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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1209
BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94 (https://dejure.org/1994,1209)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1994 - 3 StR 261/94 (https://dejure.org/1994,1209)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 (https://dejure.org/1994,1209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen - Vermögensvorteile - Verfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 37
  • StV 1995, 26
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.

    Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Nicht jedoch hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln etwa durch das Verwahren der neu erworbenen Menge am Ort des Restes aus der Vortat, die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1982, 512 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).

    Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Denn in der Anklage sind weitere Einzeltaten nicht in konkretisierbarer Weise gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO geschildert, so daß es für weitere Haschischkurierfahrten aus Hamburg sowie Kokain- und Heroinkurierfahrten aus Amsterdam und für weitere Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Haschisch an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage fehlt (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 20 I 1 Tat 1 - 4; der Hinweis des Generalbundesanwalts auf BG NStZ 1994, 350 ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen mißverständlich).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden nur alle "im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes" aufeinanderfolgenden Teilakte zu einer Bewertungseinheit verbunden (BGHSt 30, 28).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Nach § 73 Abs. 1 StGB dürfen alle diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Denn in der Anklage sind weitere Einzeltaten nicht in konkretisierbarer Weise gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO geschildert, so daß es für weitere Haschischkurierfahrten aus Hamburg sowie Kokain- und Heroinkurierfahrten aus Amsterdam und für weitere Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Haschisch an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage fehlt (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 20 I 1 Tat 1 - 4; der Hinweis des Generalbundesanwalts auf BG NStZ 1994, 350 ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen mißverständlich).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das gilt auch für alle - auf verschiedenen Entschlüssen beruhende - Verkaufsakte, die sich auf dasselbe Betäubungsmittel beziehen (BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27), so daß es sich um eine Straftat handelt, wenn der Täter eine Gesamtmenge erworben hat, die zum gewinnbringenden Verkauf in einer größeren Zahl von Einzelakten bestimmt ist.
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 725/93

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Allerdings kann insoweit ohne weiteres eine neue, den Anforderungen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO entsprechende Anklage erhoben werden (vgl. Zschockelt NStZ 1994, 361, 365 [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93]/366).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 252/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese setzt den Erwerb einer Gesamtmenge voraus, der von vornherein auf den Zweck der gewinnbringenden, gegebenenfalls in einer größeren Zahl von Einzelakten erfolgenden Weiterveräußerung gerichtet ist (BGH NStZ 1995, 37, 38; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27).

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, auch der in § 29 Abs. 3 BtMG a.F. als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles aufgeführte unerlaubte Besitz in nicht geringer Menge, hat deshalb nach dieser Rechtsprechung nicht die Kraft, selbständige Fälle des sonstigen strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern, weil sich die Begehungsformen des Besitzes und z.B. des Handeltreibens nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich unterscheiden, so daß es an der für eine Klammerwirkung erforderlichen Wertgleichheit fehlt (vgl. BGH NStZ 1992, 512 f.; NStZ 1995, 37, 38; BGHR § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4 und Handeltreiben 44).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Die Annahme einer Bewertungseinheit wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Angeklagte beide Mengen gleichzeitig zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der bloße gleichzeitige Besitz der bereits abgeernteten, zum Verkauf bei Erreichen einer entsprechenden Menge bereitliegenden Blüten einerseits und der noch auf dem Halm befindlichen Blüten hat nicht die Kraft, die getrennten Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, juris Rn. 6).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

    Zwar hätte der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln, etwa - wie hier - durch das geplante Verwahren einer neu übernommenen Menge am Ort des zuvor erhaltenen Rauschgifts, grundsätzlich nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38).

    Nur insoweit ist daher der Verfall (§ 73 Abs. 1 StGB; nicht die Einziehung [vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 259/97]) des durch die rechtswidrige Tat Erlangten anzuordnen; die bisherige Einziehungsanordnung war entsprechend zu ändern.

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob auch in einem solchen Fall mehrere Akte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden können, wie der 5. Strafsenat in einem Beschluß vom 12. Juli 1994 (NStZ 1994, 547, 548) eher beiläufig bemerkt hat (vgl. andererseits BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 - = NStZ 1995, 37, 38).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Eine einheitliche Tat ist bei Absatzdelikten dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 38; BGH NStZ 1995, 37; 1996, 93; Zschockelt NStZ 1995, 323, 324; 1996, 222 jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).

    Der von ihm (im Gegensatz zu den Einfuhrtaten mit jeweils völligem Verbrauch der vorherigen Menge) behauptete bloße Besitz des Restes aus der Vortat hat nicht die Kraft, mehrere selbständige Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1995, 37, 38; vgl. auch BGH NStZ 1996, 604).

