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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.11.1997

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1997 - StB 9/97 (3 BJs 261/94-1 (11) VS-Vertr.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1801
BGH, 09.10.1997 - StB 9/97 (3 BJs 261/94-1 (11) VS-Vertr.) (https://dejure.org/1997,1801)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1997 - StB 9/97 (3 BJs 261/94-1 (11) VS-Vertr.) (https://dejure.org/1997,1801)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - StB 9/97 (3 BJs 261/94-1 (11) VS-Vertr.) (https://dejure.org/1997,1801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 70 Abs. 2 StPO; § 304 Abs. 5 StPO
    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft durch den Ermittlungsrichter eines OLG oder des BGH; Unterschied zur Beschwerdemöglichkeit bei der Anordnung der Erzwingungshaft durch den Ermittlungsrichter des BGH oder eines OLG

  • Judicialis

    StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 304 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit - Ablehnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen - Unmöglichkeit der Anfechtung der Ablehnung einer Anordnung von Erzwingungshaft durch den Ermittlungsrichter eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Anordnung von Erzwingungshaft durch den Ermittlungsrichter eines Oberlandesgerichts (oder des Bundesgerichtshofs)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 70, § 304

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 262
  • NJW 1998, 467
  • NStZ 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Die Ablehnung der Anordnung von Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO durch den Ermittlungsrichter eines Oberlandesgerichts (oder des Bundesgerichtshofs) unterliegt nicht der Anfechtung nach § 304 Abs. 5 StPO (im Anschluss an BGH, 1989-05-03, 1 BJs 72/87 - 4 StB 15/89, BGHSt 36, 192).

    Rn. 4 Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung in BGHSt 36, 192 in Abweichung von seiner früheren Rechtsauffassung (BGHSt 30, 52) im einzelnen dargelegt, daß gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, die Beschwerde nach dem Ausnahmenkatalog in § 304 Abs. 5 StPO zulässig ist.

    Darüber hinaus erfordert es auch die innere Systematik der Regelung in § 304 Abs. 5 StPO, die Anfechtbarkeit auf einen bis zur Dauer von sechs Monaten zulässigen Freiheitsentzug durch Erzwingungshaft zu erstrecken, wenn dieselbe Vorschrift die minder einschneidenden Eingriffe in Eigentum und Besitz durch Durchsuchung und Beschlagnahme für beschwerdefähig erklärt (BGHSt 36, 192, 195/196).

    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).

    So hat er insbesondere schon in jener Entscheidung klargestellt, daß die für die Anordnung von Erzwingungshaft geltende Beschwerdefähigkeit nicht auf die Festsetzung von Ersatzordnungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2, § 70 Abs. 1 Satz 2, § 161 a Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO, Art. 6 Abs. 2, Art. 8 EGStGB) und die Anordnung eines Ordnungsgelds zu erstrecken ist (vgl. BGHSt 36, 192, 197; BGH NStZ 1994, 198).

  • BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80

    Beschwerde - Zulässigkeit - Ermittlungsrichter - Erzwingungshaft

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Rn. 4 Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung in BGHSt 36, 192 in Abweichung von seiner früheren Rechtsauffassung (BGHSt 30, 52) im einzelnen dargelegt, daß gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, die Beschwerde nach dem Ausnahmenkatalog in § 304 Abs. 5 StPO zulässig ist.

    Eine erweiternde Anwendung des § 304 Abs. 5 StPO, die die Gleichstellung der Anordnung der Erzwingungshaft mit der in der Vorschrift genannten "Verhaftung" - gemessen an der Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu BGHSt 30, 52, 53/54) - bedeutet, kommt wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift nur dann in Betracht, wenn dies aus verfassungsrechtlichen Gründen und/oder nach dem Regelungszweck unausweichlich gefordert ist.

