Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wohnsitz - Strafhaft - Justizvollzugsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 7; ZPO § 16, § 36 Nr. 6, § 281
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof; Begründung eines Wohnsitzes am Ort einer Justizvollzugsanstalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1217
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1992 - XII ARZ 9/92
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung des Gerichts - Rechtsnatur …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96
Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen nicht vor, weil die Verfügungen des Amtsgerichts M. vom 20. März und 26. April 1996, mit denen es eine Übernahme des Verfahrens abgelehnt hat, mangels Mitteilung an die Parteien gerichtsinterne Vorgänge geblieben sind, die nicht als Unzuständigkeitserklärungen im Sinne von § 36 Nr. 6 ZPO angesehen werden können (Senatsbeschluß vom 13. Mai 1992 - XII ARZ 9/92 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 5). - BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96
Dies ist nur ausnahmsweise der Fall, etwa wenn der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt wurde oder die Verweisung aus sonstigen Gründen jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR aaO Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1).
- OLG Frankfurt, 12.09.2016 - 6 SV 3/16
Verweisung nach § 154 FamFG trotz vorheriger Verweisung nach § 3 FamFG
Die Unzuständigkeitserklärungen müssen Außenwirkung haben, also den Verfahrensbeteiligten - soweit sie erreichbar sind - bekannt gemacht worden sein (…BGH FamRZ 1992, 794, Rn. 6;… BGH FamRZ 1993, 49, Rn. 3; BGH NJW-RR 1996, 1217 [BGH 19.06.1996 - XII ARZ 5/96] ;… OLG Frankfurt NJW-RR 2016, 838, Rn. 10). - OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16
Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Strafhaft des Schuldners
Der bloße Antritt von Strafhaft begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch keine Aufgabe des Wohnsitzes, den der Betroffene in diesem Zeitpunkt innehatte (BGH NJW-RR 1996, 1217).Anders als in der zitierten Entscheidung vom 19.6.1996 (BGH NJW-RR 1996, 1217) hat der Schuldner hier seinen vorhergehenden Wohnsitz in Leipzig - nach den Meldedaten dort ohnehin nur von verhältnismäßig kurzer Dauer - ersichtlich nicht beibehalten, sondern mit oder kurz nach seiner Inhaftierung aufgegeben (vgl. § 7 Abs. 3 BGB).
- OLG Köln, 12.03.2012 - 21 AR 1/12 Im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte sind die Vorschriften über die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit entsprechend anzuwenden, wenn verschiedene mit der Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz ohne förmlichen Beschluss leugnen (vgl. BGH BGHZ 71, 264, 271 f; BGHZ 104, 363, 366; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; OLG Hamburg OLGR 2005, 805; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 596, 597;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 36 Rn. 25) und die Unzuständigkeitserklärungen der Gerichte den Verfahrensbeteiligten zumindest bekannt gemacht worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1992, 579; NJW-RR 1992, 1154; NJW-RR 1996, 1217; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; OLG Hamburg OLGR 2005, 805; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 596, 597;… Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
- OLG Hamm, 18.08.2016 - 32 Sa 38/16
Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte für ein Insolvenzverfahren über das …
Dass durch den Antritt der Strafhaft grundsätzlich kein Wohnsitz in der Justizvollzugsanstalt begründet wird, ist höchstrichterlich geklärt (BGH, Beschl. v.- 19.06.1996 - XII ARZ 5/96 - zitiert nach juris) und wird auch vom Amtsgericht E nicht in Abrede gestellt. - OLG Hamm, 04.06.2019 - 32 SA 38/19
Gerichtsstandbestimmung; Vollstreckungssache; Wohnsitz; Zeitpunkt; Bestimmung der …
Am Haftort besteht mangels "Domizilwillens" in der Regel kein Wohnsitz, da der Beschuldigte bei Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung des Haftbefehls jederzeit an seinen ursprünglichen Wohnsitz zurückkehren kann (vgl. BGH, Beschl. v. 19.06.1996 - XII ARZ 5/96 - NJW-RR 1996, 1217;… Schultzky, a.a.O., § 13 Rn. 5 m.w.N.). - VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig
Rn. 31 vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 12. September 2019 - B 1 K 19.89 -, juris, Rn. 2 f., verweisend auf BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96 -, juris, Rn. 2. - VG Minden, 09.06.2026 - 1 K 4911/25 Rn. 32 Vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96 -, juris Rn. 2; OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 34 AR 77/16 -, juris Rn. 10; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. November 1986 - Bs IV 509/86 -, juris.
- BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte
Der Vollzug der Untersuchungshaft gegen den Schuldner führte weder zur Verlagerung des Mittelpunktes seiner hauptsächlichen Interessen noch zur Begründung eines neuen Wohnsitzes (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96, NJW-RR 1996, 1217 zur Strafhaft). - VG Darmstadt, 19.08.2021 - 7 K 1566/21
Örtliche Zuständigkeit bei Folgeantrag und Abschiebehaft
Der bloße Antritt einer Strafhaft hat keine Aufgabe des Wohnsitzes i.S.d. § 52 Nr. 3 Satz 2 und Nr. 5 VwGO zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96 -, juris), was erst Recht für die Abschiebehaft gelten muss.Der bloße Antritt einer Strafhaft hat zudem keine Aufgabe des Wohnsitzes i.S.d. § 52 Nr. 3 Satz 2 und 5 VwGO zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96 -, juris), was erst Recht für die Abschiebehaft gelten muss, sodass der Aufenthalt des Klägers in der Abschiebehafteinrichtung keinen dortigen Wohnsitz begründet und der bisherige Wohnsitz entscheidend ist.
- OLG Frankfurt, 04.04.2023 - 1 UFH 1/23
Ermittlung der Muss-Beteiligten i.S.v. § 7 Abs. 2 FamFG
Die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG sind nicht gegeben, denn die beteiligten Gerichte haben sich nicht rechtskräftig im Sinne dieser Vorschrift für unzuständig erklärt, d.h. mit Außenwirkung die eigene Zuständigkeit verneint und das jeweils andere Gericht für zuständig erachtet (vgl. OLG Hamm FamRZ 2016, 1391; OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2017, 236 und FamRZ 2016, 1691 sowie noch zum alten Recht BGH NJW-RR 1996, 1217; FamRZ 1992, 794; NJW 1986, 2058). - OLG Frankfurt, 19.03.2019 - 1 SV 5/19
Zuständigkeitsbestimmung: Keine Bindungswirkung bei Verweisung gegen den …
- OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht nach der Aufhebung eines Pfändungs- …
- OLG Köln, 20.12.1999 - 2 W 273/99
Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts gemäß § 4 InsO
- BayObLG, 06.08.2020 - 1 AR 68/20
Keine Gerichtsstandsbestimmung ohne Bekanntgabe der widersprüchlicher Beschlüsse …
- VG Frankfurt/Oder, 26.10.2022 - 6 K 178/20
- VG Karlsruhe, 01.03.2022 - A 8 K 7069/19
Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verschweigens …
- LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11
Unterbringung eines Sexualstraftäters: Voraussetzungen für die Verlängerung der …
- VG Sigmaringen, 22.12.2020 - A 13 K 5057/18
Örtliche Zuständigkeit; Verweisung; unbegleiteter minderjähriger Ausländer; …
- OLG Brandenburg, 15.10.2019 - 1 AR 46/19
Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte für die Durchführung eines …
- OLG Rostock, 16.07.2025 - 3 AR 10/25
Gerichtsstandsbestimmung: Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Hospiz als …
- VG Aachen, 16.03.2004 - 6 K 291/04
D (A), Asylverfahren, Asylbewerber, Strafhaft, Verwaltungsgericht, Örtliche …
- VG München, 18.12.2014 - M 24 K 14.934
Erfolglose Klage gegen eine landesinterne Umverteilung
- OLG Brandenburg, 12.10.2020 - 1 AR 28/20
- BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 86/20
Verfahrensunterbrechung aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- VG Karlsruhe, 20.12.2019 - A 19 K 10472/18
Örtliche Gerichtszuständigkeit für Verfahren nach dem Asylgesetz
- SG Karlsruhe, 12.01.2006 - S 5 AS 2/06
Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Arbeitslosengeld II - …
- VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 19.89
Keine Aufhebung des Wohnsitzes durch Haft
