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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.09.1981

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,278
BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,278)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,278)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln - Wahrung einer Rechtsmittelfrist - Einreichung einer in fremder Sprache gehaltenen Rechtsmittelschrift - Hinweis, dass die schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache erfolgen muss, als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 184; StPO (1975) § 35 a, § 44 S. 2, § 341

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer Rechtsmittelfrist; Einreichung einer in fremder Sprache gehaltenen Rechtsmittelschrift; Hinweis, dass die schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache erfolgen muss, als Bestandteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 182
  • NJW 1982, 532
  • MDR 1981, 949
  • NStZ 1981, 487
  • StV 1981, 533
  • StV 1982, 23
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • RG, 20.12.1939 - II 101/39

    1. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. 2. Ist das für einen …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Der Senat folgt aus den genannten Gründen der herkömmlichen strengen Auffassung (vgl. Begründung des Entwurfs zum GVG bei Hahn-Stegemann S. 176; RGZ 9, 430, 436; 31, 428, 429; 162, 282, 288; RGSt 67, 221, 223; RMG DJZ 1916, 344, 1170; BayObLG Seuff. Arch. 46, 116, 118; BayObLG …
  • VGH Bayern, 20.02.1975 - 149 VIII 73
    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Die Gegenmeinung, die von der grundsätzlichen Beachtlichkeit fremdsprachiger Eingaben ausgeht (OLG Frankfurt NJW 1980, 1173 = MDR 1980, 151; LG Berlin JR 1961, 384; VGH München NJW 1976, 1048; Schneider MDR 1979, 534; Stober VerwRdschau 1979, 325, 329; Lässig, Deutsch als Gerichts- und Amtssprache, S. 49, 64, 100;… Schäfer LR 23. Aufl., § 184 GVG Rdn. 4, 5;… Stein-Jonas-Pohle ZPO, 19. Aufl. Anm. XV vor § 128) würde zu einer derart tiefgreifenden Änderung des Gesetzes führen, daß diese dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müßte.
  • RG, 13.11.1942 - 1 D 363/42

    Wird der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision in …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (RGSt 76, 280).
  • VG Karlsruhe, 13.03.1978 - V 135/77

    Antrag auf Teilzeitbeschäftigung eines Lehrers im Schuldienst; Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1979 - 20 W 102/79
    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Die Gegenmeinung, die von der grundsätzlichen Beachtlichkeit fremdsprachiger Eingaben ausgeht (OLG Frankfurt NJW 1980, 1173 = MDR 1980, 151; LG Berlin JR 1961, 384; VGH München NJW 1976, 1048; Schneider MDR 1979, 534; Stober VerwRdschau 1979, 325, 329; Lässig, Deutsch als Gerichts- und Amtssprache, S. 49, 64, 100;… Schäfer LR 23. Aufl., § 184 GVG Rdn. 4, 5;… Stein-Jonas-Pohle ZPO, 19. Aufl. Anm. XV vor § 128) würde zu einer derart tiefgreifenden Änderung des Gesetzes führen, daß diese dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müßte.
  • RG, 28.03.1883 - I 195/83

    Wechselregressklage; Nichtbeibringung der deutschen Übersetzung von der Klage …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Der Senat folgt aus den genannten Gründen der herkömmlichen strengen Auffassung (vgl. Begründung des Entwurfs zum GVG bei Hahn-Stegemann S. 176; RGZ 9, 430, 436; 31, 428, 429; 162, 282, 288; RGSt 67, 221, 223; RMG DJZ 1916, 344, 1170; BayObLG Seuff. Arch. 46, 116, 118; BayObLG …
  • RG, 02.10.1893 - IV 129/93

    Konsulargerichtsbehörden. Gerichtssprache. Berufung.

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Der Senat folgt aus den genannten Gründen der herkömmlichen strengen Auffassung (vgl. Begründung des Entwurfs zum GVG bei Hahn-Stegemann S. 176; RGZ 9, 430, 436; 31, 428, 429; 162, 282, 288; RGSt 67, 221, 223; RMG DJZ 1916, 344, 1170; BayObLG Seuff. Arch. 46, 116, 118; BayObLG …
  • RG, 08.05.1933 - 10 TB. 107/31

    Im deutsch-belgischen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen besteht auf Grund des …

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Zu einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung gehört schließlich der Hinweis, daß die schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache erfolgen muß (BGHSt 30, 182 ;… KG, JR 1977, S. 129 (130);… Maul, KK, 1982, § 35 a StPO , Rdnr. 8).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; …

