Neue Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 31) |
Abschnitt 3 - Zuständigkeit für Versicherungssachen (Art. 8 - 14) |
(1) Bei der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer auch vor das Gericht, bei dem die Klage des Geschädigten gegen den Versicherten anhängig ist, geladen werden, sofern dies nach dem Recht des angerufenen Gerichts zulässig ist.
(2) Auf eine Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt, sind die Artikel 8, 9 und 10 anzuwenden, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist.
(3) Sieht das für die unmittelbare Klage maßgebliche Recht die Streitverkündung gegen den Versicherungsnehmer oder den Versicherten vor, so ist dasselbe Gericht auch für diese Personen zuständig.
Rechtsprechung zu § 11 EuGVVO a.F.
79 Entscheidungen zu § 11 EuGVVO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 23.10.2012 - VI ZR 260/11
Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung eines Direktanspruchs gegen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bonn, 21.09.2011 - 5 S 140/11
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen des Schadensersatzes ...
- LG Bonn, 21.09.2011 - 5 S 140/11
- OLG Köln, 09.03.2010 - 13 U 119/09
Einbeziehung von juristischen Personen in den Schutzbereich des Art. 11 Abs. 2 ...
- BGH, 06.05.2008 - VI ZR 200/05
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 200/05
BGH legt Frage nach dem Gerichtsstand für eine Direktklage des Geschädigten gegen ...
- EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES ...
- OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 36/05
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Verkehrsunfallschäden im ...
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 200/05
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-340/16
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 20.07.2017 - C-340/16
MMA IARD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in ...
- EuGH, 20.07.2017 - C-340/16
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der ...
Querverweise
Auf § 11 EuGVVO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- EuGVVO
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit für Versicherungssachen
- § 12
- Allgemeine Vorschriften
- § 65