Rechtsprechung
| BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Folgen des Fristversäumnisses bei einem Prozesskostenhilfeantrag wegen einer beabsichtigten Klage auf Entschädigung für eine Strafverfolgungsmaßnahme; Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Antrags auf ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrEG § 13; ZPO § 167
Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine Strafverfolgungsmaßnahme durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - PKH: Verspätete Darlegung wirtschaftlicher Verhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
PKH - Maßnahmen nach dem StrEG: Eile und Sorgfalt sind geboten!
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
PKH - Maßnahmen nach dem StrEG: Eile und Sorgfalt sind geboten!
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.11.2005 - 303 O 436/05
- OLG Hamburg, 08.02.2006 - 1 W 104/05
- BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 441
- MDR 2007, 461
- VersR 2007, 711
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (17)
- BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85
Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Zwar genügt die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags und seine Übermittlung an die Gegenseite für sich gesehen nicht, die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG zu wahren (…vgl. Meyer, StrEG, 6. Aufl. 2005, § 13 Rn. 8;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, Anhang 5 § 13 StrEG Rn. 1; BGHZ 98, 295, 298 zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG).Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG entschieden, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird (vgl. BGHZ 98, 295, 299 ff; Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675).
Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 8. März 1989 aaO).
- BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; …
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Deshalb wahrt die Einreichung der Klageschrift auch in diesem Fall rückwirkend die Frist, wenn die Klage nur unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745, 1746).Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 8. März 1989 aaO).
- BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88
Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung …
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG entschieden, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird (vgl. BGHZ 98, 295, 299 ff; Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675).Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).
- BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99
Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. Senatsurteil vom 7. April 1983 - III ZR 140/81 - VersR 1983, 661, 662;… Senatsbeschluss vom 2. November 1989 - III ZR 181/88 - BGHR ZPO § 270 Abs. 3 demnächst 4; siehe auch BGHZ 145, 358, 362 m.w.N.). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Grundlage hierfür ist die Überlegung, dass es im Bereich der Verwirklichung des Rechtsschutzes der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 81, 347, 356 m.w.N.). - BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Das ist im Zusammenhang mit der Einlegung eines Rechtsmittels ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 148, 66, 69; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZR 381/03 - FamRZ 2005, 196 f; Beschluss vom 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06 - FamRZ 2006, 1522 f) und kann auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anders beantwortet werden. - BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06
Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch …
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
b) Der Senat hat weiter durch Beschluss vom 30. November 2006 (III ZB 22/06 - für BGHZ vorgesehen) entschieden, eine unbemittelte Partei, die innerhalb der Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG lediglich einen Prozesskostenhilfeantrag stelle, könne die Rückwirkung des § 167 ZPO in Anspruch nehmen, wenn sie alles ihr Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage tue. - BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und …
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Das ist im Zusammenhang mit der Einlegung eines Rechtsmittels ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 148, 66, 69; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZR 381/03 - FamRZ 2005, 196 f; Beschluss vom 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06 - FamRZ 2006, 1522 f) und kann auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anders beantwortet werden. - BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76
Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06
Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon früher anerkannt worden, dass ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Armenrechtsgesuch, das am letzten Tag vor Ablauf der Frist bei Gericht eingereicht wird, die Hemmungswirkung des § 203 Abs. 2 BGB a.F. auslöst (vgl. BGHZ 70, 235, 237 ff). - BGH, 17.03.1983 - III ZR 154/81
Beginn der Klagefrist; Rechtsfolgen verzögerter Zustellung der Klage
- BGH, 28.10.2004 - III ZR 381/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …
- BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81
Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der …
- BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung
- BGH, 16.10.1980 - III ZR 94/79
Ausschlußfrist für Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgung
- OLG Schleswig, 30.09.1999 - 11 W 21/99
Entschädigung für Nachteile durch rechtmäßige Zwangsmaßnahmen
- BGH, 02.11.1989 - III ZR 181/88
Rückbeziehung der Zustellungswirkung bei "demnächst" zugestellter Klage; Keine …
- KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03
Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf …
- BGH, 04.09.2025 - III ZR 96/24
6-Monats-Frist für Entschädigungsklage ist prozessuale Ausschlussfrist!
Entsprechend ist es der unbemittelten Partei grundsätzlich zumutbar, nach Abschluss des Prozesskostenhilfeverfahrens die Klageschrift spätestens innerhalb von sechs Monaten bei Gericht einzureichen, wobei nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch eine bedeutend kürzere Zeit angemessen sein kann (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 29. März 2018 - III ZB 135/17, NJW-RR 2018, 763 und vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, BGHZ 170, 108 sowie III ZB 23/06, VersR 2007, 711).Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (Senat…, Urteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 15;… Beschlüsse vom 29. März 2018 - III ZB 135/17, NJW-RR 2018, 763 Rn. 16…, vom 28. Februar 2008 - III ZB 76/07, BGHZ 175, 360 Rn. 11 sowie vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, BGHZ 170, 108 Rn. 6 und III ZB 23/06, VersR 2007, 711 Rn. 6; jew. mwN).