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Rechtsprechung
| BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 37 Abs. 2; ZPO § 829 Abs. 1, § 835 Abs. 1, § 836 Abs. 1; EStG § 36 Abs. 4 Satz 3
- Wolters Kluwer
Pfändungsgläubiger - Einkommensteuererstattungsbetrag
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 27 Abs. 2 AO
Abgabenordnung; Rückforderungsanspruch des FA gegenüber dem Pfändungsgläubiger als Leistungsempfänger
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erstattungsanspruch
- Einkommensteuererstattungen an zusammenveranlagte Ehegatten
Verfahrensgang
- FG Hessen, 02.01.1995 - 12 K 737/94
- BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Papierfundstellen
- BFHE 180, 1
- NJW-RR 1996, 1217
- FamRZ 1996, 1471 (Ls.)
- BB 1996, 1210
- BB 1996, 2079
- BStBl 1996 II, 436
- BStBl II 1996, 436
- BStBl II 1996, 46
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (12)
- BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Bei einer Abtretung richtet sich ein etwaiger Rückforderungsanspruch des FA - …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Dieser ist deshalb als Leistungsempfänger anzusehen, weil das FA willentlich an ihn geleistet hat und er den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem - erworbenem - Recht erhalten hat (vgl. Urteile des Senats vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223;… vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751, …und vom 14. September 1993 VII R 3/93, BFH/NV 1994, 441).Daher ist nicht der tatsächliche Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte Leistungsempfänger i. S. von § 37 Abs. 2 AO 1977, so daß sich der Rückforderungsanspruch des FA bei rechtsgrundloser Erstattung gegen den Anweisenden bzw. gegen den Vertretenen richtet (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und in BFH/NV 1994, 441, 443).
Zwar können die §§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf den öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 37 Abs. 2 AO 1977 keine unmittelbare Anwendung finden, da dieser Anspruch Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips ist, daß derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und in BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, m. w. N.).
- BFH, 14.09.1993 - VII R 3/93
Verzicht auf die Steuerbefreiung von durch Eigentumswohnungen erzielten …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Dieser ist deshalb als Leistungsempfänger anzusehen, weil das FA willentlich an ihn geleistet hat und er den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem - erworbenem - Recht erhalten hat (vgl. Urteile des Senats vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223;… vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751, und vom 14. September 1993 VII R 3/93, BFH/NV 1994, 441).Selbst bei Unwirksamkeit der Abtretung hat es der Senat als gerechtfertigt angesehen, für den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO 1977 allein den Zessionar als Leistungsempfänger in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteile des Senats in BFH/NV 1989, 751, und in BFH/NV 1994, 441, m. w. N.).
Daher ist nicht der tatsächliche Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte Leistungsempfänger i. S. von § 37 Abs. 2 AO 1977, so daß sich der Rückforderungsanspruch des FA bei rechtsgrundloser Erstattung gegen den Anweisenden bzw. gegen den Vertretenen richtet (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und in BFH/NV 1994, 441, 443).
- BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Die Überweisung ermächtigt ihn zu allen im Recht des Schuldners begründeten, der Befriedigung dienenden Maßnahmen; er darf daher im eigenen Namen die Forderung einziehen, mit ihr aufrechnen und auf Leistung an sich klagen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Oktober 1981 VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28).Aufgrund der mit der Zahlung an den Pfändungsgläubiger verbundenen Zwecksetzung hat der BGH einem Drittschuldner, der bei mehrfacher Forderungspfändung irrtümlich an einen nachrangigen Vollstreckungsgläubiger geleistet hat, einen Bereicherungsanspruch gegen den nachrangigen Pfändungsgläubiger zugesprochen (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 82, 28).
- BFH, 01.03.1990 - VII R 103/88
1. Zur Rückforderung einer durch das FA nach Pfändung und Überweisung irrtümlich …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Diese Vorschrift gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer rechtsgrundlos gezahlten Steuererstattung durch das FA (Urteil des Senats vom 1. März 1990 VII R 103/88, BFHE 160, 128, BStBl II 1990, 520).Jedoch ist der Rechtsgedanke des § 812 Abs. 1 BGB auch im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO 1977 zu beachten (vgl. Senatsurteil in BFHE 160, 128, 130, BStBl II 1990, 520).
- BFH, 06.02.1990 - VII R 97/88
Das FA kann einen Erstattungsbetrag, den es irrtümlich an den Abtretungsempfänger …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
a) Der Rückforderungsanspruch richtet sich gegen den "Leistungsempfänger", der in Fällen, in denen an dem Erstattungsvorgang mehrere Personen beteiligt waren, mit dem Empfänger der Zahlung (Überweisung) nicht identisch sein muß (vgl. Urteil des Senats vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, m. w. N.).Zwar können die §§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf den öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 37 Abs. 2 AO 1977 keine unmittelbare Anwendung finden, da dieser Anspruch Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips ist, daß derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und in BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, m. w. N.).
- BFH, 19.10.1982 - VII R 55/80
Zusammenveranlagung - Ehegatten - Aufrechnung - Erstattung
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat, ergibt sich aus § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG jedoch keine Gesamtgläubigerschaft der Ehegatten mit der Folge, daß jedem Ehegatten eine eigenständige Anspruchsberechtigung zustünde, kraft derer er den Erstattungsanspruch des anderen Ehegatten gegenüber dem FA geltend machen könnte (vgl. Urteile des Senats vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, …sowie vom 2. Februar 1995 VII R 105/94, BFH/NV 1995, 781, …und Beschluß des Senats vom 12. März 1991 VII S 30/90, BFH/NV 1992, 145).Daher ist es dem FA aufgrund der fehlenden Gegenseitigkeit verwehrt, gegen den Erstattungsanspruch des einen Ehegatten mit rückständigen Steuerschulden des anderen Ehegatten aufzurechnen (vgl. Urteile des Senats in BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, und vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, m. w. N.).
- BFH, 14.02.1989 - VII R 55/86
Rückforderung einer an einen Zessionar ausgezahlten Einkommenssteuererstattung - …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Dieser ist deshalb als Leistungsempfänger anzusehen, weil das FA willentlich an ihn geleistet hat und er den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem - erworbenem - Recht erhalten hat (vgl. Urteile des Senats vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223; vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751, …und vom 14. September 1993 VII R 3/93, BFH/NV 1994, 441).Selbst bei Unwirksamkeit der Abtretung hat es der Senat als gerechtfertigt angesehen, für den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO 1977 allein den Zessionar als Leistungsempfänger in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteile des Senats in BFH/NV 1989, 751, und in BFH/NV 1994, 441, m. w. N.).
- BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87
Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Daher ist es dem FA aufgrund der fehlenden Gegenseitigkeit verwehrt, gegen den Erstattungsanspruch des einen Ehegatten mit rückständigen Steuerschulden des anderen Ehegatten aufzurechnen (vgl. Urteile des Senats in BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, und vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, m. w. N.). - BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91
Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Wie der Senat entschieden hat, ist für die Einstufung des Zessionars als Leistungsempfänger auch bei der Sicherungsabtretung maßgebend, daß der zur Sicherheit abgetretene Zahlungsanspruch rechtlich auf den Zessionar übergeht und daß das FA den Willen hat, an den neuen Rechtsinhaber zu leisten (vgl. Urteil des Senats vom 31. August 1993 VII R 69/91, BFHE 173, 1, BStBl II 1995, 846). - BFH, 12.03.1991 - VII S 30/90
Ehegatten als Gesamtgläubiger eines aus von ihnen entrichteten Überzahlungen …
Auszug aus BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat, ergibt sich aus § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG jedoch keine Gesamtgläubigerschaft der Ehegatten mit der Folge, daß jedem Ehegatten eine eigenständige Anspruchsberechtigung zustünde, kraft derer er den Erstattungsanspruch des anderen Ehegatten gegenüber dem FA geltend machen könnte (vgl. Urteile des Senats vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, …sowie vom 2. Februar 1995 VII R 105/94, BFH/NV 1995, 781, und Beschluß des Senats vom 12. März 1991 VII S 30/90, BFH/NV 1992, 145). - BFH, 02.02.1995 - VII R 105/94
Leistungsempfänger bei rechtsgrundloser Steuererstattung
- FG Münster, 13.12.1979 - IV 2800/79
- BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10
Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider …
§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den Steuerpflichtigen rechtsgrundlos gezahlten Steuererstattung durch das FA (Urteil des Senats vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 14.03.1997 - 18 K 3978/93
Anspruch des Finanzamtes auf Rückerstattung der erstatteten Umsatzsteuer ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 4 K 330/98
Verlustgefahr bei Giroüberweisung
Diese Vorschrift lässt die Auszahlung des aus den beiden rechtlich getrennt zu behandelnden Erstattungsansprüchen der Ehegatten bestehenden Gesamtbetrages an einen der Ehegatten für und gegen den anderen Ehegatten wirken (zur Rechtsnatur der Einkommensteuer-Erstattungsansprüche zusammenveranlagter Ehegatten vgl. BFH, Urteil vom 13.02.1996 VII R 89/95 BStBl II 1996, 436 (438)), während ein einzelner Gläubiger die Auszahlung seines Erstattungsanspruchs an einen Dritten grundsätzlich nicht gegen sich gelten lassen muss.Die der Verwaltungsvereinfachung dienende Regelung wird zu Recht als gesetzlich geregelter Fall einer widerlegbaren Vermutung in bezug auf die Einziehungsvollmacht zugunsten des jeweils anderen Ehegatten verstanden, weil nur bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass die Erstattung an einen Ehegatten stets mit Wissen und Wollen des anderen Ehepartners in Einklang steht (dazu BFH, Urteil vom 13.02.1996 - VII R 89/95 - a.a.O.).
Das der Finanzbehörde durch diese Vorschrift eingeräumte Auswahlermessen, mit befreiender Wirkung an den einen oder anderen Ehegatten zu leisten, besteht nicht, wenn das Finanzamt erkennt oder erkennen musste, dass ein Ehegatte mit der Auszahlung des auf ihn entfallenden Teils des Erstattungsbetrages an den anderen Ehegatten aus nachvollziehbaren Gründen nicht einverstanden ist oder wenn sich aus anderen Gründen ergibt, dass die Vorgehensweise des Finanzamts nicht gebilligt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 05.04.1990 - VII R 2/89 - BStBl II 1990, 719 (720);… 08.01.1991 - VII R 18/90 a.a.O.; 13.02.1996 - VII R 89/95 - a.a.O.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03.02.1998 - VII 99/97 - EFG 1999, 292).
Denn dieses Auswahlermessen hat zur Voraussetzung, dass Umstände vorliegen, die die Vermutung rechtfertigen, dass die Erstattung an einen Ehegatten stets mit Wissen und Wollen des anderen Ehegatten in Einklang steht (dazu BFH, Urteil vom 13.02.1996 - VII R 89/95 - a.a.O.).
