Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.2005

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,478
BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02 (https://dejure.org/2005,478)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2005 - IX ZB 430/02 (https://dejure.org/2005,478)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02 (https://dejure.org/2005,478)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde: Notwendigkeit der Anfechtung aller tragenden Entscheidungsgründe; Versagung einer Restschuldbefreiung; Zulässigkeitsprüfung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 § 575 Abs. 3 Nr. 2
    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 776 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 142
  • MDR 2006, 346
  • NZI 2006, 48
  • WM 2006, 59
  • BB 2005, 2436
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02
    Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulässigkeitsvoraussetzungen, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f; 153, 254, 255, sämtlich zur Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02
    Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulässigkeitsvoraussetzungen, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f; 153, 254, 255, sämtlich zur Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Der angefochtene, drei Hilfsbegründungen enthaltende Beschluss beruht nicht auf weiteren selbständig tragenden Begründungen, für die jeweils ein Zulassungsgrund hätte dargelegt werden müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZR 176/13, GesR 2014, 658, 659; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72, 73; vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, NJW-RR 2006, 142; Prütting in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 543 Rn. 52 aE; MünchKomm-ZPO/Krüger, 5. Aufl., § 543 Rn. 26).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Zwar ist eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde unzulässig, wenn mit ihrer Begründung nur gegen einen von zwei selbstständig tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung die Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 280/08

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Hierbei prüft der Bundesgerichtshof wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162; v. 9. März 2006 - IX ZB 209/04, ZVI 2006, 351, 352 Rn. 4; v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495, 496 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2554
BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05 (https://dejure.org/2005,2554)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2005 - XII ZB 80/05 (https://dejure.org/2005,2554)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 (https://dejure.org/2005,2554)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Verwerfung einer Berufung wegen einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Erklärung der Erledigung einer Rechtsbeschwerde nach deren Einlegung ohne nähere Begründung der Beschwerde; Möglichkeit der Einordnung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 233 B; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nach Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 142
  • MDR 2006, 44
  • FamRZ 2005, 1538 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 219/97

    Erledigung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    b) Zur Erledigung der auf eine Verletzung dieser Pflicht gestützten Rechtsbeschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß, wenn das Berufungsgericht während des laufenden Rechtsbeschwerdeverfahrens Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gewährt (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - XI ZR 219/97 - NJW 1998, 2453 f.).

    Ungeachtet der umstrittenen Frage, ob auch ein Rechtsmittel Gegenstand einer Erledigungserklärung sein kann, gehört der hier vorliegende Fall jedenfalls zu jenen, in denen es zur Vermeidung einer nicht gerechtfertigten Belastung des Rechtsmittelführers mit den Kosten des Rechtsmittelverfahrens geboten ist, eine auf das Rechtsmittel beschränkte Erledigungserklärung zuzulassen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - XI ZR 219/97 - veröffentlicht bei JURIS).

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 33/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung eines Antrages auf

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    Dies gilt auch hinsichtlich der in dem angefochtenen Beschluß getroffenen Kostenentscheidung, da auch sie gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 29. April 2004 - V ZB 33/03 - FamRZ 2004, 1189).

    Daraus haben die Beklagten die gebotene Konsequenz gezogen, ihre Rechtsbeschwerde für erledigt zu erklären und damit auf den Kostenpunkt zu beschränken (vgl. auch BGH, Beschluß vom 29. April 2004 aaO).

  • BGH, 29.06.1993 - X ZB 21/92

    Pflicht zur Anhörung der Partei vor Verwerfung der Berufung im Beschlusswege -

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    a) Vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Berufungskläger rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).

    Dennoch hätte das Oberlandesgericht die Berufung am 1. März 2005 nicht als unzulässig verwerfen dürfen, ohne den Beklagten hierzu durch einen entsprechenden Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392; Musielak/Ball ZPO 4. Aufl. § 522 Rdn. 4 m.w.N. in Fn. 5 aaO).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    Sie war auch zulässig, weil die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde darlegt, daß das Berufungsgericht das Recht der Beklagten aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt habe (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; vgl. BGHZ 154, 288, 296 f.).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    Durch die nach Einlegung der Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, auf die die angefochtene Entscheidung gestützt war, ist diese Entscheidung indes gegenstandslos geworden (Senatsbeschluß vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM § 519 b ZPO Nr. 9; RGZ 127, 287 f.), ohne daß es ihrer förmlichen Aufhebung bedarf.
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    Zwar ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung mangels rechtzeitiger Begründung verwerfenden Beschluß die Frage der Wiedereinsetzung nicht zu prüfen, so daß die Beklagten im vorliegenden Verfahren nicht geltend machen können, die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist habe auf einem der Partei nicht zuzurechnenden Verschulden beruht (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - FamRZ 1982, 163).
  • BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    Durch die nach Einlegung der Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, auf die die angefochtene Entscheidung gestützt war, ist diese Entscheidung indes gegenstandslos geworden (Senatsbeschluß vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM § 519 b ZPO Nr. 9; RGZ 127, 287 f.), ohne daß es ihrer förmlichen Aufhebung bedarf.
  • RG, 28.02.1930 - VII B 5/30

    Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05
    Durch die nach Einlegung der Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, auf die die angefochtene Entscheidung gestützt war, ist diese Entscheidung indes gegenstandslos geworden (Senatsbeschluß vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM § 519 b ZPO Nr. 9; RGZ 127, 287 f.), ohne daß es ihrer förmlichen Aufhebung bedarf.
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 101/07

    Anforderungen an das Verfahren vor Verwerfung eines Rechtsmittels wegen

    a) Vor der Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Versäumung der Begründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).

    a) Zwar ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen den das Rechtsmittel mangels rechtzeitig eingegangener Begründung verwerfenden Beschluss die Frage der Wiedereinsetzung nicht zu prüfen, so dass der Vater im vorliegenden Verfahren nicht geltend machen kann, die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist habe auf einem der Partei nicht zurechenbaren Verschulden beruht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142, 143 und vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - FamRZ 1982, 163).