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Jedoch hat der Generalbundesanwalt das deswegen gegen den Zeugen geführte Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Strafverfolgung von hauptamtlichen Mitarbeitern der DDR-Geheimdienste wegen Landesverrats und geheimdienstlicher Agententätigkeit (BVerfGE 92, 277) durch Verfügung vom 7. August 1995 gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO eingestellt.
  • BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats …

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Auch trifft es zu, daß außer den in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen auch deren Ablehnung in der Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung zur entsprechenden Frage bei der weiteren Beschwerde nach § 310 StPO - für anfechtbar gehalten wird (vgl. BGHSt 37, 347, 348; 36, 396, 398; ferner OLG Stuttgart JR 1967, 431; OLG Köln StV 1994, 323;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 310 Rdn. 8; a.A. OLG Braunschweig JR 1965, 473 m. abl. Anm. Kleinknecht;… Renzikowski/Günther in AK-StPO 1996 § 310 Rdn. 31;… Ellersiek aaO S. 99).
  • OLG Hamburg, 22.02.1994 - 1 Ws 40/94
    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Auch trifft es zu, daß außer den in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen auch deren Ablehnung in der Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung zur entsprechenden Frage bei der weiteren Beschwerde nach § 310 StPO - für anfechtbar gehalten wird (vgl. BGHSt 37, 347, 348; 36, 396, 398; ferner OLG Stuttgart JR 1967, 431; OLG Köln StV 1994, 323;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 310 Rdn. 8; a.A. OLG Braunschweig JR 1965, 473 m. abl. Anm. Kleinknecht;… Renzikowski/Günther in AK-StPO 1996 § 310 Rdn. 31;… Ellersiek aaO S. 99).
  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH, …

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
    So hat er insbesondere schon in jener Entscheidung klargestellt, daß die für die Anordnung von Erzwingungshaft geltende Beschwerdefähigkeit nicht auf die Festsetzung von Ersatzordnungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2, § 70 Abs. 1 Satz 2, § 161 a Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO, Art. 6 Abs. 2, Art. 8 EGStGB) und die Anordnung eines Ordnungsgelds zu erstrecken ist (vgl. BGHSt 36, 192, 197; BGH NStZ 1994, 198).
  • OLG Bamberg, 17.01.2022 - 1 Ws 732/21

    "Impfpassfälschungen" - Einordnung eines Impfausweises als Gesundheitszeugnis

    Rn. 5 Die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft sind als weitere Beschwerden statthaft (§§ 304 Abs. 1, 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO); bei Aufhebung eines Haftbefehls in der Beschwerdeinstanz steht der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung die weitere Beschwerde zu (vgl. BGHSt 43, 262;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 310 Rn. 8, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20

    Versuchsbeginn bei Cash Trapping

    Denn außer den in § 310 Abs. 1 StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen ist jeweils auch deren Ablehnung anfechtbar (vgl. BGH v. 09.10.1997, StB 9/97, juris Rn. 4;… BGH v. 04.04.1990, StB 5/90, juris Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 310 Rn. 8;… MüKo-StPO/Neuheuser, 1. Aufl. 2016, § 310 Rn. 11;… BeckOK StPO/Cirener, 36. Ed., § 310 Rn. 6).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Hinzu kommt, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 43, 262).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung …

    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).

    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264; Beschl. vom 9. November 2001 - StB 16/01).

  • BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85

    Ausschluss der Beschwerde bei Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim BGH

    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).
  • OLG Bamberg, 07.01.2016 - 1 Ws 700/15

    Strafklageverbrauch bei Organisationsdelikten

    Rn. 2 Das Rechtsmittel ist als weitere Beschwerde statthaft (§§ 304 I, 310 I Nr. 1 StPO); bei Aufhebung eines Haftbefehls in der Beschwerdeinstanz steht der StA gegen diese Entscheidung die weitere Beschwerde zu (vgl. BGHSt 43, 262 = NJW 1998, 467;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 310 Rn. 8, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für …

