Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a § 98 § 101; BGB § 242
Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Prozessvergleich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Kollusiver" Vergleich der Hauptparteien: Kostenerstattung für Streithelfer!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenerstattungsanspruch eines Streithelfers nach Prozessvergleich; Maßgeblichkeit der zwischen den Hauptparteien getroffenen Kostenregelung; Kollusives Zusammenwirken der Hauptparteien zu Lasten eines Streithelfer
Verfahrensgang
- LG Frankenthal - O 280/96
- LG Frankenthal, 22.04.1999 - 2 HKO 280/96
- OLG Zweibrücken, 30.11.1999 - 8 U 62/99
- LG Frankenthal, 09.11.2001 - 2 HKO 280/96
- OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 142
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 23.05.1972 - 7 U 103/71
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
Durch diese Regelung ist zugunsten des Streithelfers grundsätzlich sichergestellt, dass den Hauptparteien eine Verfügung über die außergerichtlichen, Kosten des Streithelfers zu dessen Lasten entzogen ist (…vgl. OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt, NJW 72, 1866/1867).Dieser Auffassung vermag der Senat angesichts der klaren gesetzlichen Regelung in §§ 101, 98 ZPO, die im Zweifelsfalle zur Kostenaufhebung führen kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW 72, 1866), nicht beitreten.
- BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
Die Streithelferin, die am Prozessvergleich der Hauptparteien des Verfahrens vom 4. Oktober 2001 unstreitig nicht beteiligt war und deren Kostenerstattungsanspruch auch nicht vom Vergleich erfasst ist, hat nach § 101 ZPO grundsätzlich Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention (vgl. BGH NJW 61, 460/461). - BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
Maßgebend für die Höhe des Erstattungsanspruchs des Streithelfers ist nach herrschender Auffassung die Kostenregelung, welche die Hauptparteien zu einander im Vergleich getroffen haben (vgl. z. B. BGH MDR 67, 392/393; OLG Köln, JBl./MinBl.
- BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
In Fällen einer unerträglichen Kollusion der Hauptparteien kann vielmehr im Einzelfalle nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben die Maßgeblichkeit der Parteivereinbarung für die Kosten der Streithilfe entfallen und dann eine dem Nachgeben des Gegners des Streithelfers entsprechende Verteilung der Kosten zum Zuge kommen (vgl. OLG Celle, NJW 76, 2171; Stürmer, MDR 74, 938). - KG, 24.05.1974 - 1 W 634/73
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
In Fällen einer unerträglichen Kollusion der Hauptparteien kann vielmehr im Einzelfalle nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben die Maßgeblichkeit der Parteivereinbarung für die Kosten der Streithilfe entfallen und dann eine dem Nachgeben des Gegners des Streithelfers entsprechende Verteilung der Kosten zum Zuge kommen (vgl. OLG Celle, NJW 76, 2171; Stürmer, MDR 74, 938). - OLG Stuttgart, 09.04.1974 - 5 U 103/73
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
In der Rechtsprechung wird zum Teil zur Lösung dieser Problematik auf die Regelung in § 91 a ZPO zurückgegriffen (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Kostenrechtsprechung Nr. 1 zu § 101 ZPO; OLG Celle, VersR 79, 1155; OLG Stuttgart, NJW 74, 2009). - OLG Celle, 07.08.1979 - 4 U 174/78
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2002 - 4 W 7/02
In der Rechtsprechung wird zum Teil zur Lösung dieser Problematik auf die Regelung in § 91 a ZPO zurückgegriffen (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Kostenrechtsprechung Nr. 1 zu § 101 ZPO; OLG Celle, VersR 79, 1155; OLG Stuttgart, NJW 74, 2009).
