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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52749
BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19 (https://dejure.org/2019,52749)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2019 - V ZR 43/19 (https://dejure.org/2019,52749)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19 (https://dejure.org/2019,52749)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Haftung bei Verletzung von auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten

  • IWW

    § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § ... 280 Abs. 1 BGB, § 278 BGB, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 823 Abs. 1 BGB, §§ 31, 89 BGB, § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 831 BGB, § 278 Satz 1 BGB, § 20 Abs. 1 WEG, § 278 Abs. 1 BGB, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1, 3 WEG, § 20 WEG, § 101 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO, § 308 Abs. 2 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3 HS. 1; BGB §§ 278 Abs. 1, 280 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen den Verband bei Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf einen Dritten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Handwerker verursacht Schaden bei einem Eigentümer - Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht; ; §§ 10 Abs. 6 WEG, 278, 280 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 1; BGB § 278 Abs. 1, § 280 Abs. 1
    Keine Haftung der WEG für Schäden eines Wohnungseigentümers aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch vom Verband beauftragten Dritten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 21; BGB §§ 278, 280
    Haftung der WEG für Verkehrssicherungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen den Verband bei Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf einen Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Dritte: Verband haftet nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehler von Dienstleistern: Keine Haftung der WEG gegenüber Eigentümern

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft haftet nicht für abgebrochenen Ast

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ast demoliert Auto einer Wohnungseigentümerin

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG haftet Eigentümern nicht für Fehler von Dienstleistern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG haftet einzelnen Eigentümern gegenüber nicht für Fehler von Dienstleistern

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 61 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Erfüllung der auf das GE bezogenen Verkehrssicherungspflichten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflichten: Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (IMR 2020, 208)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1798
  • MDR 2020, 553
  • NZM 2020, 611
  • ZMR 2020, 525
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen die …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Verletzt der Dritte schuldhaft die Verkehrssicherungspflicht, begründet dies keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen den Verband (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38).

    Anerkannt ist insoweit nur, dass ein nicht dem Verband angehörender Dritter diesen in Anspruch nehmen kann, wobei sich der Verband gemäß §§ 31, 89 BGB analog sowohl das schuldhaft pflichtwidrig organschaftliche Verhalten des Verwalters als auch das Organisationsverschulden der Wohnungseigentümer zurechnen lassen muss (vgl. AG München, ZWE 2014, 364; Jacoby, ZWE 2014, 9, 10; ders., ZWE 2017, 149, 155; Dötsch/Greiner, ZWE 2014, 343, 344 mwN; vgl. allgemein zur Anwendung der §§ 31, 89 BGB analog im Außenverhältnis zu Dritten auch Senat…, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 18; Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 10).

    Infolgedessen sind Handwerker, Bauleiter oder Architekten, die der Verwalter zur Durchführung einer beschlossenen Sanierung im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt, im Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfen des Verbands im Sinne von § 278 Abs. 1 BGB; für Schäden, die solche Auftragnehmer schuldhaft am Sondereigentum verursachen, haftet regelmäßig nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern der Schädiger aufgrund der Verletzung von Pflichten aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38 f.).

    Entsprechende Pflichten des Verbandes lassen sich auch nicht aus einer Schutzpflicht gegenüber den Wohnungseigentümern herleiten (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38;… aA Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 53; Dötsch/Greiner, ZWE 2014, 343, 348).

    Aus ihr folgt deshalb auch keine schuldrechtliche Verpflichtung des Verbandes gegenüber den Wohnungseigentümern, Maßnahmen durchzuführen, die - wie die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht - zur ordnungsmäßigen Verwaltung i.S.d. § 20 WEG gehören (vgl. auch Senat Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 16).

