Rechtsprechung
| BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 2, 350
- NJW 1951, 919
- NJW 1952, 377
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (5)
- RG, 07.11.1933 - III 139/33
1. Hat das Reichsgesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des …
Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50
In dem in RGZ 142, 190 entschiedenen Falle konnte die Anstellungstheorie deshalb nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen, weil ein öffentlich-rechtlicher Dienstherr, der den Beamten "angestellt" hätte, überhaupt nicht vorhanden war.Deshalb hatte hier das Reichsgericht die Haftung des Staates als derjenigen Körperschaft bejaht, die dem privaten Angestellten die Befugnis zur Ausübung von Hoheitsrechten verliehen hatte (RGZ 142, 190 [196]).
Nur bei Angestellten privater Personenvereinigungen verbleibt es bei der vom Reichsgericht (RGZ 142, 190 [196]) festgestellten Ausnahme.
- RG, 15.07.1938 - III 211/37
1. Haftet die Gemeinde oder der Preußische Staat, wenn ein von einer Gemeinde auf …
Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50
Auch soweit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts die ihr übertragenen staatlichen Verwaltungsaufgaben nicht durch Beamte, sondern durch Angestellte wahrnehmen lässt, haftet sie selbst und nicht der Staat für dabei vorkommende Amtspflichtverletzungen (Abweichung von RGZ 158, 95 ff).Die in dieser Entscheidung zur Begründung im Interesse des Geschädigten und der Rechtssicherheit herangezogene "Funktionstheorie" hat das Reichsgericht dann aber (RGZ 158, 95 [97]) auch auf den Fall angewendet, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch staatlichen Auftrag zugewiesenen Hoheitsaufgaben nicht durch Beamte, sondern durch Angestellte wahrnehmen lässt.
Das Reichsgericht hat (RGZ 158, 95 [97]) den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten lediglich damit begründet, dass es auch bei den Angestellten einer beauftragten Körperschaft an einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu dieser fehle.
- RG, 31.05.1929 - III 205/28
1. Wonach bestimmt sich das Gemeinwesen, in dessen Dienst ein Beamter steht und …
- RG, 19.12.1941 - III 62/41
1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine …
Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50
Diese Rechtsprechung (RGZ 125, 11 [13]; 126, 81 [83]; 168, 214 [218]) hat das Reichsgericht aber nicht auf Amtspflichtverletzungen von Angestellten ausgedehnt. - RG, 15.10.1929 - III 26/29
1. Umfang der Amtspflichten eines Zwangslotsen. 2. Darf eine Prozeßpartei auf die …
Auszug aus BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50
Diese Rechtsprechung (RGZ 125, 11 [13]; 126, 81 [83]; 168, 214 [218]) hat das Reichsgericht aber nicht auf Amtspflichtverletzungen von Angestellten ausgedehnt.
- BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65
Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im …
v. 21.06.1951 - III ZR 134/50 , BGHZ 2, 350 [354 f.]; Urt . - BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
Haftung für Fahrbereitschaftsleiter
Soweit es sich um die Erledigung solcher Verwaltungsaufgaben handelt, die zwar ihrem Wesen nach Staatsaufgaben sind, die aber einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband zur selbständigen Erledigung übertragen sind, so sind keine Gründe ersichtlich, die dem Senat Anlass geben könnten, von den Ausführungen abzuweichen, die dem Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 134/50 - (BGHZ 2, 350 ff) zu Grunde liegen.Der Senat glaubte sich damals für diese Auftragsangelegenheiten im Gegensatz zu Kayser (NJW 1951, 95 f) zu befinden; Kayser hat dies (NJW 1952, 377) als ein Missverständnis bezeichnet und vertritt für die Auftragsangelegenheiten die gleiche Meinung.
Wie der erkennende Senat schon in dem bereits erwähnten Urteil III ZR 134/50 (BGHZ 2, 350 ff [352, 354]) ausgeführt hat, zwingt die Anwendung der "Funktionstheorie" den Geschädigten zu der für ihn überaus schwierigen Prüfung, in welchen Amtsbereich die ihn schädigende Amtshandlung fällt; diese Notwendigkeit wird bei Anwendung der "Anstellungstheorie" vermieden.
