung eines förmlichen Asylantrages; Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag; Bestehen eines Haftgrundes wegen eines Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.09.2004 - 1 T 334/04
- OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3361
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei, …
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
eine einstweilige Anordnung des Richters nach § 11 FEVG zu erwirken (OLG Frankfurt in st. Rspr., z. B. InfAuslR 1998, 313 = NVwZ 1998, 213; OLG Hamburg InfAuslR 2002, 288; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.02.2004 - 6 W 32/04 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256 in einer Strafsache;… Marschner/Volkart a. a. O. § 13 Rdn. 2). - BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 66/98
Zulässigkeit des polizeilichen Gewahrsams zur Verhinderung einer Straftat oder …
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Das Merkmal der "erheblichen Bedeutung für die Allgemeinheit" schließlich, bezieht sich nur auf Fälle ordnungswidrigen Handelns, während es bei Straftaten nicht auf deren Gewicht ankommt (vgl. BayObLG NVwZ 1999, 106;… OLG Schleswig a. a. O.). - OLG Frankfurt, 22.05.1997 - 20 W 365/96
Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme wegen Freiheitsentziehung vor Erlass …
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
eine einstweilige Anordnung des Richters nach § 11 FEVG zu erwirken (OLG Frankfurt in st. Rspr., z. B. InfAuslR 1998, 313 = NVwZ 1998, 213; OLG Hamburg InfAuslR 2002, 288; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.02.2004 - 6 W 32/04 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256 in einer Strafsache;… Marschner/Volkart a. a. O. § 13 Rdn. 2).
- OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86). - BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97
Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86). - OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 4 W 20/93
Abschiebung eines Ausländers; Anordnung von Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86). - OLG Düsseldorf, 12.01.1994 - 3 Wx 1/94
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86). - BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Beschluss vom 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 - (= NJW 2002, 3161) offen gelassen, ob sich eine Eingriffsbefugnis der Behörde aus § 49 AuslG, also der allgemeinen Regelung über die Abschiebung als Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht, oder aus § 57 AuslG oder aus allgemeinem Polizeirecht, im konkreten Fall aus § 18 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes ergeben könne. - BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 …
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Auffassung, dass sich jedenfalls aus dem AuslG keine Ermächtigungsgrundlage für ein eigenes Festnahmerecht der Ausländerbehörde herleiten lasse, wobei das Bundesverwaltungsgericht eine landesrechtliche Befugnis für möglich hält (BGH NJW 1993, 3069; BVerwG NJW 1982, 536). - BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93
Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen - …
Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Auffassung, dass sich jedenfalls aus dem AuslG keine Ermächtigungsgrundlage für ein eigenes Festnahmerecht der Ausländerbehörde herleiten lasse, wobei das Bundesverwaltungsgericht eine landesrechtliche Befugnis für möglich hält (BGH NJW 1993, 3069; BVerwG NJW 1982, 536). - BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79
Abschiebungshaft
- OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 8 Wx 32/02
Abschiebungshaft, Dauer, Antragserfordernis, Antrag, Schutz von Ehe und Familie, …
- OLG Celle, 08.04.2002 - 17 W 16/02
Unterlassende Berücksichtigung von Umständen für Vorliegen von Fluchtgefahr bei …
- LG Bonn, 25.01.2002 - 4 T 52/02
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Abgelehnte Asylbewerber, …
- OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06
Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine …
Die herrschende Meinung verneint dies (OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; OLG Frankfurt a.M. InfAuslR 1997, 313; OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04; LG Göttingen InfAuslR 2006, 204; siehe auch BGH NJW 1993, 3069;… Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 2 Rn. 5 und § 13 FreihEntzG Rn. 2; a.A. wohl OLG Celle InfAuslR 2005, 58).(2) Offen bleiben kann, ob das Landgericht über den Antrag überhaupt erstinstanzlich entscheiden konnte (so aber OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04 bei Melchior/Abschiebungshaft/Anhang).
Es handelt sich somit um einen selbständigen Verfahrensgegenstand (so auch OLG Hamm FGPrax 2005, 90; OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04 bei Melchior/ Abschiebungshaft/Anhang).
Es gibt keine Regel dahingehend, dass bei einem Ausländer, der freiwillig vorspricht, keine Entziehungsabsicht im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG vorliegt (vgl. OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04).