- BGH, 10.03.2005 - VII ZB 32/04
Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers nach Abschluss eines Vergleichs
Der Senat sieht deshalb, anders als teilweise vertreten (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 142, 143; OLG Celle, NJW 1976, 2170, 2171), grundsätzlich keinen Ansatz für eine materiellrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigende Beurteilung, die erforderlich ist, wenn von dem Streithelfer ein Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB, oder auch eine sittenwidrige Schädigung durch die unterstützte Partei ins Feld geführt wird.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.08.2002 - I-6 Sch 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1032 ZPO, § 1066 ZPO
Sonstige gerichtsverfahren Verbandsschiedsgerichtsbarkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 1062 § 1066
Zulässigkeit der Klage gegen Maßnahmen einer politischen Partei gegenüber einem Mitglied; Abgrenzung einer Schiedskommission von einem Schiedsgericht
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 142
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94
Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2002 - 6 Sch 8/02
Im Gegenteil: Der Inhalt der von der Schiedskommission im Parteiordnungsverfahren zu treffenden möglichen Entscheidungen und die personelle Besetzung der Schiedskomission weisen darauf hin, dass es sich bei ihr nicht um ein echtes Schiedsgericht handelt (vgl. hierzu BGH NJW 1995, 583, 587): Im Parteiordnungsverfahren kann die Schiedskommission I gemäß § 15 Abs. 1 Buchstabe a) der Schiedsordnung in Verbindung mit § 35 Abs. 2 des Organisationsstatuts der X-Partei nur auf die Erteilung einer Rüge, die zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung einzelner oder aller Funktionen und das zeitweilige Ruhen einzelner oder aller Rechte aus der Parteimitgliedschaft sowie auf den Ausschluss aus der Partei erkennen. - BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93
Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2002 - 6 Sch 8/02
Im Gegenteil: Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unterliegen vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen - auch solche politischer Parteien - der Kontrolle durch die staatlichen Gerichte (BGH NJW 1994, 2610 ff.).
- OLG München, 16.09.2016 - 34 SchH 11/16
Abgrenzung des Parteischiedsgerichts einer politischen Partei von einem …
Rn. 14 Übt das Parteischiedsgericht nach der Satzung nicht wie ein "echtes" Schiedsgericht Rechtsprechung im weiteren Sinne aus, sondern ist ihm lediglich die Entscheidung parteiinterner Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung des parteilichen Organisationsstatuts aufgetragen, so wird es als Parteiorgan bei der Ausübung der ihm im Rahmen der Befugnis zur inneren Selbstorganisation satzungsmäßig zugewiesenen Aufgaben tätig (vgl. OLG Frankfurt NJW 1970, 2250/2251 - SPD; OLG Köln NVwZ 1991, 1116 - CDU; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 142; Morlok NJW 1991, 1162/1163; auch BGHZ 128, 93/109 f. - Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)).Rn. 15 Wesentliches Merkmal für ein Schiedsgericht im Sinne der ZPO ist hingegen, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen sein soll (BGHZ 159, 207/211 f.; 197, 163/168 f.; OLG Düsseldorf vom 19.8.2002, 6 Sch 8/02;… MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1066 Rn. 21 a. E. mit Rn. 22, § 1029 Rn. 83 und 90;… Schlosser in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. vor § 1025 Rn. 11;… Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 1029 Rn. 19;… Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 27 f., 30 f.); die Schiedssprüche wirken wie gerichtliche Urteile (§ 1055 ZPO) und sind nur nach Maßgabe der §§ 1059 ff. ZPO angreifbar.
- BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20
Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne …
Zudem ist erforderlich, dass sich der Wille, den Justizgewährungsanspruch durch den grundrechtlich gewährleisteten gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zugunsten einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit zurückzustellen, mit der erforderlichen Eindeutigkeit aus den Bestimmungen der Satzung ergibt (…vgl. BGHZ 197, 162 Rn. 17 ["unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs"]; OLG München…, Beschluss vom 16. September 2016, 34 SchH 11/16, SchiedsVZ 2016, 346 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 2002, 6 Sch 8/02, NJW-RR 2003, 142 [juris Rn. 6];… Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2017, § 1066 Rn. 21 a. E. mit Vorbemerkung zu § 1025 Rn. 4 f.;… Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1029 Rn. 19;… Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 1025 Rn. 66;… Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, vor § 1025 Rn. 11;… Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 27 f., 30 f.; zu Fällen der Unschädlichkeit eines "vereinbarten Rechtswegvorbehalts": BGH…, Beschluss vom 1. März 2007, III ZB 7/06, NJW-RR 2007, 1511 Rn. 19; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 2. Februar 2017, 26 Sch 6/16, SchiedsVZ 2017, 150 Rn. 25 jeweils zu Schiedsvereinbarungen). - OLG Rostock, 22.11.2012 - 1 Sch 2/12 Auch im Übrigen ist das Verfahren vor den Schiedsgerichten der J Deutschland nicht den Vorschriften des 10. Buches der ZPO entsprechend ausgestaltet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2002, 6 Sch 8/02, NJW-RR 2003, 142 - zitiert nach juris m.w.N.).
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