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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 09.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3556
OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95 (https://dejure.org/1995,3556)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.1995 - 2 VAs 21/95 (https://dejure.org/1995,3556)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 1995 - 2 VAs 21/95 (https://dejure.org/1995,3556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 519 (Ls.)
  • NStZ 1996, 151 (Ls.)
  • StV 1996, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Nr. 185 RiStBV bildet auch bei späterer Zeugeneigenschaft des vormals Beschuldigten einen sachgerechten Maßstab für die Entscheidung über die begehrte Akteneinsicht (Fortführung der Senatsentscheidung NStZ 1994, 50 = StV 1995, 576 ).«.

    a) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß - auch wenn es bis heute an der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Absicherung einer Akteneinsichtsregelung außerhalb des Strafverfahrens fehlt - die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (i.d.F. vom 1.9.1994) weiterhin als Grundlage für eine Entscheidung ausreichen, weil sie durch ihr Gebot zur Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen und zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen geeigneten und sachgerechten Maßstab zur Verfügung stellen (MDR 1993, 1229, 1230 = Justiz 1994, 147 ff.; NStZ 1994, 50, 51 f. = MDR 1994, 87, 88 f. = wistra 1993, 353, 354 f = StV 1995, 576, 579).

    Auch wenn der Gesetzgeber durch das Opferschutzgesetz ausschließlich die Stellung des Verletzten gestärkt und mit dieser speziellen Regelung Informationsrechte dritter, am Verfahren nicht beteiligter Personen gerade nicht geregelt hat (vgl. nur Senat, NStZ 1994, 50, 51), zwingen diese in Anlehnung an Nrn. 185 ff. RiStBV ausgestatteten und gegenüber dem Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten deutlich restriktiven Regelungen (…vgl. nur Löwe-Rosenberg-Hilger aa0. § 406 e Rdnr. 3) zu dem Schluß, daß ein Informationsrecht der Antragstellerin jedenfalls nicht weiterreichen kann als das eines durch die Straftat Verletzten.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.

    b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.

    b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.

    b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Publikation der Entmündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.

    b) Bereits die erwähnte Regelung des § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO stellt sich als gesetzlich geregelte konkrete Ausprägung des vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Grundsatzes dar, daß der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern daß ein Betroffener Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmen muß (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100, 143; 78, 77, 85; 80, 367, 373).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Antragstellerin, daß der Generalbundesanwalt durch die gemäß Nr. 185 Abs. 3 RiStBV vorgenommene und zur Einsichtsverweigerung führende Abwägung ihr aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) folgendes Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 67, 100, 143; 78, 77, 84 f.; 80, 367, 373; BVerwG NJW 1990, 2761 f.) ermessensfehlerhaft verletzt hat:.

    Diese Daten, die sich naturgemäß auch auf Dritte beziehen können, sind wegen ihrer Gemeinschaftsbezogenheit und -gebundenheit dem ausschließlichen Verfügungsrecht des vormaligen Beschuldigten entzogen (vgl. auch BVerwG NJW 1990, 2761, 2762 m.w.N.).

  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 172/18

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Reichweite der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Hieran hält er trotz kritischer Gegenstimmen (…Roxin aa0. Rdnr. 67; Amtsgericht Wolfratshausen NJW 1994, 2774 ff.) weiterhin fest (…so auch Meyer-Goßner aa0. Rdnr. 4;… Laufhütte aa0. Rdnr. 21; jew. zu § 147 StPO ; vgl. auch BVerfG NStZ 19 87, 286).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Dem entspricht auch der allgemein anerkannte Grundsatz, daß der von dem Zeugen als Beistand zugezogene Rechtsanwalt kein Recht auf Akteneinsicht hat, weil er nicht mehr Befugnisse haben kann als der Zeuge selbst (BVerfGE 38, 105, 116;… Meyer-Goßner aa0. Rdnr. 11;… SK-Rogall StPO Rdnr. 114; jew. vor § 48;… Löwe-Rosenberg-Dahs § 58 Rdnr. 10; KK-Pfeiffer aa0. Einl. 97; ausf. Thomas NStZ 1982, 489, 494 f.; a.a. nur Hammerstein NStZ 1981, 125, 127).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Diese Akten sind als Beiakten des anhängigen Ermittlungsverfahrens deren Bestandteil geworden (vgl. BGHSt 30, 131, 138) und sind, was die erwähnten Vernehmungen des früheren Offiziers des MfS angeht, teilweise identisch.
  • OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88

    Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Für die Rechtsstellung des Verletzten ist - jedenfalls im Grundsatz und unter der notwendigen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls - anerkannt, daß die Gefahr der Beeinträchtigung der Sachaufklärung einer Akteneinsicht dann entgegensieht (§ 406 e Abs. 2 Satz 2 StPO ), wenn die Kenntnis des Verletzten vom Akteninhalt die Unbefangenheit, die Zuverlässigkeit oder den Wahrheitsgehalt seiner zu erwartenden Zeugenaussage beeinträchtigen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf StV 1991, 202; OLG Koblenz StV 1988, 332, 333 f. [Anm. Schlothauerl; Hilger aa0.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

  • AG Wolfratshausen, 06.06.1994 - Ls 24 Js 36958/93
  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der …

  • OLG Bremen, 23.01.1989 - VAs 12/88
  • BVerwG, 30.06.1964 - III C 181.62

    Nachweis der Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung - Formbedürftigkeit …

  • OLG Hamm, 05.05.1983 - 7 VAs 16/82
  • LG Oldenburg, 11.03.1992 - V Qs 33/92
  • OLG Karlsruhe, 16.05.1980 - 3 VAs 5/80
  • OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 3 VAs 1/78
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der …

    Nur bei einer erneuten Ablehnung nach Vornahme einer neuen Sachprüfung, etwa indem er neue Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterte Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art berücksichtigt, handelt es sich also um einen "Zweitbescheid", welcher einer selbständigen rechtlichen Überprüfung zugänglich ist, auch wenn er eine im Ergebnis mit dem Erstbescheid übereinstimmende Regelung trifft (…vgl. Löwe/Rosenberg/Böttcher, a.a.O., § 23 EGGVG Rz. 79; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 145; Die Justiz 1980, 395; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 220; LG Regensburg NStZ 1992, 560).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich auch der Senat angeschlossen hat (StV 1996, 302 ff (m. zust. Anm. Rieß] = NStZ 1996, 151 Ls.] = Justiz 1996, 142 ff.;… B.v. 15.12.1995 - 2 VAs 27/95), besteht jedenfalls im Ergebnis Einigkeit, daß die auf § 147 Abs. 2 StPO gestützte Weigerung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, dem Verteidiger Akteneinsicht zu gewähren, nicht angefochten werden kann und daß somit diese Maßnahme auch nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage Rdnr. 39;… KK-Laufhütte StPO 3. Auflage Rdnr. 18;… jew. zu § 147).

    Die Antragstellerin ist deshalb insoweit unbeteiligte Dritte, der gegen die Versagung der begehrten Akteneinsicht über ihren Verteidiger grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG offensteht (vgl. nur Meyer-Goßner aaO § 147 Rdnr. 40 m.w.N.; Senat NStZ 1954, 50 = StV 1995, 576 = MDR 1994, 87 = JR 1995, 79 [Anm. Otto]; Justiz 1996, 145 ff. = NJ 1996, 265 f. = NStZ 1996, 151 [Ls.]).

