Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1997 - 3 StR 21/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mittäterschaft im Falle des einseitigen Einverständnisses mit der Tat eines anderen und der Betätigung eines solchen Einverständnisses - Annahme eines unausgesprochenen gemeinschaftlichen Tatentschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 336
- StV 1998, 129
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …
Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 3 StR 21/97
Mittäterschaft ist nicht schon im Falle des einseitigen Einverständnisses mit der Tat eines anderen und der Betätigung eines solchen Einverständnisses gegeben; notwendig ist vielmehr, daß jeder Beteiligte im Sinne eines zumindest konkludent gefaßten gemeinschaftlichen Willensentschlusses seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen ergänzen und auch diese sich zurechnen lassen will, daß somit alle im bewußten und gewollten Zusammenwirken handeln (BGHSt 6, 248, 249 f.) [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]- Die mittäterschaftliche Zurechnung der massiven, zur schweren Folge führenden Mißhandlungen des Tatopfers hätte daher vorausgesetzt, daß bereits bei den beiden ersten noch im Wohnzimmer vom Angeklagten geführten Schlägen zwischen ihm und den beiden Frauen ein unausgesprochenes Einverständnis darüber bestand, das Tatopfer gemeinsam zu mißhandeln, oder daß die Zeuginnen R. und V. in dem Zeitpunkt, als sie nach einer kurzen Unterbrechung in der Küche auf das Tatopfer eintraten und einschlugen, das Verhalten des im Nebenraum anwesenden Angeklagten, als er den Zeugen W. durch einen Schlag von einer Hilfeleistung zugunsten des Tatopfers abhielt, als Bestärkung und als Rükkendeckung für ihr gewaltsames Vorgehen empfanden und wollten.
- BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung …
a) Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen - möglicherweise auch konkludent getroffenen - Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 ? 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145; Beschluss vom 19. Februar 1997 ? 3 StR 21/97, NStZ 1997, 336; jew. mwN). - BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11
Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4;… vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2). - BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren …
Mittäterschaft setzt nämlich voraus, dass jeder Beteiligte im Sinne eines zumindest konkludent gefassten gemeinschaftlichen Willensentschlusses seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen ergänzen und auch diese sich zurechnen lassen will, dass somit alle im bewussten und gewollten Zusammenwirken handeln (BGH, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 StR 21/97, NStZ 1997, 336).
- LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18 Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4;… vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2).
- OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Ss 71/13
Gefährliche Körperverletzung: Voraussetzungen sukzessiver Mittäterschaft
Rn. 9 Eine gemeinschaftliche Begehungsweise im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass jeder Beteiligte im Sinne eines zumindest konkludent gefassten gemeinschaftlichen Willensentschlusses seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen ergänzen und diese sich zurechnen lassen will, dass somit alle im bewussten und gewollten Zusammenwirken handeln (vgl. BGH, Beschl. v. 21.02.2013 - 3 StR 496/12 - zitiert nach juris, RdNr. 17; BGH, Beschl. v. 19.02.1997 - 3 StR 21/97, NStZ 1997, 336;… Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 28. Auflage, § 224 RdNr. 11 m.w.N.). - OLG Hamm, 23.12.2004 - 2 Ss 471/04
Sprungrevision; Übergang, Berufung; Zulässigkeit; räuberischer Diebstahl; …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Mittäterschaft bereits dann gegeben, wenn jeder Beteiligte im Sinne eines konkludent gefassten gemeinschaftlichen Willensentschlusses seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen ergänzen und auch diese sich zurechnen lassen will, so dass alle Beteiligten aufgrund eines solchen unausgesprochenen gemeinschaftlichen Tatenschlusses im bewussten und gewollten Zusammenwirken handeln (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 29 - Beschluss vom 19. Februar 1997). - OLG Karlsruhe, 24.07.1997 - 3 Ss 116/97 Notwendig ist vielmehr, das jeder Beteiligte im Sinne eines zumindest konkludent gefaßten gemeinschaftlichen Willensentschlusses seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen ergänzen und auch diese sich zurechnen lassen will, daß mithin alle im bewußten und gewollten Zusammenwirken handeln (BGH NStZ 1997, 336 ).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schwere räuberische Erpressung bei tatsächlich bestehender oder irrtümlich angenommener Forderung - Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo für die Strafzumessung - Prävention als Strafzweck im Rahmen einer schuldangemessenen Strafe
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 336
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88];… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2). - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14). - BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88];… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2).
- BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88];… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86
Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88];… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2). - BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89
Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14). - BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Tatbestandsirrtum - Raub - Räuberische Erpressung - Vorsatz - Unrechtmäßige …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (…vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14). - BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85
Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Das Landgericht hat insoweit verkannt, daß der Zweifelssatz uneingeschränkt auch für die Strafzumessung gilt (vgl. BGH StV 1983, 456; 1986, 5;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 17 a). - BGH, 15.07.1994 - 3 StR 315/94
Generalprävention - Strafschärfung - Schuldangemessene Strafe
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2). - BGH, 16.06.1983 - 2 StR 251/83
Unmögliche Beurteilung der Strafzumessungsgründe an Hand der lückenhaften …
- BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20
Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen …
Die Berücksichtigung generalpräventiver Umstände ist deshalb nur zulässig, soweit dabei der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht überschritten wird (BGH, Urteile vom 28. Februar 1979 - 3 StR 24/79, BGHSt 28, 318, 326 f.; vom 7. August 1986 - 4 StR 318/86, BGHSt 34, 150, 151 f.; Beschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337 mwN). - BGH, 28.08.2018 - 4 StR 320/18
Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung …
Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337; vom 7. Juli 1998 …und vom 20. August 2003, jeweils aaO). - BGH, 30.07.2019 - 4 StR 194/19
Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Anwendung des …
Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337; vom 7. Juli 1998 …und vom 20. August 2003, jeweils aaO).
- BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat); …
Kann das Gericht hierzu keine sicheren Feststellungen treffen, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41, 42; Beschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337). - BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97
Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise …
Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH bei Theune NStZ 1986, 493; BGH NStZ 1997, 336, 337). - BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo; …
Im übrigen erscheint es fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Verhalten eines Angeklagten im Verfahren für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - und vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96).
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Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96 |
Nachträgliches Eingreifen
§ 224 StGB, sukzessiven Mittäterschaft, Umfang der Zurechnung, nichterkannte erschwerende Umstände
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Zurechnung erschwerender Umstände im Fall sukzessive Mittäterschaft - Zurechnung erschwerender Umstände, die vor dem Anschluss des später hinzukommenden Mittäters bereits verwirklicht worden waren
- rechtsportal.de
StGB § 25
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 14.08.1991 - 429 Js 75149/91
- BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 336
- StV 1998, 129
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGHSt 35, 267). - BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Der Urteilstenor war lediglich zu ergänzen, da bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, sämtliche Entscheidungen förmlich erneut einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93
Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers
Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Das war nicht zulässig: Im Falle sukzessiver Mittäterschaft dürfen erschwerende Umstände, die vor dem Anschluß des später hinzukommenden Mittäters bereits verwirklicht worden waren, diesem allenfalls dann zugerechnet werden, wenn er sie kannte und an der Vollendung der erschwerten Tat mitwirkte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1; Tatumstände 2; § 243 Abs. 1 Regelbeispiel 1; § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3).
- BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97
spontaner Vergewaltigungsentschluß - §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, Grenzen …
Auch sukzessive Mittäterschaft kommt nicht in Betracht: Diese liegt nur vor, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH StV 1984, 548;… GA 1986, 229; vgl. auch BGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96). - BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17
Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die …
Sie setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.;… vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23 f.; vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, StV 1984, 507; Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96, NStZ 1997, 336). - BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden …
Zwar ist nach den hierzu getroffenen Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der zu schweren Hirnverletzungen des Nebenklägers führende Schlag vor dem Hinzutreten des Angeklagten durch einen weiteren Täter in einem anderen Raum erfolgt ist, so dass dem Angeklagten diese bereits abgeschlossene Tatmodalität nicht nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96; vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97; vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17; vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19). - OLG Hamm, 18.11.2004 - 2 Ss 409/04
Mittäterschaft; Beihilfe; Teilnahme; Abgrenzung; arbeitsteiliges Vorgehen, …
So hat der BGH eine Anwendung von Straferschwerungsgründen im Rahmen sukzessiver Mittäterschaft "allenfalls" für möglich gehalten, wenn der Hinzutretende noch an der Vollendung der Tat mitwirkte (BGH StV 1998, 129).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere Fälle in die Urteilsformel - Mehrere Erpressungsversuche in tatbestandlicher Handlungseinheit
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 336
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 1996 zutreffend ausgeführt hat, ist der insoweit von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt vielmehr als ein einheitlicher, in einem gestreckten Handlungsablauf in drei Einzelakten mittäterschaftlich begangener Versuch der Erpressung im Sinne einer den Besonderheiten des Erpressungstatbestandes entsprechenden Bewertungseinheit (tatbestandliche Handlungseinheit) zu beurteilen (vgl. BGHSt 41, 368 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] und Anm. Puppe JR 1996, 513; BGH NStZ 1996, 398, 399). - BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 1996 zutreffend ausgeführt hat, ist der insoweit von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt vielmehr als ein einheitlicher, in einem gestreckten Handlungsablauf in drei Einzelakten mittäterschaftlich begangener Versuch der Erpressung im Sinne einer den Besonderheiten des Erpressungstatbestandes entsprechenden Bewertungseinheit (tatbestandliche Handlungseinheit) zu beurteilen (vgl. BGHSt 41, 368 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] und Anm. Puppe JR 1996, 513; BGH NStZ 1996, 398, 399).
- BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
Revisionsbegründung (Auslegung durch das Revisionsgericht); unerlaubter Handel …
- BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96 Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
- BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig
Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97). - BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98
Räuberische Erpressung; Bereicherungsabsicht
Rn. 6 Es liegt vielmehr nahe, es als einen gestreckten einheitlichen Handlungsablauf, einen einheitlichen Lebensvorgang, anzusehen (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH, Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 = NStZ 1998, 27; vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96). - BGH, 28.02.1997 - 2 StR 587/96
Bewertung zweier Vorfälle trotz Wechsels des Angriffsmittels als einheitlichen …
Beide Vorfälle bilden trotz des Wechsels des Angriffsmittels einen einheitlichen Lebensvorgang (tatbestandliche Handlungseinheit: vgl. BGHSt 40, 75 ff, 77; 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] m. Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] und Anm. Puppe JR 1996, 513; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96).
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