    Hinzu kommt, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 43, 262 [BGH 09.10.1997 - StB 9/97] ).
  • BGH, 09.11.2001 - StB 16/01

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig (Beschwerde gegen Beschlüsse und …

    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 BJs 16/00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Erweiterung des Haftbefehls durch …

    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264; Beschl. vom 9. November 2001 - StB 16/01).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der …

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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3540
BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97 (https://dejure.org/1997,3540)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1997 - 2 StR 257/97 (https://dejure.org/1997,3540)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 (https://dejure.org/1997,3540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Voraussetzung der gewissenhaften und treuen Übertragung eines Dolmetschers

  • rechtsportal.de

    GVG § 189; StPO § 337

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.12.1993 - 3 StR 515/92

    Dolmetscher: Unterlassen der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97
    Jede der Dolmetscherinnen war schon deshalb zu treuer und gewissenhafter Übertragung veranlaßt, weil die Richtigkeit ihrer Übersetzung - jedenfalls bei dem hier durchgeführten Verfahren - jeweils nicht nur von der anderen - für dieselbe Sprache allgemein vereidigten - Dolmetscherin, sondern auch vom Angeklagten C., der auch die deutsche Sprache beherrscht (UA S. 11), leicht kontrollierbar war (vgl. dazu auch BGHR GVG § 189 Beeidigung 2).
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13

    Mangelnde Berufung auf einen Eid des Dolmetschers (mangelnde Eidesleistung; …

    Es ist unter diesen Umständen fernliegend, dass die allgemein vereidigten Dolmetscherinnen sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Fall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewusst waren und deshalb unrichtig übersetzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; vom 3 4 5 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706 und vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit …

    Dies gilt umso mehr, als die Dolmetscherin darauf nochmals auch ausdrücklich in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden hingewiesen wurde und keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im konkreten Fall nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und Beschluss vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 Rn. 5, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3;… Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 6).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Ein Beruhen kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 1998, 204) insbesondere dann zweifelhaft sein, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass ein Dolmetscher deswegen nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, weil nicht nach außen dokumentiert ist, dass er sich seine allgemeine Beeidigung gerade im Einzelfall vergegenwärtigt hat.

    Rn. 10 Soweit eine weitere denkbare Ausnahmen eines Beruhens auf der fehlenden Vereidigung dann bejaht wird, wenn die Richtigkeit der Übersetzung leicht kontrollierbar war (KK-Diemer, StPO, § 189 Rdnr 3; BGH NStZ 1998, 204; K/M/G, StPO, § 189 GVG, Rdnr 3) wie dies bei einfachen Sachverhalten denkbar ist, liegt auch diese Ausnahme nicht vor.

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die …

    In einem solchen Fall kann, sofern es sich um einen seit langem regelmäßig in Hauptverhandlungen tätig werdenden Dolmetscher handelt und keine Zweifel an der Richtigkeit der erbrachten Übersetzungsleistung vorliegen, nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig ausgeschlossen werden, dass das versehentliche und vereinzelte Unterbleiben einer Berufung auf die allgemeine Beeidigung die Qualität der Übersetzung negativ beeinflusst haben könnte, womit das Urteil nicht auf dem Rechtsfehler der fehlenden Berufung auf den wirksamen Eid beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2013 - 4 StR 441/13, NStZ 2014, 228;… vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706; vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, NStZ 1998, 204;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 189 GVG Rn. 3 mwN).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2024 - 6 U 79/19

    Vindikationsanspruch hinsichtlich europäischem Patent über Verfahren zu …

    Dasselbe gilt, wenn die Richtigkeit der Übersetzung von den Verfahrensbeteiligten leicht zu kontrollieren war oder durch andere Beweismittel bestätigt ist (BGH NStZ 2014, 228; 2005, 705; 1998, 204; vgl. auch OLG Frankfurt a. M. StV 2006, 519.
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 3/05

