Rechtsprechung
| BVerfG, 12.09.2013 - 1 BvR 744/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare zivilgerichtliche Entscheidung in Wohnungsmietsache - § 566 Abs 1 BGB nicht auf identitätswahrende Umfirmierung der als Eigentümerin eingetragenen GmbH anwendbar - Umfirmierung der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 566 Abs 1 BGB, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare zivilgerichtliche Entscheidung in Wohnungsmietsache - § 566 Abs 1 BGB nicht auf identitätswahrende Umfirmierung der als Eigentümerin eingetragenen GmbH anwendbar - Umfirmierung der ... - IWW
- Wolters Kluwer
Klärung der Eigentumsverhältnisse bei identitätswahrender Umwandlung einer Gesellschaft i.R.e. Instandsetzungsklage wegen Schimmelpilzbildung einer Mietwohnung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Fallen Vermieter und Eigentümer einer Mietwohnung tatsächlich auseinander, gilt der gesetzliche Grundsatz des § 566 BGB "Kauf bricht mit nicht" nicht; Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 164 Abs. 2. § 275 Abs. 1, 311a Abs. 1, 566 Abs. 1 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3; BGB § 566
Vermietung durch Nichteigentümer; identitätswahrende Umfirmierung nicht mit Veräußerung gleichzusetzen; analoge Anwendung von § 566 BGB bei Vertragsabschluss in Eigentümerinteresse - ra.de
- RA Kotz
Willkürformel - § 566 BGB ist nicht analog im Falle des Auseinanderfallens von Vermieter- und Eigentümerstellung anzuwenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärung der Eigentumsverhältnisse bei identitätswahrender Umwandlung einer Gesellschaft i.R.e. Instandsetzungsklage wegen Schimmelpilzbildung einer Mietwohnung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter nicht Eigentümer: Mietvertrag trotzdem wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Anwendung des Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" bei fehlender Identität von Verkäufer und Vermieter - Anwendung des Grundsatzes setzt Identität von Verkäufer und Vermieter voraus
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermieter ist nicht Eigentümer: Greift der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete"? (IMR 2014, 97)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 20.11.2012 - 13 S 193/12
- LG Duisburg, 06.02.2013 - 13 S 193/12
- BVerfG, 12.09.2013 - 1 BvR 744/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3774
- NZM 2014, 69
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 12.09.2013 - 1 BvR 744/13
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerfG, 12.09.2013 - 1 BvR 744/13
Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 12.09.2013 - 1 BvR 744/13
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus BVerfG, 12.09.2013 - 1 BvR 744/13
Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 12.09.2013 - 1 BvR 744/13
Rn. 25 2. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
- BVerfG - 2 BvR 1289/12 (anhängig) c) den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesqerichts Gelle vom 24. Juni 2010 - 10M 419- 1 BvR 744/13 gegen.
- BVerfG - 1 BvR 618/13 (anhängig) c) den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesqerichts Gelle vom 24. Juni 2010 - 10M 419- 1 BvR 744/13 gegen.
- BVerfG - 1 BvR 1145/13 (anhängig) c) den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesqerichts Gelle vom 24. Juni 2010 - 10M 419- 1 BvR 744/13 gegen.
- AG Berlin-Mitte, 04.09.2019 - 9 C 104/19
Keine Kündigung wegen Mietrückstands unter 2.000 Euro?
Dann aber fielen die Rechtsstellung der ### als Vermieterin an der in Rede stehenden Wohnung und der ### als deren Eigentümerin auseinander - was von § 566 Absatz 1 BGB indes nicht gedeckt wird (vergleiche Bundesverfassungsgericht, NJW 2013, 3774, 3375 mit weiteren Nachweisen; Bundesgerichtshof, NZM 2017, 847 ff. (Randziffern 14 und 15) = BeckRS 2017, 121752 mit weiteren Nachweisen; Amtsgericht Mitte, Urteil vom 28. Dezember 2016, Geschäftszeichen: 9 C 277/16, Ziffer II. 1. Buchstabe a) (2) (b) (bb); Streyl, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage (2019), § 566, Randnummer 64 mit weiteren Nachweisen; Herrmann, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01. August 2019, § 566, Randnummer 9 mit weiteren Nachweisen; Weidenkaff, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Auflage (2019), § 566, Randnummer 7 mit weiteren Nachweisen). - LG Berlin II, 12.06.2025 - 27 O 187/25
Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung über Immobilienerwerb
Es entspricht zudem nicht nur der Rechts- und Gesetzeslage, sondern auch den daran orientierten Vorstellungen eines verständigen und unvoreingenommenen durchschnittlichen Lesers, dass die Vermieterstellung von der eines Eigentümers unabhängig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.2013 - 1 BvR 744/13, NZM 2014, 69 Tz. 16;… Kammer, Urt. v. 6.5.2024, a.a.O., Tz. 28).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".