Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; VersG § 15; ; VersG § 15 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 8; ; GG Art. 8 Abs. 1
- Wolters Kluwer
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Rechtmäßigkeit der Versagung der Durchführung eines sog. Sternmarsches während eines G8-Gipfels - Festlegung einer weitläufigen Verbotszone (Zaun um Heiligendamm) - Voraussetzungen eines Versammlungsverbots - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Folgen des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot eines Sternmarsches aus Anlass des G8-Gipfels in Heiligendamm
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um G8-Tagungsort stattfinden
- advogarant.de (Kurzinformation)
Versammlungsverbot G8-Gipfel Heiligendamm
- juraforum.de (Kurzinformation)
Eilantrag zum G8 Sternmarsch abgelehnt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerfG lehnt Eilantrag ab: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um G8-Tagungsort stattfinden - Sicherheitsbedenken wiegen aktuell schwerer - Versammlungsrecht kann einige Kilometer entfernt ausgeübt werden
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 8 GG; § 15 VersG
Verbot eines Sternmarsches nach Heiligendamm - hu-berlin.de
(Entscheidungsbesprechung)
Das Hohelied auf den Rechtsstaat und das Prinzip des In dubio pro securitate (das freischüßler 15/2007, S. 7-9)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 25.05.2007 - 1 B 243/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
- BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 11, 298
- NJW 2007, 2167
- NVwZ 2008, 193 (Ls.)
- NJ 2007, 409
Wird zitiert von ... (146) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Rn. 20 1. Es bedeutet eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit, wenn die Versammlung verboten wird oder infolge von versammlungsbehördlichen Verfügungen und verwaltungsgerichtlichen Beschlüssen nur in einer Weise durchgeführt werden kann, die einem Verbot nahe kommt, etwa indem sie ihren spezifischen Charakter so verändert, dass die Verwirklichung des besonderen kommunikativen Anliegens wesentlich erschwert wird (vgl. BVerfGE 110, 77 ; vgl. zu weit reichenden räumlichen Beschränkungen auch BVerfGE 69, 315 - Brokdorf).Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen, also gerade auch durch eine möglichst große Nähe zu dem symbolhaltigen Ort (vgl. BVerfGE 69, 315 ), hier des G8-Gipfels.
Die bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung kann ein Versammlungsverbot jedoch grundsätzlich nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
§ 15 Abs. 1 VersG ist nur dann mit Art. 8 GG vereinbar, wenn bei seiner Auslegung und Anwendung sichergestellt bleibt, dass Verbote nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdungen dieser Rechtsgüter erfolgen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
Rn. 38 a) Wären allerdings kollektive Unfriedlichkeiten nicht zu befürchten, dann müsste für die friedlichen Teilnehmer der Schutz der Versammlungsfreiheit grundsätzlich auch dann erhalten bleiben, wenn eine Minderheit Ausschreitungen beginge (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
Ein vorbeugendes Verbot der gesamten Veranstaltung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen statthaft, zu denen insbesondere die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel gehört, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (beispielsweise durch die räumliche Beschränkung) ermöglichen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
- BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ; stRspr).Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 …sowie vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500).
Folgen, deren Eintritt durch entsprechende hoheitliche Vorgaben ausgeschlossen werden können, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 …sowie vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ).
So dürfen in die Folgenabwägung keine Annahmen über Gefahren eingehen, deren Eintritt bei Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch räumliche Beschränkungen der Versammlung oder durch sonstige geeignete Auflagen begrenzt oder ausgeschaltet werden können (vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 2000, S. 3053 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Etwas anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).Rn. 20 1. Es bedeutet eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit, wenn die Versammlung verboten wird oder infolge von versammlungsbehördlichen Verfügungen und verwaltungsgerichtlichen Beschlüssen nur in einer Weise durchgeführt werden kann, die einem Verbot nahe kommt, etwa indem sie ihren spezifischen Charakter so verändert, dass die Verwirklichung des besonderen kommunikativen Anliegens wesentlich erschwert wird (vgl. BVerfGE 110, 77 ; vgl. zu weit reichenden räumlichen Beschränkungen auch BVerfGE 69, 315 - Brokdorf).
- BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Versammlungsverbot - Sofortvollzug - Versammlungsfreiheit - Einstweilige …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ; stRspr).Folgen, deren Eintritt durch entsprechende hoheitliche Vorgaben ausgeschlossen werden können, sind nicht zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 sowie vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07
Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 31. Mai 2007 - 3 M 53/07 -, b) die Verbotsverfügung der Polizeidirektion Rostock - BAO Kavala - vom 16. Mai 2007 c) die Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Rostock vom 16. Mai 2007 .Rn. 10 3. Auf die Beschwerden der Antragsteller und der Antragsgegnerin hin änderte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 31. Mai 2007 - 3 M 53/07 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Denn diese Rechte sind gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und finden darin unverändert ihre Bedeutung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, 204 ). - BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Denn diese Rechte sind gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und finden darin unverändert ihre Bedeutung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, 204 ). - BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
Verbotsverfügung bezüglich einer Versammlung während eines sportlichen …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Im Übrigen könnte allenfalls die in § 15 Abs. 1 VersG genannte öffentliche Ordnung als Schutzgut betroffen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 -, juris, Rn. 18). - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Etwas anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ). - BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Ergeben sich nach Erlass der behördlichen Verfügung oder nach der letzten gerichtlichen Entscheidung neue tatsächliche Anhaltspunkte, die auf die Art und Intensität der Gefahr (vgl. zu deren Relevanz: BVerfGK 2, 1 ) oder das Gewicht der den Antragstellern drohenden Nachteile bezogen sind, hat das Bundesverfassungsgericht diese Anhaltspunkte zu berücksichtigen. - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
Einstweilige Anordnung - Sofort vollziehbares Versammlungsverbot - Durchführung …
- BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten
- BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Versammlungsverbot
- VG Schwerin, 25.05.2007 - 1 B 243/07
Allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt
- OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 142/17
Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen: Kundgebung im Gängeviertel bleibt …
Unter Berücksichtigung des Umstands, dass dem Veranstalter ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung zusteht (…BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81, juris Rn. 61), und Art. 8 Abs. 1 GG auch das Interesse des Veranstalters an einem Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen, etwa durch eine möglichst große Nähe zu dem symbolhaltigen Ort - hier: des G20-Gipfels und des G. Viertels - schützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 23), ist die hier vorliegende zeitliche und räumliche Beschränkung jedoch einem Verbot gleichzusetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 30;… VGH Mannheim, Urt. v. 6.11.2013, 1 S 1640/12, juris Rn. 54).Rn. 22 aa) Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, ein räumlich und zeitlich beschränktes Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung nach § 15 Abs. 1 VersG i. V. m. § 35 Satz 2 HmbVwVfG zu erlassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 17 ff.;… Beschl. v. 26.3.2001, 1 BvQ 15/01, juris Rn. 15 ff;… VGH Mannheim, Urt. v. 6.11.2013, 1 S 1640/12, juris Rn. 44 ff.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.2004, 11 ME 322/04, juris Rn. 13 ff.).
Rn. 31 (a) Die Bundesrepublik und die Antragsgegnerin sind verfassungsrechtlich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.06.2007, 1 BvR 1423/07, juris, Rn. 29) und völkerrechtlich (…vgl. Art. 29 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, [BGBl. 1964 II S. 957], vgl. hierzu: Prauß, Staatsbesuche in der Bundesrepublik Deutschland, 2014, S. 79 ff)] zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Teilnehmer des G20-Gipfels verpflichtet und sie müssen geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Gäste treffen.
Soweit der Antragsteller unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris) ausführt, dass es verfassungsrechtlich unzulässig sei, ein Versammlungsverbot im Wesentlichen unter Verweis auf das Sicherheitskonzept der Versammlungsbehörde zu rechtfertigen, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem zitierten Beschluss die behördliche Entscheidung, einen entsprechenden Schutzraum in der Nähe des Ortes des G8-Gipfels zu schaffen und mit dafür geeigneten Schutzvorkehrungen zu versehen, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet (BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 30).
Maßgeblich ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ob die Überlegungen, die diesem Sicherheitskonzept zugrunde liegen, dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausreichend Rechnung tragen (BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 30).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in der zitierten Entscheidung mit der Begründung, die Einrichtung dieser Verbotszone bedeute, dass Versammlungen mit einem räumlichen Bezug zu dem Anlass des G8-Gipfels und unter Nutzung des Symbolgehalts der besonderen Nähe zu diesem Ort ausgeschlossen werden, verneint (BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 31).
