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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3481
BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2903 (Ls.)
  • NStZ 1992, 230
  • NStZ 1992, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Das galt auch für den gleichgelagerten Fall der §§ 177, 178 StGB a.F. (BGHSt 19, 101, 106: § 211 StGB erschöpfe den Unrechtsgehalt einer solchen Tat nicht).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    Zu erwägen ist auch das Argument aus BGHSt 19, 101, 106, der Tatbestand des § 211 erschöpfe unter Umständen den Unrechtsgehalt der Tat nicht, wenn es zur vorsätzlichen Vollendung des § 177 Abs. 3 StGB gekommen sei; entsprechendes gilt in höherem Maße für ein Zusammentreffen dieser Vorschrift mit Totschlag.

  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87

    Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Der 5. Strafsenat wendet sich in einem begründeten (nach seiner Auffassung nicht tragenden) Hinweis gegen die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Nicht jede Fahrlässigkeit soll die schwere Strafandrohung rechtfertigen, aber Vorsatz wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Der Hinweis, Leichtfertigkeit im Sinne des § 251 schließe Vorsatz aus, weil es sich um unterschiedliche Schuldformen handele ("aliud"), greift nicht durch: Bei Nichterweislichkeit von Vorsatz hat der Begriff der Fahrlässigkeit eine Auffangfunktion (vgl. Laubenthal JR 1988, 334).

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Nach dem vor 1973 geltenden Gesetzeszustand ("wenigstens fahrlässig" in § 56 StGB a.F.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 251 StGB a.F. mit §§ 211, 212 StGB in Tateinheit stehen kann (BGHSt 9, 135).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 15. Juli 1975 - 4 StR 201/75 (BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]): § 251 StGB sei nur bei leichtfertiger Todesverursachung erfüllt.

    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].

    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich und Beschluß vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2722
    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Daß der historische Gesetzgeber vorsätzliche Folgen im Rahmen der Leichtfertigkeitstatbestände nicht ausschließen wollte, könnte folgendem entnommen werden: Der schriftliche Bericht des Sonderausschusses zum Entwurf eines 13. StÄG (BT-Drucks. VI/2722 S. 3, Anlage 20) zur Einfügung eines § 239 a Abs. 3 StGB (leichtfertige Todesverursachung bei erpresserischem Menschenraub) führt aus: "Der Ausschuß ... ist der Auffassung, daß im Rahmen dieser Vorschrift eine lebenslange Freiheitsstrafe nur für die Fälle der leichtfertigen und vorsätzlichen Tötung in Frage kommen darf" (Unterstreichungen durch den Senat).
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 333/87 (BGHR StGB § 251 Konkurrenzen 1): Der Fall gebe keinen Anlaß, die bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, zumal das Landgericht die Mindeststrafe des § 251 StGB deutlich überschritten habe.
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 531/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich und Beschluß vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 26.04.1978 - 2 StR 159/78

    Klarstellung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 26. April 1978 - 2 StR 159/78 (zu § 239 a Abs. 2 StGB a.F.): Vorsatz sei vom Tatbestand, der nur Leichtfertigkeit betreffe, nicht umfaßt.
  • BGH, 08.01.1986 - 2 StR 660/85

    Unrechtmäßige gleichzeitige Annahme von bedingtem Vorsatz und leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 8. Januar 1986 - 2 StR 660/85: § 177 Abs. 3 StGB umfasse nur noch Leichtfertigkeit.
  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92

    Verwerfung einer Revision - Änderung des bedeutsamen Unrechtsgehalts durch

    Eine Anrufung des Großen Senates für Strafsachen erscheint nicht angezeigt, zumal der 1. Strafsenat durch Beschluß vom 21. Januar 1992 - 1 StR 593/91 - seine Absicht erklärt hat, zu entscheiden, daß Mord und Raub mit Todesfolge in Tateinheit zueinander stehen können, auch wenn sie dasselbe Tatopfer betreffen, und deshalb dem 2., 3. und 4. Strafsenat die Frage vorgelegt hat, ob an der entgegenstehenden Rechtsprechung festgehalten wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2913
BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92 (https://dejure.org/1992,2913)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1992 - 2 StR 195/92 (https://dejure.org/1992,2913)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92 (https://dejure.org/1992,2913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im Rahmen einer Körperverletzung - Gefährliche Körperverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2977 (Ls.)
  • NStZ 1992, 490
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1980 - 1 StR 769/79

    Brechung oder Verhinderung erwarteten Widerstands eines Mädchens gegen sexuelle

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92
    Der Angeklagte hat die Geschädigte damit gewaltsam (vgl. BGHSt 1, 145; NJW 1953, 351; BGH, Urt. v. 12. Februar 1980 - 1 StR 769/79) an der Gesundheit beschädigt.
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92
    Der Angeklagte hat die Geschädigte damit gewaltsam (vgl. BGHSt 1, 145; NJW 1953, 351; BGH, Urt. v. 12. Februar 1980 - 1 StR 769/79) an der Gesundheit beschädigt.
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Sie ist auch in der Verabreichung von Narkotika oder Schlafmitteln zu sehen (vgl. BGH, NStZ 2009, 505 f.; NStZ 1992, 490; BGHR § 223 Abs. 1 Bewusstseinsverlust 1), da mit dem mit der Anwendung derartiger Mittel und dem durch sie hervorgerufenen unnatürlichen Schlaf einhergehenden Bewusstseinsverlust ein - wenn auch nur vorübergehender - pathologischer Zustand hervorgerufen wird.
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).

