Rechtsprechung
| EuGH, 13.12.2007 - C-463/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Haftpflichtversicherung - Unmittelbare Klage des Geschädigten gegen den Versicherer - Regel der Zuständigkeit des Wohnsitzes des Klägers
- verkehrslexikon.de
Zur internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung eines Direktanspruchs gegen einen ausländischen Haftpflichtversicherer am Wohnsitz des Geschädigten
- Judicialis
VO (EG) Nr. 44/2001
- Europäischer Gerichtshof
FBTO Schadeverzekeringen
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Haftpflichtversicherung - Unmittelbare Klage des Geschädigten gegen den Versicherer - Regel der Zuständigkeit des Wohnsitzes des Klägers
- EU-Kommission
FBTO Schadeverzekeringen
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Haftpflichtversicherung - Unmittelbare Klage des Geschädigten gegen den Versicherer - Regel der Zuständigkeit des Wohnsitzes des Klägers
- EU-Kommission
FBTO Schadeverzekeringen
COJC
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzprozesse aufgrund von Verkehrsunfällen
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eines Geschädigten zur Erhebung einer Klage unmittelbar gegen den Versicherer vor dem Gericht des Wohnsitzortes; Vorabentscheidungsersuchen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen und ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Geschädigte können vorm Gericht ihres Wohnsitzes klagen
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 9, Art. 11;
Klägergerichtsstand des Unfallgeschädigten bei Klage gegen im EU-Ausland ansässige Kfz-Haftpflichtversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EG) Nr. 44/2001
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: VO (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Haftpflichtversicherung - Unmittelbare Klage des Geschädigten gegen den Versicherer - Regel der Zuständigkeit des Wohnsitzes des Klägers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES EINE UNMITTELBARE KLAGE GEGEN DEN VERSICHERER DES UNFALLVERURSACHERS ERHEBEN
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
FBTO Schadeverzekeringen
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Haftpflichtversicherung - Unmittelbare Klage des Geschädigten gegen den Versicherer - Regel der Zuständigkeit des Wohnsitzes des Klägers
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
FBTO Schadeverzekeringen
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Klage in Deutschland bei Unfall in Europa
- captain-huk.de (Kurzinformation)
Auslandsunfall (EU) und in Deutschland klagen!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkehrsunfall im EU-Ausland: Klage des Opfers auch im Heimatland möglich
- 123recht.net (Pressemeldung, 13.12.2007)
Nach Unfall im EU-Ausland kann Opfer auch in Deutschland klagen // Rechtsschutz gegenüber Versicherungen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Schadensersatz für Angehörige bei einem Todesfall in Spanien // Schadensersatzrecht in Spanien für Angehörige
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallhaftpflichtprozess - Nach Auslandsunfall ist die Klage auch in Deutschland möglich
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auslandsunfall - Ab sofort in Deutschland klagen!
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Auslandsunfall und Klage vor dem Heimatgericht
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Nach Unfall Klage im Heimatland möglich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung der Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b und 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 819
- EuZW 2008, 124
- NZV 2008, 133
- VersR 2008, 111
- VersR 2008, 631
- BB 2008, 72
Wird zitiert von ... (68) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Group Josi - "Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin …
Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
Rn. 18 Der Revisionsbeklagte des Ausgangsverfahrens, alle Mitgliedstaaten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission vertreten die Auffassung, dass den Vorschriften der Verordnung Nr. 44/2001 über die Zuständigkeit für Versicherungssachen das Erfordernis des Schutzes der wirtschaftlich schwächeren Partei zugrunde liege, ein Auslegungsgrundsatz, der im 13. Erwägungsgrund dieser Verordnung zum Ausdruck gebracht werde und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt worden sei (vgl. Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u. a., C-201/82, Slg. 1983, 2503, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 64, und vom 12. Mai 2005, Société financière et industrielle du Peloux, C-112/03, Slg. 2005, I-3707, Randnr. 30).Nach dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001 soll diese einen günstigeren Schutz der schwächeren Parteien gewährleisten, als ihn die allgemeinen Zuständigkeitsregeln vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Group Josi, Randnr. 64, und Société financière et industrielle du Peloux, Randnr. 40, sowie Urteil vom 26. Mai 2005, GIE Réunion européenne u. a., C-77/04, Slg. 2005, I-4509, Randnr. 17).