  • BVerfG, 31.01.2006 - 2 BvQ 7/06
    Bei der Gewährung oder Ablehnung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Strafverfahrens handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Karlsruhe, NJ 1996, S. 265;… OLG Hamm, NStZ-RR 1996, S. 11 ), um dessen Erlass der Beschwerdeführer vorliegend nachgesucht hat und der bislang nicht erlassen wurde.
  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Während auch in neuerer Zeit andere Oberlandesgerichte weiterhin eine Akteneinsicht an Dritte nach den Maßstäben der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV auch ohne gesetzliche Grundlage gewährten (OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.11.95 - 2 VAs 21/95 -, NStZ 1996, 151 [LS]; OLG Hamburg Beschl. v. 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303), ließ das OLG Hamm (Beschl. v. 16.05.95 - 1 VAs 85/95 -, NStZ-RR 1996, 11 ff.) entgegen seiner früheren Entscheidung (s.o.) dahingestellt, ob dieser Ansicht weiter zu folgen ist, und leitete die Befugnis der StA zur Gewährung von Akteneinsicht aus der landesgesetzlichen Regelung des § 16 I c des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - NWDSG -) her.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3580
OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95 (https://dejure.org/1995,3580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.1995 - 2 VAs 18/95 (https://dejure.org/1995,3580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 1995 - 2 VAs 18/95 (https://dejure.org/1995,3580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 151 (Ls.)
  • StV 1996, 302
  • JR 1996, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Es hat deshalb bei dem von der ganz überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung vertretenen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Grundsatz zu verbleiben, daß das Verfahrensrecht keinen Rechtsschutz gegen das allgemein als "Prozeßhandlung" bewertete Verhalten der Staatsanwaltschaft zuläßt (…vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 147 Rdnr. 39 m. zahlr. w. N., auch zur Gegenmeinung; BVerfG [letzte Entscheidung] NStZ 1994, 551 f. = StV 1994, 465 f. = NJW 1994, 3219 [vgl. dazu Bohnert GA 1995, 468 ff]; zur Prozeßhandlung vgl. auch Senat NStZ 1994, 142, 143 f.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Unanfechtbarkeit von auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet hat (NStZ 1994, 218 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit.Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f.= StV 1994, 465 f.= NJW 1994, 3219 f.; vgl. auch NStZ 1984, 228 f.), hat in seiner Entscheidung vom 28.12.1984 (NJW 1985, 1019 a. E.) ausdrücklich "besondere Umstände, die ausnahmsweise einen vorzeitigen Gerichtsschutz verfassungsrechtlich gebieten würden", geprüft.

    Der Antragsteller kann nämlich mit den ihm in seinem Verfahren zur Verfügung stehenden spezifischen Rechtsbehelfen der Haftbeschwerde, und, falls er verhaftet werden sollte, bei seinen Vernehmungen und im Rahmen der weiteren Rechtsbehelfe die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung angreifen, daß der Haftbefehl unter Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zustandegekommen sei oder unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten werde (BVerfG StV 1994, 1 = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551, 552 f. = StV 1994, 465, 466 f.).

    Der Generalbundesanwalt weist mit Recht darauf hin, daß der Ermittlungsrichter oder ggfs. der Beschwerdesenat des Bundesgerichtshofs zu überprüfen haben werden, ob der Haftbefehl auf Tatsachen und Beweismittel, die dem Antragsteller wegen der Berufung des Generalbundesanwalts auf § 147 Abs. 2 StPO nicht zur Kenntnis gelangen, gestützt wird und ob der Antragsteller durch die Fortdauer der Untersuchungshaft in seinem Recht auf faires rechtsstaatliches Verfahren und in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch verletzt sein könnte, daß er ohne Einsicht in die Akten nicht effektiv auf die gerichtliche Haftentscheidung einwirken kann (BVerfG NStZ 1994, 551, 552 = StV 1994, 465, 466).

  • BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93

    Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und Effektivität des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Auch das Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Unanfechtbarkeit von auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet hat (NStZ 1994, 218 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit.Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f.= StV 1994, 465 f.= NJW 1994, 3219 f.; vgl. auch NStZ 1984, 228 f.), hat in seiner Entscheidung vom 28.12.1984 (NJW 1985, 1019 a. E.) ausdrücklich "besondere Umstände, die ausnahmsweise einen vorzeitigen Gerichtsschutz verfassungsrechtlich gebieten würden", geprüft.

    Der Antragsteller kann nämlich mit den ihm in seinem Verfahren zur Verfügung stehenden spezifischen Rechtsbehelfen der Haftbeschwerde, und, falls er verhaftet werden sollte, bei seinen Vernehmungen und im Rahmen der weiteren Rechtsbehelfe die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung angreifen, daß der Haftbefehl unter Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zustandegekommen sei oder unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten werde (BVerfG StV 1994, 1 = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551, 552 f. = StV 1994, 465, 466 f.).

  • BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83

    Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Auch das Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Unanfechtbarkeit von auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet hat (NStZ 1994, 218 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit.Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f.= StV 1994, 465 f.= NJW 1994, 3219 f.; vgl. auch NStZ 1984, 228 f.), hat in seiner Entscheidung vom 28.12.1984 (NJW 1985, 1019 a. E.) ausdrücklich "besondere Umstände, die ausnahmsweise einen vorzeitigen Gerichtsschutz verfassungsrechtlich gebieten würden", geprüft.
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Die Gewährleistung einer effektiven Verteidigung schon im Vorverfahren durch die Möglichkeit der Einwirkung auf Angaben eines Mitbeschuldigten, der anders als ein Zeuge in der Gefahr und Versuchung steht, zum eigenen Vorteil und zu Lasten des anderen Beschuldigten falsch auszusagen (…Sieg a.a.O.;… von Dellingshausen a.a.O. S. 696), spricht ebenso für die ausdehnende Anwendung der Vorschrift wie der Umstand, daß der Gesetzgeber im 1. Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts (l. STVRG) vom 09.12.1974 die Anwesenheitsrechte im Hinblick auf die auch die richterliche Vernehmung von Mitbeschuldigten umfassenden Verlesungsmöglichkeiten nach § 251 Abs. 1 StPO erheblich erweitert hat (vgl. auch BGHSt 26, 332, 334).
  • BVerfG, 28.12.1984 - 2 BvR 1541/84

    Ablehnung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Auch das Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Unanfechtbarkeit von auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet hat (NStZ 1994, 218 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit.Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f.= StV 1994, 465 f.= NJW 1994, 3219 f.; vgl. auch NStZ 1984, 228 f.), hat in seiner Entscheidung vom 28.12.1984 (NJW 1985, 1019 a. E.) ausdrücklich "besondere Umstände, die ausnahmsweise einen vorzeitigen Gerichtsschutz verfassungsrechtlich gebieten würden", geprüft.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1993 - 2 VAs 23/93

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Justizverwaltungsakt; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Es hat deshalb bei dem von der ganz überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung vertretenen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Grundsatz zu verbleiben, daß das Verfahrensrecht keinen Rechtsschutz gegen das allgemein als "Prozeßhandlung" bewertete Verhalten der Staatsanwaltschaft zuläßt (…vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 147 Rdnr. 39 m. zahlr. w. N., auch zur Gegenmeinung;… BVerfG [letzte Entscheidung] NStZ 1994, 551 f. = StV 1994, 465 f. = NJW 1994, 3219 [vgl. dazu Bohnert GA 1995, 468 ff]; zur Prozeßhandlung vgl. auch Senat NStZ 1994, 142, 143 f.).
  • OLG Hamm, 27.08.1987 - 1 VAs 37/87

    Voraussetzungen einer Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Zwar sehen Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 1983, 379 = StV 1983, 192; OLG Hamm NStZ 1987, 572 = StV 1987, 479; im Ansatz ebenso Hans. OLG Hamburg StV 1984, 422 f.) und Literatur (…KK-Laufhütte StPO 3. Aufl. Rdnr. 18;… Löwe-Rosenberg-Lüderssen StPO 24. Aufl. Rdnr. 161;… Stern in AK- StPO [1992] Rdnr. 65;… KMR StPO 8. Aufl. Rdnr. 13; Pfeiffer/Fischer StPO Rdnr 11; alle jeweils zu § 147 ;… Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. § 23 EGGVG Rdnr. 17 m. Fußn. 198 [fälschlich unter Nennung von § 147 Abs. 2 StPO];… Roxin Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 19 E IV [Rdnr. 64];… a. A. wohl nur Meyer-Goßner a.a.O.) bei Verweigerung der Einsicht in die in § 147 Abs. 3 StPO genannten Unterlagen (…"besonderes Akteneinsichtsrecht" [OLG Celle, a.a.O.]) in Ausnahme von dem oben genannten Grundsatz den Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG als zulässig an.
  • OLG Celle, 22.02.1983 - 3 VAs 14/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Zwar sehen Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 1983, 379 = StV 1983, 192; OLG Hamm NStZ 1987, 572 = StV 1987, 479; im Ansatz ebenso Hans. OLG Hamburg StV 1984, 422 f.) und Literatur (…KK-Laufhütte StPO 3. Aufl. Rdnr. 18;… Löwe-Rosenberg-Lüderssen StPO 24. Aufl. Rdnr. 161;… Stern in AK- StPO [1992] Rdnr. 65;… KMR StPO 8. Aufl. Rdnr. 13; Pfeiffer/Fischer StPO Rdnr 11; alle jeweils zu § 147 ;… Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. § 23 EGGVG Rdnr. 17 m. Fußn. 198 [fälschlich unter Nennung von § 147 Abs. 2 StPO];… Roxin Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 19 E IV [Rdnr. 64];… a. A. wohl nur Meyer-Goßner a.a.O.) bei Verweigerung der Einsicht in die in § 147 Abs. 3 StPO genannten Unterlagen (…"besonderes Akteneinsichtsrecht" [OLG Celle, a.a.O.]) in Ausnahme von dem oben genannten Grundsatz den Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG als zulässig an.
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit …

