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Weitere Entscheidung unten: BAG, 11.04.1997

Rechtsprechung
   BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,225
BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95 (https://dejure.org/1997,225)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1997 - IV R 60/95 (https://dejure.org/1997,225)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1997 - IV R 60/95 (https://dejure.org/1997,225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Umqualifizierung freiberuflicher Einkünfte in gewerbliche nach der Abfärbetheorie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Freiberufler müssen Gewerbesteuer zahlen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 15, 18 EStG
    Einkommensteuer; Abgrenzung der Grundsätze zur einheitlichen (freiberuflich-gewerblichen) Tätigkeit gegenüber der ,,Abfärbetheorie''

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1
    Datenverarbeitung; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb; Hardware; Software

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 183, 150
  • NJW 1997, 2404
  • BB 1997, 1567
  • DB 1997, 1597
  • BStBl II 1997, 567
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, m. w. N.).

    Sind allerdings bei einer Tätigkeit beide Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, daß sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH-Urteil in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Werden in einem Betrieb nur gemischte Leistungen erbracht, so ist der Betrieb danach zu qualifizieren, welche Tätigkeit die Gesamttätigkeit charakterisiert (BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).
  • BFH, 01.02.1979 - IV R 113/76

    Zur Gewerbesteuerpflicht - a) von Tierärzten, die Medikamente und Impfstoffe …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Eine gemischte Tätigkeit muß vielmehr, unabhängig von der "Abfärbetheorie", danach qualifiziert werden, welche Tätigkeit der Gesamtbetätigung das Gepräge gibt (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. Februar 1979 IV R 113/76, BFHE 128, 67, BStBl II 1979, 574 unter 3.).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94

    Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Die Behauptung, die Überschüsse hätten allenfalls ausgereicht, um die Kosten des Vertriebs zu decken, ist ebenfalls nicht durch nachprüfbare Darlegungen gestützt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Schuldet ein Steuerpflichtiger gegenüber seinem Auftraggeber einen einheitlichen Erfolg, so ist auch die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Tätigkeit regelmäßig als einheitliche zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324; vom 29. Januar 1970 IV R 78/66, BFHE 98, 176, BStBl II 1970, 319).
  • BFH, 10.11.1983 - IV R 86/80

    Einkünfte einer Personengesellschaft aus gewerblicher Brennerei und aus …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Der Senat hat darauf hingewiesen, daß diese Nachteile dadurch vermieden werden können, daß die gewerbliche Betätigung in eine Schwestergesellschaft ausgelagert wird (Senatsurteil vom 10. November 1983 IV R 86/80, BFHE 140, 44, BStBl II 1984, 152).
  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Entgegen der vom FA im Klageverfahren vertretenen Ansicht folgt aus dem Senatsurteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87 (BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337) nichts anderes.
  • BFH, 26.05.1977 - V R 95/76

    Keine Steuerfreiheit für die Lieferung von Arzneien durch ärztliche Hausapotheke

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Demgemäß hat die Rechtsprechung den Verkauf von Medikamenten seitens eines Arztes aus seiner Hausapotheke als gewerblich angesehen (RFH-Urteil vom 20. September 1939 VI 531/39, RStBl 1940, 14; BFH-Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879).
  • BFH, 29.01.1970 - IV R 78/66

    Freie Erfinder - Einkommensteuerliche Behandlung - Einordnung der Einkünfte - …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    Schuldet ein Steuerpflichtiger gegenüber seinem Auftraggeber einen einheitlichen Erfolg, so ist auch die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Tätigkeit regelmäßig als einheitliche zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324; vom 29. Januar 1970 IV R 78/66, BFHE 98, 176, BStBl II 1970, 319).
  • BFH, 12.11.1964 - IV 153/64 U

    Bewertung angefallener Einnahmen aus ärztlichen Leistungen im Rahmen einer …

    Auszug aus BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
    So ist etwa die entgeltliche Beherbergung und Verköstigung von Internatsschülern oder Krankenhauspatienten der freiberuflichen Tätigkeit derart wesensfremd, daß sie zur gewerblichen Prägung der Gesamttätigkeit führt, sofern sie nicht ein notwendiges Hilfsmittel für die unterrichtende oder ärztliche Tätigkeit ist und mit ihr kein besonderer Gewinn erstrebt wird (vgl. z. B. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 15. März 1939 VI 119/39, RFHE 46, 291, RStBl 1939, 853, und Senatsurteil vom 12. November 1964 IV 153/64 U, BFHE 81, 246, BStBl III 1965, 90, jeweils zu einer von einem Arzt beschriebenen Klinik; BFH-Urteile vom 19. Juni 1963 I 375/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 393 zu einem von einem Arzt betriebenen Kurheim; vom 30. Juni 1964 VI 301/62 U, BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630 zu einem mit einer Unterrichtsanstalt verbundenen Internat).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 9/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätete Verfahrensrüge - …

  • BFH, 30.06.1964 - VI 301/62 U

    Gewerbesteuerpflicht von Unterrichtsanstalten, die mit einem Internat verbunden …

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13

    Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung …

    Werden von einem Betrieb nur gemischte Leistungen erbracht, so ist der Betrieb danach zu qualifizieren, welche Tätigkeit die Gesamttätigkeit charakterisiert (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567, zur einheitlichen Tätigkeit und Abfärbetheorie bei Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit, und vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478).
  • BFH, 12.10.2016 - I R 92/12

    Doppelstöckige Personengesellschaft - Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II …

    Der Wortlaut ("auch") des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb --im Sinne von voneinander abgrenzbaren Tätigkeiten-- auch Einkünfte einer anderen Einkunftsart erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567).
  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen …

    Zum anderen waren der freiberufliche und der gewerbliche Tätigkeitszweig der Klin. nicht in der Weise miteinander verknüpft, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingt hätten, so dass eine nicht unter § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG fallende entweder einheitlich freiberufliche oder einheitlich gewerbliche Tätigkeit vorgelegen hätte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. Juli 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567; Demuth, KÖSDI 2005, 14491).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96   

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https://dejure.org/1997,1680
BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 (https://dejure.org/1997,1680)
BAG, Entscheidung vom 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 (https://dejure.org/1997,1680)
BAG, Entscheidung vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 (https://dejure.org/1997,1680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsweg, Dozent als arbeitnehmerähnliche Person

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Dozent als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2404
  • NZA 1998, 499
  • BB 1997, 1488
  • DB 1997, 1676
  • JR 1998, 176
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).