Die gebotene Rücksichtnahme auf die Interessen des Verletzten hat inzwischen auch den erkennenden Senat des Berufungsgerichts veranlasst, unter Hinweis auf das Urteil III ZR 134/50 die noch im angefochtenen Urteil vertretene Funktionstheorie aufzugeben und sich der Anstellungstheorie anzuschliessen (Urteil vom 3. November 1951 3 U 298/50, MDR 1952, 362 [363]).
Der Ausnahmefall, daß ein dem Landrat beigegebener Staatsbeamter zum Fahrbereitschaftsleiter bestellt war, kann hier unerörtert bleiben, ebenso der in der Entscheidung BGHZ 2, 350 ff [353] als möglich angedeutete Sonderfall, daß etwa eine öffentliche Körperschaft durch den Angestellten einer anderen ihre eigenen Verwaltungsaufgaben erledigen läßt.
- BGH, 31.01.1952 - III ZR 256/51
Rechtsmittel
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts haftet aus den in der Entscheidung BGHZ 2, 350 ff dargelegten Gründen für Amtspflichtverletzungen ihrer mit der Erledigung von Auftragsangelegenheiten befassten Angestellten auch dann, wenn die auftraggebende Körperschaft die Auftragsangelegenheit nicht der Gemeinde selbst, sondern einem bestimmten Gemeindeorgan, hier dem Oberbürgermeister, übertragen hat.Gegen diese Auffassung des Berufungsgerichts wendet sich die Revision mit Recht unter Hinweis auf die abweichende Rechtsprechung des Senats (BGHZ 2, 350 ff).
Alle Gründe, die in der angeführten Entscheidung des Senats BGHZ 2, 350 ff für die Anwendung der "Anstellungstheorie" dargelegt worden sind, treffen also auch für den vorliegenden Fall zu.
Der Hinweis der Beklagten auf Sonderregelungen, wie sie in § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Finanznasenahmen der Polizei vom 19. März 1937 (RGBl I 325) und in § 18 der Ersten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Neufassung vom 31. August 1943, RGBl 1, 507) getroffen worden sind, steht den in der Entscheidung des Senats BGHZ 2, 350 dargelegten Grundsätzen, nicht entgegen.
- BGH, 12.02.1970 - III ZR 231/68
Haftung für Amtspflichtverletzungen eines Schiedsmanns
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.01.1981 - III ZR 18/80
Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen Rücknahme erteilter …
Die Haftung des Dienstherrn ist daher zu bejahen für Amtspflichtverletzungen im Rahmen der staatlichen Auftragsangelegenheiten der Gemeinden und der Gemeindeverbände, da diese - wenn auch als Wahrnehmung staatlicher Hoheitsrechte - in den eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Gemeinden fallen und diese es sind, die ihre Bediensteten mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben betrauen (BGHZ 2, 350; 6, 215;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 55;… Dagtoglou, Bonner Komm. Zweitbearbeitung Art. 34 Rdn. 236/7). - BGH, 14.07.1966 - III ZR 180/65
Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung - Feststellung eines …
Der Hinweis des Berufungsgerichts auf die Entscheidung in BGHZ 2, 350, geht in diesem Zusammenhang fehl, denn dort handelte es sich um die Frage der Haftung für ein Amtsvergehen, das ein städtischer Angestellter in Wahrnehmung der der Stadt übertragenen staatlichen Auftragsangelegenheiten begangen hatte.Die Entscheidungen in BGHZ 2, 350 und LM zu GrundG Art. 34 Nr. 4, treffen daher nicht zu, worauf die Revision richtig hinweist.
