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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7096
OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10 (https://dejure.org/2010,7096)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2010 - 10 W 54/10 (https://dejure.org/2010,7096)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2010 - 10 W 54/10 (https://dejure.org/2010,7096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45 Abs. 3
    Streitwert bei Übergang von der Hilfs- zur Hauptaufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hilfsweise Aufrechnung mit Schadensersatz: Streitwerterhöhung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Von der Hilfsaufrechnung zur Hauptaufrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert bei Übergang von der Hilfsaufrechnung zur Hauptaufrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 540
  • NJW 2011, 540
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10
    Rn. 15 Stehen sich in einem Werkvertrag Ansprüche aufrechenbar gegenüber, kann kein Verrechnungsverhältnis angenommen werden, es sind vielmehr die Regelungen der Aufrechnung anwendbar (vgl. BGH Urt. v. 23.06.2005, VII ZR 197/03, NJW 2005, 2771; Kniffka/Jansen/v.Rintelen, ibr-online Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 16.07.2010, § 631 RdNr. 622 f.).

    Ein Absehen von der Streitwertaddition mit dem Argument, dass Forderung und Gegenforderung wirtschaftlich dasselbe Interesse betreffen und es sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise um Abzugspositionen handelt, führte dazu, dass die von dem BGH explizit aufgegebene Verrechnungstheorie (vgl. BGH Urt. v. 23.06.2005, VII ZR 197/03, NJW 2005, 2771) für das Gebührenrecht wieder angewandt wird.

  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05

    Höhe des Streitwerts im Falle der Hilfsaufrechnung mit einer bestrittenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10
    Rn. 22 Eine Streitwertaddition hat nicht schon immer dann zu unterbleiben, wenn der Beklagte sich gegen eine Werklohnklage hilfsweise mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln verteidigt (so auch Kniffka/Jansen/v. Rintelen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 16.07.2010, § 631 RdNr. 643; anders wohl OLG Hamm Beschl. v. 30.11.2005, 17 W 42/05, NJW-RR 2006, 456;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 45 RdNr. 43, allerdings unter Berufung auf vor Aufgabe der Verrechnungstheorie durch den BGH ergangene Rechtsprechung;… ebenso Meyer, Gerichtskostengesetz, 10. Aufl. 2008, § 45 RdNR. 28).
  • OLG Hamm, 28.11.2001 - 12 W 28/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10
    Dies gilt auch, wenn der Beklagte zunächst eine Hilfsaufrechnung geltend macht und erst im Laufe des Verfahrens zu einer Hauptaufrechnung übergeht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2001, 12 W 28/01, juris RdNr. 6 ff. m.w.N.;… Münchener Kommentar ZPO/Wöstmann, 3. Aufl. 2008, § 5 RdNr. 10;… a.A. Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 3 RdNr. 16 Stichwort Aufrechnung).
  • LAG München, 28.01.2025 - 3 Ta 181/24

    Gegenstandswert, Vergleich, Wertfestsetzung nach Zeitabschnitten

    Rn. 47 Entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin beschränken sich die Anwendungsfälle, in denen eine Addition der hilfsweise aufgerechneten Gegenforderung verneint wurde, dabei nicht nur auf Konstellationen, in denen sich der Beklagte gegenüber einer Werklohnforderung mit Minderung wegen Mängeln verteidigte und hilfsweise die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen derselben Mängel erklärte (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10 -).
  • OLG Schleswig, 13.12.2016 - 1 W 13/16

    Streitwertfestsetzung: Erhöhung des Streitwertes bei Hilfsaufrechnung

    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Beklagte gegen eine Vergütungsforderung aus einem Werkvertrag in erster Linie mit fehlender Abnahme wegen Mängeln verteidigt und hilfsweise mit dem Mängelanspruch wegen derselben Mängel aufrechnet oder in erster Linie Minderung und hilfsweise Schadensersatz wegen derselben Mängel geltend macht (OLG Stuttgart NJW 2011, 540, 541).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21

    Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität; …

    Es entspricht vielmehr gefestigter oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Wertaddition unterbleibt, wenn die primäre Verteidigung und die Hilfsaufrechnung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (KG…, Beschluss vom 15. August 2014 - 21 W 23/14, juris, Rn. 3; OLG Schleswig…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 W 13/16, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2010 - 10 W 54/10, juris, Rn. 23).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2018 - 11 W 1094/18