Insofern ist die vorliegende Fallgestaltung vergleichbar mit dem vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 13.02.1996 (VII R 89/95, a.a.O.) entschiedenen Fall.
- BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04
Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem …
Ein Dritter ist folglich, obgleich tatsächlicher Empfänger einer Zahlung, dann nicht Leistungsempfänger, wenn er lediglich als Zahlstelle, unmittelbarer Vertreter oder Bote für den Erstattungsberechtigten aufgetreten bzw. von diesem benannt worden ist oder das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an ihn eine Steuererstattung ausgezahlt hat (…vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 1997 VII R 62/96, BFH/NV 1998, 143; vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436; in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223).Denn der BFH hat in Fällen, in denen das FA aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als Drittschuldner an den Pfändungsgläubiger gezahlt hat, entschieden, dass dieser als Empfänger der Leistung bei rechtsgrundloser Erstattung in Anspruch genommen werden kann, weil er den Erstattungsbetrag aus eigenem Recht (dem Einziehungsrecht gemäß § 835 Abs. 1, § 836 Abs. 1 ZPO) durch eine willentliche Leistung des FA erhalten hat (Senatsurteile in BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, und vom 13. März 1997 VII R 39/96, BFHE 182, 489, BStBl II 1997, 522;… Senatsbeschluss vom 28. September 1999 VII B 35/99, BFH/NV 2000, 305).
- BFH, 05.06.2007 - VII R 17/06
Zahlung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank - Bank …
c) Diese Grundsätze finden auch in den Fällen der Sicherungsabtretung Anwendung (Senatsurteile vom 31. August 1993, VII R 69/91, BFHE 173, 1, BStBl II 1995, 846; vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, und in BFH/NV 1998, 143). - BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02
Dritter als Leistungsempfänger
Ein Dritter ist folglich, obgleich tatsächlicher Empfänger einer Zahlung, insbesondere dann nicht Leistungsempfänger, wenn das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an ihn eine Steuererstattung oder Vergütung auszahlt (…vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 1997 VII R 62/96, BFH/NV 1998, 143, 144; vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, 438; Beschluss vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511; Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223). - BFH, 14.10.2002 - VII B 86/01
Anforderungen der Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Der Kläger macht nur in der Art einer Revisionsbegründung deutlich, dass eine von ihm benannte, angeblich dem Urteil des FG zugrunde liegende Entscheidung des BFH (Senatsurteil vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436) auf den Streitfall nicht anwendbar sei, weil der Entscheidung ein hier nicht vorliegender Sachverhalt zugrunde gelegen hat.Es müsse Klarheit in der Behandlung solcher Fälle geschaffen werden, die offensichtlich FÄ und FG bei unterschiedlichsten Sachverhalten einheitlich nach der benannten Entscheidung des BFH in BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436 zu lösen gedächten.
Der Kläger verkennt hierbei, dass weder das FG, noch die von diesem nach § 105 Abs. 5 FGO in Bezug genommene Einspruchsentscheidung des FA die von ihm interpretierte Entscheidung des Senats in BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436 zur Grundlage der Urteilsfindung gemacht haben, sondern die Entscheidungen des Senats in BFHE 160, 400, BStBl II 1990, 719 und vom 25. Juli 1989 VII R 118/87 (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41).
- BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00
Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 ist, wenn das Finanzamt (FA) u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten auszahlt (…vgl. BFH-Urteile vom 13. Juni 1997 VII R 62/96, BFH/NV 1998, 143, 144; vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, 438; Beschluss vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511, Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 37 AO 1977 Tz. 31). - BFH, 09.04.2002 - VII R 108/00
Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses
Im Falle der Abtretung eines Steuererstattungs- bzw. -vergütungsanspruchs und der Auszahlung des Steuerbetrages an den Abtretungsempfänger (Zessionar) richtet sich der Rückforderungsanspruch des FA wegen rechtsgrundloser Erstattung bzw. Vergütung nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gegen den Zessionar, da dieser hinsichtlich des Zahlungsanspruchs in die Rechtsstellung des Abtretenden (Zedenten) eingetreten ist und --aufgrund der willentlichen Leistung des FA-- den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem --erworbenen-- Recht erhalten hat (…vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 1997 VII R 62/96, BFH/NV 1998, 143; vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, …und vom 27. Oktober 1992 VII R 44/91, BFH/NV 1993, 344, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 48/99
Rückforderung des rechtsgrundlos ausbezahlten Kindergeldes ; Möglichkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.06.1997 - VII R 62/96
- BFH, 30.01.2004 - VII B 157/03
Erstattung überzahlter ESt an Eheleute bei Leistung von Vorauszahlungen durch …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 5154/04
Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuervergütungsanspruch aus einer …
- BFH, 10.07.2008 - VII B 194/07
Irrtümliche Auszahlung eines Einkommensteuerguthabens zusammenveranlagter …
- OVG Sachsen, 15.05.2002 - 5 K 497/98
- FG Hamburg, 25.11.2005 - II 258/04
Abgabenordnung: Bestimmung des Leistungsempfängers bei einer Sicherungsabtretung
- FG Sachsen, 15.05.2002 - 5 K 497/98
Entstehung eines auf einem Verlustrücktrag beruhenden Erstattungsanspruchs; …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2002 - 5 K 497/98
Entstehen und Abtretung von Einkommensteuererstattungsansprüchen aufgrund eines …
- BFH, 28.09.1999 - VII B 35/99
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- FG Nürnberg, 27.06.2006 - II 415/03
Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Nichtausführung der Lieferung oder sonstigen …
- BFH, 19.09.1997 - V B 39/97
Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BFH, 26.04.2007 - III S 3/07
Leistungsempfänger i. S. des § 37 Abs. 2 AO
- FG Niedersachsen, 08.03.2001 - 9 K 437/97
Auwirkung eines Erlasses des Rückforderungsbetrags auf Rechtmäßigkeit eines …
- FG Düsseldorf, 12.03.1999 - 18 K 9470/97
Anspruch auf Abänderung eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides; Vorliegen …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 5 K 703/11
Zulässigkeit der Heranziehung von Feststellungen eines Zivilgerichts als …
- FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05
Erstattungsverpflichteter nach § 37 Abgabenordnung (AO) im Falle einer …
- FG Köln, 25.09.2003 - 15 K 4262/02
Erstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten
- FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95
Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte …
- FG Hamburg, 04.06.2002 - III 16/02
Kindergeld-Einkunftsgrenze des Kindes:
- FG Rheinland-Pfalz, 09.01.2001 - 2 K 1312/00
Leistungsempfänger bei der Abzweigung von rechtsgrundlos gezahltem Kindergeld
- FG Düsseldorf, 02.03.2007 - 18 K 4115/06
Richtiger Rückforderungsschuldner für die Rückforderung eines gepfändeten …
- FG München, 04.11.1999 - 8 K 4758/97
Erstattungsberechtigung bei Ehegatten
- FG Niedersachsen, 14.10.1999 - XII 650/95
Rückforderung von rechtsgrundlos ausgezahlten Beträgen bei Leistungen durch das …
- FG Saarland, 26.02.2014 - 2 K 1255/13
Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten trotz Antragsfälschung …
- FG Düsseldorf, 11.08.1999 - 9 K 1075/99
Rückzahlung des überzahlten Kindergeldes; Anspruch auf Erstattung der …
- FG Hamburg, 31.07.2003 - V 261/02
Rückforderungsbescheid bei Wegfall der Rechtsgrundlage für die Auszahlung des …
- FG Düsseldorf, 23.03.1998 - 15 K 9488/97
Einkommensteuer; kein Kindergeldanspruch während der Ableistung des Zivildienstes
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