- BGH, 14.07.1952 - III ZR 37/51
Amtshaftung für Viehbeschlagnahme
Die Revision verkennt die rechtliche Bedeutung der dem Reichsnährstand und seinen Unterorganisationen im Rahmen der öffentlichen Bewirtschaftung zugewiesenen Aufgaben sowie die Rechtsgrundsätze, die der Senat abweichend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 158, 95) für die Amtshaftung bei hoheitlicher Betätigung von Angestellten entwickelt hat (BGHZ 2, 350 ff; Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 256/51 -, abgedruckt bei Lindenmaier-Möhring Nr. 4 zu Art. 34 GrundG, und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 5. Juni 1952 - III ZR 151/51 -).Der in der Entscheidung BGHZ 2, 350 [353] offen gelassene Sonderfall, dass eine öffentliche Körperschaft ausnahmsweise durch einen Angestellten einer anderen öffentlichen Körperschaft ihre eigenen Verwaltungsaufgaben erledigen lasst, die der Anstellungskörperschaft als solcher auch nicht auftragsweise übertragen sind, liegt hier nicht vor.
- BGH, 13.11.1980 - III ZR 74/79
Bindungswirkung des im Zusammenhang mit einer Teilbaugenehmigung erteilten …
Die Haftung des Dienstherrn ist daher bejahen für Amtspflichtverletzungen im Rahmen der staatlichen Auftragsangelegenheiten der Gemeinden und der Gemeindeverbände, da diese - wenn auch als Wahrnehmung staatlicher Hoheitsrechte - in den eigenen Aufgaben - und Verantwortungsbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände fallen und diese es sind, die ihre Bediensteten mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben betrauen (BGHZ 2, 350; 6, 215;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 55;… Dagtoglou Bonner Komm. Zweitbearbeitung Art. 34 Rdn. 236/7). - BGH, 24.03.1955 - III ZR 174/53
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht verkennt zwar nicht, daß daher für die Amtspflichtverletzungen von Kommunalbeamten die jeweilige Anstellungskörperschaft haftet, gleichgültig, ob die Amtspflichtverletzung bei Erfüllung der eigenen Angelegenheiten der Kommunalverwaltung (Selbstverwaltungsaufgaben) oder bei Erfüllung der Angelegenheiten der dem Kreis übertragenen Staatsaufgaben (Auftragsangelegenheiten) begangen worden ist, eine Auffassung, die vom Senat (BGHZ 2, 350) im Gegensatz zum Reichsgericht auch auf die Angestellten der Kommunalverwaltung ausgedehnt worden ist.Diese Haftungsregelung ist auch geboten, weil für den betroffenen Staatsbürger "die Prüfung, in welchen Amtsbereich die ihn schädigende Amtshandlung fällt, überaus schwierig ist" (vgl. BGH 2, 350 [352/54]; 6, 215 [219]), während die Feststellung der Anstellungsbehörde des tätig gewordenen Beamten verhältnismässig leicht ist.
- BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54
Rechtsmittel
Für die von Angestellten eines Kreiskommunalverbandes begangenen schuldhaften Amtspflichtsverletzungen haftet der Kreis auch dann, wenn er sich dieser Angestellten zur Erledigung der ihm als Auftragsangelegenheiten übertragenen staatlichen Verwaltungsaufgaben bedient (BGHZ 2, 350).Die dort angestellten Erwägungen greifen, wie in jenem Urteil auf Seite 4 angedeutet ist, ohne weiteres auch für die Angestellten des Kreiskommunalverbandes Platz; das ist eine Folge davon, daß der Senat in BGHZ 2, 350 auch für Angestellte auf die Anstellungs- und nicht die Funktionstheorie abhebt.
