Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18 |
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Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private Krankenversicherung: Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit und Abrechenbarkeit von auch durch den Sachverständigen selbst im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit erbrachten und abgerechneten ...
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§ 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO, § 4 Abs 1 Anlage Nr 5855 GOÄ, § 6 Abs 2 GOÄ
Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private Krankenversicherung: Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit und Abrechenbarkeit von auch durch den Sachverständigen selbst im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit erbrachten und abgerechneten ... - IWW
GOÄ, § 6 Abs. 2 GOÄ, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 7 Abs. 1 Satz 1 EGZPO, § 8 Abs. 2 EGGVG, § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 363 ZPO, § 404a ZPO, § 195 BGB
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der medizinische Sachverständige - und seine wirtschaftlichen Interessen als Arzt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Befangenheit eines Sachverständigen
Verfahrensgang
- LG München I, 07.06.2018 - 12 O 14827/17
- OLG München, 30.08.2018 - 25 W 937/18
- BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Papierfundstellen
- NJW 2020, 691
- MDR 2019, 1077
- VersR 2020, 442
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (15)
- BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16
Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens …
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Nur bei Hinzutreten weiterer, die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen in Frage stellender Umstände kann die Annahme eines Ablehnungsgrunds gerechtfertigt sein (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569).Es bestehe kein vergleichbarer Interessenkonflikt, wie er bei einer "Vorbefassung" des Sachverständigen durch Erstellung eines Privatgutachtens für die Partei eines Rechtsstreits in Betracht komme (Hinweis auf BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569).
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rn. 10 und vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569 Rn. 8; jeweils mwN).
Dieser Umstand ist geeignet, das Vertrauen des Ablehnenden in eine unvoreingenommene Gutachtenerstattung zu erschüttern (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 aaO Rn. 9 f m. zahlr. wN).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Nur bei Hinzutreten weiterer, die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen in Frage stellender Umstände kann die Annahme eines Ablehnungsgrunds gerechtfertigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - I-4 W 19/17, juris Rn. 10).Die rechtliche Bewertung der Berechtigung einer Gebührenforderung obliegt weiterhin allein dem Gericht und ist von der Tatsachengrundlage, die der Sachverständige begutachtet, zu trennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - I-4 W 19/17, juris Rn. 13).
Die privatärztlichen Honoraransprüche und die Leistungsansprüche des Patienten gegenüber seiner privaten Krankenversicherung müssen nicht gleichlaufen, zumal die Frage der Erstattungsfähigkeit auch davon abhängt, welchen Krankheitskostentarif der Versicherungsnehmer vereinbart hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - I-4 W 19/17, juris Rn. 16).
- BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rn. 10 …und vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569 Rn. 8; jeweils mwN).Dies kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn er den ihm erteilten Auftrag überschreitet (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 aaO Rn. 11, 13).
