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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.02.1985

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1900
BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84 (https://dejure.org/1985,1900)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84 (https://dejure.org/1985,1900)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84 (https://dejure.org/1985,1900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit - Ausfuhrgenehmigung - Gebrauch der Ware - Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit - Ausfuhrgenehmigung - Gebrauch der Ware - Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft; Behinderung der Funktionsfähigkeit; Ausfuhrgenehmigung; Gebrauch der Ware; Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft; Behinderung der Funktionsfähigkeit; Ausfuhrgenehmigung; Gebrauch der Ware; Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2096 (Ls.)
  • NStZ 1985, 367
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung …

    Gegenstände, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, sind Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KrWaffG (BGH, Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84 und 796/84 Rn. 5; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen …

    Zweck des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist es, den Verkehr und Handel mit allen zur Kriegsführung geeigneten und deshalb in die Liste aufgenommenen Waffen oder Waffenteile staatlicher Kontrolle zu unterwerfen (BGH NStZ 1985, 367).

    Der Bundesgerichtshof hat aus den gleichen Erwägungen bereits entschieden, daß eine Kriegswaffe nicht schon deshalb ihre Kriegswaffeneigenschaft verliert, weil sie eine einfach zu entfernende Vorrichtung enthält, die ihre Einsatztauglichkeit vorübergehend behindert (BGH NStZ 1985, 367).

  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01

    Annahmegrund - Verfassungsbeschwerde - Beanstandung der Beschlussbegründung - …

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (…vgl. Pottmeyer, KWKG, § 1 Rn. 38 ff.;… Rn. 47 ff.; 54; BGH, NStZ 1985, S. 367;… NJW 1992, S. 1053 f.;… OLG Stuttgart, NStZ 1982, S. 33 ).
  • VG Stuttgart, 23.01.2024 - 5 K 4730/22

    Wiedererteilung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse

    Gegenstände, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, sind Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG (BGH, Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84 und 796/84 Rn. 5; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6)..

    Rn. 136 (b) Bei materieller Betrachtung der rechtskräftigen Verurteilung stellt die Kammer fest, dass die in den Entscheidungen zugrunde gelegte Rechtsauffassung zum Kriegswaffenbegriff auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "Umbaubarkeit" in der Vergangenheit fußt (vgl. insofern bereits BGH, Urteil vom 19.02.1985 - 5 StR 780/84 -, juris Rn. 5), auf welche sowohl das Landgericht S. (Urteil vom 15.03.2018 - 5 KLs 143 Js 19955/12 -, Umdruck S. 46 f.) als auch der Bundesgerichtshof (…Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 17) ausdrücklich verweisen.

  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf …

    Eine an Sinn und Zweck des Waffenrechts orientierte Auslegung kann nur zu dem Ergebnis führen, dass eine solche gewollte Aufspaltung in Teile dem Gesamten nicht die Waffeneigenschaft nehmen kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 367; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 565; vgl. insbesondere BVerwG NVwZ-RR 1999, 117;… Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1 KWKG Rdnr. 1a).
  • OLG München, 28.09.1992 - 1 Ws 534/92

    Kriegswaffe; Leicht zusammensetzbare Bausätze; Herstellung; Ausfuhr; Fehlende …

    So hat auch der Bundesgerichtshof eine halbautomatische Maschinenpistole mit einem eingebauten Sicherungsbügel zur Verhinderung von Dauerfeuer als vollautomatische Maschinenpistole, die in der Kriegswaffenliste aufgeführt ist, angesehen, weil die eingebaute Sicherung nur mit einer Feile abgeflacht zu werden brauchte, um die Abgabe von Dauerfeuer zu ermöglichen (NStZ 85, 367).
  • OLG Koblenz, 03.12.2003 - 2 Ss 322/03

    Selbstladewaffe, halbautomatische, Mangel, behebbarer

    Denn eine halbautomatische Waffe liegt trotz ihrer die Halbautomatikfunktion beeinträchtigenden oder aufhebenden Mängel so lange vor, als diese jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug behoben werden können und die Waffe alsdann ihrer Bauart entsprechend wieder als halbautomatische eingesetzt werden kann (…vgl. Steindorf, a.a.O., Rdn 23 und 32; BayObLG in NStE 1989, Nr. 2 zu § 28 WaffG; BGH in NStZ 1985, 367; so jetzt auch Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2.2.3 zu § 1 Abs. 4 WaffG n.F.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1565
BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84 (https://dejure.org/1985,1565)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1985 - 2 StR 473/84 (https://dejure.org/1985,1565)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 (https://dejure.org/1985,1565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme der erheblich verminderten Schuldfähigkeit auf Grund schwerer Drogenabhängigkeit