    Da dem von dem Verband mit dem Dritten abgeschlossenen Vertrag Schutzwirkung zugunsten des Wohnungseigentümers zukommt, kann dieser den Dritten auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (vgl. für den Fall von Pflichtverletzungen der von dem Verband mit einer beschlossenen Sanierung beauftragten Dritten Senat, Urteil vom 8. Juni 2018, V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 39).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Rn. 7 aa) Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Verband) für die Verletzung einer auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflicht haftet (vgl. allgemein zu den Verkehrssicherungspflichten BGH…, Urteil vom 3. Juni 2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 Rn. 9 und speziell zu den hier in Rede stehenden Pflichten im Zusammenhang mit von Bäumen ausgehenden Gefahren Senat, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 33/04, BGHZ 160, 18, 20), ist bislang noch nicht abschließend geklärt.
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Dieser Anspruch tritt neben den deliktsrechtlichen Anspruch gegen den Dritten (vgl. zur eigenen deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten BGH, Urteil vom 22. Januar 2008 - VI ZR 126/07, NJW 2008, 1440 Rn. 9).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Rn. 7 aa) Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Verband) für die Verletzung einer auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflicht haftet (vgl. allgemein zu den Verkehrssicherungspflichten BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 Rn. 9 und speziell zu den hier in Rede stehenden Pflichten im Zusammenhang mit von Bäumen ausgehenden Gefahren Senat, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 33/04, BGHZ 160, 18, 20), ist bislang noch nicht abschließend geklärt.
  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Streitig ist allerdings bereits, ob es sich bei Verkehrssicherungspflicht um eine originäre Pflicht des Verbandes gemäß § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG handelt (so Wenzel, ZWE 2009, 57, 59;… Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 234, soweit sie nicht ausdrücklich den Wohnungseigentümern zugewiesen sei) oder ob die Wohnungseigentümer als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und eine Haftung des Verbands deshalb auf der in § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG angeordneten "Wahrnehmung" von gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer beruht (so Jacoby, ZWE 2014, 9, 10; ders., ZWE 2017, 149, 155;… siehe auch Senat, Urteile vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 12 und vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, ZWE 2013, 358 Rn. 10, allerdings im Zusammenhang mit dem für die Beschlusskompetenz maßgeblichen Innenverhältnis der Wohnungseigentümer).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Streitig ist allerdings bereits, ob es sich bei Verkehrssicherungspflicht um eine originäre Pflicht des Verbandes gemäß § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG handelt (so Wenzel, ZWE 2009, 57, 59;… Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 234, soweit sie nicht ausdrücklich den Wohnungseigentümern zugewiesen sei) oder ob die Wohnungseigentümer als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und eine Haftung des Verbands deshalb auf der in § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG angeordneten "Wahrnehmung" von gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer beruht (so Jacoby, ZWE 2014, 9, 10; ders., ZWE 2017, 149, 155; siehe auch Senat, Urteile vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 12 …und vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, ZWE 2013, 358 Rn. 10, allerdings im Zusammenhang mit dem für die Beschlusskompetenz maßgeblichen Innenverhältnis der Wohnungseigentümer).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Anerkannt ist insoweit nur, dass ein nicht dem Verband angehörender Dritter diesen in Anspruch nehmen kann, wobei sich der Verband gemäß §§ 31, 89 BGB analog sowohl das schuldhaft pflichtwidrig organschaftliche Verhalten des Verwalters als auch das Organisationsverschulden der Wohnungseigentümer zurechnen lassen muss (vgl. AG München, ZWE 2014, 364; Jacoby, ZWE 2014, 9, 10; ders., ZWE 2017, 149, 155; Dötsch/Greiner, ZWE 2014, 343, 344 mwN; vgl. allgemein zur Anwendung der §§ 31, 89 BGB analog im Außenverhältnis zu Dritten auch Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 18;… Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 10).
  • BGH, 06.11.2012 - VI ZR 174/11

    Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis zwischen konzernangehörigen …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Rn. 11 b) Ein deliktischer Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 831 BGB scheidet bereits deshalb aus, weil es sich bei der Streithelferin um ein selbständiges Unternehmen und damit nicht um einen Verrichtungsgehilfen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2012 - VI ZR 174/11, NJW 2013, 1002 Rn. 15 f.).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Ungeklärt ist zudem, ob die Wohnungseigentümer selbst verkehrssicherungspflichtig bleiben und von dem außenstehenden Dritten neben dem Verband auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können (…so BeckOK WEG/Müller [1.11.2019], § 10 Rn. 527 und § 14 Rn. 63; Dötsch/Greiner, ZWE 2014, 343, 345; für einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB offen gelassen in Senat, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 180/14, NJW 2016, 1735 Rn. 21).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …

    Auszug aus BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
    Dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernommenen Sicherungspflichten auch tatsächlich ausgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - VI ZR 75/95, NJW 1996, 2646, 2647 mwN).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …

  • AG München, 31.03.2014 - 424 C 29442/13

    Stellplatz gemietet: Vermieter muss über mangelhafte Garagendecke informieren!