    Während zum Teil das Anwesenheitsrecht des Beschuldigten als auf die Vernehmung der in § 168 c Abs. 2 StPO genannten Personengruppen beschränkt angesehen wird (…R. Müller in KK-StPO 2. Aufl. § 168 c Rdn. 11;… H. Müller in KMR StPO (1987) § 168 c Rdn. 2;… Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 168 c Rdn. 17;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 168 c Rdn. 1; Gründler MDR 1986, 903;… Ranft Strafprozeßrecht 2. Aufl. Rdn. 396; Theisen JR 1996, 436), wollen andere Autoren diese Vorschrift auf die Vernehmung von Mitbeschuldigten entsprechend anwenden (…Achenbach in AK-StPO (1992) § 168 c Rdn. 4;… Wache in KK-StPO 3. Aufl. § 168 c Rdn. 11;… Ries in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 168 c Rdn. 14; ders. StV 1996, 304;… v. Dellingshausen aaO; Krause NJW 1975, 2283; ders. StV 1984, 169;… Roxin Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 37 Rdn. 24; Sieg MDR 1986, 285; vgl. ebenso OLG Karlsruhe JR 1996, 434).
  • KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03

    Verfahrenseinstellung bei Verurteilung wegen anderer als der angeklagten Taten …

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist, kann offen bleiben; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist jedenfalls eine umfassende und unmissverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (vgl. BGH StV 1995, 116; 1996, 302; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist, …

    c) Anders als bei der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft kann - mit Ausnahme des in § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG geregelten Falles - die Zustellung des nicht mit Gründen versehenen Urteils für den in der Hauptverhandlung abwesenden Betroffenen die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist nicht in Lauf setzen (…BayObLG a.a.O.;… Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O. § 77 b Rdn. 3, 4 a;… Senge in KK-OWiG a.a.O. § 77 b Rdn. 4, 9; Göhler JR 1996, 434).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 2b Ss 277/02

    Verwertbarkeit der vor der Ermittlungsrichterin erfolgten Aussagen der beiden …

    Die gegenteilige Auffassung, wonach eine entsprechende Anwendung notwendig sei (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 302; Rieß, NStZ 1997, 353; jeweils m. w. N.), überzeugt den Senat nicht.
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich auch der Senat angeschlossen hat (StV 1996, 302 ff (m. zust. Anm. Rieß] = NStZ 1996, 151 Ls.] = Justiz 1996, 142 ff.;… B.v. 15.12.1995 - 2 VAs 27/95), besteht jedenfalls im Ergebnis Einigkeit, daß die auf § 147 Abs. 2 StPO gestützte Weigerung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, dem Verteidiger Akteneinsicht zu gewähren, nicht angefochten werden kann und daß somit diese Maßnahme auch nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage Rdnr. 39;… KK-Laufhütte StPO 3. Auflage Rdnr. 18; jew. zu § 147).
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