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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.09.1956 | BGH, 11.09.1956

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1956 - 3 StR 217/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1265
BGH, 27.09.1956 - 3 StR 217/56 (https://dejure.org/1956,1265)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1956 - 3 StR 217/56 (https://dejure.org/1956,1265)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1956 - 3 StR 217/56 (https://dejure.org/1956,1265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 362
  • NJW 1956, 1807
  • MDR 1957, 52
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38

    1. Die Revision kann auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe die …

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  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Nur ein schuldhafter Irrtum über die Erforderlichkeit der Amtsausübung, Willkür oder Amtsmißbrauch machen die Handlung rechtswidrig (…so zutreffend Werner in LK 8. Aufl. § 113 StGB Anm. V 3; vgl. weiter RGSt 61, 297, 298; 72, 305, 311; BGHSt 4, 161, 164; BGH Urt. v. 27. September 1956 - 3 StR 217/56 - und 3. Juni 1960 - 4 StR 164/60;… Schönke/Schröder 13. Aufl. § 113 StGB Rn. 16;… Schwarz/Dreher 29. Aufl. § 113 StGB Anm. 2 Aa).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1;… Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ;… Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren;… vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90

    Beugehaft bei wahrheitswidriger Erklärung, über die Beweisfrage nichts zu wissen

    Eine Aussageverweigerung kann auch gegeben sein, wenn ein Zeuge von vornherein lediglich erklärt, über den Anklagegegenstand oder die Beweisfrage nichts zu wissen und ohne weitere Erklärungen bleibt (vgl. BGHSt 9, 362 [364]).

    Unzulässig ist jedoch die Anordnung von Ordnungsmitteln oder Beugehaft, um den Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu veranlassen (vgl. BGHSt 9, 362 f.; RGSt 73, 31 [33]).

  • OLG Köln, 21.10.1997 - 2 Ws 585/97
    Dabei ist auch zu beachten, daß der Zeuge C. nicht etwa von sich aus seine Zeugnispflicht als solche nicht erfüllen wollte (und der Erfüllung der Zeugnispflicht als solcher dient die Vorschrift des § 70 StPO, nicht etwa der Erzwingung wahrheitsgemäßer Aussagen; vgl. BGHSt 9, 362, 363), sondern, daß es ihm darum ging, sich in den Grenzen der eingeschränkten Aussagegenehmigung vom 14. August 1997 zu halten und damit seinen Verpflichtungen aus der förmlichen Verpflichtung vom 20. Mai 1996 zum Zwecke der Vermeidung einer eigenen Strafbarkeit nach § 353 b StGB zu genügen.
  • BGH, 10.11.1995 - StB 86/95
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  • OLG Rostock, 06.01.2003 - I Ws 472/02
    Eine wahrheitsgemäße Aussage darf jedoch nicht durch die Anordnung von Ordnungsmitteln oder Beugehaft - auch nicht nach § 70 StPO - erzwungen werden (vgl. BVerfG, 2 BvR 761/90; BGH, 3 StR 217/56, BGHSt 9, 362f), weil als Mittel zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage der Eideszwang bestimmt ist (…BVerfG a.a.O.).
  • BGH, 13.08.1968 - 5 StR 330/68

    Unterstellung behaupteter Tatsachen als wahr durch das Gericht - Belehrung einer …

    Dieser Verfahrensfehler kann sich nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben, Das Schwurgericht sagt zwar auf UA S. 19, daß sich die Feststellungen auch auf die Bekundung der Zeugin Ka. stützen, Das ist aber für sich allein nicht entscheidend (BGHSt 9, 362, 364) [BGH 27.09.1956 - 3 StR 217/56].
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 330/66

    Annahme mildernder Umstände im Straftatbestand des Widerstands gegen die …

    Das kann er auch, wenn er sich erst nach Beginn der Zusammenrottung an ihr beteiligt oder vor ihrer Beendigung entfernt (vgl. auch Urt. des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1956 - 3 StR 217/56).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1956 - 4 StR 351/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2871
BGH, 20.09.1956 - 4 StR 351/56 (https://dejure.org/1956,2871)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1956 - 4 StR 351/56 (https://dejure.org/1956,2871)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1956 - 4 StR 351/56 (https://dejure.org/1956,2871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1807 (Ls.)
  • MDR 1957, 242
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im …

