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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1443
BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97 (https://dejure.org/1997,1443)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 StR 404/97 (https://dejure.org/1997,1443)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97 (https://dejure.org/1997,1443)
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9,5 km mitgeschleifter Überfahrener

§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Verwertungsverbot auch dann, wenn das Patientenverhältnis nicht zwischen dem Arzt und dem Angeklagten, sondern dem Arzt und einem ehemaligen Mitbeschuldigten (dessen Strafverfahren abgetrennt worden ist) bestand

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 52 StPO; § 53 StPO; § 97 StPO
    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine Umgehung durch Abtrennung des Verfahrens / Rollentausch; ärztliche Aufzeichnungen; Mitbeschuldigter; unmittelbar verfassungsrechtlich begründete Beschlagnahmeverbote; ...

  • Judicialis

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 97 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge; Verpflichtung zur Beiziehung und Verwertung von Krankenunterlagen eines Zeugen; Unzulässigkeit der Beschlagnahme und Verwertung mangels einer Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, § 97 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahmefreiheit bei Krankenunterlagen

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 300
  • NJW 1998, 840
  • NStZ 1998, 471
  • StV 1998, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Vielmehr muß der Schutz vor Beschlagnahme auch in diesem Verfahren schon im Hinblick auf die prozessuale Gemeinsamkeit(vgl. BGHSt 34, 215, 216 m.N.), die vor der Verfahrenstrennung bestanden hat, bestehen bleiben, weil eine den Beschuldigten schützende Verfahrensregel nicht durch den formalen Akt einer Verfahrenstrennung beseitigt werden darf (…vgl. Pelchen in KK 3.Aufl. vor § 48 Rdn. 9).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes läßt die Abtrennung des Verfahrens gegen den Angehörigen des Zeugen das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO in dem Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten des Angehörigen nicht entfallen (vgl. BGHSt 34, 138, 139; 34, 215, 216; BGH MDR 1979, 952, 953;… Pelchen aaO § 52 Rdn. 6;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 11).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Unverhältnismäßig ist der mit einer Beschlagnahme zu Beweiszwecken verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aber nur dann, wenn diesem gegenüber den Bedürfnissen einer nach dem Rechtsstaatsprinzip gebotenen wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung das größere Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 80, 367; BGHSt 34, 397, 401).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Führt aber die prozessuale Gemeinsamkeit, die in einem Verfahrensabschnitt bestanden hat, zur Unteilbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts (…vgl. Dahs aaO § 52 Rdn. 21;… Pelchen aaO § 52 Rdn. 6), muß dies im Hinblick auf den Zweck des Beschlagnahmeverbots nach § 97 Abs. 1 StPO, die Umgehung der darin genannten Zeugnisverweigerungsrechte zu verhindern (BGHSt 38, 144, 145/146;… Pelchen aaO § 97 Rdn. 1), auch für das an das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO anknüpfende Verbot der Beschlagnahme gelten.
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Rn. 12 Zwar hat die Staatsanwaltschaft vor der Anklageerhebung in diesem Verfahren die wegen derselben Tat (§ 264 StPO) gegen Mirco R. und seinen Bruder wegen des Verdachts des "versuchten gemeinschaftlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" eingeleiteten Verfahren durch Verfügung vom 19. Februar 1996 (Bl. 701 d.A.) abgetrennt, so daß Mirco R. in diesem Verfahren seit der Verfahrenstrennung nicht mehr Mitbeschuldigter, sondern Zeuge war (st.Rspr., vgl. BGHSt 10, 8, 11; BGH NJW 1985, 76;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO vor § 48 Rdn. 21 m.N.).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Unverhältnismäßig ist der mit einer Beschlagnahme zu Beweiszwecken verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aber nur dann, wenn diesem gegenüber den Bedürfnissen einer nach dem Rechtsstaatsprinzip gebotenen wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung das größere Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 80, 367; BGHSt 34, 397, 401).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Rn. 14 Ungeachtet der Unterschiede zwischen den Zeugnisverweigerungsrechten aus § 52 und § 53 StPO (zu der gleichwohl gebotenen revisionsrechtlichen Gleichbehandlung vgl. BGHSt 33, 148, 154; 42, 73 ,75) ergäbe sich aber ein Wertungswiderspruch, wenn demgegenüber nach einer Verfahrenstrennung in dem Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO entfallen würde.
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Rn. 14 Ungeachtet der Unterschiede zwischen den Zeugnisverweigerungsrechten aus § 52 und § 53 StPO (zu der gleichwohl gebotenen revisionsrechtlichen Gleichbehandlung vgl. BGHSt 33, 148, 154; 42, 73 ,75) ergäbe sich aber ein Wertungswiderspruch, wenn demgegenüber nach einer Verfahrenstrennung in dem Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO entfallen würde.
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes läßt die Abtrennung des Verfahrens gegen den Angehörigen des Zeugen das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO in dem Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten des Angehörigen nicht entfallen (vgl. BGHSt 34, 138, 139; 34, 215, 216; BGH MDR 1979, 952, 953;… Pelchen aaO § 52 Rdn. 6;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 11).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Rn. 12 Zwar hat die Staatsanwaltschaft vor der Anklageerhebung in diesem Verfahren die wegen derselben Tat (§ 264 StPO) gegen Mirco R. und seinen Bruder wegen des Verdachts des "versuchten gemeinschaftlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" eingeleiteten Verfahren durch Verfügung vom 19. Februar 1996 (Bl. 701 d.A.) abgetrennt, so daß Mirco R. in diesem Verfahren seit der Verfahrenstrennung nicht mehr Mitbeschuldigter, sondern Zeuge war (st.Rspr., vgl. BGHSt 10, 8, 11; BGH NJW 1985, 76;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO vor § 48 Rdn. 21 m.N.).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 71/97