Rn. 17 d) Auch eine unbemittelte Partei, die - wie hier der Kläger - innerhalb der Frist lediglich einen Prozesskostenhilfeantrag stellt, kann die Rückwirkung des § 167 ZPO in Anspruch nehmen, wenn sie alles ihr Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage tut (…vgl. zB zu § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG Senatsbeschlüsse vom 29. März 2018 aaO Rn. 17 und vom 30. November 2006 - III ZB 22/06 aaO Rn. 12 sowie III ZB 23/06 aaO Rn. 10).
Die Einreichung der Klageschrift wahrt jedoch dann rückwirkend die Frist, wenn die Klage unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (…Senat, Beschlüsse vom 29. März 2018 aaO sowie vom 30. November 2006 - III ZB 22/06 aaO und III ZB 23/06 aaO).
Rn. 18 Grundlage hierfür ist die Überlegung, dass es im Bereich der Verwirklichung des Rechtsschutzes der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 81, 347, 356 f; Senat, Beschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06 aaO Rn. 13 sowie III ZB 23/06 aaO Rn 11; jew. mwN).
Rn. 20 Da den Interessen der unbemittelten Partei hinreichend dadurch Rechnung getragen wird, dass sie die Rückwirkung des § 167 ZPO in Anspruch nehmen kann, wenn sie nach Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags, der innerhalb der Frist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG bei Gericht eingehen muss, alles ihr Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage tut, bedarf es keines Rückgriffs auf die Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB, wonach bereits die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Verjährungshemmung führt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. März 2018 aaO und vom 30. November 2006 - III ZB 22/06 aaO Rn. 12 sowie III ZB 23/06 aaO Rn. 10 [jew. zu § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG]).
- BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17
Geltendmachung eines Strafverfolgungsentschädigungsanspruchs: Vollständige …
Dies gilt auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG (Senatsbeschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06, NJW 2007, 441 Rn. 12 mwN).§ 167 ZPO ist auch auf die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, BGHZ 170, 108 Rn. 5 und III ZB 23/06, NJW 2007, 441 Rn. 5).
Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (…Senatsurteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 15; Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, BGHZ 170, 108 Rn. 6 und III ZB 23/06, NJW 2007, 441 Rn. 6 …sowie vom 28. Februar 2008 - III ZB 76/07, BGH 175, 360 Rn. 11; jeweils mwN).
Diese Vorschrift ist nicht analog auf § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, aaO Rn. 12 und III ZB 23/06, aaO Rn. 10).
Diese Pflicht erfasst auch den Zeitraum nach der Entscheidung über ihr Gesuch (Senatsbeschlüsse vom 30. November 2006 - III ZB 22/06 aaO Rn. 7,12 f und III ZB 23/06 aaO Rn. 7, 10 f; jeweils mwN).
- BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall - …
Aus diesem Grund sei die Rechtsprechung zu diesen Vorbildern übertragbar, die eine unverzügliche Klageerhebung nach Zustellung der PKH-Entscheidung verlange (Hinweis auf BGH Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06).Wie der BGH daraus in jahrzehntelanger Rechtsprechung für materielle Ausschlussfristen gefolgert hat (BGH Urteil vom 8.2.1965 - II ZR 171/62 - BGHZ 43, 235; Urteil vom 19.1.1978 - II ZR 124/76 - BGHZ 70, 235; Urteil vom 1.10.1986 - IVa ZR 108/85 - BGHZ 98, 295; Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 22/06 - BGHZ 170, 108; Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, S 441, 442), auf die auch die hiesige Gesetzesbegründung hinweist (vgl BT-Drucks 17/3802, S 22 f), genügt es zur Wahrung solcher Fristen, wenn die finanziell unbemittelte Partei noch innerhalb dieser Fristen PKH beantragt.
Diese Wertung hat der BGH auf öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche übertragen (BGH Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, S 441, 442), zu denen der Anspruch aus § 198 GVG zählt.
Danach bedarf es zur Begründung des genannten, verfassungsrechtlich vorgezeichneten Ergebnisses keiner analogen oder auch verfassungskonformen Anwendung der Vorschriften über die Verjährungshemmung mehr (vgl BGH Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, S 441, 442; s auch oben II.3.b; anders früher BGH Urteil vom 19.1.1978 - II ZR 124/76 - BGHZ 70, 235).