    Dolmetscherbestellung (fehlende Vereidigung; Belehrung); Beweiskraft des …

    Rn. 7 Bei dem danach bewiesenen Verstoß gegen § 189 GVG handelt es sich zwar nur um einen relativen Revisionsgrund (vgl. BGHR GVG § 189 Beeidigung 3).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2002 - 2 Ss 535/02

    Revisionsrechtliche Rüge eines Verfahrensverstosses; Nichtvereidigung einer …

    Obwohl es sich nach dem Gesetz nur um einen relativen Revisionsgrund handelt, wird grundsätzlich angenommen, dass ein Urteil in der Regel auf einer fehlenden Dolmetschervereidigung nach § 189 GVG beruht; nur in Ausnahmefällen wird ein Beruhen ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1998, 204; OLG Köln NStZ-RR 2002, 247; OLG Celle StraFO 2002, 134).

    Im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NStZ 1998, 204) liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich etwa um eine Dolmetscherin handelte, die bereits jahrelang beanstandungsfrei bei Gericht übersetzte, die überhaupt allgemein vereidigt war, sich immer wieder auf den Eid berufen hatte und diese Berufung lediglich in einem Einzelfall versehentlich unterblieben ist.

  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05

    Unterbliebene Dolmetschervereidigung (fehlende Bezugnahme auf einen allgemeinen …

    Rn. 3 Vielmehr ist es fernliegend, daß eine allgemein vereidigte Dolmetscherin, die - wie sich aus der dienstlichen Erklärung des Vorsitzenden ergibt - jahrelang offensichtlich beanstandungsfrei bei Gericht übersetzt und sich immer wieder auf ihren allgemein geleisteten Eid berufen hat, sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Einzelfall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid - wie die Revision selbst vorträgt - offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewußt war und deshalb unrichtig übersetzt hat (vgl. auch BGH NStZ 1998, 204).
  • BGH, 23.08.2005 - 4 StR 61/05

    Mangelnde Vereidigung des Dolmetschers (Beruhen)

    Allerdings kann - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ausgeschlossen werden; denn zum einen war der Angeklagte - was die Revision nicht in Frage stellt - (über seinen Verteidiger) im Wesentlichen geständig (vgl. BGH NStZ 1996, 608) und zum anderen ist nicht ersichtlich - der Beschwerdeführer trägt hierfür auch keine konkreten Anhaltspunkte vor -, dass sich die allgemein beeidigte Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung in dem Verfahren nicht bewusst war und sie nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, zumal die Richtigkeit ihrer Übersetzung von den Verteidigern, die - wie das Freibeweisverfahren ergeben hat - der italienischen Sprache mächtig sind, jederzeit kontrolliert werden konnte (vgl. BGH NStZ 1998, 204; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05).
  • BGH, 23.08.2005 - 4 StR 62/05

    Mangelnde Vereidigung des Dolmetschers (Beruhen)

    Allerdings kann - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ausgeschlossen werden; denn zum einen war der Angeklagte - was die Revision nicht in Frage stellt - (über seinen Verteidiger) geständig (vgl. BGH NStZ 1996, 608) und zum anderen ist nicht ersichtlich - der Beschwerdeführer trägt hierfür auch keine konkreten Anhaltspunkte vor -, dass sich die allgemein beeidigte Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung in dem Verfahren nicht bewusst war und sie nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, zumal die Richtigkeit ihrer Übersetzung von den Verteidigern, die - wie das Freibeweisverfahren ergeben hat - der italienischen Sprache mächtig sind, jederzeit kontrolliert werden konnte (vgl. BGH NStZ 1998, 204; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05).
  • OLG Hamm, 20.01.2004 - 1 Ss 2/04

    Dolmetscher, Vereidigung; Fehlen, Beruhen

  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05

    Relativer Revisionsgrund: Prüfung und Bejahung des Beruhens eines Strafurteils …

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