- VGH Hessen, 18.03.2022 - 2 B 375/22
Versammlung von Abtreibungsgegnern gegenüber einer …
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen, also gerade auch durch eine möglichst große Nähe zu dem symbolhaltigen Ort (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, BVerfGK 11, 298, juris Rn. 23).Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007, a.a.O., juris Rn. 21).
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
Denn in der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes bedarf der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht der Rechtfertigung; nicht ist umgekehrt die Ausübung von Grundrechten rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - NJW 2007, 2167 ).
- VG Frankfurt/Main, 13.10.2023 - 5 L 3216/23
Free-Palestine-Demonstration in Frankfurt am Main
Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris, Rn. 17). - OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06
Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines …
Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 2168 ff.).Hervorzuheben ist insbesondere, dass sämtliche Erkenntnisse noch vor der Durchführung des Castor-Transports vorgelegen haben und bereits in das gerichtliche Verfahren um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung eingeführt worden sind (vgl. zur Berücksichtigung einer aktualisierten Gefahrenprognose auch: BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.).
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt zwar grundsätzlich das Interesse des Veranstalters, einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu erzielen, und damit auch das Interesse an einer größtmöglichen Nähe zu den symbolhaltigen Örtlichkeiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.;… Beschl. v. 24.10.2001, a. a. O.).
Bei zu erwartenden unmittelbaren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit hat es vielmehr gegebenenfalls im Zuge einer Güterabwägung zurückzustehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.;… Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.;… Beschl. v. 24.10.2001, a. a. O.).
Die Reichweite der räumlichen Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports 2004 ist insbesondere nicht mit der Ausdehnung des anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm Anfang Juni 2007 angeordneten räumlich beschränkten Versammlungsverbots vergleichbar, das mehrere Kilometer um den Veranstaltungsort herum gelegene Flächen umfasste (vgl. zum G8-Gipfel: BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 7 A 11077/15
Keine Demonstration in dem für die Sicherheit des Bundespräsidenten …
Dementsprechend kann es dem Veranstalter darauf ankommen, die Versammlung in möglichst großer Nähe zu einem symbolhaltigen Ort durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris, Rn. 23 = NJW 2007, 2167) oder in Sicht- und Hörweite zu einem bestimmten Ort zu sein, wenn es auf einen bestimmten Kommunikationszusammenhang ankommt (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 3 M 53/07 -, juris, Rn. 42).Rn. 23 Wenn die Versammlungsbehörde vor diesem Hintergrund in Abstimmung mit den für die Sicherheit der gefährdeten Person verantwortlichen Polizeibehörden einen entsprechenden Schutzraum in der Nähe des Ortes schafft, an dem sich die zu schützende Person aufhält, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris, Rn. 30 = BVerfGK 11, 298 "Heiligendamm").
Nichts anderes ergibt sich aus der zuvor zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - (…juris, Rn. 34 ff.), die zwar die Verfassungsmäßigkeit einer erlassenen Allgemeinverfügung zum Gegenstand hatte und in diesem Zusammenhang auch inhaltliche Anforderungen an den Erlass - insbesondere zur Berücksichtigung der Durchführbarkeit auch von Demonstrationen bei Aufstellung des Sicherheitskonzepts - dieser Allgemeinverfügung aufgestellt hat.
Unter Berücksichtigung, dass das Bundesverfassungsgericht schon keine verfassungsrechtlichen Bedenken hatte, "in der Nähe" des Ortes des damaligen G8-Gipfels in Heiligendamm einen Schutzraum zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris, Rn. 30), fällt der hier betroffene absolute Nahbereich - ebenso wie der direkte Bewegungsraum des Bundespräsidenten selbst - in den anzuerkennenden Sicherheitsbereich.
- VG München, 05.06.2015 - M 7 S 15.2222
Beschränkungen einer Versammlung; Routenwahl beim Sternmarsch anlässlich des G …
Zu den anerkannten Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit zählt neben Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen auch im Versammlungsrecht nach traditionellem polizeirechtlichen Verständnis die Unversehrtheit der Rechtsordnung (einschließlich der Vorschriften über die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs) und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerwG, U. v. 21. April 1989 - 7 C 50.88 - juris Rn 15 m.w.N; BVerfG, B. v. 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - juris Rn 77) als auch die Durchführung einer staatlichen Veranstaltung (BVerfG, B. v. 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn 28 u. B. v. 5. Juni 2007 - 1 BvR 1428/07 - juris Rn 8 a.E.).Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben (BVerfG, B. v. 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - Rn 17 m.w.N., B. v. 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 - juris Ls 2a und B. v. 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn 17).
Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinanderzusetzen (BVerfG, B. v. 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn 17).
Rn. 35 Auch muss es der Antragsgegner im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen dem Recht der Antragstellerin auf freie Meinungsäußerung und ihrer Versammlungsfreiheit, die auch das Interesse auf einen Beachtungserfolg nach ihren Vorstellungen schützt (vgl. BVerfG, B. v. 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn 23), und dem verfassungsrechtlich geschützten Recht der Bundesrepublik Deutschland, den G 7-Gipfel störungsfrei durchzuführen, sowie dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Gipfelteilnehmer sowie anderer Personen, nicht hinnehmen, dass an- oder abreisende Personen blockadebedingt in ihren Fahrzeugen auf der Straße steckenbleiben.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Einrichtung der der Abwehr vor allem abstrakter Gefahren für die Funktionsträger und Staatsgäste dienende Verbotszone 1 in Heiligendamm, die umfangreicher war als der in Elmau eingerichtete Sicherheitsbereich, verfassungsgerichtlich nicht beanstandet worden ist (vgl. BVerfG, B. v. 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn 4, 30 f.).
Rn. 42 Was den durch die Streckenänderungen unterbundene Protestkundgebung in Hör- und Sichtweite des Tagungsortes angeht, hat sich das Gericht an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung orientiert, wonach es nicht nur eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit bedeutet, wenn eine Versammlung verboten wird, sondern auch, wenn sie infolge von versammlungsbehördlichen Verfügungen und verwaltungsgerichtlichen Beschlüssen nur in einer Weise durchgeführt werden kann, die einem Verbot nahe kommt, etwa indem sie ihren spezifischen Charakter so verändert, dass die Verwirklichung des besonderen kommunikativen Anliegens wesentlich erschwert wird (vgl. BVerfG, B. v. 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn 20).
- VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18
Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch …
Da die von Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Versammlungsfreiheit jedoch auch ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung beinhaltet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2011, 1 BvR 2699/06, juris Rn. 64), ist die umfassende zeitliche und räumliche Beschränkung von Versammlungen, wie sie durch die Allgemeinverfügung erfolgt ist, ihrer Wirkung nach einem Verbot gleichzusetzen (…so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 3.7.2017, 4 Bs 142/17 , juris Rn. 21 ; vgl. zur Verbotswirkung von zeitlichen und räumlichen Versammlungsbeschränkungen BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 30;… VG Berlin, Urt. v. 23.2.2005, 1 A 49.03, juris Rn. 17).Dies gilt vorliegend ferner deshalb, weil die Klägerin nachvollziehbar dargelegt hat, wegen der Thematik, die Gegenstand der Versammlungen sein sollte - die Freihandelspolitik der G20-Staaten und ihr Beitrag zu Fluchtbewegungen -, die Versammlungsorte in der Großen Reichenstraße vor dem sogenannten Afrikahaus und am Neuen Jungfernstieg vor dem Haus der Hamburger Geschäftsstelle des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft bewusst ausgewählt zu haben.Denn die Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters, einem symbolhaltigen Ort möglichst nahe zu kommen, um so nach seinen Vorstellungen auf einen Beachtungserfolg zu zielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 23).
Rn. 39 b) Es ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden, bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 VersG (hierzu sogleich unter I. 2. c)) ein räumlich und zeitlich beschränktes Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 HmbVwVfG zu erlassen, anstatt mittels einzelner Verwaltungsakte Verbote für konkrete Versammlungen auszusprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 17 ff.;… Beschl. v. 26.3.2001, 1 BvQ 15/01, juris Rn. 15 ff.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 3.7.2017, 4 Bs 142/17 , juris Rn. 22 m.w.N.).
Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise einzubeziehen (vgl. - auch zum Folgenden - BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 17 m.w.N.).
