Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 22 StGB
Untauglicher Versuch des Heimtückemords (gezieltes Suchen des Überraschungsmoments) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Heimtückischer Schlag mit einem Dönermesser in Tötungsabsicht gegen einen Türsteher wegen erlittener Ehrverletzung; Heimtückischer Tötungsversuch, wenn der Geschädigter wegen des vorausgegangenen Verhaltens des Täters misstrauisch war und mit dem Angriff rechnete, der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke trotz misstrauischem Opfer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3155 (Ls.)
- NStZ 2006, 501
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Opfer selbst dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der wahren Absicht des Täters und dem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 = NStZ-RR 2005, 309). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86
Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Opfer selbst dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der wahren Absicht des Täters und dem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 = NStZ-RR 2005, 309). - BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
Letztlich beruhe dieses Ergebnis auf den allgemeinen Grundsätzen zur Strafbarkeit des untauglichen Versuchs (so BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 19 = BGH NStZ 1994, 583). - BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Opfer selbst dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der wahren Absicht des Täters und dem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 = NStZ-RR 2005, 309).
- BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24
Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …
Glaubt der Täter jedoch bei dem Angriff gegen das Leben seines Opfers, dieses sei arglos, und wollte er seine Tat unter Ausnutzung der daher von ihm angenommenen Wehrlosigkeit des Opfers begehen, so kommt eine Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordversuchs in Betracht (…vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94, BGHR StGB § 211 II Heimtücke 19; vom 8. Februar 2006 - 1 StR 523/05, NStZ 2006, 501;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 278).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 81g
Gewinnung von molekulargenetischem Material bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Vollstreckung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.05.2006 - 39 AR 8/06
- OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3155
- NStZ 2006, 717
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
Eine solche Straftat ist gegeben, wenn das Delikt mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zugerechnet werden kann, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BT-Drucks. 15/5674, 11 unter Verweis auf BVerfG NStZ 2001, 328, 329 m. w. N.).Eine Strafaussetzung zur Bewährung schließt die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer DNA-Analyse nicht aus, weil beide Rechtsinstitute unterschiedlichen Zwecken dienen und entsprechend auch verschiedenen Prüfungsmaßstäben unterliegen (so die h. M.; vgl. schon zur alten Rechtslage BVerfG NStZ 2001, 328, 330; LG Göttingen Nds. Rpfl. 1999, 293 f.;… Meyer-Goßner, § 81 g, 48. Aufl., Rn. 8 m. w. N.; zur neuen Rechtslage etwa Beschluss des LG Arnsberg vom 23.01.2006, 2 Qs 1/06).
- OLG Celle, 25.07.2000 - 3 Ws 139/00
Molekulargenetische Untersuchung ; Anordnung; Sachliche Zuständigkeit; …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
Mit Verfügung vom 18. April 2006 hat die Staatsanwaltschaft Hannover bei dem hierfür zuständigen (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374 ) Schwurgericht nach §§ 81 g Abs. 1, 81 a , 81 f StPO die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen des Angeklagten beantragt. - LG Arnsberg, 23.01.2006 - 2 Qs 1/06
Beantragung der Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung einer …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
Eine Strafaussetzung zur Bewährung schließt die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer DNA-Analyse nicht aus, weil beide Rechtsinstitute unterschiedlichen Zwecken dienen und entsprechend auch verschiedenen Prüfungsmaßstäben unterliegen (so die h. M.; vgl. schon zur alten Rechtslage BVerfG NStZ 2001, 328, 330; LG Göttingen Nds. Rpfl. 1999, 293 f.;… Meyer-Goßner, § 81 g, 48. Aufl., Rn. 8 m. w. N.; zur neuen Rechtslage etwa Beschluss des LG Arnsberg vom 23.01.2006, 2 Qs 1/06).
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer …
Die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht dem nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind (vgl. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 zu § 81b StPO; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 und OLG Celle, Beschluss vom 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 -, NJW 2006, 3155 , jeweils zu § 81g StPO, m.w.N.). - LG Saarbrücken, 01.06.2021 - 2 Qs 9/21
Corona-Subventionsbetrügern darf genetischer Fingerabdruck abgenommen werden
Eine "erhöhte Wahrscheinlichkeit" der Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten ist allerdings nicht erforderlich (BVerfGE 103, 21, 37; OLG Celle NStZ 2006, 717f.). - LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 68/07
DNA-Identitätsfeststellung: Anordnung der Entnahme von Körperzellen vor …
Die Staatsanwaltschaft führt zu dieser sog. Negativprognose, an die keine besonders hohen Anforderungen zu stellen sind (OLG Celle, NStZ 2006, 717) und die mit der der Strafaussetzung zur Bewährung zugrunde liegenden sowie nach § 56 StGB anzustellenden "positiven Sozialprognose" nicht gleichzusetzen ist, in ihrer Beschwerdeschrift vom 4. Dezember 2007 mit zutreffenden Erwägungen, die sich die Kammer insoweit zu Eigen macht, aus:. - LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10
Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung nach rechtskräftiger Verurteilung …
Eine "erhöhte Wahrscheinlichkeit" der Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten ist allerdings nicht erforderlich (BVerfGE 103, 21, 37; OLG Celle, NStZ 2006, 717 f.).
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