    Vergewaltigung - Verstoß gegen das Beweisantragsrecht

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
    Rn. 11 Der Senat kann - ebenso wie der 3. Strafsenat im Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97 = NStZ 1997, 562 - offen lassen, ob generell Krankenakten, die nicht den Beschuldigten sondern einen Zeugen betreffen, dem Beschlagnahmeverbot und damit einem Verwertungsverbot unterliegen (…so Amelung in AK/StPO § 97 Rdn. 14 f. m.N.), oder ob eine solche, dem allgemeinen Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO entsprechende allgemeine Freistellung von Beschlagnahme nach § 97 StPO nicht in Betracht kommt (…so Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 97 Rdn. 10;… Nack aaO § 97 Rdn. 1;… Rudolphi aaO § 97 Rdn. 5;… Schäfer aaO § 97 Rdn. 3 a).
  • OLG Celle, 30.09.1964 - 3 Ws 362/64
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der …

  • LG Hamburg, 16.03.1989 - Qs 3/89
  • LG Fulda, 28.06.1990 - 105 Js 6731/89
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher offengelassen (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97 -, NStZ 1997, S. 562; Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97 -, NStZ 1998, S. 471 ).

    Allerdings muss im Einzelfall etwas anderes gelten, wenn der Schutz des § 97 Abs. 1 StPO ansonsten umgangen würde (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97 -, NStZ 1998, S. 471 ).

  • BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Sozialbeiträge trotz Entsendepapieren geschuldet

    Die bloße Abtrennung des Verfahrens gegen den Angehörigen des Zeugen lässt ein einmal begründetes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO in dem Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten des Angehörigen nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97 Rn. 13, BGHSt 43, 300).

    Abgelehnt wurde ein Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts wegen der fortbestehenden uneingeschränkten Verfolgungsmöglichkeiten hingegen bei bloßer Abtrennung des Verfahrens gegen den Angehörigen (BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97 Rn. 13, BGHSt 43, 300) sowie im Fall einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11 Rn. 5, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 14).