Rn. 53 Dies gilt zunächst für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der Teilnehmer des G20-Gipfels, zu deren Schutz die Bundesrepublik Deutschland und die Beklagte verfassungsrechtlich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 29) und völkerrechtlich (vgl. Art. 29 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, [BGBl. 1964 II S. 957]) verpflichtet waren (…vgl. hierzu und zum Folgenden auch bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 3.7.2017, 4 Bs 142/17 , juris Rn. 30 ff.).
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 141/06
Beschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports 2004 …
Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 2168 ff.).Hervorzuheben ist insbesondere, dass sämtliche Erkenntnisse noch vor der Durchführung des Castor-Transports vorgelegen haben und bereits in das gerichtliche Verfahren um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung (11 ME 322/04) eingeführt worden sind (vgl. zur Berücksichtigung einer aktualisierten Gefahrenprognose auch: BVerfG, Beschl.v. 6.6.2007, a.a.O.).
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt zwar grundsätzlich das Interesse des Veranstalters, einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu erzielen, und damit auch das Interesse an einer größtmöglichen Nähe zu den symbolhaltigen Örtlichkeiten (vgl. BVerfG, Beschl.v. 6.6.2007, a.a.O.;… Beschl.v. 24.10.2001, a.a.O.).
Bei zu erwartenden unmittelbaren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit hat es vielmehr gegebenenfalls im Zuge einer Güterabwägung zurückzustehen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 6.6.2007, a.a.O.;… Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.;… Beschl.v. 24.10.2001, a.a.O.).
Die Reichweite der räumlichen Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports 2004 ist insbesondere nicht mit der Ausdehnung des anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm Anfang Juni 2007 angeordneten räumlich beschränkten Versammlungsverbots vergleichbar, das mehrere Kilometer um den Veranstaltungsort herum gelegene Flächen umfasste (vgl. zum G8-Gipfel: BVerfG, Beschl.v. 6.6.2007, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2024 - 14 S 956/24
Untersagung der Parole "From the river to the sea" bei einer Versammlung
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus, wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17 und vom 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 17 m. w. N.). - VGH Bayern, 26.06.2024 - 10 CS 24.1062
Beschränkung einer Pro-Palästina-Demonstration im Einzelfall rechtswidrig
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
- OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans; …
- BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen …
- OVG Hamburg, 05.07.2017 - 4 Bs 148/17
Versammlungsrechtliche Behandlung eines Protestcamps; gänzliche Untersagung von …
- BVerfG, 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22
Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich des …
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24
Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - …
- VGH Bayern, 28.09.2026 - 10 CS 26.1944
Versammlungsrechtliche Beschränkung, wöchentlich wiederkehrende Versammlung, …
- VG Bayreuth, 12.02.2026 - B 4 S 26.146
Zugang zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung; Nachträgliche …
- OVG Niedersachsen, 25.09.2026 - 14 ME 2/26
Gefahrenprognose; linksautonom; kurzfristige Entscheidung; Anforderungen an die …
- BVerwG, 08.06.2017 - 6 B 62.16
Räumliche Verlegung des Versammlungsortes
- VGH Bayern, 14.05.2024 - 10 CS 24.798
Erfolgreicher Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen …
- VG Hamburg, 27.06.2017 - 16 E 6288/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Solidarische Oase …
- VG Potsdam, 19.03.2024 - 3 L 221/24
Versammlung Protestcamp Tesla Grünheide Baumhaus Auflage Befristung …
- VG Ansbach, 28.09.2026 - AN 4 S 26.3128
Versammlungsbeschränkung wegen Gegendemonstration
- VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575
Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März …
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07
Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens betreffend ein …
- VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210
