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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12368
BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11 (https://dejure.org/2014,12368)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - X ZR 150/11 (https://dejure.org/2014,12368)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - X ZR 150/11 (https://dejure.org/2014,12368)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Beweislastverteilung bei Berufung des Leistungsempfängers auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 518 Abs 1 BGB, § 518 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Ungerechtfertigte Bereicherung: Beweislastverteilung bei Berufung des Leistungsempfängers auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 812, 518
    Heilung eines formnichtigen Schenkungsversprechens; Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufen eines Leistungsempfängers gegenüber dem Bereicherungsanspruch auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund i.R.d. Nachweises der Beweislast

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei formunwirksamen Schenkungsvertrag muss der beschenkte nur die Leistungsbewirkung beweisen;§§ 812, 518 BGB

  • Betriebs-Berater

    Beweislast für die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufen eines Leistungsempfängers gegenüber dem Bereicherungsanspruch auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund i.R.d. Nachweises der Beweislast

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsempfänger beruft sich auf Schenkungsversprechen: Wer muss was beweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bereicherungsanspruch - und das nicht beurkundete Schenkungsversprechen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistender kann Fehlen eines Schenkungsversprechens zu beweisen haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistender kann Fehlen eines Schenkungsversprechens zu beweisen haben

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Wenn streitig ist ob das einem anderen Überlassene ihm geschenkt oder ohne Rechtsgrund überlassen worden ist - Wer muss was beweisen, wer was darlegen?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislastverteilung bei Rückforderungsansprüchen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei einer Rückforderung nach formunwirksamer Schenkung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Beweislastverteilung bei Streit um Zuwendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2275
  • MDR 2014, 821
  • WM 2014, 2128
  • BB 2014, 1473
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund …

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11
    Das Fehlen eines Schenkungsversprechens muss demgegenüber der Leistende beweisen (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. November 2006, X ZR 34/05, BGHZ 169, 377).

    Dies gilt auch, soweit zur Anspruchsbegründung eine negative Tatsache wie das Fehlen eines Rechtsgrundes gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB oder das Ausbleiben eines mit einer Leistung bezweckten Erfolgs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB gehört (vgl. statt vieler BGH, Urteile vom 14. November 2006 - X ZR 34/05, BGHZ 169, 377 Rn. 9;… vom 18. Februar 2009 - XII ZR 163/07, NJW-RR 2009, 1142 Rn. 19 jeweils mwN).

    Diese zu Lasten des Leistungsempfängers abweichende Beweislastverteilung beruht auf dem Zweck der gemäß § 518 Abs. 1 BGB für einen Schenkungsvertrag erforderlichen notariellen Beurkundung, unter anderem eine sichere Beweisgrundlage für solche ohne Gegenleistung vereinbarten Vertragsbeziehungen sicherzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2006, aaO Rn. 13).

    Im Falle eines Streits über dieses Sachverhaltselement hat der Leistungsempfänger nachzuweisen, dass die Vermögensverschiebung mit Wissen und Wollen des Leistenden bewirkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2006, aaO Rn. 15).

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 163/07

    Voraussetzungen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung …

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11
    Dies gilt auch, soweit zur Anspruchsbegründung eine negative Tatsache wie das Fehlen eines Rechtsgrundes gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB oder das Ausbleiben eines mit einer Leistung bezweckten Erfolgs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB gehört (…vgl. statt vieler BGH, Urteile vom 14. November 2006 - X ZR 34/05, BGHZ 169, 377 Rn. 9; vom 18. Februar 2009 - XII ZR 163/07, NJW-RR 2009, 1142 Rn. 19 jeweils mwN).

    Wer geltend macht, ohne Rechtsgrund geleistet zu haben, muss nur denjenigen Rechtsgrund ausräumen, der sich aus dem Vortrag des Leistungsempfängers ergibt (vgl. BGH, Urteile vom 18. Februar 2009, aaO Rn. 20 f.;… vom 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09, NJW 2011, 2130 Rn. 20 jeweils mwN).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11
    Rn. 19 Sollte das Berufungsgericht einen Schenkungsvertrag feststellen oder jedenfalls nicht ausschließen können, wird es sich auch - gegebenenfalls nach erneuter Anhörung der Parteien - mit der Frage zu befassen haben, ob sich im Rahmen der Beweiswürdigung aus dem von der Beklagten nach dem Berufungsurteil eingeräumten Zusammenhang mit einer geplanten Rückabwicklung der Übertragung eines Hausgrundstücks der Klägerin auf ihre vier Töchter und der erklärten Bereitschaft der Beklagten, die Zahlungen der Klägerin auf eine Forderung der Beklagten gegen ihre Schwester Barbara anzurechnen, weitergehende vertragliche Absprachen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 253/90, NJW 1992, 2690 unter 2) oder eine Zweckschenkung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05, BGHZ 177, 193 Rn. 34 f.) ableiten lassen.
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11
    Entgegen den Ausführungen im angegriffenen Urteil ändert sich diese Beweislast, die regelmäßig wie im Streitfall zum materiellen Recht zählt (vgl. BGH, Urteile vom 14. März 1988 - II ZR 302/87, NJW-RR 1988, 831 unter 1.; vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 110/06, NJW 2007, 2619 Rn. 14 jeweils mwN), nicht aufgrund von Plausibilitätserwägungen, wie sie das Berufungsgericht aus dem unstreitigen Teil des vorgetragenen Sachverhalts ableitet; solche Erwägungen sind lediglich im Rahmen einer Beweiswürdigung von Bedeutung.
  • BGH, 22.02.2011 - XI ZR 261/09

    Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren: Beweislast der …

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11
    Wer geltend macht, ohne Rechtsgrund geleistet zu haben, muss nur denjenigen Rechtsgrund ausräumen, der sich aus dem Vortrag des Leistungsempfängers ergibt (…vgl. BGH, Urteile vom 18. Februar 2009, aaO Rn. 20 f.; vom 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09, NJW 2011, 2130 Rn. 20 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11
    Rn. 19 Sollte das Berufungsgericht einen Schenkungsvertrag feststellen oder jedenfalls nicht ausschließen können, wird es sich auch - gegebenenfalls nach erneuter Anhörung der Parteien - mit der Frage zu befassen haben, ob sich im Rahmen der Beweiswürdigung aus dem von der Beklagten nach dem Berufungsurteil eingeräumten Zusammenhang mit einer geplanten Rückabwicklung der Übertragung eines Hausgrundstücks der Klägerin auf ihre vier Töchter und der erklärten Bereitschaft der Beklagten, die Zahlungen der Klägerin auf eine Forderung der Beklagten gegen ihre Schwester Barbara anzurechnen, weitergehende vertragliche Absprachen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 253/90, NJW 1992, 2690 unter 2) oder eine Zweckschenkung (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05, BGHZ 177, 193 Rn. 34 f.) ableiten lassen.
  • BGH, 14.03.1988 - II ZR 302/87

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Klageabweisung durch das erstinstanzliche …

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11
    Entgegen den Ausführungen im angegriffenen Urteil ändert sich diese Beweislast, die regelmäßig wie im Streitfall zum materiellen Recht zählt (vgl. BGH, Urteile vom 14. März 1988 - II ZR 302/87, NJW-RR 1988, 831 unter 1.;… vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 110/06, NJW 2007, 2619 Rn. 14 jeweils mwN), nicht aufgrund von Plausibilitätserwägungen, wie sie das Berufungsgericht aus dem unstreitigen Teil des vorgetragenen Sachverhalts ableitet; solche Erwägungen sind lediglich im Rahmen einer Beweiswürdigung von Bedeutung.
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