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …
2) Verbindet der Betroffene seine sofortige Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Haftanordnung mit einem solchen Feststellungsantrag, ist das Landgericht nicht gezwungen, zugleich mit der Entscheidung über die Beschwerde eine erstinstanzliche Entscheidung über diesen Feststellungsantrag zu treffen (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschl. vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 -).Darüber hinausgehend hat es allerdings das OLG Köln (Beschluss vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 -) für zulässig erachtet, dass das Landgericht gleichzeitig mit der sofortigen Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Haftanordnung auch über den nunmehr erstmals gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorausgehenden behördlichen Ingewahrsamnahme entscheidet.
- OLG Köln, 29.06.2005 - 16 Wx 76/05
Vorherige richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eines Ausländers …
Insbesondere besteht im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen des § 13 Abs. 2 FEVG ein Rechtsschutzinteresse für die nachträgliche Feststellung einer bereits beendeten Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde (vgl. z.B. KG KGReport 2003, 174;… Marschner/Volkart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Auflage, § 13 FEVG Rdn. 4; Senat, Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04).Eine solche Befugnis kann sich zwar nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04 = JMBl NRW 2005, 34) grundsätzlich aus § 24 OBG NW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NW ergeben.
- OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 115/06
Rechtswidrigkeit einer vorläufigen behördlichen Ingewahrsamnahme
Insbesondere besteht im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen des § 13 Abs. 2 FEVG ein Rechtsschutzinteresse für die nachträgliche Feststellung einer bereits beendeten Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde (vgl. Senatsbeschluss vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 mwN).Eine solche Befugnis kann sich zwar nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04 = JMBl NRW 2005, 34) grundsätzlich aus § 24 OBG NW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NW ergeben.
- OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von …
ebenso OLG Köln NJW 2005, 3361f). - OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05
Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche …
Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass es eine auf Bundesrecht beruhende ausländerrechtliche Ermächtigungsgrundlage dafür, einen Ausländer festzunehmen und bis zur Anordnung der Abschiebungshaft festzuhalten, also in Verwaltungsgewahrsam zu nehmen, nicht gibt (vgl. dazu OLG Köln Beschluss vom 29. Juni 2005 in der Sache 16 Wx 76/05 dok. bei Melchior = FGPrax 2005, 275 und Beschluss vom 1. Oktober 2004 in der Sache 16 Wx 195/04 dok. bei Melchior = NJW 2005, 3361; OLG Celle Beschluss vom 20. Januar 2005 in der Sache 16 W 182/04 = InfAuslR 2005, 149 und vom 22. Dezember 2004 in der Sache 16 W 155/04 = InfAuslR 2005, 111; OLG Oldenburg Beschluss vom 3. Mai 2004 in der Sache 13 W 18/04 dok. - OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07
Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren
Eine grundsätzliche Befugnis der Ausländerbehörde, den Betroffenen bis zur richterlichen Entscheidung über seinen Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft gem. § 62 Abs. 2 AufenthG vorläufig festzunehmen und gegebenenfalls auch in Gewahrsam zu nehmen, ergibt sich in Nordrhein-Westfalen aus § 24 OBG NRW in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW (OLG Köln NJW 2005, 3361; FGPrax 2005, 275 = InfAuslR 2005, 422 = OLGR Köln 2006, 29; Senatsbeschluss vom 08.01.2007 - 15 W 285/06 -). - OLG Hamm, 08.01.2007 - 15 W 285/06
Spontanfestnahme; Haftzeitberechnung
Die Befugnis der Ausländerbehörde, den Betroffenen bis zur richterlichen Entscheidung über seinen Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft gem. § 57 AuslG vorläufig festzunehmen (und gegebenenfalls auch in Gewahrsam zu nehmen), ergibt sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, in NRW aus § 24 OBG NRW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW (OLG Köln NJW 2005, 3361 = JMBl NRW 2005, 34; FGPrax 2005, 275 = InfAuslR 2005, 422 = OLGR Köln 2006, 29). - OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06
D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht, …
Die im Streitfall vorliegende Konstellation entspricht der einer Entscheidung des OLG Köln (16 Wx 195/04, zitiert nach juris).
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