- BGH, 24.11.2014 - BLw 2/14
Richterablehnung: Interessenkonflikt aufgrund der Stellung als …
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Rn. 21 Bei einem eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesse am Ausgang des Rechtsstreits kann zwar Anlass zu der Befürchtung bestehen, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. November 2014 - X ZR 148/11, juris Rn. 4 f; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3 und RGZ 7, 311, 312 f jeweils zur Richterablehnung). - BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11
Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Rn. 21 Bei einem eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesse am Ausgang des Rechtsstreits kann zwar Anlass zu der Befürchtung bestehen, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2014 - X ZR 148/11, juris Rn. 4 f; siehe auch BGH…, Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3 und RGZ 7, 311, 312 f jeweils zur Richterablehnung). - OLG Hamm, 28.04.2017 - 29 W 9/17
Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen in einem …
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Rn. 23 c) Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund in Fällen angenommen wurde, in denen ein Sachverständiger ärztliche Leistungen für einen Dritten erbracht hat und hierüber ein gesonderter Rechtsstreit (parallel) geführt wurde (z.B. OLG Köln, r+s 1999, 438; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2017 - 29 W 9/17, juris Rn. 10; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 7. Juli 2017, juris Rn. 13; siehe auch OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 21 W 1921/15 zu dem Fall, dass der Sachverständige einen Parallelprozess gegen seinen Patienten initiiert), kann dahinstehen, ob dem im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann. - OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung …
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Vor dem Hintergrund eines möglichen Konflikts des Sachverständigen zwischen seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen und der Pflicht zu einer objektiven Gutachtenerstattung könnte er versucht sein, gegen die Vergleichbarkeit der Behandlung sprechende Umstände "herunterzuspielen" oder gar "unter den Tisch fallen" zu lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. März 2018 - 14 W 15/18, juris Rn. 14). - OLG Köln, 11.03.1999 - 5 W 16/99
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Rn. 23 c) Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund in Fällen angenommen wurde, in denen ein Sachverständiger ärztliche Leistungen für einen Dritten erbracht hat und hierüber ein gesonderter Rechtsstreit (parallel) geführt wurde (z.B. OLG Köln, r+s 1999, 438; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. April 2017 - 29 W 9/17, juris Rn. 10; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 7. Juli 2017, juris Rn. 13; siehe auch OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 21 W 1921/15 zu dem Fall, dass der Sachverständige einen Parallelprozess gegen seinen Patienten initiiert), kann dahinstehen, ob dem im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann. - BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07
Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum …
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Rn. 14 (1) Bei der Auswahl von ärztlichen Sachverständigen sind die Gerichte gehalten, sich solcher Gutachter zu bedienen, die über die erforderliche medizinische Fachkompetenz und damit auf dem einschlägigen Fachgebiet über eine Spezialausbildung und Erfahrung verfügen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, NJW-RR 2008, 1380, 1381 Rn. 16 …und vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, NJW 2012, 2964, 2965 Rn. 15; jeweils mwN). - BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11
Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen …
Auszug aus BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Rn. 14 (1) Bei der Auswahl von ärztlichen Sachverständigen sind die Gerichte gehalten, sich solcher Gutachter zu bedienen, die über die erforderliche medizinische Fachkompetenz und damit auf dem einschlägigen Fachgebiet über eine Spezialausbildung und Erfahrung verfügen (…vgl. BGH, Urteile vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, NJW-RR 2008, 1380, 1381 Rn. 16 und vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, NJW 2012, 2964, 2965 Rn. 15; jeweils mwN). - BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der …
- BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86
Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im …
- OLG München, 30.08.2018 - 25 W 937/18
Die Besorgnis der Befangenheit eines ärztlichen Sachverständigen bei der Frage …
- BGH, 20.01.1994 - I ZR 250/91
Anzeigen-Einführungspreis - Normalpreis
- BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79
Anforderungen an Befragung eines im Ausland wohnenden Sachverständigen durch das …
- BGH, 20.11.2024 - 2 StR 54/24
Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung …
Das Gericht ist gehalten, sich bei der Auswahl des Sachverständigen an dessen Fachkompetenz zu orientieren (…vgl. zu § 404 ZPO wiederum BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1987 - III ZR 35/86, BGHR ZPO § 404 Auswahlfehler 1, und vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, NJW 2020, 691, 692 Rn. 14). - BGH, 15.04.2021 - III ZR 139/20
Gründung einer GmbH: Vertragsschluss mit Vorgründungsgesellschaft; …
Die entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 EGZPO in Verbindung mit § 8 Abs. 1 EGGVG und Art. 11 Abs. 1 BayAGGVG unterbliebene Bestimmung des zuständigen Revisionsgerichts durch das Berufungsgericht muss nicht nachgeholt werden (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Februar 2021 - III ZR 175/19, BeckRS 2021, 6631 Rn. 11 und Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, NJW 2020, 691 Rn. 6). - BGH, 05.07.2022 - VIII ZB 33/21
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen …
Der Bundesgerichtshof ist gemäß § 8 Abs. 2 EGGVG für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde der Beklagten zuständig, weil im vorliegenden Fall ausschließlich Bundesrecht Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/19, NJW 2020, 691 Rn. 6).Die entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 EGZPO in Verbindung mit § 8 Abs. 1 EGGVG und Art. 11 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (BayAGGVG) durch das Beschwerdegericht unterbliebene Bestimmung des zuständigen Rechtsbeschwerdegerichts muss daher - anders als die Rechtsbeschwerdeerwiderung meint - auch in Ansehung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nachgeholt werden (…vgl. BGH, Urteile vom 15. April 2021 - III ZR 139/20, WM 2021, 1079 Rn. 9, insoweit in BGHZ 229, 299 nicht abgedruckt;… vom 18. Februar 2021 - III ZR 175/19, juris Rn. 11 [jeweils zur Revision]; BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, aaO;… vom 20. März 2003 - IX ZB 598/02, juris Rn. 2;… vgl. auch Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 7 EGZPO Rn. 4;… aA MünchKommZPO/Gruber, 6. Aufl., § 7 EGZPO Rn. 8).