    Bergriff der wirtschaftlichen Identität von Forderung und Gegenforderung bei der …

    So hat das OLG Stuttgart (NJW 2011, 540) die Streitwerterhöhung abgelehnt, wenn sich der Beklage gegen eine Werklohnforderung in erster Linie mit fehlender Abnahme wegen Mängeln verteidigt, hilfsweise mit einem Schadensersatzanspruch wegen derselben Mängel aufrechnet, obwohl auch dort theoretisch Haupt- und Gegenanspruch nebeneinander bestehen könnten.
  • OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22

    Streitwert bei Widerklage und Hilfsaufrechnung

    Rn. 18 c) Zwar unterbleibt nach h.M. eine Wertaddition im Falle der Hilfsaufrechnung - auch wenn die Regelung des § 45 Abs. 1 S.3 GKG unmittelbar nur im Verhältnis Klage und Widerklage sowie im Verhältnis Klageanspruch und Hilfsanspruch gilt - soweit die primäre Verteidigung und die Hilfsaufrechnung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (KG…, Beschluss vom 15.08.2014 - 21 W 23/14, juris, Rn. 3; OLG Schleswig…, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 W 13/16, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10, juris, Rn. 23).
  • OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21

    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare …

    Rn. 58 Die Wertaddition muss auch nicht deshalb unterbleiben, weil ein Gleichlauf von der primären und der sekundären Verteidigung besteht, sodass wirtschaftlich gesehen die Hilfsaufrechnung und die primäre Verteidigung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden könne (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2010 - 10 W 54/10 -, Rn. 23, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 11 W 52/13 -, BeckRS 2014, 3328, beck-online;… Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, I. Streitwerte im gerichtlichen Verfahren im Allgemeinen, Rn. 45, beck-online;… Toussaint/Elzer, 51. Aufl. 2021, GKG, § 45 Rn. 47).
  • OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs …

    Rn. 23 Die Wertaddition muss auch nicht deshalb unterbleiben, weil ein Gleichlauf von der primären und der sekundären Verteidigung besteht, so dass wirtschaftlich gesehen die Hilfswiderklage und die primäre Verteidigung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2010 - 10 W 54/10 -, Rn. 23, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 05. Februar 2014 - 11 W 52/13 -, BeckRS 2014, 3328, beck-online;… Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, I. Streitwerte im gerichtlichen Verfahren im Allgemeinen, Rn. 45, beck-online;… Toussaint/Elzer, 51. Aufl. 2021, GKG, § 45 Rn. 47).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 10 W 8/11

    Streitwerterhöhung durch Hilfsaufrechnung im Vergleich

    Rn. 7 Diese haben entgegen der Auffassung der Klägerin auch einen eigenen wirtschaftlichen Wert, so dass die Erhöhung nicht wegen Gleichlaufs der Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung zu unterbleiben hat (s. hierzu OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010, 10 W 54/10).
  • KG, 15.08.2014 - 21 W 23/14

    Identität von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung: Keine Streitwertaddition!

    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass nach der im Gebührenrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sowie Sinn und Zweck des § 45 Abs. 3 GKG von einer Streitwertaddition abgesehen werden kann, wenn ein "Gleichlauf" von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung vorliegt, so dass wirtschaftlich gesehen die Hilfsaufrechnung und die primäre Verteidigung als eine einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.11.2010, 10 W 54/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.08.2009, I-5 W 58/08;… Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 5. Teil Rn. 180).
  • OLG Hamm, 21.02.2011 - 17 W 38/10

    Verjährung von Werklohnforderungen bei Einleitung eines selbständigen …

    Bei einer Hilfsaufrechnung mit einem Mängelanspruch gegen den eingeklagten Vergütungsanspruch des Auftragnehmers findet allerdings eine Streitwerterhöhung unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreitwertrecht auch angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise in den Fällen nicht statt, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt (BGH, NJW-RR 2005, 506; BeckRS 2000, 30108493; Senat, NJW-RR 2006, 456; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 02223; BeckRS 2010, 19993; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 29593;… Kniffka/Jansen/von Rintelen, IBR-Online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 16.07.2010, § 631 BGB, Rdn. 643;… Kniffke/Koebele, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil, Rdn. 180).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 2 WF 215/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3992
OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 2 WF 215/09 (https://dejure.org/2009,3992)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09 (https://dejure.org/2009,3992)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. November 2009 - 2 WF 215/09 (https://dejure.org/2009,3992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GewSchG § 1; ; FamFG § 70; ; FamFG § 76 Abs. 2; ; FamFG § 214 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Satz 2; ; FamGKG § 3 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Gewaltschutzklage bei gleichzeitig anhängig gemachtem einstweiligen Anordnungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Gewaltschutzklage bei gleichzeitig anhängig gemachtem einstweiligen Anordnungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 540
  • FGPrax 2010, 62
  • FamRZ 2010, 1756
  • FamRZ 2010, 666
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 WF 32/17