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 367
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84
    Bereits die erheblich verminderte Schuldfähigkeit allein kann zu einer Verminderung des Regelstrafrahmens führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (vgl. BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 - und Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81

    Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84
    Wenn das Landgericht unter diesen Umständen beiden Angeklagten, die unter dem ständigen Druck standen, sich Rauschmittel zu verschaffen, um Entzugserscheinungen zu vermeiden, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zubilligt, so ist das von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; Beschluß vom 5. Oktober 1984 - 2 StR 388/84; vgl. auch Rauch in Eisen, Handbuch der Rechtsmedizin, 1974 Bd. II S. 229/230;… Langelüddecke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie, 4. Aufl. S. 162; Täschner, NJW 1984, 638).
  • BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79

    Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84
    Erst wenn dies zu verneinen war, kam eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79).
  • BGH, 05.10.1984 - 2 StR 388/84

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags bezüglich der Vernehmung eines …

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84
    Wenn das Landgericht unter diesen Umständen beiden Angeklagten, die unter dem ständigen Druck standen, sich Rauschmittel zu verschaffen, um Entzugserscheinungen zu vermeiden, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zubilligt, so ist das von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; Beschluß vom 5. Oktober 1984 - 2 StR 388/84; vgl. auch Rauch in Eisen, Handbuch der Rechtsmedizin, 1974 Bd. II S. 229/230;… Langelüddecke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie, 4. Aufl. S. 162; Täschner, NJW 1984, 638).
  • BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes …

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84
    Bereits die erheblich verminderte Schuldfähigkeit allein kann zu einer Verminderung des Regelstrafrahmens führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (vgl. BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 - und Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die …

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84
    Bereits die erheblich verminderte Schuldfähigkeit allein kann zu einer Verminderung des Regelstrafrahmens führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (vgl. BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 - und Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …

    Allein das Bejahen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Gesichtspunkte angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1984, 262; NStZ 1985, 367; NStZ 1986, 117).
  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, kann schon bei Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein minder schwerer Fall (z.B. § 30 Abs. 2 BtMG ) angenommen oder ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; Dreher/Tröndle § 46 Rdn.43;… Körner aaO. § 29 Rdn.781 und 785, § 31 Rdn.52, je mit zahlreichen weiteren Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich; …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats kann schon beim Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; …
  • BGH, 25.11.1986 - 1 StR 621/86

    Anforderungen an die Begründung der Verneinung eines minder schweren Falles der …

    Das ist hier bereits deshalb zu beanstanden, weil schon allein die vom Landgericht bejahten Voraussetzungen des § 21 StGB zur Annahme eines minder schweren Falles hätten führen können (vgl. BGH NStZ 1984, 262; 1985, 367; 1986, 117).
  • BayObLG, 13.03.1997 - 4St RR 52/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Ablehnung eines minder schweren Falles

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß bereits das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes, so bei Bejahung der Voraussetzung des § 21 StGB , zu einer Verminderung des Regelstrafrahmens führen kann (BGH NStZ 1985, 367 ; StV 1992, 372 ; BGH bei Detter NStZ 1993, 176;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 21 Rn. 7 und § 50 Rn. 2;… Körner BtMG 4. Aufl. § 29a Rn. 108, 109).
  • BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92

    Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats kann schon bei Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein minderschwerer Fall (z.B. 30 Abs. 2 BtMG ) angenommen oder ein besonders schwerer Fall (z.B. 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; …
  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 335/85

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes - Vorliegen eines minder schweren …

    Er liegt vielmehr dann vor, wenn sich der Tatrichter (wie z.B. in den Fällen, die den Senatsurteilen vom 14. März 1984 - 2 StR 637/83 [= NStZ 1984, 357] - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 [= NStZ 1985, 367] - zugrunde liegen) der umfassenden Prüfungsmöglichkeit begeben hat, indem er zunächst die Anwendung des § 49 StGB beschlossen, danach erst die Annahme des minder schweren Falles in Betracht gezogen und dabei die betreffenden Milderungsgründe wegen § 50 StGB als nicht mehr berücksichtigungsfähig erachtet hat.
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