    Eine in einer anderen Sprache erhobene Klage ist unwirksam (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 9 B 506.89 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 168 S. 28; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 815/80 - BGHSt 30, 182).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Rn. 21 Danach hat der sprachunkundige Angeklagte gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK Anspruch darauf, daß alle seine schriftlichen und mündlichen Verfahrenserklärungen, die strafprozessual vorgesehen sind, für ihn unentgeltlich in die Gerichtssprache übersetzt werden, insbesondere wenn das nationale Recht, wie etwa § 184 GVG, die Wirksamkeit der Erklärung davon abhängig macht, daß sie in der Gerichtssprache abgegeben wird (vgl. dazu BGHSt 30, 182).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1748
BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81 (https://dejure.org/1981,1748)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1981 - 2 StR 519/81 (https://dejure.org/1981,1748)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81 (https://dejure.org/1981,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als Mitangeklagte - Unterschiedliche Bewertung einer Zeugenaussage und der Einlassung als Angeklagter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 487
  • StV 1982, 2
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - …

    Auszug aus BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81
    "Dies erhellt schon daraus, daß (die Aussage von Mitbeschuldigten) regelmäßig nicht frei von dem Druck der gegen die Vernommenen gerichteten Beschuldigung und nicht unter den zum Zweck der Wahrheitsfindung bei einer Zeugenvernehmung zu beachtenden verfahrensrechtlichen Sicherungen zustande kommt, deren wichtigste in der Belehrung des Zeugen über seine Pflicht zur Wahrheit liegt" (BGHSt 10, 186, 191) [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56].
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …

    Soweit in einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Februar 1957 - 4 StR 582/56, BGHSt 10, 186, 191; ähnlich Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487) ausgeführt wurde, dass der Aussage eines Mitbeschuldigten nicht die Bedeutung einer Zeugenaussage beigemessen werden dürfe, steht dies im Gegensatz zu neuerer Rechtsprechung, wonach nicht die Verfahrensrolle an sich, sondern vielmehr die Frage maßgebend ist, ob spezifische Motive eine Falschbelastung nahelegen, etwa die Erwartung der Milderung der eigenen Strafe aufgrund von Aufklärungshilfe (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 67 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37 Rn. 10; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).

    Soweit die Rechtsprechung in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ein Beweisantrag dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; differenzierter Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468 und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; zweifelnd Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507), ergibt sich daraus im Ergebnis ebenfalls nichts anderes.

  • BGH, 15.01.2025 - 5 StR 694/24

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; qualifizierte Nötigung; funktionaler und …

    Aber ein Beweisantrag kann nach einem solchen Wechsel der Verfahrensrolle grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt habe und der Antrag deshalb auf die bloße Wiederholung der Beweisaufnahme gerichtet sei (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschlüsse vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; vom 24. April 1990 - 5 StR 123/90, bei Kusch NStZ 1991, 29; OLG Hamm, Urteil vom 10. November 1967 - 1 Ss 1382/67, NJW 1968, 954; vgl. auch BGH, Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468; vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507;… LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 177).

    Aus der unterschiedlichen Verfahrensrolle können sich aber gerade im Hinblick auf unterschiedliche Anforderungen an die Wahrheitspflicht Anhaltspunkte für eine unterschiedliche Bewertung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487).

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Im übrigen könnten auch diese Ausführungen der Strafkammer die Ablehnung des Beweisantrages nicht rechtfertigen, da sie eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung darstellen (…vgl. Herdegen in KK, § 244 StPO Rdn. 72); die Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der …

    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beweisantrag nur aus einem der in § 244 Abs. 3 StPO genannten Gründe hätte abgelehnt werden dürfen (so BGH, Beschl. vom 11.9.1981 - 2 StR 519/81 bei Holtz MDR 1982, 104 = NStZ 1981, 487); hiergegen könnte sprechen, daß das Beweismittel ausgeschöpft war und daß der Beweiswert der Aussage nicht von der verfahrensrechtlichen Stellung der Auskunftsperson abhängig ist (BGHSt 18, 238, 241 = MDR 1963, 514).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht

    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf aber nicht wegen seines Aussageverhaltens als früherer Angeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487 = StV 1982, 2).
  • BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung von Zeugen - Ablehnung der Zeugenvernehmung …

    Mit dieser Begründung durfte der Beweisantrag nicht abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487 = Strafverteidiger 1982, 2 = MDR 1982, 104 bei Holtz).
  • BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines …

    Der Vernehmung als Mitangeklagter kommt nicht dieselbe Bedeutung zu wie der als Zeuge, da die Aussage eines Mitbeschuldigten regelmäßig nicht frei von dem Druck der gegen ihn gerichteten Beschuldigung und nicht unter den zum Zweck der Wahrheitsfindung bei einer Zeugenvernehmung zu beachtenden verfahrensrechtlichen Sicherungen zustande kommt, deren wichtigste in der Belehrung des Zeugen über seine Pflicht zur Wahrheit liegt (BGH NStZ 1981, 487).
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