- EuGH, 12.05.2005 - C-112/03
Société financière und industrielle du Peloux - Brüsseler Übereinkommen - …
Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
Rn. 18 Der Revisionsbeklagte des Ausgangsverfahrens, alle Mitgliedstaaten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission vertreten die Auffassung, dass den Vorschriften der Verordnung Nr. 44/2001 über die Zuständigkeit für Versicherungssachen das Erfordernis des Schutzes der wirtschaftlich schwächeren Partei zugrunde liege, ein Auslegungsgrundsatz, der im 13. Erwägungsgrund dieser Verordnung zum Ausdruck gebracht werde und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt worden sei (vgl. Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u. a., C-201/82, Slg. 1983, 2503, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 64, und vom 12. Mai 2005, Société financière et industrielle du Peloux, C-112/03, Slg. 2005, I-3707, Randnr. 30).Nach dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001 soll diese einen günstigeren Schutz der schwächeren Parteien gewährleisten, als ihn die allgemeinen Zuständigkeitsregeln vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Group Josi, Randnr. 64, und Société financière et industrielle du Peloux, Randnr. 40, sowie Urteil vom 26. Mai 2005, GIE Réunion européenne u. a., C-77/04, Slg. 2005, I-4509, Randnr. 17).
- EuGH, 14.07.1983 - 201/82
Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro …
Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
Rn. 18 Der Revisionsbeklagte des Ausgangsverfahrens, alle Mitgliedstaaten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission vertreten die Auffassung, dass den Vorschriften der Verordnung Nr. 44/2001 über die Zuständigkeit für Versicherungssachen das Erfordernis des Schutzes der wirtschaftlich schwächeren Partei zugrunde liege, ein Auslegungsgrundsatz, der im 13. Erwägungsgrund dieser Verordnung zum Ausdruck gebracht werde und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt worden sei (vgl. Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u. a., C-201/82, Slg. 1983, 2503, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 64, und vom 12. Mai 2005, Société financière et industrielle du Peloux, C-112/03, Slg. 2005, I-3707, Randnr. 30). - EuGH, 26.05.2005 - C-77/04
GIE Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 6 …
Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
Nach dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001 soll diese einen günstigeren Schutz der schwächeren Parteien gewährleisten, als ihn die allgemeinen Zuständigkeitsregeln vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Group Josi, Randnr. 64, und Société financière et industrielle du Peloux, Randnr. 40, sowie Urteil vom 26. Mai 2005, GIE Réunion européenne u. a., C-77/04, Slg. 2005, I-4509, Randnr. 17).
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10
Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels
Der Geschädigte kann vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer des Schädigers erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist (Art. 11 Abs. 2 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. b EuGVVO; EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-463/06, Odenbreit, NJW 2008, 819). - BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14
Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-463/06, Slg. 2007, I-11321 - FBTO/Odenbreit), der der erkennende Senat gefolgt ist, kann nach Art. 11 Abs. 2 EuGVVO i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats hat (…vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 2008 - VI ZR 200/05, BGHZ 176, 276 Rn. 3, 5). - BGH, 06.05.2008 - VI ZR 200/05
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen …
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 13. Dezember 2007 (Rechtssache - C-463/06 - VersR 2008, 111 ff.) die Vorlagefrage bejaht und dies wie folgt begründet: .
- EuGH, 17.09.2009 - C-347/08
Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 …
Im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (C-463/06, Slg. 2007, I-11321), könne ein Sozialversicherungsträger aber nicht als schwache, bei der Anwendung der Regeln über die internationale Gerichtszuständigkeit schutzwürdige Partei angesehen werden.Zum anderen hat der Gerichtshof im oben in Randnr. 26 angeführten Urteil FBTO Schadeverzekeringen entschieden, dass die Funktion der Verweisung in Art. 11 Abs. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 darin besteht, der in Art. 9 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung enthaltenen Liste von Klägern die Personen hinzuzufügen, die einen Schaden erlitten haben, ohne den Kreis der Personen auf jene einzuschränken, die ihn unmittelbar zu beklagen haben.
Rn. 30 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 auf Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 44/2001 dahin auszulegen ist, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist (Urteil FBTO Schadeverzekeringen, Randnr. 31).
- BGH, 23.10.2012 - VI ZR 260/11
Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung eines Direktanspruchs gegen …
Die Auslegung, die die Art. 9 und 11 EuGVVO durch den Europäischen Gerichtshof erfahren hätten (Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-463/06, NJW 2008, 819), sei auf die Art. 9 und 11 LugÜ 2007 zu übertragen.Rn. 11 Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 13. Dezember 2007 (Rechtssache C-463/06, VersR 2008, 111 Rn. 21 ff.) die Vorlagefrage bejaht und dies wie folgt begründet:.
