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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.04.2000

Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2340
BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00 (https://dejure.org/2000,2340)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2000 - 4 StR 59/00 (https://dejure.org/2000,2340)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 4 StR 59/00 (https://dejure.org/2000,2340)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 5 Abs. 3 JGG; § 21 StGB; § 20 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von Jugendstrafe; Zweifelsgrundsatz; Persönlichkeitsstörung; Schwere seelische Abartigkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 5 Abs. 3; ; StGB § 63; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • Wolters Kluwer

    Revision - Rechtsfolgenausspruch - Jugendstrafrecht - Heranwachsender - Jugendlicher - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Maßregelanordnung - Persönlichkeitsstörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 5 Abs. 3; StGB § 20, § 21, § 63; StPO § 261
    Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB gegen einen Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 469
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Rn. 6 Im übrigen ist die Umschreibung der Persönlichkeitsstörung so knapp und allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob bei dem Angeklagten ein mit der Tatbegehung in symptomatischem Zusammenhang stehender, länger andauernder Defekt, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, positiv feststeht, wie dies die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB voraussetzt (BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385, 386; BGH NStZ 1999, 612 f. m.w.N.).

    Die Diagnose einer wie auch immer gearteten Persönlichkeitsstörung läßt für sich genommen eine Aussage über die Frage der Schuldfähigkeit des Täters nicht zu (BGHSt 42, 385, 388;… BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 13).

    Der Zweifelsgrundsatz findet bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB keine Anwendung (BGHSt 42, 385, 388).

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97

    Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und …

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Dazu nötigt hier schon, daß der unmittelbar die Verhängung der Jugendstrafe betreffende Rechtsfehler eng mit dem Verhältnis zwischen Jugendstrafe und Unterbringung zusammenhängt, die Unterbringung eines jugendlichen oder eines nach Jugendrecht beurteilten heranwachsenden Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 373, 374) und deshalb ohnehin neue Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen geboten sind (vgl. BGH NStZ 1998, 86, 87;… BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).

    Zwar können ausnahmsweise auch nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung nach § 63 StGB sein; erforderlich ist aber, daß sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen (BGHSt 34, 22, 28; BGH NStZ 1998, 86).

    Hierbei konnte auch von Bedeutung sein, ob überhaupt und ggf. in welcher Weise therapeutisch auf die Persönlichkeit des Angeklagten Einfluß genommen werden kann (vgl. dazu BGH NStZ 1998, 86, 87).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Rn. 6 Im übrigen ist die Umschreibung der Persönlichkeitsstörung so knapp und allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob bei dem Angeklagten ein mit der Tatbegehung in symptomatischem Zusammenhang stehender, länger andauernder Defekt, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, positiv feststeht, wie dies die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB voraussetzt (BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385, 386; BGH NStZ 1999, 612 f. m.w.N.).

    Zwar können ausnahmsweise auch nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung nach § 63 StGB sein; erforderlich ist aber, daß sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen (BGHSt 34, 22, 28; BGH NStZ 1998, 86).

  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des …

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Dies ist rechtsfehlerhaft und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe (BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2).

    Dazu nötigt hier schon, daß der unmittelbar die Verhängung der Jugendstrafe betreffende Rechtsfehler eng mit dem Verhältnis zwischen Jugendstrafe und Unterbringung zusammenhängt, die Unterbringung eines jugendlichen oder eines nach Jugendrecht beurteilten heranwachsenden Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 373, 374) und deshalb ohnehin neue Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen geboten sind (vgl. BGH NStZ 1998, 86, 87; BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Ob Persönlichkeitsstörungen beim Täter in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen beeinträchtigen oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 397, 401), läßt sich erst auf Grund einer Gesamtschau beurteilen, die eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten und ihrer Entwicklung, des Gewichts der Persönlichkeitsstörung und deren Zusammenhang mit den konkreten Taten enthalten muß.
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Dazu nötigt hier schon, daß der unmittelbar die Verhängung der Jugendstrafe betreffende Rechtsfehler eng mit dem Verhältnis zwischen Jugendstrafe und Unterbringung zusammenhängt, die Unterbringung eines jugendlichen oder eines nach Jugendrecht beurteilten heranwachsenden Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 373, 374) und deshalb ohnehin neue Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen geboten sind (vgl. BGH NStZ 1998, 86, 87;… BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo; …