- BFH, 20.03.2019 - X K 4/18
Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens
Insoweit beruft es sich auf die gleichlautende Rechtsprechung des BGH, nach der ein fristgerecht gestellter PKH-Antrag sowohl materiell-rechtliche Ausschlussfristen im Privatrecht (z.B. BGH-Urteil vom 1. Oktober 1986 IVa ZR 108/85, BGHZ 98, 295, unter 3.c bis e, m.w.N.) als auch solche bei öffentlich-rechtlichen Entschädigungsansprüchen (BGH-Beschluss vom 30. November 2006 III ZB 23/06, NJW 2007, 441, unter II.2.a und b, m.w.N.) wahren kann. - BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06
Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch …
Insbesondere hatte die Klägerin ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bereits am 6. Juli 2005 unter Beifügung des Vordrucks, eines Beiblatts und weiterer Belege über ihr Einkommen und ihre laufenden Belastungen ordnungsgemäß dargestellt, was ebenfalls in der Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG zu geschehen hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - OLG Saarbrücken, 03.09.2007 - 4 W 190/07
Verdienstausfallentschädigung nach § 7 Abs. 1 StrEG nur bei Arbeitsplatzverlust …
Dies gilt auch für die in § 13 I 2 StrEG bestimmte Frist (BGH NJW 2007, 441, juris Rdn. 5;… MDR 1983, 1002, juris Rdn. 9;… a.A. Meyer, Strafrechtsentschädigung, 6. Aufl., § 13 Rdn. 8).Die Einreichung der Klageschrift kann jedenfalls dann rückwirkend die Frist des § 13 I 2 StrEG wahren, wenn der Antragsteller, der sich für bedürftig halten darf, innerhalb der Frist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und die Klage unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (…vgl. BGH NJW 2007, 439, juris Rdn. 7; NJW 2007, 441, juris Rdn. 6 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2024 - L 11 SF 17/24 Diese Wertung hat der BGH auf öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche übertragen (BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - juris, Rn. 11), zu denen der Anspruch aus § 198 GVG zählt.
Rn. 31 Zur Begründung des genannten, verfassungsrechtlich vorgezeichneten Ergebnisses bedarf es keiner analogen oder auch verfassungskonformen Anwendung der Vorschriften über die Verjährungshemmung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - juris, Rn. 10).
- OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
Keine demnächstige Zustellung bei nachlässiger Zustellungsverzögerung
Rn. 12 1. Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.BGH III ZB 23/06.
Auch wenn dies den zeitlichen Ablauf des konkreten Prozesskostenhilfeverfahrens, in dem die Parteien über die Erfolgsaussicht der Klage mehrere Schriftsätze gewechselt haben, nicht hinausgezögert haben mag, gehört es zu den Pflichten einer unbemittelten Partei, in den Fällen, in denen eine fristgebundene Prozesshandlung vorzunehmen ist, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist ordnungsgemäß darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2006, Az.: III ZB 23/06 zu § 13 StrEG m. w. N.).
- OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
Wahrung der Frist gem. § 13 StrEG durch Einreichung eines unvollständigen …
Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.BGH III ZB 23/06.
Auch wenn dies den zeitlichen Ablauf des konkreten Prozesskostenhilfeverfahrens, in dem die Parteien über die Erfolgsaussicht der Klage mehrere Schriftsätze gewechselt haben, nicht hinausgezögert haben mag, gehört es zu den Pflichten einer unbemittelten Partei, in den Fällen, in denen eine fristgebundene Prozesshandlung vorzunehmen ist, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist ordnungsgemäß darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2006, Az.: III ZB 23/06 zu § 13 StrEG m. w. N.).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - L 12 SF 39/17
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - geringer Streitwert des …
Wie der BGH in jahrzehntelanger Rechtsprechung für materielle Ausschlussfristen gefolgert hat (vgl. BGHZ 43, 235; 70, 235; 98, 295; Beschluss vom 30. November 2006 - III ZB 23/06 - NJW 2007, 441, 442), genügt es zur Wahrung solcher Fristen, wenn die finanziell unbemittelte Partei noch innerhalb dieser Fristen PKH beantragt.Diese Wertung hat der BGH auf öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche übertragen (vgl. Beschluss des BGH vom 30. November 2006, a.a.O.), zu denen der Anspruch aus § 198 GVG zählt.
- OLG Braunschweig, 17.01.2022 - 4 EK 12/21
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Entschädigungsklage gemäß § 198 GVG; …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - L 12 SF 33/18
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene …
- LSG Hessen, 29.05.2019 - L 6 SF 54/17
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2018 - L 12 SF 49/17
Überlanges PKH-Verfahren - Entschädigungsklage - Wahlrecht des Klägers zwischen …
- OLG Frankfurt, 05.06.2013 - 4 EntV 10/12
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer: Verfahrensverzögerungen durch den …
- OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10
Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Hemmungswirkung eines der …
- OLG Naumburg, 27.07.2007 - 4 W 18/07
Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung …
- OLG Nürnberg, 12.07.2024 - 15 EK 2667/22
Prozeßkostenhilfegesuch, Strafvollstreckungskammer, …
- OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung …
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2014 - 6 S 2231/14
Zu den Anforderungen an einen Prozesskostenhilfeantrag
- LSG Hessen, 01.08.2018 - L 6 SF 20/17
- AG Hamburg, 02.02.2011 - 6 C 218/08
- LSG Hessen, 01.08.2018 - L 6 SF 9/18
- LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08
Klage auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …
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