- EuGH, 31.01.2018 - C-106/17
Hofsoe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 22 Um die Zuständigkeit dieses Gerichts - als Gericht des Ortes, an dem der Geschädigte seinen Wohnsitz hat - zu begründen, berief sich Herr Hofsoe auf Art. 20 des Gesetzes über Pflichtversicherungen, den Garantiefonds der Versicherungswirtschaft und das Polnische Büro der Verkehrsversicherer vom 22. Mai 2003 und auf das Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (C-463/06, EU:C:2007:792). - OLG Saarbrücken, 06.02.2020 - 4 U 33/18
Anzuwendendes Recht bei einem Verkehrsunfall im Ausland zwischen Personen mit …
Ist der Anwendungsbereich der EuGVVO - wie hier - eröffnet, kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, nach Art. 9 Abs. 1 b i.V.m. Art. 11 Abs. 2 EuGVVO vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates hat (vgl. EuGH, Urteil vom 13.12.2007 - Rs. C-463/06, Slg. 2007, I-11321 = NJW 2008, 819; BGHZ 176, 276). - EuGH, 20.07.2017 - C-340/16
MMA IARD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 33 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 den Zweck hat, der in Art. 9 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung enthaltenen Liste von Klägern die Personen hinzuzufügen, die einen Schaden erlitten haben, ohne den Personenkreis auf jene zu beschränken, die ihn unmittelbar zu beklagen haben (Urteile vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen, C-463/06, EU:C:2007:792, Rn. 26, …und vom 17. September 2009, Vorarlberger Gebietskrankenkasse, C-347/08, EU:C:2009:561, Rn. 27). - Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-340/16
MMA IARD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in …
Rn. 50 Im Urteil FBTO Schadeverzekeringen hat der Gerichtshof klargestellt, dass auch der Geschädigte über einen eigenen Klägergerichtsstand verfügt.{FN:15} Es sei daran erinnert, dass diese ursprünglich in Teilen des Schrifttums auftauchende und später in einem Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof (vgl. dessen Vorlagebeschluss vom 26. September 2006 - VI ZR 200/05) erörterte Argumentationslinie weder vom Bundesgerichtshof noch später vom Gerichtshof anlässlich der Vorlage dieses Falles an ihn bestätigt wurde - vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (C-463/06, EU:C:2007:792, Rn. 30).
{FN:23} Urteil vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (C-463/06, EU:C:2007:792, Rn. 28 in fine).
{FN:24} Urteil vom 13. Dezember 2007, FBTO Schadeverzekeringen (C-463/06, EU:C:2007:792, Rn. 26 und 31).
- LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 13 S 51/11
Anwendbares Recht hinsichtlich des Beweismaßes: Geltendmachung eines …
Ist der Anwendungsbereich der EuGVVO - wie hier - eröffnet, kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, nach Art. 9 Abs. 1 b iVm. Art. 11 Abs. 2 EuGVVO vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates hat (vgl. EuGH, Urteil vom 13.12.2007 - Rs. C-463/06, Slg. 2007, I-11321 = NJW 2008, 819; BGHZ 176, 276). - OLG Saarbrücken, 28.03.2019 - 4 U 18/17
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall in Frankreich unter Berücksichtigung …
- EuGH, 30.06.2022 - C-652/20
Allianz Elementar Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12
Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen …
- OLG Celle, 27.02.2008 - 14 U 211/06
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für einen …
- EuGH, 20.05.2010 - C-111/09
ČPP Vienna Insurance Group - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage eines …
- AG Frankenthal, 15.10.2014 - 3a C 158/13
Schmerzensgeld nach Kfz-Unfall in Polen: Anwendbares Sachrecht bei Klage vor …
- AG Köln, 29.04.2014 - 268 C 89/11
Schadensersatz nach Unfall in Italien - inländischer Gerichtsstand - …
- EuGH, 17.11.2022 - C-230/21
Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum …
- LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2013 - 8 O 4100/12
Verkehrsunfall in Italien: Schadensersatzansprüche nach italienischem Recht
- LG Kleve, 16.01.2015 - 3 O 140/13
Ersatzfähigkeit der Standgebühren nach niederländischem Recht
- AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10
Kein Beweis des ersten Anscheins für das Verschulden beim Auffahren eines …
- OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
Auslandsunfall: Voraussetzungen für den Ersatz des Verdienst- bzw. …
- LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 12/12
Zustellungsbevollmächtigung des Regulierungsbeauftragten einer ausländischen …
- AG Frankenthal, 15.10.2014 - 3a C 157/13
Schmerzensgeld nach Kfz-Unfall in Polen: Anwendbares Sachrecht bei Klage vor …
- OLG Hamm, 03.05.2017 - 3 U 30/17
Maßgebliches Recht für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den …
- OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
Internationale Zuständigkeit für eine Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall in …
- EuGH, 09.12.2021 - C-708/20
BT (Mise en cause de la personne assurée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 30.04.2025 - C-536/23
Mutua Madrileña Automovilista - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 198/19
Höhe des Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall in Frankreich
- OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts für …
- OLG Nürnberg, 10.04.2012 - 3 U 2318/11
Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine …
- OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 449/09
Klagezustellung: Zustellungsvollmacht inländischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21
AR u.a. (Action directe contre l'assureur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 13.07.2017 - C-368/16
Assens Havn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 1 U 190/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche …
- BayObLG, 24.09.2019 - 1 AR 83/19
Zuständigkeitsbestimmung bei Beteiligung eines Amtsgerichts
- LG Karlsruhe, 03.09.2020 - 5 O 143/18
- LG Ingolstadt, 09.06.2017 - 41 O 1994/15
Einwand der Unfallmanipulation nach Verkehrsunfall in Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07
Falco Privatstiftung und Rabitsch - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 - …
- AG Viechtach, 30.04.2015 - 4 C 130/14
Verkehrsunfall in Kroatien zwischen deutschem und kroatischem Staatsbürger
- LG Regensburg, 29.03.2023 - 81 O 29/21
Schadensabwicklung nach schwedischem Recht
- LG Frankenthal, 14.04.2011 - 4 O 155/09
Direktanspruch gegen eine in Luxemburg ansässige Haftpflichtversicherung aufgrund …
- LG Braunschweig, 05.04.2018 - 1 O 3734/16
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem links in eine …
- LG Stuttgart, 08.04.2013 - 27 O 218/09
Bemessung eines Schmerzensgeldes bei einem Verkehrsunfall in Serbien
- AG Borken, 21.01.2010 - 12 C 164/08
Anwendung niederländischen Rechts bei Unfall in den Niederlanden und Ersatz von …
- BayObLG, 15.05.2024 - 101 AR 9/24
Maßgeblichkeit des LugÜ für Gerichtsstandsbestimmung trotz einer "Direktion für …
- LG Hanau, 09.06.2011 - 4 O 28/09
Verkehrsunfall in Frankreich: Beweislast für Schaden nach französischem Recht
- OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 106/08
Richtiger Gerichtsstand bei der Inanspruchnahme eines polnischen …
- LG Hannover, 01.07.2019 - 18 O 49/17
Verkehrsunfall - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach italienischem …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-536/23
Mutua Madrileña Automovilista - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- AG Meldorf, 15.05.2017 - 90 C 1072/16
Verkehrsunfall Großbritannien - Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach englischem …
- OLG Koblenz, 15.10.2012 - 12 U 1528/11
Internationale Zuständigkeit: Schadenersatzklage eines Bundeslandes im besonderen …
- LG Bonn, 21.09.2011 - 5 S 140/11
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen des Schadensersatzes …
- AG Schweinfurt, 07.06.2021 - 3 C 1314/19
Wohnsitzgerichtsstand bei ausländischem Verkehrsunfall; Gutachterkosten nach …
- LG Düsseldorf, 03.11.2014 - 15 O 1/13
Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts i.R.e. …
- LG Lübeck, 19.06.2024 - 10 O 201/23
Anwendung ausländischen Rechts: Bemessung eines aufgrund Verkehrsunfalls …
- AG Siegen, 19.07.2018 - 14 C 1769/17
Schadensersatz nach Verkehrsunfall; niederländisches Recht; internationale …
- OLG München, 18.01.2008 - 10 U 4502/07
Direktklage des Geschädigten eines Auslandsunfalls gegen eine ausländische …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2011 - 8 O 8697/10
Verkehrsunfall im europäischen Ausland: Internationale Zuständigkeit bei Klage …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2015 - C-240/14
Prüller-Frey - Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen - Übereinkommen zur …
- AG Bergisch Gladbach, 02.02.2012 - 60 C 241/11
Keine Erweiterung des Geschädigten auf den hinter diesem stehenden Zessionar i.R. …
- AG Achern, 17.05.2010 - 1 C 79/10
Verkehrsunfall in Ausland: Zustellungsvollmacht des Regulierungsbeauftragten
- OLG München, 14.03.2008 - 10 U 5007/06
Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Geschädigten für die Direktklage gegen …
- AG Trier, 14.12.2011 - 31 C 221/11
Verkehrsunfall in der Schweiz: Klage in Deutschland gegen schweizer …
- LG Krefeld, 04.06.2025 - 3 O 76/25
- AG Taunus, 12.08.2024 - 21 C 660/22
- AG Laufen, 15.02.2024 - 2 C 473/22
- AG Bergisch Gladbach, 02.02.2012 - 60C241/11
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