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Das begegnet schon deshalb Bedenken, weil es eine nicht vom Gutachter, sondern auf der Grundlage der Anknüpfungs- und Befundtatsachen vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage ist, ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, die zu einer "erheblichen" Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat (std. Rspr.; BGH NStZ 2000, 24; BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; im Zusammenhang mit narzißtischer Persönlichkeitsstörung auch Urteil vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Das begegnet schon deshalb Bedenken, weil es eine nicht vom Gutachter, sondern auf der Grundlage der Anknüpfungs- und Befundtatsachen vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage ist, ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, die zu einer "erheblichen" Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat (std. Rspr.; BGH NStZ 2000, 24; BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; im Zusammenhang mit narzißtischer Persönlichkeitsstörung auch Urteil vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Rn. 6 Im übrigen ist die Umschreibung der Persönlichkeitsstörung so knapp und allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob bei dem Angeklagten ein mit der Tatbegehung in symptomatischem Zusammenhang stehender, länger andauernder Defekt, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, positiv feststeht, wie dies die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB voraussetzt (BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385, 386; BGH NStZ 1999, 612 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens …

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
    Das Landgericht hätte sich insbesondere der Frage zuwenden müssen, ob es sich bei der von ihm beschriebenen "Persönlichkeitsstörung" letztlich um Eigenschaften und Verhaltensweisen handelt, die sich innerhalb der Bandbreite voll schuldfähiger Menschen bewegen und übliche Ursachen für strafbares Verhalten sind (vgl. BGH NStZ 1997, 383;… BGHR StGB § 63 Zustand 24, 26).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich …

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch …

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher …

  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 290/89

    Aufhebung des Urteils wegen eines Darstellungsmangels hinsichtlich des …

  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem …

  • BGH, 10.12.2025 - 6 StR 276/25

    Möglichkeit der Anfechtung des Schuldspruchs im Jugendstrafverfahren bei der …

    Auch wenn ein Absehen von der Jugendstrafe bei dem hier gegebenen Fall mehrerer Kapitaldelikte eher fern liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288), soll durch die umfassende Aufhebung dem allein zur Entscheidung berufenen neuen Tatgericht eine einheitliche Entscheidung über die angemessenen Rechtsfolgen ermöglicht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00, NStZ 2000, 469, 470).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23

    Ausgeschlossene oder verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische …

    Die vom Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Störung nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 139 f.; vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00, NStZ 2000, 469 f.;… vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02

    Jugendstrafe neben Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383;… BGHR StGB § 63 Zustand 26; BGH, Beschl. vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
  • BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei …

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf § 105 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 3 JGG hin (vgl. BGH NStZ 2000, 469, 470), auch wenn es hier fern liegt, daß die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt die Verhängung von Jugendstrafe entbehrlich macht.
  • BGH, 21.08.2024 - 6 StR 204/21
    Rn. 8 Da nicht jede Persönlichkeitsstörung eine schwere andere seelische Störung im Sinne des § 20 StGB darstellt, sind der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit entscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 2 StR 568/19, Rn. 12; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52; Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
  • BGH, 21.08.2024 - 6 StR 204/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwer andere …

    Da nicht jede Persönlichkeitsstörung eine schwere andere seelische Störung im Sinne des § 20 StGB darstellt, sind der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit entscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 2 StR 568/19, Rn. 12; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52; Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4358
BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00 (https://dejure.org/2000,4358)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2000 - 3 StR 138/00 (https://dejure.org/2000,4358)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 StR 138/00 (https://dejure.org/2000,4358)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 64 StGB
    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Abgrenzung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 469
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Da im vorliegenden Fall weder eine krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit noch eine krankhafte Alkoholsucht festgestellt sind, hätte die Unterbringungsanordnung auf ein Zusammenwirken der Minderbegabung mit dem Alkoholkonsum allenfalls dann gestützt werden dürfen, wenn die beim Beschuldigten diagnostizierte Debilität als geistig seelische Störung zur Folge hätte, dass 'bereits geringer Alkoholgenuss oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben' (BGH NJW 1999, 3422).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im …

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Hat letztlich der Genuss von Alkohol seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat(en) aufgehoben oder erheblich vermindert, so ist für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (…vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Zustand 18 m.w.N.; BGHSt 34, 313 ff.).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche …

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Hat letztlich der Genuss von Alkohol seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat(en) aufgehoben oder erheblich vermindert, so ist für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Zustand 18 m.w.N.; BGHSt 34, 313 ff.).
  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Danach kann der Senat nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß der Sachverständige und ihm folgend das Landgericht insgesamt von unzutreffenden Voraussetzungen bei der Begutachtung des Beschuldigten ausgegangen ist und dessen Zustand und Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB rechtlich und tatsächlich unzutreffend beurteilt hat (vgl. dazu u.a. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1, Zustand 17 und 30).
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