Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an Hand eines Lichtbildes - Pflicht zur Veranlassung eines ersten Identifizierungsversuchs durch den örtlich zuständigen Richter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG (1975) § 73 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 172
- BGHSt 30, 173
- NJW 1981, 2133
- MDR 1981, 952
- NStZ 1981, 394
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Die Frage, ob ein Lichtbild die Feststellung zulasse, wer der Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs ist, habe allein der Tatrichter in eigener Verantwortung zu beurteilen (BGHSt 29, 18).Es ist allein die dem Tatrichter übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob und wie er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt, insbesondere von der Täterschaft des Betroffenen, überzeugen kann oder nicht (BGHSt 29, 18, 20).
- BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69
Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70]. - BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Im Rahmen dieser umfassenden Sachverhaltsaufklärung sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu beachten, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 23, 127, 133) [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67].
- BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf …
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70]. - BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70
Jugendgefährdende Schriften II
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70]. - BayObLG, 06.06.1973 - RReg. 5 St 563/73
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Zu Recht ist es daher in der Rechtsprechung der mit Bußgeldsachen befaßten Oberlandesgerichte anerkannt, daß bei weiter Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort, wenn das Erscheinen des Betroffenen mit im Verhältnis zur Bedeutung der Sache unangemessenen Mühen und Auslagen verbunden ist, das Gericht zunächst versuchen muß, die gebotene Sachaufklärung auf einem anderen, den Betroffenen weniger belastenden Weg, z.B. durch kommissarische Vernehmung des Betroffenen (§ 73 Abs. 3 OWiG) zu erreichen, soweit ein solcher Versuch nicht von vornherein aussichtslos erscheint (BayObLGSt 1973, 112; OLG Frankfurt DAR 1971, 219; OLG Hamm JMBl. NRW 1978, 64; OLG Stuttgart, Die Justiz 1980, 289). - OLG Stuttgart, 12.03.1980 - 3 Ss 932/79
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des OLG Stuttgart vom 12. März 1980 - 3 Ss 932/79 (DAR 1980, 249) gehindert, in dem in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten worden ist, daß ein Lichtbildvergleich durch den ersuchten Richter nicht ohne Erfolg gewesen wäre und vom erkennenden Richter zunächst hätte versucht werden müssen, bevor dieser das persönliche Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung vor dem vom Wohnort weit entfernten Gericht anordnete.
- KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen …
Die Anordnung des persönlichen Erscheinens setzt zunächst voraus, dass die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung erwarten lässt (vgl. BGHSt 30, 172, 175 (zu § 73 Abs. 2 OWiG);… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 236 Rn.3); sie steht im Ermessen des Richters, wobei die berechtigten Interessen des Angeklagten und das Interesse an möglichst vollständiger Sachaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (…vgl. BGH a.a.O.) und auch die Bedeutung der Sache ins Gewicht fällt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 180;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 4). - OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01
Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit
Die Identifizierung eines Täters anhand von Fotos einer Überwachungskamera ist Sache des Tatrichters, der dazu grundsätzlich nicht der Mithilfe eines Sachverständigen bedarf (BayObLG DAR 1999, 559 = NZV 2000, 48; vgl. a. BGHSt 30, 172 [177] = NJW 1981, 2133). - BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91
Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen …
Das ist der Fall, wenn von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung ein Beitrag zur Aufklärung zu erwarten ist (vgl. BGHSt 30, 172, 175; OLG Köln NStZ 1988, 31; OLG Hamburg DAR 1989, 274; OLG Saarbrücken NStZ 1989, 480;… Göhler, OWiG 9. Aufl. § 73 Rdn. 19, 23).Das versteht sich von selbst in Fällen, in denen seine Identifizierung in der Hauptverhandlung - z.B. anhand von Lichtbildern oder durch Zeugenaussagen - erforderlich ist (BGHSt 30, 172, 175).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens trotz des grundsätzlich bestehenden tatrichterlichen Ermessens wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dann aufzuheben ist, wenn sie unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Betroffenen - z.B. wenn eine Reise zum Gerichtsort für ihn mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen - nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGHSt 30, 172, 176; BayObLG JR 1983, 522; OLG Düsseldorf VRS 50, 131, 132; Göhler NStZ 1986, 368, 369).
- BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen …
Eine Reise nach ... nur zu dem Zweck, die Videoaufzeichnung anzusehen, konnte dem Betroffenen bzw. dem Verteidiger nicht zugemutet werden, weil die weite Reise mit Mühen und Kosten verbunden gewesen wäre, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stünden (BGHSt 30, 172/176; BayObLGSt 1977, 156/157 f., jeweils zur Anordnung des persönlichen Erscheines in der Hauptverhandlung). - OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07
Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des …
Die Entscheidung über den Entbindungsantrag setzt eine sachgerechte, d.h. am Aufklärungsziel ausgerichtete, umfassende Würdigung aller im Einzelfall für und gegen die Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen sprechenden Umstände voraus, wobei einerseits die berechtigten Belange des Betroffenen und andererseits das Interesse an möglichst vollständiger Sachverhaltsaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGHSt 30, 172).Rn. 26 Unverzichtbar ist die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung, wenn die Möglichkeit des Übergangs in das Strafverfahren nach § 81 OWiG besteht oder wenn nur dadurch die gebotene Sachaufklärung - z.B. die Identifizierung anhand eines Lichtbildes - möglich ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf NZV 2007, 251; BGHSt 30, 172; BayObLG NZV 1998, 518;… KK-Senge, a.a.O., § 73 Rn. 31 m.w.N.) oder wenn eine Gegenüberstellung mit Zeugen in der Hauptverhandlung zum Zwecke der Identifizierung oder zum Zweck der Prüfung der Glaubwürdigkeit einander widersprechender Sachverhaltsschilderungen nötig ist.
- OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96 Rn. 17 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung geklärt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; SenE NStZ 88, 31 = VRS 74, 124).
- OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens
Rn. 7 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84). - OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99
Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98
Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das …
Im übrigen wäre diese Rüge auch unbegründet (vgl. BGHSt 30, 172/176; BayObLGSt 1996, 157). - OLG Zweibrücken, 17.03.2004 - 1 Ss 45/04
Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum …
Zur Aufklärung kann ein Betroffener nicht nur durch seine Einlassung zur Sache, sondern bereits durch seine Anwesenheit beitragen, so zum Beispiel in Fällen, in denen seine Identifizierung durch Zeugen oder Lichtbild oder eine Gegenüberstellung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 30, 172, 175; 38, 251, 255; Schneider, NZV 1999, 14, 16: Senatsbeschluss vom 12. Oktober 1999 _ 1 Ss 195/99). - OLG Oldenburg, 29.07.1996 - Ss 268/96
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer kommissarischen …
- BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
Identifizierung durch Frontfoto
- OLG Düsseldorf, 24.02.1995 - 1 Ws 149/95
- BayObLG, 23.06.1998 - 2 ObOWi 295/98
Verletzung rechtlichen Gehörs
- BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96
- OLG Rostock, 24.06.2003 - 2 Ss OWi 308/02
Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; …
- OLG Dresden, 21.02.1995 - 2 Ss OWi 236/94
Entschuldigung
- BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
Identifizierung des Betroffenen anhand der bei der Verkehrsüberwachung …
- OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss OWi 377/97
- BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
Keine Anordnung persönlichen Erscheinens bei langer Anreise ohne Ausschöpfung …
- BayObLG, 30.01.1992 - 2 ObOWi 452/91
Persönliches Erscheinen; Anordnung; Gericht; Entfernung; Beweisaufnahme; Fragen; …
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Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80 |
Lockspitzel Rauschgiftgeschäft
Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anstiftung - Agent provocateur - Strafverfolgung - Polizeispitzel
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1626
- MDR 1981, 683
- NStZ 1981, 394 (Ls.)
- StV 1981, 382
- StV 1981, 392
- StV 1981, 599
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80
Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
- BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
- BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
- BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -). - BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80
Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ). - BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74
Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -). - BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
- BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt …
Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (…vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286;… Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257;… s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet. - BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
§ 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 (1983), 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor. - BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur …
Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305;… GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10;… vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.;… kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff;… Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
- BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF
Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe. - KG, 09.09.1981 - Ss 32/81 Ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das durch den Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels begründet sein könnte (BGH NJW 1981, 1626 ), liegt nicht vor.
Der Einsatz polizeilicher Lockspitzel kann zur Bekämpfung des Rauschgifthandels, wie zur Bekämpfung jeder besonders gefährlichen und schwer aufzuklärenden Kriminalität, geboten und gerechtfertigt sein (…BGH GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626; NStZ 1981, 70 ).
Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des Tatverdachtes, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels und eigene, nicht fremd gesteuerte Aktivitäten des Angeklagten (BGH NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626).
Ergibt die Wertung ein solches Gewicht des provozierenden Verhaltens des Lockspitzels, daß dadurch der Tatbeitrag des Angeklagten in den Hintergrund tritt und er so zum "Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt" (Franzheim NJW 1979, 2015) erscheint, entsteht daraus ein auf den angestifteten Täter beschränktes Strafverfolgungsverbot, das die Wirkung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses entfaltet (BGH NJW 1981, 1626 ).
- BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu …
Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 mit Nachweisen). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines …
Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe. - BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines …
Demgegenüber vertreten Nack in KK 4. Aufl. § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 [1983], 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor. - BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution
Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (…vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407). - BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83
Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist, …
Eine erhebliche Einwirkung durch die V-Leute auf die Angeklagten im Sinne einer intensiven und hartnäckigen Beeinflussung, die nach gefestigter Rechtsprechung ein Verfahrenshindernis begründen konnte (BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 156),ist weder im Beweisantrag behauptet noch von der Revision vorgetragen.Daß die Angeklagten Erst- oder Gelegenheitstäter waren, kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht ausreichen, sie bei einem polizeilichen Anstoß zur Tat außer Strafverfolgung zu stellen (vgl. BGH NJW 1981, 1626).
- BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81
Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit …
- OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83
Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation
- LG Stuttgart, 30.11.1983 - 16 KLs 187/83
Beweiswürdigung bei Aussagen eines gesperrten V-Mannes; Tatprovokation als …
- BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche …
- BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81
Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots
- BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft - …
- BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83
Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers - …
- BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge - …
- BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81
Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel
- BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
- BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und …
- BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82
Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung …
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches …
- BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84
Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die …
- BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und …
- VG Berlin, 22.01.2026 - 1 K 270.22
- OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 22/85
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Rechtsprechung
| BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Interesse des Angeklagten - Abschluss des Geschäfts
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 394
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.09.1979 - 1 StR 384/79
Begriff des Handeltreibens - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme
Auszug aus BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81
Ob der Angeklagte unter diesen Umständen Gehilfe oder Mittäter war, unterlag der Beurteilung der Kammer in wertender Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 -).Dann käme unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles - zumal die Probe offenbar nur von kleiner Menge war, der Handel sich dagegen auf ein Kilogramm bezog - Tateinheit zwischen Abgabe oder Besitz einerseits, Beihilfe zum Handeltreiben andererseits in Betracht (BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 -).
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81
Im täterschaftlichen Handeltreiben dagegen würde Abgabe oder Besitz aufgehen (BGHSt 25, 290). - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Auszug aus BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81
Was der Angeklagte tat, stellt sich in seiner äußeren Form als Handeltreiben dar (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 408/77 - BGH NJW 1979, 1259). - BGH, 13.10.1977 - 4 StR 408/77
Anforderungen an den Begriff des "Handeltreibens" im Sinne des …
Auszug aus BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81
Was der Angeklagte tat, stellt sich in seiner äußeren Form als Handeltreiben dar (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 408/77 - BGH NJW 1979, 1259).
- BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen …
Auf den Gehilfen ist der verschärfte Strafrahmen nur dann anzuwenden, wenn sein Beitrag selbst, allerdings bei Berücksichtigung der Haupttat, als besonders schwerwiegend erscheint (BGH, NStZ 1981, 394). - BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85
25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht - § 46 StGB, Einzelfall einer zu hohen …
Pur die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere also auch der Milderungsmöglichkeiten nach § 21 StGB, zu beantworten ist und daß die Prüfung für jeden Angeklagten nach seinem Tatbeitrag gesondert zu erfolgen hat (BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206; 1984, 27). - BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
Strafbemessung: Gehilfenstrafe,
Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 unter Hinweis auf BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206 und die ständige Rechtsprechung). - BGH, 03.08.1984 - 2 StR 345/84
Gesonderte Feststellung des Vorliegens von Beihilfe zu einem besonders schweren …
Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH NStZ 1981, 394; 1982 206 und ständige Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1981 - 3 StR 268/81 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafzumessung - Selbständiger Qualifikationstatbestand - Prüfungsumfang - Tatbeteiligter
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BtMG § 11 Abs. 4
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 394
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83
Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf …
Für die neue Verhandlung weist der Senat jedoch darauf hin, daß eine Beihilfehandlung nur dann als besonders schwerer Fall gewertet werden darf, wenn sie selbst - nicht nur die Haupttat - besonders schwer wiegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - 2 StR 268/81 - = NStZ 1981, 394 …und vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - Körner, Betäubungsmittelgesetz, § 29 Rdn. 313, 314 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00
Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der …
Maßgeblich für die Bemessung der Strafe des Gehilfen ist daher das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zurechenbaren Umfangs oder der Folgen der Haupttat (vgl. BGHSt 29, 239, 243 f.; BGH NStZ 1981, 394; BGH wistra 1983, 116 f.). - BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83
Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der …
Der neue Tatrichter wird ggf. zu beachten haben, daß sich bei Anwendung der §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB auch die Obergrenze des Strafrahmens ändert, und daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall im Sinn von § 29 Abs. 3 BetMG vorliegt, für den Gehilfen gesondert zu prüfen ist (BGHSt 29, 239, 244; BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206). - BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82
Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser …
Das Ergebnis richtet sich - wenn auch unter Berücksichtigung der Tat des oder der anderen Beteiligten - jeweils nach dem Tatbeitrag und der Person des Teilnehmers, dessen Strafe zugemessen werden soll (BGHSt 29, 239, 244; BGH NStZ 1981, 394; BGH Strafverteidiger 1981, 73/74 und 123/124). - BGH, 02.06.1982 - 2 StR 84/82
Verpfändung eines Pkw als eine auf den Umsatz von Heroin gerichtete Tätigkeit - …
Zu der Frage, welche Gesichtspunkte in der neuen Hauptverhandlung bei der Wahl des Strafrahmens für die Beihilfehandlung zu beachten sind, verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 29, 239, 244; BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206; BGH Strafverteidiger 1981, 73, 74 und 123, 124 (jeweils mit Nachweisen).
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