  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …

    Rn. 16 b) Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 3 WEG aF gehört aber auch die Erfüllung der auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, ZfIR 2020, 433 Rn. 14;… Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, MDR 2012, 701 Rn. 12).
  • BGH, 06.08.2025 - VIII ZR 250/23

    Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines …

    In diesem Fall verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernommenen Sicherungspflichten auch tatsächlich ausgeführt hat (vgl. nur BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - VI ZR 75/95, NJW 1996, 2646 unter II 1;… vom 22. Januar 2008 - VI ZR 126/07, NJW 2008, 1440 Rn. 9; vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 9; jeweils mwN).

    Rn. 32 3. Da sich eine Haftung der Beklagten demnach schon unmittelbar aus der Verletzung mietvertraglicher Pflichten ergibt, kommt es auf die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob die Beklagte (auch) in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft deliktisch haftet (offen gelassen von BGH, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 7), nicht an.

  • BGH, 05.07.2024 - V ZR 34/24

    Wohnungseigentum: Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen …

    Daher bestand ein Schutzbedürfnis der Wohnungseigentümer (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, NZM 2020, 611 Rn. 13 f.;… Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38 f.).
  • BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24

    Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung …

    Rn. 17 (a) Einer Delegation von Pflichten ist immanent, dass der eigentlich Verpflichtete weiterhin verantwortlich für die Erfüllung der im Ausgangspunkt ihm obliegenden Aufgaben bleibt; so ist etwa im Bereich der (deliktischen) Verkehrssicherungspflichten anerkannt, dass den Verpflichteten weiterhin Kontroll- und Überwachungspflichten treffen (vgl. zum alten Recht Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 9; allg. BGH…, Urteil vom 6. August 2025 - VIII ZR 250/23, ZfIR 2026, 83 Rn. 20;… Urteil vom 2. Oktober 1984 - VI ZR 125/83, NJW 1985, 270, 271 [juris Rn. 11];… Urteil vom 27. November 1984 - VI ZR 49/83, NJW 1985, 484 [juris Rn. 18 f.]).
  • OLG München, 20.01.2025 - 19 U 2746/24

    Einzelner Wohnungseigentümer, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Vertrag mit …

    Verträge zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Dritten sind regelmäßig als Verträge mit Schutzwirkung zugunsten der Wohnungseigentümer einzustufen (BGH, Urteil v. 13.12.2019, Az. V ZR 43/19, Rz. 16;… Urteil v. 08.06.2018, Az. V ZR 125/17, Rz. 39;… LG Stuttgart, Urteil v. 01.06.2016, Az. 10 S 2/16, juris Rz. 27;… Tyarks in: Elzer, StichwortKommentar Wohnungseigentumsrecht, 1. Aufl., Ed. 2 2024, Stichwort "Schadenersatz", Rz. 9;… Hansen in: Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrechts, 8. Aufl., § 4 Rz. 24; Wenzel, ZWE 2006, 462 [469]).

    Ungeachtet dessen bestehen zudem keine deliktischen Ansprüche gegen die Beklagte, welche jedoch neben Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Wohnungseigentümerin träten (vgl. BGH, Urteil v. 13.12.2019, Az. V ZR 43/19, Rz. 16).

    αα) Eine Haftung des Verwalters oder der Klägerin selbst scheidet hier indes aus, da die Beklagte im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfin i.S.d. § 278 BGB des Verwalters (…vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 28.05.2009, Az. 20 W 115/06, juris Rz. 30;… Tyarks in: Elzer, StichwortKommentar Wohnungseigentumsrecht, 1. Aufl., Ed. 2 2024, Stichwort "Schadenersatz", Rz. 9, 52) oder der Klägerin (vgl. BGH, Urteil v. 13.12.2019, Az. V ZR 43/19, Rz. 13;… Urteil v. 08.06.2018, Az. V ZR 125/17, Rz. 38) ist.

    c) Da dem von der Klägerin mit der Beklagten abgeschlossenen Vertrag infolgedessen Schutzwirkung zugunsten der Wohnungseigentümerin zukommt, kann (nur) diese - und nicht die Klägerin - die Beklagte auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens in Anspruch nehmen (BGH, Urteil v. 13.12.2019, Az. V ZR 43/19, Rz. 16).

