Rechtsprechung
| BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Richtlinie 85/374/EWG Art. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Satz 1 lit. a; ProdHaftG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines implantierbaren Cardioverter Defibrillators; Herstellerhaftung für die Kosten einer Austauschoperation
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 EWGRL 374/85, Art 6 Abs 1 EWGRL 374/85, Art 9 S 1 Buchst a EWGRL 374/85, § 1 Abs 1 ProdHaftG, § 3 Abs 1 ProdHaftG
Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines implantierbaren Cardioverter Defibrillators; Herstellerhaftung für die Kosten einer Austauschoperation - IWW
§ 1 Abs. 1 ProdHaftG, § ... 116 Abs. 1 SGB X, § 4 Abs. 1 Satz 2 ProdHaftG, § 3 ProdHaftG, § 1 Abs. 2 ProdHaftG, § 1 Abs. 4 Satz 2 ProdHaftG, § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 ProdHaftG, § 3 Abs. 1 ProdHaftG, Art. 6 der Richtlinie 85/374/EWG, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG, Art. 267 AEUV, Richtlinie 85/374/EWG, Art. 1, Art. 9 Satz 1 lit. a der Richtlinie 85/374/EWG, 9 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 85/374/EWG, Art. 9 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 85/374/EWG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 12 Abs. 1 ProdHaftG, § 1 ProdHaftG, § 116 SGB X, § 294a SGB V, § 12 Abs. 3 ProdHaftG, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einstufung von implantierbaren Cardioverter Defibrillatoren (ICD) als fehlerhaft
- rabüro.de
Zur Herstellerhaftung für Kosten einer Austauschoperation wegen implantierten mangelhaftem Cardioverter-Defibrillators
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Einstufung von implantierbaren Cardioverter Defibrillatoren (ICD) als fehlerhaft
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung eines Herstellers für den Austausch eines fehlerhaften implantierbaren Cardioverter Defibrillators (ICD)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Herstellers für den Austausch eines fehlerhaften implantierbaren Cardioverter Defibrillators (ICD)
- aerztezeitung.de (Pressebericht, 10.07.2015)
Medizintechnik: Strenges Haftungsrecht bestätigt
- hwhlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte
- hwhlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 88 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Kostenersatz für Behandlung wegen operativen Austauschs eines Defibrillators
- hwhlaw.de (Kurzinformation)
Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte
- hwhlaw.de (Kurzinformation)
Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte
- juraforum.de (Kurzinformation)
Produkthaftung bei Elektroschockgebern fürs Herz
Besprechungen u.ä. (3)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.02.2011 - 3 O 182/10
- AG Stendal, 25.05.2011 - 3 C 408/09
- LG Stendal, 10.05.2012 - 22 S 71/11
- OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11
- BGH, 30.07.2013 - VI ZR 284/12
- BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-503/13
- EuGH, 05.03.2015 - C-503/13
- BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12
- BGH, 09.06.2015 - VI ZR 284/12
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2507
- MDR 2015, 887
- VersR 2015, 1040
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen …
Auszug aus BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12
Insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451 Rn. 17) verwiesen.Auch insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (aaO Rn. 18 ff.) Bezug genommen.
Rn. 27 a) Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV für den Fall, dass die Frage nach der Fehlerhaftigkeit des implantierten Medizinprodukts mit ja beantwortet wird, folgende weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
- EuGH, 05.03.2015 - C-503/13
Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte …
Auszug aus BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12
Rn. 21 b) Der Gerichtshof hat - nach der Verhandlung der Sache mit einem weiteren Vorlageverfahren - mit Urteil vom 5. März 2015 (Rechtssachen C-503/13 und C-504/13, NJW 2015, 1163 ff. - Boston Scientific Medizintechnik GmbH ./. AOK Sachsen Anhalt - Die Gesundheitskasse, Betriebskrankenkasse RWE) die Frage wie folgt beantwortet:. - BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11
Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist
Auszug aus BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12
Da es sich bei der Klägerin, auf die ein möglicher Anspruch nach § 116 SGB X übergegangen ist, um einen Sozialversicherungsträger handelt, ist die Kenntnis der Mitarbeiter ihrer Regressabteilung maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 17. April 2012 - VI ZR 108/11, BGHZ 193, 67 Rn. 10 mwN).
- BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22
Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay …
Daher könnten im Fall der Feststellung eines potenziellen Fehlers solcher Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein tatsächlicher Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen zu werden brauche (…vgl. EuGH, NJW 2015, 1163 Rn. 39 ff.; Senatsurteile vom 9. Juni 2015 - VI ZR 327/12, NJW 2015, 2507 Rn. 23 f.;… VI ZR 284/12, NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.). - LG Essen, 14.01.2021 - 6 O 209/20
Produktfehler Kardioverter Defibrillator
Die Sicherheit, die zu erwarten man nach dieser Bestimmung berechtigt ist, ist unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks und der objektiven Merkmale und Eigenschaften des in Rede stehenden Produkts sowie der Besonderheiten der Benutzergruppe, für die es bestimmt sei, zu beurteilen (m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 22).Diese Auslegung steht darüber hinaus im Einklang mit den vom Unionsgesetzgeber verfolgten Zielen, die insbesondere, wie sich aus den Erwägungsgründen 2 und 7 der Richtlinie 85/374/EWG ergibt, darin bestehen, eine gerechte Verteilung der mit der modernen technischen Produktion verbundenen Risiken zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller zu gewährleisten (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 23 f.).
Demnach sind ICDs bzw. CRT-Ds bereits i.S.d. ProdHaftG fehlerhaft, wenn sie zu einer Produktfamilie gehören, bei der eine unter Umständen lebensbedrohliche Fehlfunktion festgestellt wurde, die die Therapie-Verfügbarkeit einschränken und dazu führen kann, dass auch im Falle lebensgefährlicher Herzrhythmusstörungen diese nicht erkannt werden bzw. die dann adäquate Abgabe lebensrettender Schocks unterbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 25).
Einen solchen relativen Vergleich des Ausfallrisikos zwischen Produkten der gleichen Gattung verschiedener Hersteller hat der BGH in der Parallelentscheidung zum ICD gerade nicht verlangt, sondern ließ die mögliche lebensbedrohliche Fehlfunktion des Geräts genügen (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 25), wenn nach den Feststellungen des Herstellers bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie eine Fehlfunktion aufgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 19).
Rn. 51 Entgegen der Auffassung der Beklagten dürfte sich der BGH mit den Entscheidungen VI ZR 327/12 und VI ZR 284/12 vom 09.06.2015 nach dem Verständnis der Kammer zu Recht für eine "Null-Ausfallerwartung" bei Geräten wie einem ICD bzw. CRT-D ausgesprochen haben, da solche Geräte bei dem Auftreten eines Fehlers ein außergewöhnliches Schadenspotenzial, z.B. das Ausbleiben einer lebensrettenden Funktion aufweisen, und die sie nutzenden Patienten als besonders verletzlich zu qualifizieren sind.
CRT-D die Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch des fehlerhaften Produkts ein (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 28 f.; BGH…, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 284/12, Rn. 23 f.).
Rn. 62 Soweit der Hersteller im Vergleich zum Austausch ein "milderes Mittel" empfohlen hat, ist es Sache des Gerichts zu beurteilen, ob dies unter Berücksichtigung der konkreten Situation mit Blick auf die besondere Verletzlichkeit des Patienten, der einen ICD bzw. CRT-D nutzt, geeignet ist, den Fehler dieses Produkts zu beseitigen, der in dem außergewöhnlichen Schadensrisiko für den betroffenen Patienten liegt, oder ob ein Austausch des Produkts erforderlich ist, um diesen Fehler zu beseitigen (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 28 f.).
Deshalb schließt der Schadensersatz bei im Sinne der Richtlinie fehlerhaften medizinischen Geräten wie ICD bzw. CRT-D die Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch des fehlerhaften Produkts ein (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12 -, juris Rn. 29).
- KG, 28.08.2015 - 4 U 189/11
Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese
Die sich im hiesigen Verfahren stellenden Rechtsfragen sind durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 5. März 2015 und des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2015 (VI ZR 284/12 und VI ZR 327/12) obergerichtlich geklärt.
- OLG Köln, 10.12.2024 - 5 U 78/24 Maßstab der Beurteilung sind vielmehr die berechtigten Sicherheitserwartungen, die der Verkehr an das Produkt stellt (vgl. BGH NJW 2015, 2507 Rn. 22;… BGH NJW 2015, 3096 Rn. 13;… Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 3 ProdHaftG Rn. 2 m.w.N.) und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird (vgl. OLG Frankfurt a.M. MPR 2012, 169).
Abzustellen ist nicht auf die subjektiven Sicherheitserwartungen des jeweiligen konkreten Benutzers, sondern auf die berechtigten objektiven Sicherheitserwartungen der herrschenden Verkehrsauffassung der betroffenen Verkehrskreise (…vgl. BGH NJW 2015, 3096 Rn. 13; BGH NJW 2015, 2507 Rn. 22;… Grüneberg-Sprau, a.a.O., § ProdHaftG Rn. 3 m.w.N.).
Dabei werden die berechtigten Sicherheitserwartungen an Produkte, die bestimmungsgemäß in einem besonders sensiblen Bereich zum Einsatz kommen, im Regelfall höher sein als bei anderen Produkten (…vgl. Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 3 ProdHaftG Rn. 4 m.w.N.; BGH NJW 2015, 2507 Rn. 23 f.;… BGH NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.).
- LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 223/12
Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer …
Rn. 191 Dies wurde zuletzt etwa bei implantierbaren Herzschrittmachern und Defibrillatoren höchstrichterlich bejaht (EuGH, Urteil vom 05. März 2015 - C-503/13 und C-504/13; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12; BGH 9.6.2015 - VI ZR 284/12). - OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 769/25
Brustimplantate trotz 10 Jahren: Einzelstudien reichen für Beweisaufnahme
Maßstab der Beurteilung sind die berechtigten Sicherheitserwartungen, die der Verkehr an das Produkt stellt (vgl. BGH, NJW 2015, 2507 Rn. 22;… BGH NJW 2015, 3096 Rn. 13;… Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 3 ProdHaftG Rn. 2 m.w.N.) und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird (vgl. OLG Frankfurt a.M. MPR 2012, 169).Rn. 21 Abzustellen ist nicht auf die subjektiven Sicherheitserwartungen des jeweiligen konkreten Benutzers, sondern auf die berechtigten objektiven Sicherheitserwartungen der herrschenden Verkehrsauffassung der betroffenen Verkehrskreise (…vgl. BGH NJW 2015, 3096 Rn. 13; BGH NJW 2015, 2507 Rn. 22;… Grüneberg-Sprau, a.a.O., § ProdHaftG Rn. 3 m.w.N.).
Dabei werden die berechtigten Sicherheitserwartungen an Produkte, die bestimmungsgemäß in einem besonders sensiblen Bereich zum Einsatz kommen, im Regelfall höher sein als bei anderen Produkten (…vgl. Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 3 ProdHaftG Rn. 4 m.w.N.; BGH, NJW 2015, 2507 Rn. 23 f;… BGH NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.).
- LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 460/11
Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer …
Dies wurde zuletzt etwa bei implantierbaren Herzschrittmachern und Defibrillatoren höchstrichterlich bejaht (EuGH, Urteil vom 05. März 2015 - C-503/13 und C-504/13; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12; BGH 9.6.2015 - VI ZR 284/12). - KG, 27.05.2019 - 20 U 115/17
Deliktshaftung: Schuldhafte Körperverletzung durch Metallabrieb einer …
Ein Medizinprodukt kann nach der Rspr. des EuGH zur ProdukthaftungsRL und des BGH zum ProdHG fehlerhaft sein, wenn es einer Serie angehört, die grds mit einem erhöhten Ausfallrisiko belastet ist, auch wenn unklar ist, ob das konkrete Produkt überhaupt fehlerhaft ist (EuGH Urteile vom 05.03.2015 C-503/13, C-504/13; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12 -, juris; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 284/12 -, juris). - OLG Köln, 15.03.2024 - 19 U 85/23
Haftung bei Erfüllung des Risikos eines bekannten Produktfehlers bei Herausgabe …
Rn. 21 Ist aber im Bereich medizinischer Produkte, bei denen die Anforderungen an ihre Sicherheit im Hinblick auf ihre Funktion und die bestehenden Risiken besonders hoch sind, ein Fehler der Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie festgestellt worden, so können alle Produkte einer Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein Fehler des konkreten betreffenden Produkts nachgewiesen zu werden braucht (EuGH, Urteil vom 05.03.2015, C-503/13 und C-504/13, juris, Nr. 39, 43; BGH, Urteil vom 09.06.2015, VI ZR 327/12, juris, Rn. 23-25;… Urteil vom 09.06.2015, VI ZR 284/12, juris, Rn. 10-16). - OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 4 U 193/16
Schadensersatzanspruch wegen des Bruchs eines Keramikinlays einer implantierten …
Zwar trifft es zu, dass ein Fehler im Sinne des § 3 Abs. 1 ProdHaftG auf der Grundlage der Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG durch den EuGH (…Urteil vom 05.03.2015 - C-503/13 und C-504/13 - juris Rn. 37 ff.) bei bestimmten medizinischen Produkten bereits dann bejaht werden kann, wenn bei einer signifikanten Anzahl von Produkten derselben Produktgruppe oder Produktionsserie eine Fehlfunktion aufgetreten ist mit der Folge, dass aufgrund eines demgemäß potenziellen Fehlers alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft einzustufen sind, ohne dass ein Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen werden muss (BGH, Urteile vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12 und VI ZR 284/12). - LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 266/12
Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer …
- OLG Köln, 02.02.2024 - 19 U 85/23
Haftung bei Erfüllung des Risikos eines bekannten Produktfehlers bei Herausgabe …
- OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 12 U 123/17
Produkthaftung: Ansprüche aufgrund eines Produktfehlers einer Hüftprothese
- OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 3 U 32/18
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen des Bruches einer implantierten …
- OLG Brandenburg, 12.03.2026 - 10 U 53/25
Anspruch der Klägerin auf Schemerzensgeld gegen Hersteller wegen Produkthaftung …
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