Der Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es unter Randnummer 6 statt "III ZB 98/19" richtig heißt: "III ZB 98/18".
- BGH, 18.02.2021 - III ZR 175/19
Auskunftsansprüche zwischen Trägern der Jugendhilfe
- BGH, 13.06.2024 - III ZR 279/23
Arzthonorar: Anwendbarkeit der GOÄ auf eine ambulante Operation in einer …
Rn. 25 a) Die rechtliche Bewertung der Berechtigung einer Gebührenforderung obliegt dem Gericht (vgl. zB Senat, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, NJW 2020, 691 Rn. 19). - BGH, 30.08.2022 - VIII ZB 87/20
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der für die Beauftragung eines …
Der Bundesgerichtshof ist gemäß § 8 Abs. 2 EGGVG für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde der Klägerin zuständig, weil im vorliegenden Fall ausschließlich Bundesrecht Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, NJW 2020, 691 Rn. 6).Die entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 EGZPO in Verbindung mit § 8 Abs. 1 EGGVG und Art. 11 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (BayAGGVG) durch das Beschwerdegericht unterbliebene Bestimmung des zuständigen Rechtsbeschwerdegerichts muss daher auch in Ansehung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nachgeholt werden (…vgl. BGH, Urteile vom 15. April 2021 - III ZR 139/20, WM 2021, 1079 Rn. 9, insoweit in BGHZ 229, 299 nicht abgedruckt;… vom 18. Februar 2021 - III ZR 175/19, juris Rn. 11 [jeweils zur Revision]; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2022 - VIII ZB 33/21, unter II 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, aaO;… vom 20. März 2003 - IX ZB 598/02, juris Rn. 2;… vgl. auch Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 7 EGZPO Rn. 4;… aA MünchKommZPO/Gruber, 6. Aufl., § 7 EGZPO Rn. 8).
- BGH, 02.12.2025 - II ZR 114/24
Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch …
In diesem Fall hätte die Revision nach dem Meistbegünstigungsprinzip für den Rechtsmittelführer sowohl beim Bundesgerichtshof als auch beim Bayerischen Obersten Landesgericht wirksam eingelegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, juris Rn. 6 mwN). - OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1 …
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 05.11.2002, Az.: X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94; NJW 2005, 1869; GRUR-RR 2008, 365 - Sachverständigenablehnung III; NJW-RR 2013, 851; Beschl. v. 03.11.2014, Az.: X ZR 148/11, BeckRS 2014, 22293; NJW-RR 2017, 569; NJW 2020, 691).Rn. 23 Die Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige den Gutachterauftrag in einer Weise erledigt, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH, NJW-RR 2013, 851; NJW 2020, 691).