    Verfahrenskostenhilfe in Gewaltschutzsachen: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung …

    In Gewaltschutzverfahren führen die im einstweiligen Anordnungsverfahren gemäß § 1 Gewaltschutzgesetz ausgesprochenen Kontakt-, Näherungs- und Handlungsverbote überwiegend zu einer nicht nur vorübergehenden Entspannung und Befriedung der Beteiligten und machen ein Hauptsacheverfahren in der Regel entbehrlich (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, juris Rn. 18).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gerichteten Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 6; OLG Celle…, Beschluss vom 10.05.2010 - 10 WF 147/10, juris Rn. 5; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, juris Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.11.2013 - 4 WF 242/13, juris Rn. 13; a.A. OLG München…, Beschluss vom 14.02.2012 - 26 WF 128/12, juris Rn. 12 für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weiteres hinnehmen wird; a. A. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09, juris Rn. 14 bei dreimonatiger Befristung im Verfahren auf einstweilige Anordnung und unbefristetem Antrag in der Hauptsache).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11

    Gewaltschutzsachen: Hauptsacheantrag neben Antrag auf einstweilige Anordnung

    Rn. 8 Wie hier haben das OLG Celle (FamRZ 2010, 1586 = NJW-RR 2011, 82 = MDR 2010, 1212 und das OLG Zweibrücken (FamRZ 2010, 666 = NJW 2010, 540) entschieden.
  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Gewaltschutzverfahren

    Rn. 13 Einerseits wird die Meinung vertreten, dass, falls antragsgemäß die Gewaltschutzsache durch einstweilige Anordnung entschieden wurde, für einen zeitgleich eingereichten Hauptsacheantrag, der auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet ist, Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit nicht zu bewilligen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, Aktenzeichen 2 WF 215/09; OLG Celle, Beschluss vom 10.5.2010, Aktenzeichen 10 WF 147/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.7.2011, Aktenzeichen 3 WF 150/11).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2012 - 6 WF 358/12

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Mutwilligkeit eines …

    Dennoch wird selbst ein gefühlsmäßig nicht unbefangener bemittelter Elternteil, der die Kosten der Rechtsverfolgung selbst aufzubringen hat, auch in diesen Verfahren regelmäßig bestrebt sein, den für ihn kostengünstigsten Weg zu wählen, wenn damit seinem Anliegen ausreichend Rechnung getragen werden kann; die gleichen Überlegungen hat ein bedürftiger Beteiligter anzustellen, der für seine Rechtsverfolgung staatliche Leistungen in Anspruch nehmen will (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2010, 666).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 18 WF 5/10

    Gewaltschutzverfahren: Verfahrenskostenhilfe für Hauptsacheverfahren bei bereits …

    Dieselbe Ansicht vertritt das OLG Zweibrücken in einer Entscheidung vom 18.11.2009 (Aktenzeichen 2 WF 215/09, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 04.10.2011 - 2 WF 1551/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines …

    Während insbesondere bei Gewaltschutzverfahren die Mutwilligkeit vereinzelt bejaht worden ist, wenn effektiver Rechtsschutz bereits durch die einstweilige Anordnung erreicht wurde (so OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 666; OLG Celle FamRZ 2010, 1586; a.A. OLG Hamm FamRZ 2010, 825), wird auch vertreten, dass die parallele Rechtsverfolgung in der Regel nicht mutwillig sei (OLG Frankfurt/M FamRZ 2011, 661) und die Wahlmöglichkeit der Verfahrensautonomie der Beteiligten entspreche (OLG Jena FamRZ 2011, 491).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 9 WF 48/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Ein nicht hilfsbedürftiger Beteiligter, der die Kosten der Rechtsverfolgung selbst aufzubringen hat, wird regelmäßig bestrebt sein, den für ihn kostengünstigsten Weg zu wählen, wenn damit seinem Anliegen ausreichend Rechnung getragen werden kann; die gleichen Überlegungen hat ein bedürftiger Beteiligter anzustellen, der für seine Rechtsverfolgung staatliche Leistungen in Anspruch nehmen will (OLG Zweibrücken, FamRZ 2010, 666 ).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2018 - 18 WF 24/18
    Einerseits wird die Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit versagt, falls dem Gewaltschutzantrag im einstweiligen Anordnungsverfahren antragsgemäß stattgegeben wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.2013, 4 WF 242/13 in FamRZ 2014, 585 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2017, 18 WF 32/17 in NZFam 2017, 863; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 2 F 215/09 in NJW 2010, 540 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7249
OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,7249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,7249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,7249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert im Zugewinnausgleich

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Auch die nicht ausgeglichenen Anrechte bestimmen den Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich: Welche Ansprüche erhöhen den Verfahrenswert - und damit die Kosten?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 540
  • NJW 2011, 540
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 13.09.2010 - 16 WF 205/10

    Bestimmung des Verfahrenswerts für eine Folgesache Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10
    Rn. 6 Nachdem die Beschwerdeführerin keinen höheren Verfahrenswert als 6.150,-- EUR erstrebt, kann dahingestellt bleiben, ob es nicht der Billigkeit entspräche, ein grundsätzlich nach § 50 Abs. 1 FamGKG zu berücksichtigendes Anrecht im Rahmen des § 50 Abs. 3 FamGKG wertmäßig außer Betracht zu lassen, wenn aufgrund der erteilten Auskunft ohne weiteres festgestellt werden kann, dass das Anrecht für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausscheidet (vgl. Beschluss des 16. Familiensenats vom 13.09.2010 - 16 WF 205/10 -, wonach eine Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes, die infolge nicht erfüllter Wartezeit noch nicht unverfallbar ist und damit für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausscheidet, beim Verfahrenswert nicht zu berücksichtigen ist).
  • OLG Schleswig, 30.08.2010 - 10 WF 156/10

    Festsetzung des Verfahrenswerts im Verfahren vor den Familiengerichten in …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10
    Da es für den Verfahrenswert nicht maßgeblich auf die Berücksichtigung des einzelnen Anrechts in der gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die sachliche Prüfung der von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte durch Gericht und Verfahrensbevollmächtigte eines Ehegatten ankommt, entspricht es nicht der Billigkeit, vom Regelverfahrenswert abzuweichen (…vgl. Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl., 11. Kap., Rn. 1120/1121;… Keske in Schulte-Bunert/Weinreich, Kommentar zum FamFG, § 50 FamGKG, Rn. 9; Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30.08.2010 - 10 WF 156/10 - in AGS 2010, 505).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2011 - 9 UF 35/09

    Anspruch auf Durchführung des zuvor ausgesetzten Versorgungsausgleiches auf …

    Auch das insoweit ausgeschlossene Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (Entgeltpunkte Ost) des Antragstellers ist dabei einzubeziehen (OLG Jena, FamRZ 2011, 585; OLG Stuttgart, NJW 2011, 540).
  • OLG Zweibrücken, 09.08.2011 - 2 WF 72/11

    Verfahrenswertbemessung in Versorgungsausgleichssachen bei Anwendung der …

    Rn. 5 Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es nicht der Billigkeit entspricht, allein deswegen gem. § 50 Abs. 3 FamGKG vom Regelstreitwert abzuweichen, weil zu berücksichtigende Anrechte nach § 18 VersAusglG nicht ausgeglichen werden (im Anschluss an OLG Stuttgart NJW 2011, 540; OLG Schleswig FamRZ 2011, 133;… Thiel in Schneider/Wolf/Volpert Rdnr. 10 zu § 50 FamGKG;… Meyer Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens 12. Aufl. Rdnr. 4 zu § 50 FamGKG).
  • OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes

    Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Norm (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags; BTDrs 16/11903 S. 61) als auch dem eindeutigen Wortlaut ("jedes") des Gesetzes (…Thiel in Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 50 Rdnr. 10;… Meyer GKG/FamGKG, 13. Auflage, § 50 Rdnr. 4;… Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, § 50 FamGKG Rdnr. 6; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 227; NJW 2011, 540; OLG Nürnberg FamFR 2012, 68; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232).
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