Streckenänderungen für G7-Sternmarsch insgesamt rechtmäßig
- VG München, 07.02.2022 - M 33 S 22.588
Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung während …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2022 - 4 MB 33/22
Versammlung; Auflösung als zeitliche Beschränkung eines Protestcamps; Streitwert …
- VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
Versammlungsrechtliche Beschränkungen vor dem Veranstaltungsort des G7-Gipfels …
- VG Würzburg, 12.01.2024 - W 5 S 24.109
Versammlungsrechtlicher Eilantrag zu geplanter ,,Bauerndemonstration" auf …
- VG Frankfurt/Main, 20.10.2023 - 5 L 3313/23
Versammlung "Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten" in Frankfurt am Main
- VGH Bayern, 12.05.2023 - 10 CS 23.847
BayVGH bestätigt Stadt Augsburg: Fahrraddemonstration darf nicht auf A8 …
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20
Verbot einer PKK-Demonstration
- VGH Bayern, 09.08.2024 - 10 CS 24.1382
Versammlungsrechtliche Beschränkung: Parole ,,Vom Fluss bis zum Meer" bzw. ,,From …
- VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07
G8: Demoverbot war überzogen
- VG Karlsruhe, 01.04.2009 - 3 K 776/09
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage
- VG Hamburg, 04.05.2022 - 21 K 264/18
Zur Absperrung des Zugangs zu der Elbinsel Entenwerder zur Errichtung eines …
- VG Freiburg, 07.05.2026 - 4 K 662/25
Mit der Wirksamkeit einer auf § 38 Abs. 1 WaldG BW gestützten Sperrung eines …
- VG Frankfurt/Main, 06.10.2025 - 5 L 4953/25
Verbot einer Versammlung mit propalästinensischem Hintergrund am 7. Oktober …
- VGH Bayern, 13.09.2023 - 10 CS 23.1650
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag gegen präventives Benutzungsverbot von …
- VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 CS 16.1468
Beschwerde von Pegida wegen Versammlungsbeschränkungen weitgehend erfolglos
- VG Hamburg, 20.06.2017 - 19 E 6258/17
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur …
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24
Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig
- VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
Versammlungs- und Demonstrationsrecht
- VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14
Verbot einer salafistischen Kundgebung - Salafismus; Versammlung
- OVG Hamburg, 11.12.2020 - 4 Bs 229/20
Eilantrag gegen Beschränkungen einer Fahrraddemo erfolglos
- VG Frankfurt/Main, 17.07.2026 - 5 L 3475/26
Auftritts- und Redeverbot auf pro-palästinensischer Versammlung rechtswidrig
- VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1811/14
Verlegung des Kundgebungsortes anlässlich des Besuchs des Bundespräsidenten
- OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2026 - 4 MB 30/26
Beschränkung einer Versammlung auf einer Autobahnbrücke durch Verlegung an einen …
- OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 141/17
Beschwerde des Veranstalters zurückgewiesen: Kundgebung "G20 - not welcome!" darf …
- VG Freiburg, 26.03.2026 - 4 K 6425/25
Störung einer Versammlung durch Lärm von Gegendemonstranten; Anspruch auf …
- VG Hamburg, 10.12.2020 - 2 E 5074/20
Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen einer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - G-8-Gipfel in Heiligendamm - …
- VG Schleswig, 19.02.2008 - 3 A 235/07
- OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde …
- VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2026 - 4 MB 31/26
Versammlung: Verbot einer Demonstration auf einer Autobahnbrücke
- VG Ansbach, 12.05.2025 - AN 4 S 25.1296
Zum Umfang des Rechts auf Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit ihrer …
- VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Verbot einer Versammlung mit dem Titel "Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die …
- OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher …
- VG München, 02.06.2015 - M 22 E 15.2155
G7-Gipfel 2015 auf Schloss Elmau
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24
Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und …
- VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Verbot einer Pro-Palästina Versammlung am 7. Oktober rechtswidrig
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2023 - 5 L 3868/23
Beschränkungen einer Versammlung zum Thema "Frieden in Nahost" rechtswidrig
- VGH Bayern, 19.10.2023 - 10 CS 23.1862
Erfolgreicher Eilantrag gegen Versammlungsverbot
- VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 2 K 441/08
Prognosemaßstab bei Anordnung einer versammlungsrechtlichen Auflage
- VG Bayreuth, 03.08.2016 - B 1 S 16.535
Versammlungsbeschränkende Verfügungen zur Versammlung "Es gibt keine sicheren …
- VG München, 26.06.2022 - M 33 S 22.3218
Kein Recht auf stationäre Kundgebung im Sicherheitsbereich des G7-Gipfels
- VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 2 K 442/08
Abweichen vom Maßstab der zeitlichen Priorität im Versammlungsrecht
- VG Lüneburg, 22.05.2019 - 5 A 312/17
Bierdosen-Flashmob; Demonstration; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fraport; …
- VG Schleswig, 16.07.2026 - 3 B 91/26
Versammlungsrecht: Beschränkung einer Demonstration auf einer Autobahnbrücke …
- VG Frankfurt/Main, 24.11.2023 - 5 L 3760/23
Verbot einer pro Palästina-Versammlung rechtswidrig
- VG Bayreuth, 03.08.2016 - B 1 S 16.535*
Versammlungsbeschränkende Verfügungen zur Versammlung "Es gibt keine sicheren …
- VGH Bayern, 04.05.2026 - 10 CS 26.815
Beschränkung einer Versammlung, Beschränkung von Meinungsäußerungen, …
- VG Frankfurt/Main, 28.08.2025 - 5 L 4151/25
Pro-Palästina-Demo >>United4Gaza
- VG Bremen, 05.04.2011 - 5 K 1008/09
Versammlungsverbot bei Prognose eines unfriedlichen Verlaufs - unfriedlich; …
- VG Kassel, 16.07.2019 - 6 L 1806/19
Aufhebung einer versammlungsrechtlichen Verbotsverfügung
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - 1 N 86.06
Versammlungsrecht: Verbot einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen; …
- VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
Versammlung darf auf BAB 5 statfinden, weil die hohe Wahrscheinlichkeit eines …
- OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots im Falle einer durch Auflagen möglichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2022 - 15 A 3274/20
Behördliche Auflösung einer Versammlung auf Grundlage des § 15 Abs. 3 VersG ; …
- VG Gießen, 05.11.2009 - 10 L 3948/09
Versammlungsrechtliche Auflagen
- VG Gießen, 30.07.2009 - 10 L 1583/09
Versammlung; personenbezogene Daten der Ordner
- VGH Bayern, 04.07.2026 - 10 CS 26.1303
Auflage, Verfassungsmäßige Ordnung, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, …
- VG Frankfurt/Main, 15.12.2023 - 5 L 4070/23
Beschränkung für "Frieden in Nahost" rechtswidrig
- VGH Bayern, 14.05.2021 - 10 CS 21.1385
Kein Versammlungsverbot für Querdenker-Demonstration
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2011 - 3 M 45/11
Versammlungsverbot wegen des Inhalts des angemeldeten Mottos der Versammlung
- VGH Bayern, 15.04.2026 - 10 CS 26.679
Versammlungsfreiheit, Gefahrenprognose, Interessenabwägung, Beschränkung von …
- VG München, 08.08.2024 - M 10 S 24.4736
Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose, Versammlungsrechtliche Beschränkung
- VG München, 12.10.2023 - M 10 K 21.650
Versammlungsrechtliche Verfügungen der Münchener Verwaltungsbehörde aufgrund des …
- VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot
- VGH Bayern, 07.06.2023 - 10 CS 23.1025
Kollision mit Veranstaltungsfläche des Deutschen Evangelischen Kirchentags in …
- VGH Bayern, 28.11.2014 - 10 ZB 13.13
Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, insbesondere der Schaffung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 S 187.11
Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Kurdendemonstration
- VG Würzburg, 12.03.2026 - W 5 S 26.664
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Versammlungsrecht, …
- VG Berlin, 22.11.2011 - 1 L 369.11
Verbot einer Versammlung; Bildnis Öcalans; Werbung für die PKK ; Werbung für die …
- VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08
Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah …
- VG München, 03.07.2026 - M 10 S 26.5060
Versammlungsrecht, Verfassungsmäßige Ordnung, Versammlungsfreiheit, …
- VGH Bayern, 22.04.2026 - 10 ZB 26.544
Versammlungsrecht, Protest gegen Abtreibungen, Beschränkung der …
- VG Berlin, 26.11.2025 - 1 K 22.24
Versammlungsmotto "From the river to the sea, you will get the hug you need" …
- VG München, 18.02.2022 - M 33 S 22.824
Versammlungsrecht, Eilrechtsschutz (Ablehnung), ortsfeste Versammlung mit 10.000 …
- OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 11 ME 82/16
Allgemeinverfügung; versammlungsrechtliche Beschränkung; konkrete Gefahr; …
- VG Karlsruhe, 28.07.2015 - 3 K 3684/15