- BGH, 07.05.1953 - III ZR 246/51
Rechtsmittel
- BGH, 05.06.1952 - III ZR 163/51
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1953 - IV ZR 39/53
Rechtsmittel
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit
- BGH, 19.03.1953 - III ZR 271/51
Rechtskraftwirkung von Verwaltungsakten
- BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.01.1960 - VII ZR 195/58
Rechtsmittel
- BGH, 05.05.1958 - VII ZR 102/57
- BGH, 25.06.1956 - III ZR 304/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.01.1960 - III ZR 23/59
Amtspflichtwidrigkeit wegen Nichtbelehrung über den Ablauf einer Frist zur …
- BGH, 31.01.1955 - III ZR 139/53
Rechtsmittel
- BGH, 25.03.1954 - III ZR 341/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.01.1954 - III ZR 196/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.01.1954 - III ZR 50/53
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- BGH, 26.10.1953 - III ZR 9/52
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- BGH, 28.05.1953 - III ZR 90/52
Rechtsmittel
- BGH, 13.10.1952 - III ZR 104/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 372/51
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- BGH, 19.03.1953 - III ZR 258/52
Rechtsmittel
- BGH, 14.05.1956 - III ZR 269/54
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- BGH, 24.11.1952 - III ZR 136/51
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 22.07.1949 - 8 O 156/48
- BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51
Papierfundstellen
- NJW 1952, 377
- DNotZ 1952, 120
- BB 1952, 88
- DB 1952, 100
- DB 1961, 1545
Wird zitiert von ... (49)
- BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75
Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose …
- BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …
Die hiernach mögliche und notwendige ergänzende Vertragsauslegung kann das Revisionsgericht mit Hilfe der in § 157 BGB enthaltenen objektiven Maßstäbe grundsätzlich selbst vornehmen (vgl Urt d erk Sen v. 24.11.51 - II ZR 51/51 = BGHZ 3, 365). - BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80
Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen …
Denn da weitere tatsächliche Feststellungen, die für die Auslegung, soweit sie hier erforderlich wird, Bedeutung erlangen könnten, nicht zu erwarten sind, ist der Senat nicht gehindert, die Vorbehaltsklausel selbst auszulegen (vgl. BGHZ 40, 115, 126 [BGH 25.09.1963 - V ZR 130/61]; 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 51/51 = LM BGB § 133 (A) Nr. 2 und ständig); dies führt nicht zu einem für den Beklagten günstigeren Ergebnis.
- BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99
Anspruch des Anfechtungsgegners nach Klagerücknahme wegen der Hauptschuld
Die Rechtskraft hindert aber nicht daran, sich auf Tatsachen zu berufen, die erst nach dem Schluß derjenigen mündlichen Verhandlung entstanden sind, in der diese Tatsachen spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (vgl. BGHZ 37, 375, 377; Urt. v. 24. November 1951 - II ZR 51/51, LM § 133 [A] BGB Nr. 2 unter II 4; v. 11. März 1983 - V ZR 287/81, NJW 1984, 126, 127;… Stein/Jonas/Leipold aaO § 322 Rdnr. 236). - BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90
Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.
Ist die Begründung in diesem Sinne lückenhaft, so leidet die Entscheidung an einem rechtlichen Mangel und bindet das Revisionsgericht nicht (BGH, Urteile vom 24. November 1951 - II ZR 51/51 = LM BGB § 133 (A) Nr. 2 unter I; vom 7. April 1978 - V ZR 141/75 = WM 1978, 794 unter II 2; vom 14. Juni 1989 - VIII ZR 176/88 = WM 1989, 1387 unter II l b;… Krüger-Nieland/Zöller in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 133 Rdnr. 66). - BGH, 03.05.1984 - IX ZR 37/83
Rechtsnatur eines zwischen dem Hauptschuldner und einer Bank abgeschlossenen …
Obgleich die Auslegung individueller Willenserklärungen grundsätzlich dem Tatrichter obliegt, ist in einem solchen Fall der Revisionsrichter nicht gehindert, die Vertragserklärungen selbständig und frei auszulegen, wenn - wie hier - der Sachverhalt ausreichend geklärt und neuer Vortrag nicht zu erwarten ist (BGH, Urteile vom 24. November 1951 - II ZR 51/51 = LM BGB § 133 A Nr. 2; vom 13. Oktober 1983 - IX ZR 70/82 = WM 1983, 1335 = ZIP 1984, 193). - BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
Schutz von Modeneuheiten
Da das Berufungsgericht eine Auslegung der Vertragserklärungen der Parteien nicht vorgenommen und bei der Abgrenzung der Vertragspflichten aus § 242 BGB die gebotene Abwägung der bei erseitigen Interessen unterlassen hat, ist der Senat nicht gehindert, selbständig und frei den Vertragswillen der Parteien durch Auslegung zu ermitteln (für den Fall lückenhafter Auslegung einer Vertragsurkunde vgl. BGH vom 24. November 1951 - II ZR 51/51 - LM § 157 A 1). - BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56
Änderung des Erbbauzinse