  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    a) Die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt allerdings voraus, dass sämtliche in der Wohnung sichergestellten Amphetamine Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03

    Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip;

  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung

  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 100/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines

  • BGH, 29.10.2012 - 4 StR 363/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Tateinheit bei bloßem

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • BGH, 17.09.1997 - 2 StR 237/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer Bewertungseinheit im Sinne des

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
  • BGH, 20.12.1994 - 5 StR 696/94

    Urteil - Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Veräußerung von Betäubungsmitteln -

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1995 - 5 Ss 66/95
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3561
BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94 (https://dejure.org/1994,3561)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1994 - 4 StR 45/94 (https://dejure.org/1994,3561)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1994 - 4 StR 45/94 (https://dejure.org/1994,3561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 37
  • NStZ 1995, 38
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 18.05.1988 - 1 Ss 222/88

    Unerlaubter Verkauf von Konzertkarten im Reisegewerbe; Festsetzung einer Geldbuße

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94
    An dessen Verwerfung sieht es sich aber durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 1984 - 1 Ss (22) 407/84 (GewArch 1985, 194) - und vom 18. Mai 1988 - 1 Ss 222/88 (GewArch 1988, 330, in NStZ 1988, 508 nur teilweise abgedruckt) - gehindert: Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart könne die für die Annahme gewerbsmäßigen Handelns erforderliche Gewinnerzielungsabsicht nur angenommen werden, wenn der Handelnde einen mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil anstrebe, der letztlich zu einem nennenswerten Überschuß über die eigenen Aufwendungen führe.

    "Kann als Gewinn im Sinne der Gewerbeordnung nur ein unmittelbarer oder mittelbarer Vorteil angesehen werden, der letztlich zu einem Überschuß über die eigenen Aufwendungen führt (so OLG Stuttgart in GewArch 1985, 194 und in GewArch 1988, 330, 331, insoweit in NStZ 1988, 508 nicht abgedruckt), so daß der Bußgeldtatbestand des Vertreibens von Wertpapieren im Reisegewerbe (§ 145 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) i.V.m. § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h) GewO) hinsichtlich des ausfüllenden Merkmals der Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 GewO beim beabsichtigten Verkauf einer größeren Menge von Eintrittskarten für ein Fußballspiel unmittelbar vor dem Stadion ohne Aufschlag auf den Einstandspreis ausscheidet, oder reicht zur Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht als Ausdruck gewerblicher Betätigung ein Verkauf zum Einstandspreis oder selbst darunter aus, wenn dadurch ein drohender Verlust als typische Folge eines mit dem Handel von Eintrittskarten verbundenen Spekulationsrisikos so gering wie möglich gehalten werden soll?".

    Das vorlegende Oberlandesgericht ist durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 1984 - 1 Ss (22) 407/84 (GewArch 1985, 194) - und vom 18. Mai 1988 - 1 Ss 222/88 (GewArch 1988, 330) nicht gehindert, so wie beabsichtigt zu entscheiden.

    bb) Anders als der Beschluß vom 15. Oktober 1984 betrifft die Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 1 Ss 222/88 (GewArch 1988, 330) allerdings einen Sachverhalt, der dem Fall in gewissem Maße vergleichbar ist, den das vorlegende Oberlandesgericht Hamm - auf der Grundlage seiner Würdigung der tatrichterlichen Feststellungen - zu beurteilen hat: Der Betroffene hatte als Inhaber eines Geschäfts zum Vertrieb von Tonträgern, in dessen Rahmen er auch einen Kartenvorverkauf für Pop- und Rockkonzerte betrieb, für ein bestimmtes Konzert fünfzig Eintrittskarten zu je 30 DM erworben.

  • BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54

    Erforderlichkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94
    Von dieser Auslegung, die im übrigen nicht nur Ausgangspunkt der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart ist, sondern in Rechtsprechung und Literatur zum Gewerberecht - zu Recht - allgemein anerkannt ist (BVerwGE 3, 178, 180; 14, 125, 127; OVG Münster GewArch 1976, 236; OLG Koblenz GewArch 1975, 227; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze GewO (G 59) § 1 Anm. 2 e; Friauf in: ders. (Hrsg.) GewO § 1 Rdn. 38 m.w.N., 42; Sieg/Leifermann/Tettinger GewO 5. Aufl. § 1 Rdn. 4), will das vorlegende Oberlandesgericht indes nicht abweichen.
  • BVerwG, 13.04.1962 - VII C 34.61