    Eine arbeitnehmerähnliche Person kann auch für mehrere Auftraggeber tätig sein; jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 66, 113 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe).

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1991 (- 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 45).
  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • LAG Hessen, 11.07.1996 - 12 Ta 240/96

    Arbeitnehmerbegriff: Dozent in einem privaten Lehrinstitut

    Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
    Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 1996 - 12 Ta 240/96 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Eine wirtschaftliche Unselbstständigkeit ist gegeben, wenn die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage für den Dienstverpflichteten darstellt (vgl. BAG, Beschluss vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 -).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Außerdem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - NJW 1997, 1724, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979, unter II 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Dafür sind die gesamten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung maßgeblich (BAG Beschluß vom 11. April 1997, aaO, vgl. auch Hromadka, NZA 1997, 569).

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Ferner muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; 80, 256, 264; BAG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 = AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = ZIP 1996, 1714 unter II 5 b, vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 = AP Nr. 30 zu § 5 ArbGG 1979 = NJW 1997, 2404 unter II 1 und vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = ZIP 1997, 2208 = NJW 1998, 701 unter II 1, jew.m.w.Nachw.).

    Die Einkünfte aus der Tätigkeit für die Klägerin stellten mithin seine alleinige Existenzgrundlage dar (…vgl. insoweit auch BAG, Beschlüsse vom 14. Januar 1997 aaO unter II 2 und vom 11. April 1997 aaO unter II 2).

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Zudem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzwürdig sein (vgl. BAG-Beschlüsse vom 11. April 1997 5 AZB 33/96, NJW 1997, 2404; vom 16. Juli 1997 5 AZB 29/96, NJW 1997, 2973; vom 8. September 1997 5 AZB 3/97, NJW 1998, 701; BGH-Beschlüsse in BB 1999, 11; vom 4. November 1998 VIII ZB 12/98, BB 1999, 73, DStR 1998, 2020 - arbeitnehmerähnlicher Franchisenehmer).
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Für die Klägerin bestand daher keine nennenswerte Möglichkeit, ihre Arbeitskraft weiteren Auftraggebern anzubieten (vgl. BAG 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 267; 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 20).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

    Außerdem muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 II 1 der Gründe; 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 II 1 der Gründe).
  • LG Bochum, 15.10.2003 - 13 O 120/03

    Wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Unterlassung der …

    Sie sind nach Auffassung des Gerichts auch keine arbeitnehmerähnlichen Personen, weil dies voraussetzen würde, dass sie von der Beklagten nicht nur wirtschaftlich abhängig sind, sondern auch ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitgeber vergleichbar sozial schutzbedürftig sind (vgl. BAG NJW 1997, 2404;… Schaub, Arbeitsrechtliches Handbuch, 10. Aufl., § 9 Rdn. 2).

    Ein Dozent kann dann eine arbeitnehmerähnliche Person sein, wenn er hinsichtlich des Tätigkeitsvolumen einem vollzeitbeschäftigen Arbeitnehmer sozial vergleichbar ist (vgl. BAG NJW 1997, 2404).

  • ArbG Köln, 14.10.2004 - 4 Ca 6925/04
    Die Voraussetzungen, die das Bundesarbeitsgerichts für die Anerkennung des Status der arbeitnehmerähnlichen Person in seiner Entscheidung vom 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 - aufgestellt habe, seien nicht erfüllt.

    Rn. 41 Das Bundesarbeitsgericht hat sehr wohl in der Entscheidung vom 11.04.1997 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 30 für Dozenten an einem privaten Weiterbildungsinstitut eine solche Arbeitnehmerähnlichkeit bejaht, weil es sowohl die wirtschaftliche Unselbstständigkeit wie aber auch die entsprechend der einem Arbeitnehmer vergleichbare soziale Schutzbedürftigkeit erkannt hat.

  • LAG Nürnberg, 28.04.2010 - 4 Sa 566/09

    Berufung gegen klageabweisendes Endurteil

    Jedoch muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (so BAG vom 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 - AP Nr. 30 zu § 5 ArbGG 1979).
  • ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18
    Außerdem muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG vom 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 II 1 der Gründe; 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 II 1 der Gründe).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - W (Kart) 5/05

    Franchisenehmers als arbeitnehmerähnliche Person

  • LAG Köln, 28.07.2005 - 2 Ta 253/05

    Arbeitnehmerähnliche Person, Schauspieler

  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2011 - 3 Ta 61/11

    Klage einer arbeitnehmerähnlichen Person

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2011 - 3 Ta 62/11

    Klage einer arbeitnehmerähnlichen Person

  • ArbG Bonn, 06.11.2025 - 1 Ca 1893/25
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.08.1997 - 5 Ta 77/97

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit für arbeitnehmerähnliche natürliche Personen

  • OLG Naumburg, 07.10.1997 - 7 W 22/97

    Subordination des Frachtführers mit dem Charakter eines arbeitsrechtlichen …

  • OLG München, 24.07.1999 - 4 O 21317/98
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