Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 28.09.2001

Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2001 - IV ZR 298/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1900
BGH, 26.09.2001 - IV ZR 298/98 (https://dejure.org/2001,1900)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2001 - IV ZR 298/98 (https://dejure.org/2001,1900)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2001 - IV ZR 298/98 (https://dejure.org/2001,1900)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2084, 2303
    Anrechnung eines Vermächtnisses auf Pflichtteil nach Tod des ersten Elternteils

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 292
  • MDR 2001, 1409
  • FamRZ 2002, 26
  • WM 2001, 2448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - IV ZR 298/98
    Sie macht vielmehr geltend, dieser Wille habe im Testament nicht einmal andeutungsweise Ausdruck gefunden (BGHZ 86, 41, 47).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - IV ZR 298/98
    Vielmehr ist zu fragen, was die Testierenden mit ihren Worten haben sagen wollen (BGH, Urteil vom 7.Oktober 1992 - IV ZR 160/91 - NJW 1993, 256 unter 2).
  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94

    Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - IV ZR 298/98
    Ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung (§ 256 Abs. 1 ZPO) könne im Hinblick auf eine Ersatzpflicht wegen anwaltlicher Fehlberatung angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge der Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich sei (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - IX ZR 242/94 - NJW 1996, 1062 unter A II 2).
  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 286/15

    Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile

    Ziel der Testamentsauslegung ist die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH ZEV 2002, 20; BayObLG ZEV 1994, 377/378; Leipold in: MüKo/BGB a. a. O. Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Vielmehr ist zu fragen, was die Testierenden mit ihren Worten haben sagen wollen (BGH, NJW-RR 2002, 292).

    Mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB bzw. hier der §§ 391 Abs. 2, 385 ZGB-DDR müssen sich allerdings für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung, wenn auch nur andeutungsweise, Anhaltspunkte finden lassen (BGH, NJW 1983, 672; BGH, ZEV 2002, 20; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl., § 7 Rn. 73).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4110
OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01 (https://dejure.org/2001,4110)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.09.2001 - 3 W 213/01 (https://dejure.org/2001,4110)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. September 2001 - 3 W 213/01 (https://dejure.org/2001,4110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Kind; Eltern; Betreuer; Beschwerde; Behindert; Volljährig; Elternteil; Gemeinsames Sorgerecht; Sorgerecht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftliche Betreuung durch getrennt lebende Eltern

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1899 Abs. 1; ; FGG § 69 g Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Landau/Pfalz - 2 XVII 191/98
  • LG Landau/Pfalz - 3 T 133/01
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 292
  • FGPrax 2002, 22
  • Rpfleger 2002, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Dabei beschränkt sich die Überprüfung der angefochtenen Auswahlentscheidung für den Senat als Rechtsbeschwerdegericht darauf, ob der Tatrichter Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 42 m.w.N.).

    Ob hiervon auszugehen ist, hat das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502; NJWE-FER 1998, 33).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Sieht das Beschwerdegericht - wie hier - von einer erneuten persönlichen Anhörung ab, so hat es die dafür maßgebenden Gründe in nachprüfbarer Weise (§ 25 FGG) darzulegen (vgl. OLG Hamm BtPrax 1999, 238, 239; Keidel/Kayser aaO § 69 g Rdnr. 15; HK-BUR(Bauer) § 68 FGG Rdnr. 202).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Gleichwohl hat das Vormundschaftsgericht auch hierbei sämtliche für und gegen die Bestellung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen, wobei letztlich das Wohl des Betreuten ausschlaggebend ist (vgl. Senat FGPrax 1999, 146 = NJWE-FER 1999, 240 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Die Annahme, dass vor diesem Hintergrund die Betreuerbestellung beider Elternteile eine Gefahr für das Wohl des Betroffenen darstellt, ist aus Rechtsgründen gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger Spannungen zwischen Eltern BayObLG NJW-RR 1988, 643, 645).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 70/97

    Bestellung eines weiteren Betreuers für denselben Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Ob hiervon auszugehen ist, hat das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502; NJWE-FER 1998, 33).
  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17

    Betreuungssache: Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im

    Sofern die Betroffene keinen dahingehenden Vorschlag äußern sollte, wird sich das Beschwerdegericht unter verständiger Würdigung der Interessen und des Wohls der Betroffenen wie bei einer Erstentscheidung auch damit auseinanderzusetzen haben, ob die Angelegenheiten der Betroffenen bei einer gemeinsamen Betreuung durch ihre Eltern im Sinne des § 1899 Abs. 1 BGB besser besorgt werden können, was einerseits dem Leitbild einer an die gemeinsame elterliche Sorge anschließenden gemeinsamen Betreuung eines volljährig gewordenen geistig behinderten Kindes durch beide Eltern entspricht (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 130), andererseits aber bei erheblichen persönlichen Spannungen zwischen den Eltern nicht ohne weiteres der Fall ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292, 293).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05

    Bestellung der Eltern als Betreuer ihres volljährigen behinderten Kindes

    Die Erwägungen des OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 28. September 2001 (NJW-RR 2002, 292) rechtfertigten keine andere Beurteilung.

    Auch in einem solchen Fall ist daher anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls konkret zu prüfen, ob die Angelegenheiten des Betreuten durch beide Eltern besser besorgt werden können (so auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292).

  • OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des

    Der unberücksichtigte oder lediglich als Ersatzbetreuer bestellte Elternteil kann gegen die Bestellung des anderen Elternteils als Betreuer für das gemeinsame Kind Beschwerde mit dem Ziel einlegen, die gemeinschaftliche Betreuung durch beide Elternteile zu erreichen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292 ff.).
  • LG Kiel, 07.12.2004 - 3 T 486/04

    Betreuungsrecht: Betreuerbestellung bei einem volljährigen Betreuten; Entbindung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 28.09.2001 (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292).
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