Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10   

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https://dejure.org/2010,13776
BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10 (https://dejure.org/2010,13776)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 StR 447/10 (https://dejure.org/2010,13776)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10 (https://dejure.org/2010,13776)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Kontoeröffnungsbetrug: Vermögensschaden der Bank in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Kontoeröffnungsbetrug: Vermögensschaden der Bank in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen vollendeten Kontoeröffnungsbetrugs und vollendeten Überweisungsbetrugs

  • rewis.io

    Kontoeröffnungsbetrug: Vermögensschaden der Bank in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

  • rewis.io

    Kontoeröffnungsbetrug: Vermögensschaden der Bank in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Revision gegen eine Verurteilung wegen vollendeten Kontoeröffnungsbetrugs und vollendeten Überweisungsbetrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 160
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
    Zwar kann ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten (BGHSt 33, 244 ff.) oder EC-Karten (BGHSt 47, 160 ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird.
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
    Zwar kann ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten (BGHSt 33, 244 ff.) oder EC-Karten (BGHSt 47, 160 ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird.
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
    Was den "Überweisungsbetrug" im Fall II. 14 der Urteilsgründe anbelangt, hat das Landgericht übersehen, dass die betrügerische Überweisung nicht ausgeführt wurde, so dass auch insoweit nur ein versuchter Betrug vorliegt (vgl. BGH NJW 2008, 1394 f.).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13

    Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung des Anwalts für seinen Mandanten:;

    Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160).
  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    Da der Rückzahlungsanspruch der T6 jeweils bei Einräumung der Linien wertlos war und werthaltige Sicherheiten nicht in voller Höhe bestanden, lag bereits zum jeweiligen Zeitpunkt der Einräumung der Linien eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.2019, 2 StR 83/19, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14.10.2010, 2 StR 447/10, Rn. 3; jeweils nach juris; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263 StGB Rn. 165).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 258/23

    Schuldspruch wegen Betruges in tateinheitlich zusammentreffenden Fällen;

    Eröffnet der Täter unter Vorlage eines gefälschten Personalausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank ein Konto und wird ihm eine EC-Karte oder Kreditkarte ausgehändigt, dann liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein vollendeter Betrug vor, wenn dem Täter ein Überziehungskredit eingeräumt oder ihm Kreditkarten bzw. EC-Karten mit einer Einlösungsgarantie ausgehändigt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 83/19, NStZ-RR 2020, 44; vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160; vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160; Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245).
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 83/19

    Betrug (Kontoeröffnungsbetrug: Gefährdungsschaden bei Überlassung einer EC-Karte)

    aa) Zwar kann in Fällen des Kontoeröffnungsbetrugs ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten oder EC-Karten ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160).
  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11

    Eröffnung eines Kontos und Aushändigung einer ec-Karte; POZ-System; POS-System

    aa) Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass ein (versuchter) "Kontoeröffnungsbetrug" durch die Einrichtung des auf Guthabenbasis geführten Sparkontos, für das auch keine ec-Karte ausgegeben wurde, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, NStZ 2011, 160).
  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
    Ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung kann schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten (BGHSt 33, 244ff.) oder EC-Karten (BGHSt 47, 160ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird (BGH, NStZ 2011, 160, beck-online).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14059
BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10 (https://dejure.org/2010,14059)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - 5 StR 259/10 (https://dejure.org/2010,14059)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10 (https://dejure.org/2010,14059)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 261 StPO; § 46 StGB; § 51 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Beweiswürdigung; Untreue (treuwidrige Handlungen mit Bezug auf bereits veruntreute Vermögensbestandteile; mitbestrafte Nachtat); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Bemessung der Kompensation)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 Abs 1 StGB
    Vermögensnachteil bei der Untreue

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 Abs 1 StGB
    Vermögensnachteil bei der Untreue

  • Wolters Kluwer

    Eintreten eines Nachteils i.S.d. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Kapitaltransfers i.H.v. 15 Mio. EUR zur Durchführung von Spekulationsgeschäften und Risikogeschäften ohne jegliche wirksame Absicherung; Annahme einer mitbestraften Nachtat bei Abschluss einer ...

  • rewis.io

    Vermögensnachteil bei der Untreue

  • ra.de
  • rewis.io

    Vermögensnachteil bei der Untreue

  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1
    Eintreten eines Nachteils i.S.d. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Kapitaltransfers i.H.v. 15 Mio. EUR zur Durchführung von Spekulationsgeschäften und Risikogeschäften ohne jegliche wirksame Absicherung; Annahme einer mitbestraften Nachtat bei Abschluss einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10
    Das neue Tatgericht wird bei der Strafzumessung auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 (StV 2010, 564) eine wirtschaftliche Bewertung der Vermögensminderung vorzunehmen haben, die der den finanziellen Spekulationen ausgesetzte Kapitalstock erfahren hat.
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10
    Zudem ist es zweifelhaft, die Kompensation am Gewicht der Tat und der verhängten Strafe zu orientieren (vgl. BGHSt 54, 135, 138).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10
    Qualitativ wird hierdurch kein neuer Schaden begründet (BGH NStZ 2008, 396, 397; vgl. auch Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 151 f.).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10
    In diesen Fällen ist für einen Teilfreispruch kein Raum (BGH NStZ 2003, 546, 548).
  • BGH, 12.02.2020 - 2 StR 291/19

    Untreue (Entziehung von Vermögenswerten: Schwerpunkt der Pflichtwidrigkeit;

    Die dauerhafte Entziehung der Verfügungsmöglichkeit der Treugeberin über die Vermögenswerte stellt einen endgültigen Vermögensverlust dar, der zur Vollendung des Tatbestands der Untreue und zu einem Vermögensnachteil in Höhe der in der verdeckten Kasse vorenthaltenen Mittel führt; die Verwendung der entzogenen Mittel ist danach nur eine Schadensvertiefung und ihre Rückführung allenfalls Schadenswiedergutmachung (Senat, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323, 338 Rn. 46; vgl. ferner Senat, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266, 284 Rn. 45; BGH, Beschlüsse vom 27. August 2014 - 5 StR 181/14, NZWiSt 2015, 36; vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10, NStZ 2011, 160, 161; vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, juris Rn. 11).

    Es erscheint auch keineswegs ausgeschlossen, dass durch die unterbliebene Offenbarung des Mittelzuflusses auf das Konto ...04 ein endgültiger Schaden in Höhe der verborgenen Mittel eingetreten ist, so dass sich die nachfolgenden Geldabflüsse nicht mehr als eigenständige Untreuetaten zum Nachteil der Z. darstellen (vgl. Senat, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323, 334 Rn. 46; BGH, Beschlüsse vom 27. August 2014 - 5 StR 181/14, NZWiSt 2015, 36; vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10, NStZ 2011, 160, 161).

  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11

    Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und

    Auf die Höhe der verwirkten Strafe kommt es dabei grundsätzlich nicht an (BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10, wistra 2011, 22; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18

    Untreue (Vermögensnachteil: Begriff des Gefährdungsschadens, erforderliche

    Denn dann wäre der Tatbestand der Untreue bereits durch den Vertragsschluss vollendet und durch die später auf Grundlage des Vertrages geleisteten Zahlungen an die i. der Gefährdungsschaden nur vertieft worden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06 Rn. 13; ähnlich BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10 Rn. 13 f.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 266 Rn. 194; siehe weitergehend auch LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 266 Rn. 213).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10, NStZ 2011, 160, 161; Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, aaO; Beschluss vom 1. November 1995 - 5 StR 535/95, NStZ 1996, 136, 137).
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