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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72
BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,72)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,72)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,72)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3, §§ 10, 12 Abs. 2; RStV § 2 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...

  • lexetius.com

    RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3, §§ 10, 12 Abs. 2; RStV § 2 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3
    Auferlegung von Geldleistungspflichten; Belastungsgleichheit; Bereithalten zum Empfang; Eigentumsgrundrecht; Erhebungsverfahren; Finanzierungsgarantie; Freiheit der Berufsausübung; Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; Gebührenfinanzierung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang an die tatsächliche Verwendung des Gerätes durch den Nutzer; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes ...

  • rechtambild.de

    Internetfähige PCs und Rundfunkgebühr

  • ra.de
  • captain-huk.de

    GEZ - "Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang an die tatsächliche Verwendung des Gerätes durch den Nutzer; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
    Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZ

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC bestätigt

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Computer = Fernseher = GEZ

  • beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)

    Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs

  • heise.de (Pressebericht, 07.01.2011)

    Zwangsabgaben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schon GEZahlt? Auch für Ihren PC!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren für Internet-PCs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerwG zur Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger PCs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Doch GEZ Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe bestätigt PC-Gebühr

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    GEZ-Pflicht für internetfähige PC

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sieg der GEZ

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren für internetfähige PC

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für den Arbeits-PC zuhause

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 946
  • K&R 2011, 138
 
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Wird zitiert von ... (104)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

    Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).

    Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).

    Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüp- - 30 fen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, son- - 10 dern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

    Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).

    Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).

    Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu - 31 knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

    Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).

    Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).

    Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).

    46 aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 BVerfGE 119, 181 m.w.N.).

    Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbun- - 25 denen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).

    Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2. a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.

    Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).

    44 aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 BVerfGE 119, 181 m.w.N.).

    Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswe- - 26 gen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).

    Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2. a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.

    Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).

    aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 BVerfGE 119, 181 m.w.N.).

    Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).

    Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2.a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 26 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).

    Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).

    Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 BVerfGE 33, 52 ).

    Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informations- - 20 quellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).

    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 BVerfGE 33, 52 ).

    Mas- - 21 senkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).

    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 BVerfGE 33, 52 ).

    Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der …

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    14 1. Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B -815.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

    12 1. Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922

    Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Ihm kann es daher nicht verwehrt werden, im Rahmen seines Einschätzungs- und Prognosespielraums von einem solchen Szenario auszugehen und den damit verbundenen Gefahren frühzeitig entgegenzuwirken (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516 ).

    Zu einer völligen Freistellung dieses Gerätetyps, die nach seiner Prognose zu einer allgemeinen "Flucht aus der Rundfunkgebühr" und damit zu einem Zusammenbruch des bisherigen Finanzierungssystems führen könnte, war er auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zwingend verpflichtet (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516).

    Ihm kann es daher nicht verwehrt werden, im Rahmen seines Einschätzungs- und Prognosespielraums von einem solchen Szenario auszugehen und den damit verbundenen Gefahren frühzeitig entgegenzuwirken (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516 ).

    Zu einer völligen Freistellung dieses Gerätetyps, die nach seiner Prognose zu einer allgemeinen "Flucht aus der Rundfunkgebühr" und damit zu einem Zusammenbruch des bisherigen Finanzierungssystems führen könnte, war er auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zwingend verpflichtet (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516).

    Graulich Dr. Möller BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 6 C 21.09 VGH 7 B 08.2922 Verkündet am 27. Oktober 2010 Bech als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr).

    Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr).

    Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ).

    Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ).

    Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise ver- - 21 letzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen - 22 (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ).

    Soweit die zur Beschränkung ermäch- - 23 tigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ).

    Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).

    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).

    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …

  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08

    Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08

    Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09

    Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Danach schützt die Eigentumsfreiheit nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, die nicht mit einem bestimmten Eigentumsobjekt zu erfüllen sind, sondern aus dem gesamten Vermögen beglichen werden müssen (BVerfG, Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267 ; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung …

    Rn. 46 Eine teleologische Reduktion von Vorschriften kommt nur dann in Betracht, wenn Sinn und Zweck der Vorschrift, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung auf alle vom Wortlaut her erfassten Fälle sprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10 u.a. - juris; BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - NJW 2011, 946;… OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 08.11.2012 - OVG 12 B 6.12 - juris; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …

    Die Rundfunkgebührenpflicht durfte daher an den Besitz eines internetfähigen PC anknüpfen, auch wenn der Gesetzgeber aufgrund der wegen der Tragbarkeit und oftmals geringen Größe dieser Geräte zunehmend schwieriger werdenden Zurechenbarkeit zu einem Inhaber ohne dessen Mitwirkung gehalten war, die Entwicklung am Maßstab der Abgabengerechtigkeit zu beobachten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 17, 52).

    Diese Grundsätze sind auf das Rundfunkbeitragsrecht übertragbar (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 32 und vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 52).

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