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   BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98   

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https://dejure.org/1998,2883
BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98 (https://dejure.org/1998,2883)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1998 - 2 StR 350/98 (https://dejure.org/1998,2883)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1998 - 2 StR 350/98 (https://dejure.org/1998,2883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und Abs. 4; ; StPO § 44; ; StGB § 250; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB n.F. § 250 Abs. 1 Nr. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 135
  • StV 1999, 312
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
    Als "Waffe" oder "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 a und Absatz 2 Nr. 1 StGB n.F. sollen nur Tatmittel erfaßt werden, die - jedenfalls in ihrer konkreten Anwendung - objektiv gefährlich und geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98; Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98).

    Diese Voraussetzungen sind bei einer Spielzeugpistole (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1998 - 2 StR 209/98), einer ungeladenen Gaspistole (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98) und einem Gasrevolver, der so konstruiert ist, daß die Gase nicht nach vorne aus der Revolvermündung austreten können, nicht erfüllt.

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
    Als "Waffe" oder "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 a und Absatz 2 Nr. 1 StGB n.F. sollen nur Tatmittel erfaßt werden, die - jedenfalls in ihrer konkreten Anwendung - objektiv gefährlich und geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98; Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
    Auch die selbstverschuldete Drogensucht als solche mit der Folge, daß der Süchtige trotz Kenntnis von der Wirkungsweise des Rauschgifts nicht von ihm loskommt, stellt - worauf das Landgericht auch nicht abgestellt hat - regelmäßig keinen schulderhöhenden Umstand dar (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 10, 23).
  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
    Gerade bei langen Freiheitsstrafen muß es darum gehen, den Angeklagten schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung der Vollzugsziele mitarbeiten kann (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 209/98

    Berichtigung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
    Diese Voraussetzungen sind bei einer Spielzeugpistole (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1998 - 2 StR 209/98), einer ungeladenen Gaspistole (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98) und einem Gasrevolver, der so konstruiert ist, daß die Gase nicht nach vorne aus der Revolvermündung austreten können, nicht erfüllt.
  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 291/87

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Betäubungsmitteldelikten - Erhebliche Verminderung

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
    Auch die selbstverschuldete Drogensucht als solche mit der Folge, daß der Süchtige trotz Kenntnis von der Wirkungsweise des Rauschgifts nicht von ihm loskommt, stellt - worauf das Landgericht auch nicht abgestellt hat - regelmäßig keinen schulderhöhenden Umstand dar (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 10, 23).
  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 77/65

    Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit durch syphilitische Hirnerkrankung -

    Auszug aus BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
    Sie können nicht in der generellen Neigung des Täters zu delinquentem Verhalten gesehen werden (BGH, Urt. v. 12. März 1965 - 4 StR 77/65; BGH StV 1981, 401).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Die Rechtsprechung hat diese vom Gesetzgeber vorgegebene Definition auf die Fälle des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, in denen das gefährliche Werkzeug verwendet werden muss, übertragen (vgl. BGHSt 45, 249, 250; BGH NStZ 1999, 135, 136; 1999, 301, 302; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a Waffe 2; Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1).

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Auf diese Definition hat der Bundesgerichtshof in zu § 250 StGB n.F. ergangenen Entscheidungen verwiesen (vgl. z.B. BGHSt 45, 249, 250; BGH StV 1999, 92; BGH NStZ 1999, 135; BGH NStZ 1999, 301; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a Waffe 2).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Die Rechtsprechung hat diese vom Gesetzgeber vorgegebene Definition auf die Fälle des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, in denen das gefährliche Werkzeug verwendet werden muss, übertragen (vgl. BGHSt 45, 249 = NJW 2000, 1050; BGH, NStZ 1999, 135 [136]; NStZ 1999, 301 [302]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Waffe 2; Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1).

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGHSt 44, 103 = NJW 1998, 2915; BGH, NJW 1998, 2916 = NStZ-RR 1998, 358; NJW 1998, 3130 = NStZ 1998, 567; NStZ 1999, 135 [136]; jew. zu § 250 StGB; BayObLGSt 2000, 38 = NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm, NJW 2000, 3510).

  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

    Als "Waffe" oder "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne der vom Landgericht angenommenen Tatbestandsalternative werden - ebenso wie im Sinne von Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Vorschrift - nur Tatmittel erfaßt, die - jedenfalls in ihrer konkreten Anwendung - objektiv gefährlich und geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen (BGH StV 1998, 485 f.; Beschluß vom 6. November 1998 - 2 StR 350/98).
  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 2/04

    Strafzumessung bei Vergewaltigung (minder schwerer Fall bei der Verwirklichung

    Zwar kann nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem Täter, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß verschuldet herbeigeführt hat, die Strafmilderung dann versagt werden, wenn er die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (vgl. BGHSt 43, 66, 78; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14, 22, 30 m.w.N.).
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