    Die Pflicht zur Anhörung des Rechtsmittelführers folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indessen unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 304/10

    Voraussetzungen für einseitige Erklärung der Erledigung durch den

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, kann vom Beschwerdeführer im Rechtsbeschwerdeverfahren die Erledigung einseitig erklärt werden, wenn das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZR 47/08 - NJW-RR 2009, 855 Rn. 6 mwN; Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142, 143).

    Durch die nach Einlegung der Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist ist die von der Antragsgegnerin angegriffene Entscheidung gegenstandslos geworden, ohne dass es ihrer förmlichen Aufhebung bedarf (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142, 143).

    Dadurch entfiel das erforderliche Rechtsschutzinteresse der Antragsgegnerin an der Anfechtung dieser Entscheidung (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 aaO).

    Dies gilt auch für die in dem angegriffenen Beschluss enthaltene Kostenentscheidung, die ebenfalls gegenstandslos geworden ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 aaO).

    Die Pflicht zur Anhörung des Rechtsmittelführers folgt indessen unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08 - FamRZ 2010, 882 Rn. 7; vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 - FamRZ 2007, 1725).

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 162/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anhörung des Rechtsmittelführers

    a) Vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Berufungskläger rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).

    Die Pflicht zur Anhörung des Rechtsmittelführers folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indessen unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142; BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZB 168/08

    Rechtliches Gehör: Erfordernis eines richterlichen Hinweises vor der

    Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007, XII ZB 101/07, NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005, XII ZB 80/05, NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007, XII ZB 162/06, FamRZ 2007, 1725).

    Die Pflicht zur Anhörung des Rechtsmittelführers folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indessen unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 - FamRZ 2007, 1725).

  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 266/13

    Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses:

    Da der angefochtene Beschluss bereits aus diesem Grund aufzuheben ist, kommt es auf die weitere Rüge der Rechtsbeschwerde, die Klägerin sei in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt worden, weil sie von dem Hinweisbeschluss vom 20. März 2013 erst nach Erlass der angegriffenen Entscheidung zufällig erfahren habe, nicht an (zur Verpflichtung zur Anhörung des Rechtsmittelführers vor der Verwerfung eines unzulässigen Rechtsmittels vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08 - NJW-RR 2010, 1075 Rn. 7; vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 - FamRZ 2007, 1725).
  • BGH, 20.03.2012 - VIII ZB 41/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Umsetzung einer

    Soweit die Berufung gemäß § 522 ZPO als unzulässig verworfen worden ist, ist der angegriffene Beschluss des Berufungsgerichts damit gegenstandslos (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05, NJW-RR 2006, 142 unter II 2 mwN).
  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 562/18

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der

    Ungeachtet der umstrittenen Frage, ob auch ein Rechtsmittel Gegenstand einer Erledigungserklärung sein kann (vgl. hierzu Zöller/Althammer ZPO 32. Aufl. § 91 a Rn. 19), gehört der hier vorliegende Fall jedenfalls zu jenen, in denen es zur Vermeidung einer nicht gerechtfertigten Belastung des Rechtsmittelführers mit den Kosten des Rechtsmittelverfahrens geboten ist, eine auf das Rechtsmittel beschränkte Erledigungserklärung zuzulassen (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142, 143; vgl. auch BGH Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 24/17 - juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 25/12

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Berufung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist dem Berufungskläger rechtliches Gehör zu gewähren (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92, NJW 1994, 392; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05, NJW-RR 2006, 142 unter II 1; vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06, NJW-RR 2008, 78 Rn. 6; vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07, NJW-RR 2007, 1718 Rn. 7 f.; vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08, NJW-RR 2010, 1075 Rn. 7; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 522 Rn. 4; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 522 Rn. 4; Hk-ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 522 Rn. 3; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 522 Rn. 6, 13).
  • OLG Nürnberg, 26.05.2008 - 5 U 737/06

    Feststellung eines Arbeitsunfalls: Einseitige Erledigterklärung der Berufung bei

    Es soll eine unangemessene Kostenbelastung des Rechtsmittelführers vermieden werden, wie sie bei Anwendung der starren Rücknahmevorschriften einträte (BGH NJW-RR 2006, 142; NJW-RR 2X1, 1007; NJW 1998, 2453).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 93/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verwerfung der Berufung als unzulässig

    Die von der Rechtsbeschwerde angeführte höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - X ZB 21/92, NJW 1994, 392; v. 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05, NJW-RR 2006, 142, 143) gilt nur für Fallgestaltungen, bei denen der Berufungskläger die Umstände, weshalb die Berufung für unzulässig angesehen wird, nicht kennt und durch die sofortige Verwerfung des Rechtsmittels überrascht werden würde.
  • OLG Brandenburg, 24.01.2007 - 9 WF 397/06

    Zugewinnausgleichsverfahren: Reichweite der Auskunftspflicht über

  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 26/12
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