    24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).

  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist nämlich ebenso anerkannt, daß Gewalt auch der Täter anwendet, der den erwarteten Widerstand des Opfers durch mittelbare Einwirkung auf dessen Körper ausschaltet, insbesondere also durch Beibringung eines Beruhigungs-, Schlaf- oder Betäubungsmittels (BGHSt 1, 145, 147; Urt. v. 12. Februar 1980 - 1 StR 769/79; BGH NStZ 1992, 490).

    Daß das Opfer hierbei in aller Regel - wie vorliegend - ahnungslos ist, mithin überlistet wird, steht der Bejahung des Gewaltbegriffs in derartigen Fällen nicht entgegen (BGH NJW 1953, 351; Urt. v. 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; NStZ 1992, 490).

    Gefährlich im Sinne des § 223 a StGB waren die Körperverletzungen jedenfalls deshalb, weil sie mittels eines hinterlistigen Überfalls, nämlich planmäßig durch einen plötzlichen, unvermuteten Angriff begangen wurden (BGH NStZ 1992, 490; BGHR StGB § 223 a Abs. 1, Hinterlist 1; Urt. v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92).

  • LG Essen, 04.08.2020 - 25 KLs 8/20

    Körperverletzung durch heimliches Einschänken von Alkohol u.a.

    Zudem war der Überfall auch hinterlistig, da der Angeklagte seine Angriffsabsicht planmäßig verbarg, indem er den hochprozentigen Alkohol heimlich, im Zeitpunkt ihrer Abwesenheit auf der Toilette und wenn sie wegschaute, einschenkte(vgl. Fischer, 67. Aufl., § 224 StGB, Rn. 22; BGH, NStZ 1992, 490; BGH, NStZ-RR 1996, 100-101).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Denn der Einsatz von willensbeeinflussenden Substanzen durch den Täter gegen den Willen bzw. ohne Kenntnis des Opfers stellt den Einsatz von Gewalt gegen eine Person gemäß § 255 StGB unter Bei-Sich-Führen eines Mittels, um den Widerstand einer Person mit Gewalt zu brechen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB) dar - tateinheitlich mit einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch die Beibringung von Gift sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. zu § 177 StGB BGH, Beschluss vom 20.04.2017, 2 StR 79/17, zitiert nach juris; vgl. auch zur Beibringung eines Schlafmittels als Gewalt mittels eines hinterlistigen Überfalls BGH NStZ 1992, 490).
  • BGH, 29.11.1995 - 2 StR 423/95

    Bewußtseinstrübende Mittel - Betäubungsmittel - Gefährliche Körperverletzung -

    Dabei erfüllt das unbemerkte Beibringen des in ein Getränk gemischten Betäubungsmittels auch die Voraussetzungen des § 223 a Abs. 1 StGB, da ein hinterlistiger Überfall vorliegt (vgl. BGHR StGB § 223 a Überfall 1; § 223 Abs. 1 Bewußtseinsverlust 1 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

    Jedoch erfüllt die heimliche Verabreichung betäubender Mittel, durch die der Geschädigte benommen wird, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Form des hinterlistigen Überfalls (BGH NStZ 1992, 490; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 4/03

    Gefährliche Körperverletzung (Verabreichung von Beruhigungsmitteln)

    Die Feststellungen tragen die Bewertung als gefährliche Körperverletzung nach § 223a Abs. 1 StGB a. F. (vgl. BGHR StGB § 223a Überfall 1).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98

    Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise -

    Auf diesem Rechtsfehler kann das Urteil zugunsten des Angeklagten beruhen, da die heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen eingesetzte Verabreichung bewußtseinstrübender Mittel jedenfalls dann Gewalt im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F. bzw. des § 177 StGB n.F. darstellt, wenn sie, wie hier vom Landgericht festgestellt, auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90 - m.w.N.; vgl. auch BGHSt 14, 81), und zugleich als hinterlistiger Überfall im Sinne von § 223a StGB a.F. bzw. § 224 StGB n.F. zu werten ist (BGHR StGB § 223a Überfall 1; § 223a Abs. 1 Hinterlist 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1992 - 1 StR 58/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3617
BGH, 23.04.1992 - 1 StR 58/92 (https://dejure.org/1992,3617)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1992 - 1 StR 58/92 (https://dejure.org/1992,3617)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1992 - 1 StR 58/92 (https://dejure.org/1992,3617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unbefugtes Tragen von Dienstgradabzeichen - Vorschriftsmäßige Uniform - Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

  • rechtsportal.de

    StGB § 132 a Abs. 1 Nr. 4
    Kein tatbestandsmäßiges Tragen von Amtsabzeichen bei Verwendung von Dienstgradabzeichen ohne Bundeswehruniform

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 490
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Amtsabzeichen werden zudem nur dann von der Strafvorschrift erfasst, wenn sie, ohne Bestandteil der Amtskleidung zu sein, an vorschriftsmäßigen Uniformen angebracht sind und den Träger als Inhaber eines bestimmten Amtes kennzeichnen (BGH, Beschluss vom 23. April 1992 - 1 StR 58/92, NStZ 1992, 490; Krauß aaO Rn. 52; MünchKommStGB/Hohmann § 132a Rn. 16, jeweils m.w.N.).
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