    Voraussetzungen für eine Gewerbsmäßigkeit von Güternahverkehr - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94
    Von dieser Auslegung, die im übrigen nicht nur Ausgangspunkt der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart ist, sondern in Rechtsprechung und Literatur zum Gewerberecht - zu Recht - allgemein anerkannt ist (BVerwGE 3, 178, 180; 14, 125, 127; OVG Münster GewArch 1976, 236; OLG Koblenz GewArch 1975, 227; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze GewO (G 59) § 1 Anm. 2 e; Friauf in: ders. (Hrsg.) GewO § 1 Rdn. 38 m.w.N., 42; Sieg/Leifermann/Tettinger GewO 5. Aufl. § 1 Rdn. 4), will das vorlegende Oberlandesgericht indes nicht abweichen.
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 395/57
    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94
    b) Soweit das vorlegende Oberlandesgericht ausgehend von dieser Begriffsbestimmung meint, daß deswegen "der Bußgeldtatbestand des Vertreibens von Wertpapieren im Reisegewerbe (§ 145 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h GewO) hinsichtlich des ausfüllenden Merkmals der Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 GewO beim beabsichtigten Verkauf einer größeren Menge von Eintrittskarten für ein Fußballspiel unmittelbar vor dem Stadion ohne Aufschlag auf den Einstandspreis" ausscheiden müsse, unterstellt es dem Oberlandesgericht Stuttgart jedoch eine Rechtsauffassung, die dieses Gericht in den genannten Entscheidungen weder ausdrücklich noch stillschweigend (vgl. BGHSt 11, 31, 34) vertritt.
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Eine Gewinnerzielungsabsicht im gewerberechtlichen Sinne liegt regelmäßig nur dann vor, wenn ein Überschuss der Erträge gegenüber den Aufwendungen angestrebt wird (vgl. zu Begriff der Gewerbsmäßigkeit nach § 55 Abs. 1 GewO: BGH 30. August 1994 - 4 StR 45/94 - NStZ 1995, 38, zu II 1 a der Gründe).
  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen

    Wegen der Gleichheit des Rechtsproblems kann die Entscheidung der Rechtsfrage unabhängig von den verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen nur einheitlich ergehen (vgl. BGHSt 34, 71, 76; 38, 106, 109; BGH NStZ 1995, 38 f.; s. auch Franke aaO Rdn. 64 f.; Hannich aaO Rdn, 34 jeweils m.w. N.).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Eine Gewinnerzielungsabsicht im gewerberechtlichen Sinne liegt regelmäßig nur dann vor, wenn ein Überschuss der Erträge über die Aufwendungen angestrebt wird (vgl. zum Begriff der Gewerbsmäßigkeit nach § 55 Abs. 1 GewO: BGH 30. August 1994 - 4 StR 45/94 - NStZ 1995, 38).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

    Zwar kann es an der Identität der Rechtsfrage dann fehlen, wenn der Sachverhalt in dem bereits entschiedenen Fall im Tatsächlichen wesentlich anders gelagert ist (BGHSt 28, 165, 166; 38, 106, 108; 40, 395, 396; NStZ 1995, 38, 39; KK-Hannich zu § 121 GVG Rn 34).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
    Eine Gewinnerzielungsabsicht im gewerberechtlichen Sinne liegt regelmäßig nur dann vor, wenn ein Überschuss der Erträge gegenüber, den Aufwendungen angestrebt wird (vgl. zu Begriff der Gewerbsmäßigkeit nach § 55 Abs. 1 GewO: BGH 30. August 1994 - 4 StR 45/94 - NStZ 1995, 38, zu ll 1 a der Gründe).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Daß er Rauschgift auch aus anderen Quellen bezogen hätte (vgl. BGH NStZ 1995, 39 [BGH 30.08.1994 - 4 StR 45/94]), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.03.2009 - AS 29/08

    Einstellung von Mitarbeitern; Arbeitnehmerüberlassung

    Erforderlich ist somit nur die Absicht, einen Überschuss der Erträge gegenüber den Aufwendungen zu erzielen (vgl. BGH 30.8.1994, 4 StR 45/94; NStZ 95, 38).
  • VG Köln, 29.05.2002 - 22 L 725/01

    Ausgestaltung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Entscheidungen der

    Welchem der von den Beteiligten diskutierten Gewerbebegriffe im Postrecht der Vorzug zu geben ist, ob also entsprechend der für andere Rechtsgebiete ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung auf die Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens abzustellen ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 24. Februar 1956 - I C 245.54 -, NJW 1956, 1004 ("Mitfahrerzentrale"); vom 2. September 1963 - I C 20.63 -, NJW 1963, 2286 ("GEMA"); vom 2. Februar 1982 - 1 C 20/78 -, MDR 1982, 781; vom 26. Januar 1993 - 1 C 25/91 -, NVwZ 1993, 775; Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 2. Juli 1985 - X ZR 77/84 -, NJW 1985, 3063 ("Deutsche Bundesbahn"); vom 30. August 1994 - 4 StR 45/94 -, NStZ 1995, 38; ebenso Herdegen in Beck'scher PostG-Kommentar, § 4 Rn.64 ff, oder ob es auf die Entgeltlichkeit der Beförderungsleistung ankommt, wie die Antragstellerin meint, zum Begriff BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 7 C 36/80 -, NJW 1983, 2401; vgl. hierzu auch Begründung des Regierungsentwurfs zu § 5 Abs. 1 PostG, BT-Drucksache 13/7774, S.20.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.09.1994 - 2 BvQ 33/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4560
BVerfG, 01.09.1994 - 2 BvQ 33/94 (https://dejure.org/1994,4560)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 2 BvQ 33/94 (https://dejure.org/1994,4560)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 2 BvQ 33/94 (https://dejure.org/1994,4560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug der Strafe wegen einer BtM-Straftat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geringe Menge - Marihuana - Haschisch - Cannabis-Pflanzen - Cannabis-Produkte - Bundesländer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3112
  • NStZ 1995, 37
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