Neue Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 31) |
Abschnitt 10 - Einstweilige Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind (Art. 31) |
Die im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind, können bei den Gerichten dieses Staates auch dann beantragt werden, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache das Gericht eines anderen Mitgliedstaats aufgrund dieser Verordnung zuständig ist.
Rechtsprechung zu § 31 EuGVVO a.F.
36 Entscheidungen zu § 31 EuGVVO a.F. in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16
HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in ...
- OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Sperrung des Verlagskontos - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei ...
- BGH, 05.02.2009 - IX ZB 89/06
Anwendbarkeit des Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-616/10
Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, ...
- EuGH - C-616/10 (anhängig)
Vorlage: Gerichtliche Zuständigkeit bei Verletzung desselben nationalen Teils ...
- EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
- OLG Dresden, 15.09.2011 - 10 W 376/11
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-581/20
TOTO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen ...
- BGH, 10.06.2009 - XII ZB 182/08
Anwendbarkeit der Vorschriften der Art. 21 ff. VO 2201/2003/EG auf vollstreckbare ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 15.07.2010 - C-256/09
Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie ...
- EuGH, 15.07.2010 - C-256/09