  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …

    Ein Verzicht auf das Beweismittel kann unter anderem geboten sein, wenn durch seine Herbeiziehung der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt (vgl. 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ) oder wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen würde (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83 ; BGHSt 43, 300 ; speziell zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfGE 20, 162; 25, 296; 36, 193; 38, 103; 77, 65; 107, 299;… Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1982 - 2 BvR 1112/81 -, NStZ 1982, S. 253;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43).
  • LG Hamburg, 15.10.2010 - 608 Qs 18/10

    Maßgeblichkeit einer Möglichkeit zur Verwendung eines Gegenstandes zu …

    Vielmehr ist § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO dahingehend einschränkend auszulegen, dass allein das Vertrauensverhältnis des Beschuldigten im Strafverfahren zu einem von ihm in Anspruch genommenen Zeugnisverweigerungsberechtigten durch ein Beschlagnahmeverbot geschützt sein soll (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 97, Rdnr. 10;… Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 97, Rdnr. 1;… Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 97, Rdnr. 21; offengelassen in: BGHSt 43, 300 zur Frage der Beschlagnahme von Krankenakten Dritter im Strafverfahren).
  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Beschlagnahmeverbot für Wirtschaftsprüfer

    Beschlagnahmeverbote können sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben, wenn wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen wird (vgl. BGHSt 43, 300 m.w.N.).

    Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte für die Betroffenheit eines besonders sensiblen Bereichs der Privatsphäre (vgl. hierzu BVerfGE 32, 373 ) oder dafür, dass durch die Beschlagnahme prozessuale Schutzvorschriften umgangen würden (vgl. zu einem prozessualen Rollentausch BGHSt 43, 300 ).

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 - 18 Qs 17/24

    Durchsuchung bei einem unverdächtigen Notar; Umfang des Beschlagnahmeverbotes …

    Der BGH hat diese Frage mehrfach offengelassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97), in einem Beschluss vom 8. August 2018 (2 ARs 121/18) allerdings ausgeführt, § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO betreffe, wie sich aus dem Regelungszusammenhang mit § 97 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO ergebe, nur Gegenstände, die im Vertrauensverhältnis zwischen dem Berufsgeheimnisträger und dem Mandanten entstanden seien.
  • LG Meiningen, 05.01.2012 - 2 Qs 212/11

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Krankenakten eines Zeugen

    Gleichwohl geht die herrschende Meinung trotz dieses Widerspruches davon aus, dass § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nur dann schützt, wenn der Patient auch Beschuldigter ist und die Beziehung eines Nichtbeschuldigten zu einem Berufsgeheimnisträger nicht der Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO unterfällt (BVerfG, NStZ-RR 2004, 83 m.w.N.;… LG Hildesheim, a.a.O., LG Düsseldorf, a.a.O. - jeweils zitiert nach juris -), so dass sich nach herrschender Meinung aus der StPO kein generelles Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Krankenakten, die nicht den Beschuldigten, sondern einen Zeugen betreffen, ableiten lässt (a.A. Amelung in AK/StPO, § 97, Rn. 14 f m.w.N. zitiert bei BGHSt 43, 300-306 - zitiert nach juris -).

    Der BGH hat die Entscheidung dieser Rechtsfrage bisher - soweit ersichtlich - ausdrücklich offen gelassen (4. Strafsenat in BGHSt 43, 300-306 = NSW StPO § 53 = NSW StPO § 97 = EBE/BGH 1998, 19-20 = StV 1998, 57-59 = NJW 1998, 840-841 = BGHR StPO § 97 Krankenakten 1 = wistra 1998, 154-155 = NStZ 1998, 471-472 und 3. Strafsenat in NStZ 1997, 562 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Krankenunterlagen 1 = StV 1997, 622-623 = RuP 1998, 105-106 - jeweils zitiert nach juris -).

  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01

    Rechtshilfeersuchen der Russischen Förderation auf Herausgabe von Bankunterlagen.

    Wer sein Auftraggeber war, ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil nach überwiegender Meinung (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdn.10; offengelassen in BGHSt 43, 300,304) die Beschlagnahmeverbote des § 97 StPO nur eingreifen, wenn das Strafverfahren gerade gegen den Angehörigen, Klienten, Patienten usw. des Berufsgeheimnisträgers als Beschuldigten gerichtet ist.
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