Die Revision greift diese Auffassung mit Recht an und meint, es handle sich hier um eine "Spannungsklausel" im Sinne des Urteils des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1951 (DNotZ 1952, 120 = Lind-Möhr BGB § 133 A [2]), wobei zwei gleichartige Leistungen zueinander in Beziehung gesetzt würden. - BGH, 23.02.1987 - II ZR 183/86
Formwirksamkeit der Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils
Soweit die Feststellung weiterer Tatsachen für die Auslegung der notariellen Erklärungen nicht mehr erforderlich ist, kann das Revisionsgericht diese Auslegung selbst vornehmen (BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73];… BGH Urt. v. 18. März 1974 - II ZR 68/72, NJW 1974, 1082; Urt. v. 24. November 1951 - II ZR 51/51, LM BGB § 133 (A) Nr. 2). - BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53
Genehmigung nach Währungsgesetz
Die Revision macht geltend: Die tatsächlichen Verhältnisse lägen hier anders als in dem Fall, zu dem die Entscheidung des II. Zivilsenats vom 24. November 1951 II ZR 51/51 ergangen sei, auf die auch das Berufungsgericht Bezug genommen habe.Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem sowohl vom Berufungsgericht wie von der Revision angesogenen Urteil vom 24. November 1951 II ZR 51/51 (DNotZ 1952, 120 = Lindenmaier-Möhring BGB § 133 A 2 = BB 1952, 88 = NJW 1952, 377 nur Leitsatz) bei einer.
- BGH, 18.11.1968 - VIII ZR 189/66
Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Hauptvermieter und Untermieter - …
- BGH, 15.06.1955 - IV ZR 304/54
Rechtsmittel
- BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61
Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit
- BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
Schiedsvertrag und Schiedsgutachtenabrede
- BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
- BGH, 20.10.1954 - II ZR 280/53
Vorstandsmitglied und Mehrheitsaktionär
- BGH, 20.03.1953 - V ZR 123/51
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 68/72
Berechtigung zur Einstellung eines gutzuschreibenden Darlehensbetrages in das …
- BFH, 18.03.1980 - VIII R 69/78
Anläßlich einer Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge …
- BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 267/73
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft - Erfordernis einer …
- BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71
Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines …
- BGH, 25.03.1963 - III ZB 2/63
- BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 118/57
- BAG, 10.04.1970 - 3 AZR 152/69
Pensionsvertrag - Ruhegeld - Spannungsklausel - Währungsverfall
- BGH, 24.01.1962 - VIII ZR 184/60
Veräußerung von Sicherungsgut
- BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1954 - I ZR 132/53
Rechtsmittel
- BGH, 17.03.1970 - VI ZR 156/68
Genehmigung der für die Erteilung von Devisengenehmigungen zuständigen Stelle - …
- BGH, 04.03.1964 - VIII ZR 155/62
Rechtsmittel
- BGH, 26.04.1960 - VIII ZR 71/59
- BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51
Rechtsmittel
- BGH, 30.09.1954 - V ZB 15/54
Rechtsmittel
- BGH, 12.04.1972 - VIII ZR 2/71
Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung - …
- BGH, 08.12.1971 - VIII ZR 86/70
Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von Maschinenstrecken - Anforderungen an die …
- BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62
Rechtsmittel
- BGH, 20.06.1961 - V ZR 195/59
Rechtsmittel
- BGH, 06.02.1961 - VIII ZR 194/60
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 4/59
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1952 - V BLw 8/51
Rechtsmittel
- BGH, 28.05.1957 - VIII ZR 255/56
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 7/53
Rechtsmittel
- BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 51/65
Herausgabe einer angeblich zur Sicherheit übereigneten Heizplattenpresse - …
- BGH, 28.12.1961 - VIII ZR 198/60
Rechtsmittel
- BGH, 16.02.1961 - VIII ZR 38/60
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 310/56
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1954 - V ZR 16/53
Rechtsmittel
- BGH, 08.03.1961 - VIII ZR 45/60
Rechtsmittel
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| BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 277
- NJW 1952, 377
- VersR 1952, 97
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- RG, 30.11.1938 - VI 122/38
1. Ist bei der Berechnung des Arbeitseinkommens, nach dessen Höhe sich in den …
Auszug aus BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51
An den allgemeinen Unkosten des Haushalts können Abzüge gemacht werden (RGZ 159, 21 ff [23, 24]).Das Mass des Unterhalts, das die Witwe nach der Tötung des Ehemannes gemäss § 3 HaftpflG verlangen kann, richtet sich somit, wie die Revision zutreffend bemerkt, nicht danach, was der getötete Ehemann im Falle des Getrenntlebens seiner Ehefrau hätte gewähren können und müssen, sondern danach, was er bei einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft ihr zu gewähren gehabt haben würde (RGZ 159, 21 [24]).