    Privatrecht, 3. Aufl. S. 378 f und in Soergel/Kegel EGBGB 10. Aufl. Art. 22 Rn. 14 (allerdings nur für den Fall, daß der Standesbeamte die Unrichtigkeit des Anerkenntnisses gekannt hat, womit jedoch auf ein Merkmal abgestellt wird, das keine klaren Verhältnisse schafft, indem es eine sichere Feststellung der Wirksamkeit der Legitimation beeinträchtigt), Frank FamRZ 1969, 626, 627 f und Siehr StAZ 1971, 169 f zu Nr. 3 und 4 b sowie StAZ 1972, 182 und DAVorm 1973, 135; vgl. auch BGHZ 50, 188, 197. Überwiegend wird die Anwendung des Art. 30 EGBGB vertreten, wenn das Kind einer auf falschem Vaterschaftsanerkenntnis beruhenden Legitimation nicht zugestimmt hat (…Raape IPR 5. Aufl. § 34 Fußn. 162 S. 386; OLG Karlsruhe FamRZ 1965, 624; OLG Zweibrücken FamRZ 1970, 327; OLG Düsseldorf FamRZ 1973, 213; LG Memmingen JZ 1957, 28; LG Aurich, DtRspr auf dem Gebiet des IPR 1966/67 Nr. 156 nebst Stellungnahme von Lüderitz RabelsZ 1974, 783, der darauf hinweist, daß die Anwendung des Art. 22 Abs. 2 EGBGB näher gelegen hätte; Wuppermann NJW 1972, 1600 Fußn. 23;… wohl auch Palandt/Heldrich BGB 34. Aufl. Art. 30 Anm. 5 S. 1999 oben;… vgl. ferner die Bemerkung von Beitzke FamR 17. Aufl. § 23 I S. 160, das Anerkennungssystem ausländischer Rechte sei nur tragbar, wenn Sicherungen gegen unrichtige Anerkennungen vorgesehen seien; a.A. KG JZ 1958, 366; OLG Celle NJW 1971, 2132; LG Freiburg FamRZ 1953, 147 f sowie Schwoerer StAZ 1953, 147 f; JZ 1956, 255; JZ 1958, 366).
  • BGH, 24.11.1964 - 5 StR 481/64

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung BGH JZ 1957, 28 betrifft einen Fall, der wesentlich anders liegt.
  • BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer begründet ihre dem entgegenstehende Auffassung mit einem Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1956, 1807 und führt aus, zu einem öffentlichen Wege gehöre "auch das unmittelbar angrenzende Gelände", in dem noch der Angriff auf das Opfer stattgefunden habe.
  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in mehreren Entscheidungen die unmittelbar an einen öffentlichen Weg angrenzende Rasenfläche in einem offenen Stadtgarten oder Park einem öffentlichen Weg gleichgestellt (4 StR 351/56 vom 20. September 1956 = NJW 1956, 1807 = JZ 1957, 28; 5StR 621/57 vom 22. April 1958).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung und Erpressung - Verfahrensfehler in Form der …

    Danach ist die Tat auf einem öffentlichen Wege in Sinne des § 255 i.V. mit §§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB begonnen (BGH JZ 1957, 28; NJW 1960, 1728 Nr. 16).
  • BGH, 15.03.1960 - 5 StR 648/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Das Urteil BGH MDR 1957, 242, auf das sich die Strafkammer beruft, betrifft nicht Gebäudeteile, sondern Rasenflächen, die unmittelbar an einen öffentlichen Weg in einem offenen Park oder Stadtgarten angrenzen.
  • BGH, 13.06.1969 - 4 StR 189/69

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Zugehörigkeit der Stelle …

    Der Senat hat entschieden, daß in einem offenen Stadtgarten oder Park auch das an den Weg unmittelbar angrenzende Gelände zu den öffentlichen Wegen im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB gehört (Urteil vom 20. September 1956 - 4 StR 351/56 - = LM Nr. 14 zu § 250 StGB = - nur Leitsatz - NJW 1956, 1807).
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   BGH, 11.09.1956 - 5 StR 190/56   

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https://dejure.org/1956,3023
BGH, 11.09.1956 - 5 StR 190/56 (https://dejure.org/1956,3023)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1956 - 5 StR 190/56 (https://dejure.org/1956,3023)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1956 - 5 StR 190/56 (https://dejure.org/1956,3023)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1807 (Ls.)
  • DB 1956, 1131
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60

    Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der …

    "Als die 3 Täter über den Homosexuellen herfielen, um ihn zu berauben, befand sich dieser auf dem unmittelbar an den Parkweg angrenzenden Hasen, der bei öffentlichen, städtischen Anlagen noch zum öffentlichen Weg im Sinne das § 250 Nr. 3 StGB zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 56, 1807).
  • OLG Köln, 21.07.1970 - Ss 110/70
    Insbesondere auch die in ihm enthaltene Strafbestimmung der §§ 21 Abs. 1, 6 Abs. 1 GjS ist verfassungsgemäß (BVerfGE 11, 234 [238] BGH, GoltdA 1958, 50 = NJW 56, 1807 L{{Fussnote|2|BGH, 11.09.1956, 5 StR 190/56.
  • BGH, 08.03.1960 - 5 StR 17/60

    Verlesung von Schriften zur Feststellung deren jugendgefährdenden Charakters - …

    Mit dieser Frage hat sich der Senat schon in seinem Urteil vom 11. September 1956 - 5 StR 190/56 - (insoweit sowohl in MDR 1957, 51 als auch LM RPresseG § 20 Nr. 1 nicht abgedruckt) befaßt.
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