  • OLG Hamm, 04.05.2022 - 7 U 20/22

    Verrichtungsgehilfe; Verkehrssicherungspflicht; Delegation; Kontroll- und …

    Sowohl eine Verwaltungsgesellschaft als auch ein dieser nachgeordneter Hausmeisterdienst (und diesem nachgeordnet ein Mitarbeiter) sind grundsätzlich - und so hier - als selbstständige Unternehmen nicht Verrichtungsgehilfen einer Grundstückseigentümerin im Sinne des § 831 BGB (im Anschluss an BGH Urt. v. 13.12.2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 11;… BGH Urt. v. 6.11.2012 - VI ZR 174/11, NJW 2013, 1002 Rn. 15 f.).

    Überträgt die Grundstückseigentümerin ihre Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten (Delegation), verengte sich ihre Verkehrssicherungspflicht auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernommenen Sicherungspflichten auch tatsächlich ausgeführt hat (im Anschluss an BGH Urt. v. 13.12.2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 9;… BGH Urt. v. 22.1.2008 - VI ZR 126/07, NJW 2008, 1440 Rn. 9).

    Rn. 6 Sowohl die Verwaltungsgesellschaft als auch dieser nachgeordnet der Hausmeisterdienst (und diesem nachgeordnet der Zeuge A) sind als selbstständige Unternehmen nicht Verrichtungsgehilfen (vgl. BGH Urt. v. 13.12.2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 11;… BGH Urt. v. 6.11.2012 - VI ZR 174/11, NJW 2013, 1002 Rn. 15 f.).

    Damit verengte sich die Verkehrssicherungspflicht der Beklagten - wie bereits das Landgericht zutreffend angenommen hat - auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernommenen Sicherungspflichten auch tatsächlich ausgeführt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 13.12.2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 9;… BGH Urt. v. 22.1.2008 - VI ZR 126/07, NJW 2008, 1440 Rn. 9).

  • BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24

    Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für Prüfung der …

    Rn. 28 (1) Allerdings gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 1, 2 WEG auch die Erfüllung der auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, ZfIR 2020, 433 Rn. 14;… Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, MDR 2012, 701 Rn. 12).
  • LG München I, 07.10.2020 - 1 S 9173/17

    Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich Gemeinschaftseigentum durch …

    Die Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung i. S. der §§ 20 1, 21 I, III WEG, über die die Wohnungseigentümer nach diesen Vorschriften grundsätzlich durch Stimmenmehrheit beschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2019, Az: V ZR 43/19, juris Rn 14;… Engelhardt in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., Rn 67 zu § 21 WEG).

    Ob aufgrund der vorgenannten Regelung der Teilungserklärung etwas anderes gelten würde, wenn nach der Teilungserklärung allein die Klägerin als Eigentümerin des in den Ebenen 1 bis 3 belegenen Teileigentums für die Instandhaltung und Instandsetzung der im Bereich dieser Ebenen befindlichen Bestandteile des Gemeinschaftseigentums zuständig wäre oder ob aufgrund der wegen einer Verletzung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten bestehenden Haftung des Verbandes im Verhältnis zu außenstehenden Dritten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13.12.2019, Az: V ZR 43/19, juris Rn 7) es sich bei der Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten weiterhin um eine Angelegenheit sämtlicher Wohnungseigentümer handeln würde, über die auch sämtliche Wohnungseigentümer gem. §§ 20 1, 21 I und III WEG zu beschließen haben, muss nicht entschieden werden.

  • OLG Stuttgart, 18.03.2026 - 3 U 75/25

    Nacherfüllung beim Kaufvertrag: Einrede der Unverhältnismäßigkeit bei …

    Da die Kläger aber nicht den Zeugen S. persönlich, sondern die S. GmbH und damit ein selbständiges Unternehmen mit der Verlegung des Bodens beauftragt haben, scheidet die entsprechende Anwendung von § 831 BGB von vornherein aus (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2019 - V ZR 43/19 -, Rn 11 - zitiert nach juris, veröffentlicht u.a. in NJW 2020, 1798).
  • LG Limburg, 06.10.2023 - 3 S 32/23
    Ungeklärt blieb zudem, ob die Wohnungseigentümer selbst verkehrssicherungspflichtig bleiben und von dem außenstehenden Dritten neben dem Verband auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können (…so BeckOK WEG/Müller, Stand 1.11.2019, § 10 Rn. 527 u. § 14 Rn. 63; Dötsch/Greiner ZWE 2014, 343 [345];… für einen Anspruch aus § 1004 I BGB offen gelassen in Senat NZM 2016, 360 = NJW 2016, 1735 Rn. 21; BGH - Urt. v. 13.12.2019 - V ZR 43/19 - NZM 2020, 611, beck-online).
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