Versammlungsrecht - versammlungsbeschränkende Verfügung
- VG Ansbach, 04.05.2026 - AN 4 S 26.1535
Bestimmtheit einer versammlungsrechtlichen Auflage, Ort von gewichtiger …
- VG Potsdam, 05.01.2024 - 3 L 8/24
- VG Augsburg, 24.02.2026 - Au 8 K 23.1109
Versammlungsfreiheit, Fortsetzungsfeststellungsklage, Bestimmtheitsgebot, …
- VGH Bayern, 19.02.2024 - 10 CS 24.286
Verlegung der Aufzugsroute einer Versammlung
- VG Kassel, 20.10.2023 - 6 L 1708/23
- VG München, 28.01.2022 - M 33 S 22.422
Versammlungsverbot von sog. Corona-Spaziergängen
- VG Lüneburg, 18.05.2020 - 5 B 25/20
Versammlung; Versammlungsfreiheit; Versammlungsort
- VG München, 05.01.2016 - M 7 S 16.44
Verlegung einer Versammlung anlässlich einer CSU-Klausurtagung
- VG Berlin, 15.12.2025 - 1 L 438.25
Gebühren für die Sondernutzung einer Bundesautobahn zum Zwecke der Sanierung …
- VG Würzburg, 25.06.2024 - W 5 K 24.108
Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung des …
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen, …
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.1801
Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen, …
- VG München, 11.02.2022 - M 33 S 22.675
FFP2-Maskenpflicht auch für fortbewegende Versammlung
- VG München, 26.01.2022 - M 33 S 22.332
Anordnung einer Maskenpflicht bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel
- VG Hamburg, 07.05.2026 - 21 E 3050/26
Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflagen …
- VG Frankfurt/Main, 29.06.2007 - 5 G 1790/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Begrenzung einer Kundgebung durch Auflagen
- VG Würzburg, 18.02.2025 - W 5 S 25.208
Eilrechtsschutz, Versammlungsrecht, Verlegung der Abschlusskundgebung vom D. auf …
- VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 343.18
Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch
- VG Trier, 03.09.2014 - 1 L 1611/14
Rechtsschutz gegen die räumliche Verlegung einer Versammlung zum Schutz des …
- OVG Hamburg, 29.11.2013 - 4 Bs 327/13
Keine "Lampedusa-Demonstration" auf Mönckebergstraße und Bergstraße
- VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
Anti-Papst-Demonstration beginnt nicht am Brandenburger Tor
- VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10
Versammlungsbehördliche Auflagen
- VG Berlin, 19.02.2026 - 1 K 196.24
Versammlungsrecht: Ersatzveranstaltung zu einer verbotenen Versammlung
- VG München, 28.01.2024 - M 10 S 24.401
Eilrechtsschutz, Ergänzende Ausführungen zur Gefahrenprognose im gerichtlichen …
- VG München, 07.02.2020 - M 13 S 20.498
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beschränkung einer öffentlichen Versammlung
- VG München, 16.02.2024 - M 10 S 24.763
Versammlungsrecht, Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose
- VG München, 25.06.2022 - M 33 S 22.3216
Versammlungsrechtliche Auflagen (Hundeverbot, Bereitstellen von Kabinentoiletten) …
- VG München, 01.10.2019 - M 13 K 18.1000
Abspielen von Ruf des Muezzins in einer Versammlung
- VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 370.18
Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch
- VG München, 14.09.2015 - M 7 S 15.3981
Verlegung der Versammlungsstrecke
- VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426
- VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
Eilantrag gegen Verbot der NPD Demonstration am 1. Mai in der Frankfurter …
- VG Berlin, 02.03.2012 - 1 L 49.12
Versammlungsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht des Versammlungsveranstalters
- VG München, 14.06.2024 - M 10 S 24.3385
Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose, Versammlungsrechtliche Beschränkung
- VG Freiburg, 29.03.2009 - 3 K 465/09
Rechtmäßigkeit einer Versammlungsverfügung i.R.d. Mitführung vonTransparenten …
- VG München, 05.12.2025 - M 10 S 25.8726
Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose
- VG München, 04.05.2024 - M 10 S 24.2228
Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose, Sicherheit und Leichtigkeit des …
- VG Hamburg, 23.05.2012 - 3 E 1217/12
Zur rechtlichen Beurteilung einer Verfügung, mit der eine Versammlung mit Aufzug …
- VG Gera, 13.02.2020 - 1 K 577/17
- VG München, 07.11.2012 - M 7 K 10.5853
- SG Kassel, 13.01.2017 - 6 L 234/17
Versammlungsrechtliche Auflage, deutsche Sprache in Parolen und Flugblättern, …
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