Nachdem das Reichsgericht von dieser Berechnungsweise abgegangen war und sich der Auffassung angeschlossen hatte, dass nicht von einer starren Regel auszugehen, sondern je nach Lage des besonderen Falles eine Prüfung der einzelnen Aufwendungen vorzunehmen sei und danach errechnet werden müsse, inwieweit dem Geschädigten ein tatsächlicher Ausfall entstehe (RGZ 159, 21 ff [23, 24] und DR 1942, 1186), hat sich diese Ansicht in Rechtsprechung und Rechtslehre allenthalben durchgesetzt (Wussow DAR 1951, 3).
Auch an den allgemeinen Unkosten des Haushalts (Miete, Heizung, Beleuchtung, Kosten für Hausangestellte und dergleichen) können je nach Lage des Falles Abstriche in Frage kommen (RGZ 159, 21 f [24]).
Das Reichsgericht (RGZ 159, 21 ff [23]) hat ausdrücklich betont, bei der Bemessung der Höhe der an die Witwe zu zahlenden Rente müsse geprüft werden, ob der Getötete den ganzen mutmasslichen Verdienst für den gemeinsamen Unterhalt zu verwenden verpflichtet gewesen wäre.
Wie ausgeführt, hat die Klägerin ein Recht darauf, so gestellt zu werden, dass sie die zu Lebzeiten des Mannes geführte Lebensweise, fortsetzen kann (RGZ 159, 21 ff [24]; OGRZ 1, 317 [320]).
- RG, 04.03.1937 - VI 313/36
Kann die Witwe eines verunglückten Beamten auch für die Zeit nach seinem …
Auszug aus BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51
Das Reichsgericht hat aus dem Grundsatz, dass der Anspruch auf Schadensersatz nur bis zum mutmasslichen Lebensende des Getöteten reicht, gefolgert, dass die Ehefrau keinen Anspruch wegen der ihr entgehenden oder infolge des frühzeitigen Todes des Ehemannes geringer gewordenen Witwenpension habe (RGJW 1906, 570 [571] Nr. 42; RGZ 155, 20). - RG, 18.05.1940 - IV 707/39
Gilt die Regelung des § 1613 BGB., wonach Unterhalt für die Vergangenheit nur bei …
Auszug aus BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51
Zwar hat das Reichsgericht in verschiedenen Entscheidungen, die die Höhe des standesgemässen Unterhalts in Rechtsstreitigkeiten der Ehefrau gegen den Ehemann und der Kinder gegen den Vater betrafen, ausgesprochen, dass der Unterhalt zur Schaffung von Vermögensansammlungen und Geldrücklagen seinem Wesen nach nicht bestimmt sei (RGZ 164, 65 ff [71]; 165, 219 ff [221]). - RG, 26.10.1936 - IV 169/36
1. Ist Erwerb durch Arbeit üblich für die Frau eines Zahnarztes, die selbst …
Auszug aus BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51
Eine andere Auffassung wäre für den Unterhaltspflichtigen untragbar, da keine Gewähr dafür bestehe, dass der Berechtigte den Rücklagebetrag zu diesem Zwecke verwende und ihn sich für das Alter erhalte (RGZ 152, 356 ff [359]). - RG, 18.11.1940 - IV 206/40
Kann der im Auslande lebende Unterhaltsberechtigte Zahlung der Unterhaltsbeträge …
Auszug aus BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51
Zwar hat das Reichsgericht in verschiedenen Entscheidungen, die die Höhe des standesgemässen Unterhalts in Rechtsstreitigkeiten der Ehefrau gegen den Ehemann und der Kinder gegen den Vater betrafen, ausgesprochen, dass der Unterhalt zur Schaffung von Vermögensansammlungen und Geldrücklagen seinem Wesen nach nicht bestimmt sei (RGZ 164, 65 ff [71]; 165, 219 ff [221]).
- BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11
Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei …
In Übereinstimmung mit diesem Zweck hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon vor der Einführung des Versorgungsausgleichs durch das 1. EheRG den erwerbstätigen Ehegatten für verpflichtet gehalten, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung hat der Bundesgerichtshof in der ehelichen Unterhaltsverantwortung gesehen (BGHZ 74, 38, 46 = FamRZ 1979, 477, 479; BGH Urteile vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97; vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - VersR 1954, 325 und BGHZ 32, 246 = FamRZ 1960, 225). - BGH, 05.06.2012 - VI ZR 122/11
Tötung eines gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten: Berücksichtigung der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Aufwendungen und Rücklagen von Selbständigen zur Altersvorsorge, die während der Zeit der aktiven beruflichen Tätigkeit erbracht würden, jedoch als "fixe Kosten" des Haushalts zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53, VersR 1954, 325, 326 und vom 14. April 1964 - VI ZR 89/63, VersR 1964, 778, 779; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51, VersR 1952, 97, 98).Da Prämien für Kapitallebensversicherungen je nach Lage des Falles sowohl der Eigen- bzw. Altersvorsorge als auch der Absicherung der Unterhaltsberechtigten dienen können und insoweit eine besondere Form des Unterhalts darstellen, sind sie gegebenenfalls mit dem Anteil, der nicht der Vermögensbildung dient, bei der Bemessung der Rentenhöhe gemäß § 844 Abs. 2 BGB vom unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen abzuziehen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51, aaO S. 98 f.;… Wenzel/Zoll, aaO Rn. 2284).
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Hinterbliebenenversorgung
Er habe weiter entschieden, daß es bei einem freiberuflich Tätigen die Sorge für den anderen Ehegatten gebiete, angemessene Rücklagen zu schaffen (vgl. BGH, VersR 1952, 97; 1954, 325).
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09
Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem …
In Übereinstimmung mit diesem Zweckgedanken hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon vor der Einführung des Versorgungsausgleichs durch das 1. EheRG den erwerbstätigen Ehegatten für verpflichtet gehalten, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung hat der Bundesgerichtshof in der ehelichen Unterhaltspflicht gesehen (BGHZ 74, 38, 46 = FamRZ 1979, 477, 479; BGH Urteile vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97; vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - VersR 1954, 325 und vom 29. April 1960 - VI ZR 51/59 - FamRZ 1960, 225). - OLG Köln, 30.04.2012 - 14 UF 272/11
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Vorhandensein von nicht dem …
In Übereinstimmung mit diesem Zweck ist der erwerbstätige Ehegatten verpflichtet, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung liegt in der ehelichen Unterhaltsverantwortung (vgl. BGHZ 74, 38, 46; BGH, Urteile vom 3.12.1951, III ZR 68/51; BGH, Urteil vom 26.5.1954, VI ZR 69/53). - OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99
Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und …
Die Ersatzpflichtigen müssen den Witwer daher in den Stand setzen, die Lebensweise fortzuführen, auf die er zu Lebzeiten seiner Ehefrau Anspruch gehabt hätte (BGH VersR 1952, 97). - BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63
Verdienstausfall eines Beamten
Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung in einer größeren Zahl von Entscheidungen fortgesetzt (vgl. Urteil vom 3, Dezember 1951 - III ZR 68/51 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 2 = NJW 52, 377 = VersR 52, 97; Urteil vom 13. Mai 1953 - VI ZB 78/52 = BGHZ 10, 18; Urteil vom 10. April 1954 - VI ZR 61/53 = LM BGB § 847 Nr. 6 = NJW 54, 1034 = VersR 54, 277 = VRS 7, 23; Urteil vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 = LM BGB § 249 (Ga) Nr. 5 = VersR 57, 574; Urteil vom 30. Mai 1958 - VI ZR 90/57 - VersR 58, 528 = VRS 15, 243; Urteil vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 32/60 = VersR 61, 213). - BFH, 27.11.1985 - II R 148/82
Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters - …
Er hat weiter entschieden, daß es bei einem freiberuflich Tätigen die Sorge für den anderen Ehegatten gebiete, angemessene Rücklagen zu schaffen (vgl. BGH, VersR 1952, 97; 1954, 325). - BGH, 23.04.1974 - VI ZR 188/72
Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts
Diese Verpflichtung ist ihrem Wesen nach aber keine Unterhaltspflicht, sondern eine Schadensersatzleistung (RGZ 151, 101, 103; BGH Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 2 = VersR 1952, 97). - OLG München, 23.06.2021 - 10 U 5138/20
Fixkosten bei Ermittlung des Unterhaltsschadens nach Verkehrsunfall
Die Ersatzpflichtigen müssen die Witwe daher in den Stand setzen, die Lebensweise fortzuführen, auf die sie zu Lebzeiten ihres Ehemannes Anspruch gehabt hätte (OLG Brandenburg, NZV 2001, 213 mit Bezug auf BGH VersR 1952, 97). - BGH, 30.05.1958 - VI ZR 90/57
Rechtsmittel
- BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68
Tod eines Familienvaters infolge eines Verkehrsunfalles - Tatrichterliches …
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 190/56
Berechnung des Verdienstausfalls von Lohn- und Gehaltsempfängern
- BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
Ersatzfähigkeit geringerer Versorgungsbezüge als Folge der unfallbedingten …
- BGH, 08.11.1960 - VI ZR 183/59
Anforderungen an die Haftungsbegründung einer Eisenbahngesellschaft wegen …
- BGH, 11.10.1955 - 6 StR 289/54
- BGH, 23.03.1971 - VI ZR 188/69
Aufwendungen - Handwerkerversicherung - Altersversorgung - Witwe - Entgangener …
- BGH, 08.12.1959 - VI ZR 98/59
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung entgangenen Unterhalts
- BGH, 15.05.1956 - VI ZR 40/55
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1951 - II ZR 74/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 4, 287
- NJW 1952, 377
- MDR 1952, 422
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 155/89
Haftung der Postbank bei Auszahlung einer "eigenhändig" zuzustellenden …
Die Tatsache, daß der Postgiroteilnehmer überhaupt eine Zahlungsanweisung erteilt hat, ist notwendige Voraussetzung dafür, daß ein Fall der Posthaftung eintritt (zutreffend OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Januar 1986 - 1 U 92/85 - BB 1986, 904; vgl. auch BGHZ 4, 287, 293 zu § 6 Abs. 3 PostG a.F.); sie steht daher mit dem Schadenseintritt nicht in einem Zurechnungszusammenhang.§ 254 BGB ist neben § 14 PostG nicht anwendbar (BGHZ 4, 287, 291 f.).
- OLG Frankfurt, 30.01.1986 - 1 U 92/85
Haftung der Bundespost bei fehlerhafter Postanweisungsauszahlung
Denn ohne eine nicht ordnungsgemäße Auszahlung oder ohne eine Täuschungshandlung gegenüber der Bekl. hätte der Postanweisungsbetrag gar nicht ausgezahlt werden können, sondern an die Kl. zurückgezahlt werden müssen (BGHZ 4, 287, 29l).
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