Rn. 25 Die Besorgnis einer Befangenheit eines Sachverständigen kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet (BGH, NJW-RR 2013, 851; NJW 2020, 691), beispielsweise indem er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zu Grunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder wenn er das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
- OLG Brandenburg, 08.12.2025 - 10 W 22/25
Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen im Zivilverfahren …
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2024 - XI ZB 25/23 -, Rn. 14, juris;… BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rn. 10 …und vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18 -, Rn. 10, juris).Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich aber inhaltlichen Unzulänglichkeiten oder Fehlern regelmäßig erst dann ergeben, wenn der Sachverständige den Gutachterauftrag in einer Weise erledigt, dass darin der Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gesehen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10. März 2014 - I-26 W 16/13 (AktE) -, Rn. 49, juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18 -, Rn. 11, BGH…, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris).
Die im Wesentlichen angeführte Bewertung von Teilen des klägerischen Vortrags durch den Sachverständigen als unzutreffend oder falsch lässt insbesondere keine unsachliche oder zu Lasten der Klägerin gehende Grundhaltung erkennen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18 -, Rn. 11, juris; BGH…, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 12, juris; siehe auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2024 - XI ZB 25/23 -, Rn. 23, juris).
Übt ein solcher Sachverständiger - was oft der Fall ist - selbst eine geschäftliche Tätigkeit in diesem Bereich aus, geht mit seiner gerichtlichen Bestellung zum Gutachter häufig einher, dass er Sachverhalte beurteilen muss, die seine eigene berufliche Tätigkeit betreffen (vgl. für medzinische Sachverständige, BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18 -, Rn. 14, juris).
- BGH, 18.02.2021 - III ZR 79/20
Zulassung der Revision durch ein bayerisches Berufungsgericht: Nachholung der …
Rn. 6 2. Solange eine solche Entscheidung, etwa versehentlich, von dem Berufungsgericht nicht getroffen worden ist, kann die zugelassene Revision nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz fristwahrend sowohl beim Bundesgerichthof als auch beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt (und begründet) werden (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, NJW 2020, 691 Rn. 6;… BGH, Urteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 505/80, juris Rn. 8, insoweit in NJW 1981, 172 nicht abgedruckt; vom 20. Januar 1994 - I ZR 250/91, NJW 1994, 1224 und vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04, NJW-RR 2005, 716, 717; Beschlüsse vom 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; vom 19. August 1998 - XII ZB 43/97, NJW 1998, 3571 und vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, NJW-RR 2005, 1230). - OLG Düsseldorf, 23.09.2024 - 6 U 1/21
Schienenkartell - Erfolglose Sachverständigenablehnung
- OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22
Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen …
- OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 20 U 2/17
Augenärzte dürfen vorformuliertes Bestätigungsformular im Rahmen der Aufklärung …
- BGH, 09.07.2024 - XI ZB 25/23
Beweiserhebung über den Referenzzinssatz für die variable Verzinsung der …
- OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen
- FG Hamburg, 21.02.2023 - 6 K 199/21
FGO: Befangenheit Sachverständiger
- OLG Nürnberg, 12.10.2021 - 8 W 3701/21
Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess
- BGH, 30.08.2022 - VIII ZB 33/21
- OLG Hamm, 18.07.2024 - 10 W 24/24
Übertragung der Grundsätze der Rechtsprechung zur Ablehnung von Sachverständigen …
- OLG Koblenz, 19.10.2020 - 4 W 338/20
Unlautere Vorgehensweise unterstellt: Sachverständiger befangen!
- OLG Frankfurt, 13.10.2025 - 3 W 6/25
Ablehnungsgesuch gegen medizinischen Sachverständigen
- OLG Nürnberg, 30.07.2025 - 8 W 1286/25
Erfolglose Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen
- OLG Bamberg, 17.09.2024 - 4 W 41/24
Ablehnung eines Sachverständigen: unterbliebene Offenlegung des Näheverhältnisses …
- KG, 25.09.2024 - 23 W 12/24
Ablehnung eines fachlich ungeeigneten Sachverständigen wegen Befangenheit
- OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit …
- OLG Hamm, 18.07.2024 - 10 W 128/23
Übertragung der Grundsätze der Rechtsprechung zur Ablehnung von Sachverständigen …
- LG Würzburg, 22.12.2022 - 53 S 1296/22
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